Lieferung von Cisco-Komponenten für kommunale Informationstechnik
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 10.711.077,58 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
- CPV-Codes
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- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 386486-2026
- Verfahrensnummer
- dc0b333a-bbcc-44dd-b05d-11cea6b92dc4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister aus Köln beschafft Cisco-Komponenten in drei Losen. Die geschätzten Werte liegen je Los bei rund 10,7 bis 10,9 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer; die reguläre Vertragslaufzeit beträgt jeweils 360 Tage und kann verlängert werden. Angebote müssen bis zum 15. Juni 2026 um 7:00 Uhr eingehen, wobei ausschließlich der Preis bewertet wird.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Cisco-Komponenten
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · KDN-18-2026-01_Los110.711.077,58 EUR
Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird für die Regelvertragszeit angegeben und erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.
Frist: 15.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · KDN-18-2026-01_Los210.753.226,74 EUR
Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird für die Regelvertragszeit angegeben und erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.
Frist: 15.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · KDN-18-2026-01_Los310.919.657,19 EUR
Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird für die Regelvertragszeit angegeben und erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.
Frist: 15.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot gem. Preisblatt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
- Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot gem. Preisblatt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
- Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot gem. Preisblatt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 545150-2026
- 05.06.2026Berichtigung 1Die Antworten auf die Bieterfragen werden bis zum 08.06.2026 veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe der Angebote verlängert sich bis zum 15.06.2026, 09:00 Uhr. Die Eröffnung der Angebote findet ab 15.06.2026, 09:01 Uhr statt. Weitere Änderungen der Vergabeunterlagen gemäß Antworten auf die Bieterfragen.
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