Hausarbeiter- und Umzugsdienstleistungen für BaFin-Standorte in Bonn
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.04.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.068.376,47 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- CPV-Codes
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- Hausmeisterdienste (98341140)
- Umzugsdienste (98392000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 188034-2026
- Verfahrensnummer
- 21aa9883-874d-4bd1-9214-b592107a1964
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sucht einen Dienstleister für Hausarbeiter- und Umzugsleistungen an und zwischen ihren gegenwärtigen und künftigen Dienstsitzen in Bonn. Der Schwerpunkt liegt auf Büroumzügen, Umzügen zwischen Liegenschaften, der Ummöblierung von Besprechungsräumen und Unterstützungsleistungen im Facilitymanagement. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 5,07 Millionen Euro; die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2.190 Tagen, und Angebote können bis zum 24. April 2026, 21:59 Uhr (UTC), eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Hausarbeiter- und Umzugsdienstleistungen an und zwischen den gegenwärtigen und künftigen Dienstsitzen der BaFin in Bonn.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Hausarbeiter- und Umzugsdienstleistungen für die Standorte der BaFin in Bonn
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Hausarbeiter- und Umzugsdienstleistungen an und zwischen den gegenwärtigen und künftigen Dienstsitzen der BaFin in Bonn. Den Schwerpunkt der Arbeiten bilden liegenschaftsinterne Büroumzüge und Umzüge zwischen bestehenden und in neue Liegenschaften, Ummöblierungen von Besprechungsräumen sowie Unterstützungsleistungen im Bereich Facilitymanagement. Dabei können insbesondere folgende Arbeiten anfallen: - Interne Verteilung von Verbrauchsmaterialien (Kopierpapier etc.) - Transport von Verbrauchsmaterialien für Veranstaltungen - Unterstützung der Poststelle bei Verteilung von Post- und Paketlieferungen - Unterstützung des Archivpools bei Transport, Hängung und Entsorgung größerer Aktenmengen - Bedienung behördeneigener Transportfahrzeuge nach Einweisung - Bereitstellen von Müll- und Wertstofftonnen zwecks Entleerung - Bestückung und Bedienung der Materialpresse - Entsorgung von Mobiliar - Unterstützung der Inventarisierungsarbeiten - Anbringen von Whiteboards, Bilderrahmen, Fluchtwegbeschilderungen etc. - Durchführung kleinerer Reparaturen an Mobiliar / Ausstattungsgegenständen - Durchführung kleinerer Instandsetzungsarbeiten ohne vertiefte technische Kenntnisse (z.B. Austausch Heizungsthermostat, Ölen von Türen, Austausch WC-Sitze etc.) - Pflege- und Instandhaltungsarbeiten auf den Liegenschaften (z.B. Kehrgänge, Entsorgungsarbeiten) - Auf- und Rückbau von internen Veranstaltungen (z.B. Sommerfest) Zudem sind Möbel- und Materialtransporte zwischen den Bonner Liegenschaften der BaFin durchzuführen. Während der Laufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist der Bezug eines neuen zentralen Bürocampus in der Justus-von-Liebig-Straße geplant. Damit verbunden ist die Abmietung und der Freizug der bisherigen Hauptliegenschaft der Auftraggeberin in der Graurheindorfer Straße sowie einer weiteren Liegenschaft im Dreizehnmorgenweg. Dies wird zu einer Vielzahl an Umzugsbewegungen einschließlich Möbelab- und aufbau führen, die eventuell auch in kurzen Zeitfenstern und miteinander koordiniert durchgeführt werden müssen. Ferner sind Möbeltransporte in die Privaträume von Beschäftigten zwecks Ausstattung von Heimarbeitsplätzen möglich bzw. Fahrten zu den Liegenschaften der BaFin in Frankfurt/Main.
Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen, § 56 Abs. 4 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Hausarbeiter- und Umzugsdienstleistungen für die Standorte der BaFin in Bonn
- Das Angebot mit dem niedrigsten kalkulierten Wertungspreis brutto (gesamt) erhält 400 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten linear entsprechend der jeweiligen Preisdifferenz zum niedrigsten Wertungspreis brutto (gesamt) einen Punkteabzug im Wege des umgekehrten Dreisatzes. Das bedeutet, ein Angebot mit einem doppelt so hohen Wertungspreis brutto (gesamt) erhält lediglich 200 Punkte. Nähere Details sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
- 40 %
- Die Bewertung des eingereichten Konzepts ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die in den Bewerbungsbedingungen (Nr. 23.2.2.) benannten Inhalte des Konzepts werden gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix entsprechend den beschriebenen Noten ungenügend (0 Bewertungspunkte) bis sehr gut (10 Bewertungspunkte) bewertet. Die Bewertungspunkte werden mittels der in den Bewerbungsbedingungen genannten Gewichtungfaktoren in Gewichtungspunkte umgerechnet. Für das Konzept können maximal 200 Punkte erreicht werden. Nähere Details sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
- 20 %
- Je schneller der Bieter/Auftragnehmer zusätzliches Personal zur Durchführung der erhöhten Dienstleistungsvolumina zur Verfügung stellen kann, desto mehr Punkte (max. 200 Punkte) erhält der Bieter. Nähere Details sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
- 10 %
- Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und nachhaltig zu gestalten. Die Auftraggeberin als Teil der mittelbaren Bundesverwaltung legt daher bei dem vorliegenden Vergabeverfahren einen besonderen Fokus auf die Umweltfreundlichkeit des für den Auftrag einzusetzenden Fuhrparks (§ 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 VgV). Im Sinne der Chancengleichheit, d.h. unabhängig vom aktuellen Fuhrparkmix, und eines Impulses für die Nachhaltigkeitstranformation können Bieter daher bis zu max. 200 Punkte für die Anzahl an sauberen Fahrzeugen (d.h. Fahrzeuge i.S.v. § 2 Nrn. 4-7 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge - SaubFahrzeugBeschG) erzielen, die sie spätestens ab 01.01.2029 für die Durchführung des Auftrags einsetzen werden. Über den Fahrzeugeinsatz für die Wege zwischen den Liegenschaften hinaus fallen noch weitere Treibhausgasemissionen an. Zum einen sind dies Anfahrtswege für die eingesetzten Transportfahrzeuge des Auftragnehmers, zum anderen müssen aber auch nahezu täglich die angeforderten Mitarbeiter (m/w/d) des Auftragnehmers zu den Standorten der Auftraggeberin in Bonn (derzeitiger Hauptsitz: Graurheindorfer Straße 108) anreisen. Dementsprechend ist anzunehmen, dass die Treibhausgasemissionen proportional mit der Entfernung vom Leistungsort ansteigen. Zudem würden überweite Anfahrtswege zu einer unverhältnismäßigen Belastung des eingesetzten Personals führen. Je kürzer der Anfahrtsweg ist, desto mehr Punkte (max. 100 Punkte) erhält der Bieter. Nähere Details sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen, § 56 Abs. 4 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 373646-2026
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