Rahmenvertrag zur Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.08.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 2.300.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum des SaarlandesProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.07.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 452878-2024
- Verfahrensnummer
- 8729041d-26df-4855-9d5c-eaa8efa024d2
- CPV-Codes
- 30237100 · Teile für Computer
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems für den Netzausbau und den Austausch veralteter Komponenten. Auch das Landesverwaltungsamt Saarland und die Staatliche Hochbaubehörde in Saarbrücken dürfen über den Rahmenvertrag Komponenten beziehen. Der Vertrag läuft 480 Tage, der geschätzte Auftragswert beträgt 2,3 Millionen Euro; Angebote sind bis zum 19. August 2024 um 10:00 Uhr einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Zum weiteren Ausbau des Netzes und zum Austausch veralteter Komponenten sollen, basierend auf einer Rahmenvereinbarung, Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems geliefert werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten
Zum weiteren Ausbau des Netzes und zum Austausch veralteter Komponenten sollen, basierend auf einer Rahmenvereinbarung, Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems geliefert werden. Die folgenden Einrichtungen sind neben dem UKS berechtigt, über den abgeschlossenen Rahmenvertrag Cisco-Komponenten zu beziehen: Landesverwaltungsamt Saarland Staatliche Hochbaubehörde Hardenbergstr. 6 66119 Saarbücken
Frist: 19.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
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LOT-0001 · Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten
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Anforderungen
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 530765-2024
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bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Universitätsklinikum des Saarlandes
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| 27.08.2026 | Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 21.08.2026 | Knochendichtemessplatz (DEXA) für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Geplant | - | 0,01 € |
| 30.07.2026 | Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANA | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 22.07.2026 | Beratungsleistungen zur Einführung einer einheitlichen Führungskultur | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Beschaffung von drei mobilen Operationsmikroskopen mit Service und Wartung | Offen | - | - |
| 11.06.2026 | Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-Plattform | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 18.05.2026 | Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für Krankenhäuser | Offen | - | 405 Tsd. € |
| 12.05.2026 | Lieferung und Montage von drei Dampfsterilisatoren inklusive Wartung | Vergeben | - | - |
| 30.04.2026 | Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Biplan-Kardio-Angiographie-Systems | Offen | - | - |
| 10.02.2026 | Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für Krankenhäuser | Offen | - | 405 Tsd. € |
| 12.09.2025 | Erneuerung von VMware-Lizenzen für Rechenzentrums-Cluster | Vergeben | - | 0,01 € |
| 29.08.2025 | Software zur Spracherkennung | Vergeben | SGSolventum Germany GmbH | 588 Tsd. € |
| 23.07.2025 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer Gase | Vergeben | LGLinde GmbH, Gases Division +1 weitere | 0,01 € |
| 27.02.2025 | All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches Patientendatenmanagementsystem | Vergeben | RMRein Medical GmbH | 151 Tsd. € |
| 10.02.2025 | Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und Gästeverpflegung | Vergeben | ATAdam Theis GmbH +6 weitere | 1,5 Mio. € |
| 07.11.2024 | Lieferung und Einrichtung von Blutgasmesssystemen mit Service und Verbrauchsmaterialien | Offen | - | 0,1 € |
| 19.09.2024 | Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische Versorgungseinrichtungen | Vergeben | BGBäckerei Gillen GmbH | 0,01 € |
| 16.09.2024 | Digitale Plattform für Entlassmanagement und Patientenüberleitung | Offen | - | 0,1 € |
| 26.07.2024 | Rahmenvertrag zur Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten | Vergeben | DTDeutsche Telekom Business Solutions GmbH | 2,3 Mio. € |
| 19.07.2024 | Digitalisierung und Lagerung von Patientenakten für ein Universitätsklinikum | Offen | - | 0,01 € |
| 22.03.2024 | Lieferung von Geräten und Verbrauchsmitteln zur chronischen Dialyse | Vergeben | - | 0,01 € |
| 08.03.2024 | Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit Vollservice | Vergeben | SBScherer Büroelektronik GmbH | 1 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung
Homburg · Offen · Frist 28.09.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Cisco-Netzwerkkomponenten für den weiteren Ausbau des Netzes und den Austausch veralteter Komponenten. Zum Bezug über den Rahmenvertrag ist neben dem Klinikum auch das Landesverwaltungsamt Saarland, Staatliche Hochbaubehörde, berechtigt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,56 Millionen Euro; die Laufzeit ist mit 450 Tagen angegeben, und Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
100 % ähnlichRahmenvertrag für Cisco-Netzwerkkomponenten für Landesverwaltungen
Mainz · Offen · Frist 12.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco. Die Geräte sind für die Netzwerkinfrastrukturen der Landesverwaltungen und weiterer bezugsberechtigter Stellen in Rheinland-Pfalz vorgesehen; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1095 Tagen, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
81 % ähnlichRahmenvereinbarung für Cisco-Netzwerkkomponenten und zugehörige Dienstleistungen
Stuttgart · Offen · Frist 20.10.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die IT Baden-Württemberg in Stuttgart, beschafft Cisco-Komponenten zur Erweiterung und zum Weiterbetrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie ergänzende Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst eine Laufzeit von 720 Tagen; die geschätzten Abnahmemengen für eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren sind im Preisblatt aufgeführt. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
75 % ähnlichCisco-Netzwerkkomponenten einschließlich zugehöriger Dienstleistungen
Berlin · Offen · Frist 19.10.2026
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin beschafft Cisco-Netzwerkkomponenten sowie zugehörige Dienstleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Ausschreibung umfasst die Regionen Nord und Mitte Süd und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 67,0 Millionen Euro; die Laufzeit je Los beträgt 360 Tage. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
66 % ähnlichBeschaffung einer Cisco-Netzwerkkomponente
Freiburg · Offen · Frist 16.10.2026
Das Universitätsklinikum Freiburg beschafft eine Cisco-Netzwerkkomponente für seinen Standort in Freiburg. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.450.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
61 % ähnlichRahmenvertrag für Lieferung und Wartung von Huawei-Storagesystemen und Storage-Switchen
Duisburg · Offen · Frist 16.10.2026
Die Universität Duisburg-Essen beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags die Lieferung und Wartung von Storagesystemen und Storage-Switchen des Herstellers Huawei. Die Leistungen sind für den Standort Duisburg vorgesehen, müssen technische Anforderungen erfüllen und innerhalb vereinbarter Service-Level erbracht werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 6 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
53 % ähnlichLieferung von Strom für das Universitätsklinikum des Saarlandes
Homburg · Offen · Frist 23.10.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt einen Vertrag zur Lieferung von Strom für seinen Campus in der Region Saarland. Der Campus umfasst mehr als 100 Gebäude mit 38 Kliniken und Instituten; der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen und einen geschätzten Wert von 11,85 Millionen Euro. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit eingereicht werden.
49 % ähnlichCisco-Switches, Zubehör und Netzwerk-Subscriptions
Cottbus · Offen · Frist 06.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem (MUL-CT) in Cottbus beschafft Cisco-Switches, passendes Zubehör und Subscriptions zur Erneuerung von Hardware im Rahmen des Infrastrukturausbaus und der Einführung einer Netzwerksegmentierung. Die verbindliche Lieferzeit beträgt 21 Tage ab Zuschlag; Angebote sind bis zum 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.
48 % ähnlichRahmenvertrag für passive Verkabelung und aktive Netzwerkkomponenten
Hamburg · Offen · Frist 09.10.2026
Die Techniker Krankenkasse mit Sitz in Hamburg beschafft einen Rahmenvertrag zur Herstellung, Erweiterung und Anpassung ihrer Kommunikationsinfrastruktur. Der Leistungsumfang umfasst passive Verkabelungs- und Verteiltechnik sowie aktive Netzkoppelelemente an bundesweit verteilten Standorten, von kleineren Nachverkabelungen und Störungsbehebungen bis zu vollständigen Installationen in mittelgroßen und großen Dienststellen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen; Angebote können bis zum 9. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
48 % ähnlichManaged Security Operations Center (SOC) und Cisco Security Enterprise Agreement
Lübeck · Offen · Frist 22.09.2026
Die Universität zu Lübeck beschafft ein Managed Security Operations Center (SOC) als Dienstleistung, einschließlich Bereitstellung, Verlängerung und Pflege von erforderlichen Softwarelizenzen sowie ein Cisco Security Enterprise Agreement. Der Auftrag ist ein gemischter Auftrag aus Dienstleistungs- und Lieferanteilen mit einer Laufzeit von 1800 Tagen. Die Bewerbungsfrist endet am 22. September 2026.
47 % ähnlichRahmenvertrag für Dell-Notebooks, Monitore, All-in-One-PCs und Dockingstations
Kiel · Offen · Frist 19.10.2026
Das Städtische Krankenhaus Kiel beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Dell-Geräte der Informationstechnologie, darunter Notebooks, Monitore, All-in-One-PCs und Dockingstations, zur Deckung des laufenden Bedarfs. Der geschätzte Auftragswert beträgt 291.000 Euro; der Höchstwert der Vereinbarung ist auf 375.000 Euro netto begrenzt. Die Laufzeit beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung, und Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
46 % ähnlichHardware-Rahmenvereinbarung für Arbeitsplatz-, Server-, Netzwerk- und Storage-Hardware
Essen · Offen · Frist 15.10.2026
BITMARCK in Essen beschafft für die BITMARCK GmbH und ihre Kunden Hardware über eine Rahmenvereinbarung mit vier Losen: Arbeitsplatzgeräte und Peripherie, Server, Netzwerkkomponenten sowie Speichersysteme. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 231 Millionen Euro; die einzelnen Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von jeweils 730 Tagen. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden, der Leistungsort liegt in der Region Essen.
46 % ähnlichLieferung, Beratung und Wartung von HPE-Server-, SAN- und Speicherinfrastruktur
Jena · Offen · Frist 02.10.2026
Das Universitätsklinikum Jena beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Produkte des Herstellers Hewlett-Packard Enterprise (HPE) für seine bestehende IT-Infrastruktur. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Beratung und Wartung von Servern, Speichersystemen, Cloud- beziehungsweise Softwarelösungen sowie den Austausch und die Erweiterung veralteter Komponenten; SAN steht für Storage Area Network, ein Netzwerk zur zentralen Speicherung von Daten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 45 Millionen Euro, die Vereinbarung läuft 1.460 Tage und gilt für den Standort Jena in Thüringen. Angebote können bis zum 2. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
45 % ähnlichNetzwerkkomponenten von Rohde & Schwarz (LANCOM) und zugehörige Dienstleistungen
Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin beschafft Netzwerkkomponenten des Herstellers Rohde & Schwarz (LANCOM) sowie zugehörige Dienstleistungen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit zwei regionalen Losen für Nord sowie Mitte/Süd und einem geschätzten Gesamtwert von rund 22,94 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt je Los 360 Tage; Angebote können bis zum 8. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
44 % ähnlichRahmenvereinbarung über Netzwerk- und Sicherheitsprodukte von Fortinet
Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Das Zuse-Institut Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung in vier Gebiets-Losen über den Bezug von Netzwerk- und Sicherheitsprodukten des Herstellers Fortinet aus. Bezugsberechtigt sind neben dem Institut auch weitere Forschungs-, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, die in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind; der geschätzte Auftragswert beträgt 56,625 Millionen Euro. Die Lose betreffen die Gebiete Nord, West, Süd-Ost sowie Berlin/Brandenburg und laufen jeweils 1.440 Tage; Angebote können bis zum 8. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
44 % ähnlichRahmenvereinbarung für Apple-Produkte, Zubehör und Services
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Die Freie Universität Berlin beschafft über eine Rahmenvereinbarung Apple-Produkte einschließlich Zubehör und zugehöriger Services. Der konkrete Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben; die Vereinbarung läuft 720 Tage. Die Leistungen beziehen sich auf Berlin und weitere Regionen in Deutschland, darunter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
44 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung optischer Transceiver
Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung optische Transceiver für ihren Standort in Berlin. Der konkrete Umfang und die Mengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben, ein geschätzter Auftragswert ist nicht genannt. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden; für die Vergabe gelten zusätzlich die Anforderungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG).
43 % ähnlichRahmenvertrag für Sophos Endpoint Protection zur Absicherung von Endgeräten
67663 Kaiserslautern · Offen · Frist 29.09.2026
Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau beschafft einen Rahmenvertrag für Sophos Endpoint Protection, eine Software zum Schutz von Endgeräten vor Schadsoftware und anderen Bedrohungen. Der Auftrag betrifft den Standort Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
43 % ähnlichLieferung und Einrichtung eines redundanten Hochleistungs-Speichersystems als Metro-Cluster
Magdeburg · Offen · Frist 06.10.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beschafft für seine zentrale IT-Infrastruktur mindestens zwei redundante Hochleistungs-Speichersysteme als betriebsbereite Metro-Cluster-Lösung. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Hardware-, Software- und Lizenzkomponenten sowie Kabel, Transceiver, Optiken, Installation und Anbindung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 755.000 Euro; die Leistung ist am Standort Magdeburg zu erbringen, und Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
43 % ähnlichLieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des Saarlandes
Homburg · Offen · Frist 23.10.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt einen Vertrag zur Belieferung seines Klinikcampus mit Erdgas. Der geschätzte Auftragswert beträgt 48 Millionen Euro; die Vertragslaufzeit ist mit 1.095 Tagen angegeben. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
42 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Zuschlagswert: 2.300.000 EUR · Vertragsschluss: 03.09.2024
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
284 vergleichbare Verfahren, davon 195 mit erfasstem Zuschlag · 168 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 3.596.426,49 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 84 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
8 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CMS IT-Consulting GmbH · Grasbrunn
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Controlware GmbH · Dietzenbach
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Jettingen-Scheppach
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Controlware GmbH · Unterhaching
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lur SL GmbH · Leuterod
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
NTT DATA Deutschland SE · München
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum des Saarlandes
66424 · Homburg
vergabestelle@uks.eu+49 68411621-16129 erfasste Verfahren, davon 12 vergeben. 21 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenDezernat III - Beschaffung und Logistik
vergabestelle@uks.eu+49 68411621-161
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle Vergabekammern
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de+496815014994
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:04 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 26.07.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 14:52 (Europe/Berlin)
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