Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 2.560.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum des SaarlandesProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 633835-2026
- Verfahrensnummer
- fdea1814-c9de-4930-95cc-1d27817efb80
- CPV-Codes
- 30237100 · Teile für Computer
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Cisco-Netzwerkkomponenten für den weiteren Ausbau des Netzes und den Austausch veralteter Komponenten. Zum Bezug über den Rahmenvertrag ist neben dem Klinikum auch das Landesverwaltungsamt Saarland, Staatliche Hochbaubehörde, berechtigt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,56 Millionen Euro; die Laufzeit ist mit 450 Tagen angegeben, und Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Zum weiteren Ausbau des Netzes und zum Austausch veralteter Komponenten sollen, basierend auf einer Rahmenvereinbarung, Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems geliefert werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Netzwerkkomponenten
Zum weiteren Ausbau des Netzes und zum Austausch veralteter Komponenten sollen, basierend auf einer Rahmenvereinbarung, Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems geliefert werden. Die folgenden Einrichtungen sind neben dem UKS berechtigt, über den abgeschlossenen Rahmenvertrag Cisco-Komponenten zu beziehen: Landesverwaltungsamt Saarland Staatliche Hochbaubehörde Hardenbergstr. 6 66119 Saarbücken
Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Netzwerkkomponenten
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Leistungsverzeichnis | 893 KB | |
| Anschreiben | 60 KB | |
| Anschreiben | 102 KB | |
| Formular | 390 KB | |
| Formular | 389 KB | |
| Formular | 389 KB | |
| Formular | 394 KB | |
| Formular | 389 KB | |
| Anschreiben | 337 KB | |
| Sonstiges | 209 KB | |
| Sonstiges | 40 KB | |
| Vertragsbedingungen | 230 KB | |
| Sonstiges | 155 KB | |
| Vertragsbedingungen | 100 KB | |
| Sonstiges | 901 KB |
Anforderungen
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 15.09.2026Berichtigung 2Korrektur Formeln und Bezeichnung im Preisblatt
- 08.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 616932-2026
- 27.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 339140
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| UHUniversitätsklinikum Heidelberg | Heidelberg | 6 | 12.06.2026 |
| UHUniversität Heidelberg | Heidelberg | 6 | 04.06.2026 |
| LRLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) | Mainz | 5 | 10.09.2026 |
| UFUniversitätsklinikum Frankfurt | Frankfurt am Main | 5 | 03.08.2026 |
| UAUniversitätsklinikum Aachen AöR | Aachen | 5 | 16.06.2026 |
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Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Universitätsklinikum des Saarlandes
Aktiv seit 2023 · 29 VerfahrenLeistungsbereiche
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Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SGSolventum Germany GmbH | 1 | 10.12.2025 | 588 Tsd. € |
| ALAIR LIQUIDE Medical GmbH | 1 | 22.09.2025 | 0,01 € |
| LGLinde GmbH, Gases Division | 1 | 22.09.2025 | 0,01 € |
| SGSander Gourmet GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| SFSCHWÄLBCHEN Frischdienst GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| TGTransgourmet GmbH &Co.OHG | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| ATAdam Theis GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| FSFleisch Schwamm & Cie. mbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches PatientendatenmanagementsystemRein Medical GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland151 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.04.2025noch 7 Monate14.04.2027
- Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und GästeverpflegungAdam Theis GmbH +6 weitereUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland1,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.06.2025noch 8 Monate01.06.2027
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer GaseLinde GmbH, Gases Division +1 weitereUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.09.2025noch 12 Monate22.09.2027
- Software zur SpracherkennungSolventum Germany GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland588 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2025noch 27 Monate10.12.2028
- Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische VersorgungseinrichtungenBäckerei Gillen GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 27 Monate17.12.2028
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.09.2026 | Lieferung von Strom für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Offen | - | 11,9 Mio. € |
| 18.09.2026 | Lieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des Saarlandes | Offen | - | 48 Mio. € |
| 27.08.2026 | Erd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OP | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 21.08.2026 | Knochendichtemessplatz (DEXA) für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Geplant | - | 0,01 € |
| 30.07.2026 | Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANA | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 22.07.2026 | Beratungsleistungen zur Einführung einer einheitlichen Führungskultur | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Beschaffung von drei mobilen Operationsmikroskopen mit Service und Wartung | Offen | - | - |
| 11.06.2026 | Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-Plattform | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 18.05.2026 | Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für Krankenhäuser | Offen | - | 405 Tsd. € |
| 12.05.2026 | Lieferung und Montage von drei Dampfsterilisatoren inklusive Wartung | Vergeben | - | - |
| 30.04.2026 | Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Biplan-Kardio-Angiographie-Systems | Offen | - | - |
| 10.02.2026 | Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für Krankenhäuser | Offen | - | 405 Tsd. € |
| 12.09.2025 | Erneuerung von VMware-Lizenzen für Rechenzentrums-Cluster | Vergeben | - | 0,01 € |
| 29.08.2025 | Software zur Spracherkennung | Vergeben | SGSolventum Germany GmbH | 588 Tsd. € |
| 23.07.2025 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer Gase | Vergeben | LGLinde GmbH, Gases Division +1 weitere | 0,01 € |
| 27.02.2025 | All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches Patientendatenmanagementsystem | Vergeben | RMRein Medical GmbH | 151 Tsd. € |
| 10.02.2025 | Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und Gästeverpflegung | Vergeben | ATAdam Theis GmbH +6 weitere | 1,5 Mio. € |
| 07.11.2024 | Lieferung und Einrichtung von Blutgasmesssystemen mit Service und Verbrauchsmaterialien | Offen | - | 0,1 € |
| 19.09.2024 | Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische Versorgungseinrichtungen | Vergeben | BGBäckerei Gillen GmbH | 0,01 € |
| 16.09.2024 | Digitale Plattform für Entlassmanagement und Patientenüberleitung | Offen | - | 0,1 € |
| 26.07.2024 | Rahmenvertrag zur Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten | Vergeben | DTDeutsche Telekom Business Solutions GmbH | 2,3 Mio. € |
| 19.07.2024 | Digitalisierung und Lagerung von Patientenakten für ein Universitätsklinikum | Offen | - | 0,01 € |
| 22.03.2024 | Lieferung von Geräten und Verbrauchsmitteln zur chronischen Dialyse | Vergeben | - | 0,01 € |
| 08.03.2024 | Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit Vollservice | Vergeben | SBScherer Büroelektronik GmbH | 1 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenRahmenvertrag für Cisco-Netzwerkkomponenten für Landesverwaltungen
Mainz · Offen · Frist 12.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco. Die Geräte sind für die Netzwerkinfrastrukturen der Landesverwaltungen und weiterer bezugsberechtigter Stellen in Rheinland-Pfalz vorgesehen; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1095 Tagen, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
60 % ähnlichBeschaffung einer Cisco-Netzwerkkomponente
Freiburg · Offen · Frist 16.10.2026
Das Universitätsklinikum Freiburg beschafft eine Cisco-Netzwerkkomponente für seinen Standort in Freiburg. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.450.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
60 % ähnlichCisco-Netzwerkkomponenten einschließlich zugehöriger Dienstleistungen
Berlin · Offen · Frist 19.10.2026
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin beschafft Cisco-Netzwerkkomponenten sowie zugehörige Dienstleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Ausschreibung umfasst die Regionen Nord und Mitte Süd und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 67,0 Millionen Euro; die Laufzeit je Los beträgt 360 Tage. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
58 % ähnlichLieferung und Einrichtung eines redundanten Hochleistungs-Speichersystems als Metro-Cluster
Magdeburg · Offen · Frist 06.10.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beschafft für seine zentrale IT-Infrastruktur mindestens zwei redundante Hochleistungs-Speichersysteme als betriebsbereite Metro-Cluster-Lösung. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Hardware-, Software- und Lizenzkomponenten sowie Kabel, Transceiver, Optiken, Installation und Anbindung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 755.000 Euro; die Leistung ist am Standort Magdeburg zu erbringen, und Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
56 % ähnlichRahmenvertrag für Lieferung und Wartung von Huawei-Storagesystemen und Storage-Switchen
Duisburg · Offen · Frist 16.10.2026
Die Universität Duisburg-Essen beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags die Lieferung und Wartung von Storagesystemen und Storage-Switchen des Herstellers Huawei. Die Leistungen sind für den Standort Duisburg vorgesehen, müssen technische Anforderungen erfüllen und innerhalb vereinbarter Service-Level erbracht werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 6 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
54 % ähnlichRahmenvereinbarung für Cisco-Netzwerkkomponenten und zugehörige Dienstleistungen
Stuttgart · Offen · Frist 20.10.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die IT Baden-Württemberg in Stuttgart, beschafft Cisco-Komponenten zur Erweiterung und zum Weiterbetrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie ergänzende Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst eine Laufzeit von 720 Tagen; die geschätzten Abnahmemengen für eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren sind im Preisblatt aufgeführt. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichLieferung von Strom für das Universitätsklinikum des Saarlandes
Homburg · Offen · Frist 23.10.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt einen Vertrag zur Lieferung von Strom für seinen Campus in der Region Saarland. Der Campus umfasst mehr als 100 Gebäude mit 38 Kliniken und Instituten; der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen und einen geschätzten Wert von 11,85 Millionen Euro. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit eingereicht werden.
51 % ähnlichStandard-Hardware: Arbeitsplatztechnik, Tablets und Telefone
Cottbus · Offen · Frist 19.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Cottbus, beschafft Standard-Hardware in drei Bereichen: Arbeitsplatztechnik, Tablets und Telefone. Vorgesehen sind über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen bis zu 20.000 Geräte für die Arbeitsplatztechnik, 2.500 Tablets und 1.120 Telefone; eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Rahmenvereinbarungen gelten für 720 Tage und werden für den Raum Cottbus (NUTS-Region DE402) ausgeschrieben.
47 % ähnlichCisco-Switches, Zubehör und Netzwerk-Subscriptions
Cottbus · Offen · Frist 06.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem (MUL-CT) in Cottbus beschafft Cisco-Switches, passendes Zubehör und Subscriptions zur Erneuerung von Hardware im Rahmen des Infrastrukturausbaus und der Einführung einer Netzwerksegmentierung. Die verbindliche Lieferzeit beträgt 21 Tage ab Zuschlag; Angebote sind bis zum 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.
46 % ähnlichLieferung, Beratung und Wartung von HPE-Server-, SAN- und Speicherinfrastruktur
Jena · Offen · Frist 02.10.2026
Das Universitätsklinikum Jena beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Produkte des Herstellers Hewlett-Packard Enterprise (HPE) für seine bestehende IT-Infrastruktur. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Beratung und Wartung von Servern, Speichersystemen, Cloud- beziehungsweise Softwarelösungen sowie den Austausch und die Erweiterung veralteter Komponenten; SAN steht für Storage Area Network, ein Netzwerk zur zentralen Speicherung von Daten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 45 Millionen Euro, die Vereinbarung läuft 1.460 Tage und gilt für den Standort Jena in Thüringen. Angebote können bis zum 2. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
44 % ähnlichLieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des Saarlandes
Homburg · Offen · Frist 23.10.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt einen Vertrag zur Belieferung seines Klinikcampus mit Erdgas. Der geschätzte Auftragswert beträgt 48 Millionen Euro; die Vertragslaufzeit ist mit 1.095 Tagen angegeben. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichGebäudefunkanlage für Westpfalz-Klinikum Kirchheimbolanden
Kaiserslautern · Offen · Frist 14.10.2026
Das Westpfalz-Klinikum in Kirchheimbolanden vergibt die Lieferung und Installation einer Gebäudefunkanlage im Rahmen des geplanten Umbaus und der Erweiterung des Klinikums. Die Leistung umfasst optische Master- und Remoteunits, HF-Strahlerkabel, HF-Zubringerkabel, Lichtwellenleiterkabel sowie Wartungsleistungen mit einem geschätzten Wert von etwa 483.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Angebotsfrist bis Oktober 2026 in der Region Westpfalz (Rheinland-Pfalz).
43 % ähnlichErd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OP
Homburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS), vertreten durch das Saarland und das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, beschafft Bauleistungen für den Neubau eines Orthopädie-Operationsbereichs auf dem UKS-Gelände in 66424 Homburg. Der Neubau umfasst etwa 1.022 m² Nutzfläche in einem zweieinhalbgeschossigen Baukörper; ausgeschrieben sind Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbauarbeiten sowie Dachabdichtungsarbeiten mit extensiver Begrünung. Die Vorbereitung soll voraussichtlich Anfang Dezember 2026 beginnen, der Leistungsbeginn ist für Anfang Januar 2027 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
42 % ähnlichTelekommunikations-Infrastruktur für das Klinikum St. Marien Amberg
Offen · Frist 07.10.2026
Das Klinikum St. Marien Amberg beschafft Telekommunikations-Infrastruktur. Der konkrete Umfang und der geschätzte Auftragswert sind nicht angegeben. Der Kickoff-Termin ist für die zweite Kalenderwoche 2027 vorgesehen, die Umsetzung soll voraussichtlich von März bis Mai 2027 in der Region DE2 erfolgen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichBetrieb und Wartung der Telematikinfrastruktur mit Hardware und Vernetzung
Düsseldorf · Offen
Das Universitätsklinikum Düsseldorf beschafft weiterhin Dienstleistungen für Aufbau, Vernetzung und Betrieb der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Dazu gehören unter anderem Konnektoren, Kartenterminals, Wartungsleistungen sowie ein Virenscanner für die Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 730 Tagen und betrifft den Standort Düsseldorf.
41 % ähnlichRahmenvertrag für Dell-Notebooks, Monitore, All-in-One-PCs und Dockingstations
Kiel · Offen · Frist 19.10.2026
Das Städtische Krankenhaus Kiel beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Dell-Geräte der Informationstechnologie, darunter Notebooks, Monitore, All-in-One-PCs und Dockingstations, zur Deckung des laufenden Bedarfs. Der geschätzte Auftragswert beträgt 291.000 Euro; der Höchstwert der Vereinbarung ist auf 375.000 Euro netto begrenzt. Die Laufzeit beträgt 36 Monate ab Zuschlagserteilung, und Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
41 % ähnlichModernisierung der Mobilfunkversorgung und redundante Telefonanlagen-Anbindung
Münster · Offen
Das Universitätsklinikum Münster beschafft Mobilfunkleistungen zur Modernisierung und Erweiterung der Mobilfunkversorgung auf seinen Standorten in Münster, Steinfurt und Emsdetten. Zusätzlich soll die Telefonanlage des Klinikums redundant, also ausfallsicher über zwei unabhängige Verbindungen, an das Festnetz des Auftragnehmers angeschlossen werden. Der Leistungsumfang umfasst außerdem den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur, Projektmanagement und die erforderliche Installation und Dokumentation; die Vertragsdauer beträgt 1.440 Tage.
41 % ähnlichModernisierung der Netzwerk-Infrastruktur in den bezeichneten Stockwerken
Offen · Frist 04.12.2026
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Vergabestelle beschafft Leistungen zur Modernisierung der Netzwerk-Infrastruktur in den bezeichneten Stockwerken. Der Auftrag ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe liegt nicht vor. Die Frist ist für den 4. Dezember 2026 angegeben.
41 % ähnlichVierjähriger Rahmenvertrag für Medientechnik-Installationen und Systemintegration
Reinfeld · Offen · Frist 29.09.2026
Der IT-Verbund Stormarn (ITV) in Reinfeld beschafft einen vierjährigen Rahmenvertrag mit einem Systemintegrator für Medientechnik-Installationen bei seinen Kunden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2 Millionen Euro. Über den Rahmenvertrag sollen ab Anfang des zweiten Quartals 2027 neue Installationen umgesetzt werden; die Frist endet am 29. September 2026.
41 % ähnlichLieferung von Speichersystemen, Software sowie Support- und Serviceleistungen
Mainz · Offen · Frist 09.10.2026
Die TRON – Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH beschafft im Rahmenvertrag Speicherhardware, Software sowie zugehörige Support- und Serviceleistungen gemäß der jeweils gültigen NetApp-Preisliste. Der Vertrag läuft 60 Monate und hat eine geschätzte Abnahmesumme von rund 3.000.000 Euro netto; ein Anspruch auf bestimmte Abrufmengen besteht nicht. Die Leistungen werden am Standort Mainz nach Bedarf über Einzelabrufe beauftragt, die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
40 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
15 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 02:58 (Europe/Berlin)
00.Leistungsbeschreibung Ls-002-26 .pdf
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01.Angebotsschreiben Ls-002-26.docx
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02.Teilnahmebedingungen_Eignungskriterien Ls-002-26.docx
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03.Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 390 KB · Stand 27.08.2026
04.Anlage B - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 389 KB · Stand 27.08.2026
05.Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 389 KB · Stand 27.08.2026
06.Anlage D - Eigenerklärung Bezug Russland - nur EU Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 394 KB · Stand 27.08.2026
07.Anlage E- Verpflichtungserklärung Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 389 KB · Stand 27.08.2026
08.Aufforderung zur Angebotsabgabe Ls-002-26.pdf
PDF · Anschreiben · 337 KB · Stand 27.08.2026
09.Zuschlagskriterien Ls-002-26.pdf
PDF · Sonstiges · 209 KB · Stand 27.08.2026
10. Preisblatt Komponentenliste Ls-002-26 geändert 0309.xlsx
XLSX · Sonstiges · 40 KB · Stand 04.09.2026
11.Tariftreueerklärung Ls-002-26.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 230 KB · Stand 27.08.2026
12.AGB KD_Dezernat_III_Auftragsbedingungen Ls-002-26.pdf
PDF · Sonstiges · 155 KB · Stand 27.08.2026
13.EVB-IT Kauf-Rahmenvertrag Ls-002-26.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 100 KB · Stand 27.08.2026
14.Verfahrensbedingungen Ls-002-26.pdf
PDF · Sonstiges · 901 KB · Stand 27.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
272 vergleichbare Verfahren, davon 185 mit erfasstem Zuschlag · 157 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 2.500.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 86 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
CMS IT-Consulting GmbH · Grasbrunn
8 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Controlware GmbH · Dietzenbach
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Jettingen-Scheppach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Converge Technology Solutions Germany GmbH · Mainz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Axians magellan GmbH · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Controlware GmbH · Unterhaching
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle IT-Systemhaus Neckarsulm · Neckarsulm
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum des Saarlandes
66424 · Homburg
vergabestelle@uks.eu+49 68411621-16129 erfasste Verfahren, davon 12 vergeben. 21 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenDezernat III - Beschaffung und Logistik
vergabestelle@uks.eu+49 68411621-161
Geschäftsstelle Vergabekammern
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de+496815014994
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:40 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 06:02 (Europe/Berlin)
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