Lieferung von Strom für das Universitätsklinikum des Saarlandes
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 11.850.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum des SaarlandesProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 643551-2026
- Verfahrensnummer
- cbf372ae-8b81-4256-94f8-f5b7ae90b459
- CPV-Codes
- 09310000 · Elektrizität
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt einen Vertrag zur Lieferung von Strom für seinen Campus in der Region Saarland. Der Campus umfasst mehr als 100 Gebäude mit 38 Kliniken und Instituten; der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen und einen geschätzten Wert von 11,85 Millionen Euro. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe eines Stromliefervertrages.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Stromliefervertrag
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leistungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesundheitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden untergebracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um xxxxxxxxxx Über den Weg dieser Vergabe sucht das Universitätsklinikum des Saarlandes kompetente und verlässliche Partner (im folgenden "Auftragnehmer" und "Bieter") zur Belieferung mit Strom. Datum zum geplanten Leistungsbeginn: 01.01.2028
Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
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LOT-0001 · Stromliefervertrag
- Es handelt sich beim Preis um das alleinige Zuschlagskriterium
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Anforderungen
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Änderungen und Bieterfragen
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| SHStudentenwerk Halle Anstalt des öffentlichen Rechts | Halle | 4 | 02.03.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Saarland- Lieferung von Strom für städtische Gebäude, Großabnehmer und Straßenbeleuchtung 2026Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbHStadt VölklingenVölklingen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Lieferung elektrischer Energie für Landkreis-Liegenschaften 2025–2028Stadtwerke Merzig GmbHLandkreis Merzig-WadernMerzig, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.08.2024noch 27 Monate31.12.2028
- Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen in vier BundesländernStadtwerke Speyer GmbHDeutsche Rentenversicherung Rheinland-PfalzSpeyer, Deutschland12,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.06.2024noch 27 Monate31.12.2028
Universitätsklinikum des Saarlandes
Aktiv seit 2023 · 29 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SGSolventum Germany GmbH | 1 | 10.12.2025 | 588 Tsd. € |
| ALAIR LIQUIDE Medical GmbH | 1 | 22.09.2025 | 0,01 € |
| LGLinde GmbH, Gases Division | 1 | 22.09.2025 | 0,01 € |
| SGSander Gourmet GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| SFSCHWÄLBCHEN Frischdienst GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| TGTransgourmet GmbH &Co.OHG | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| ATAdam Theis GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| FSFleisch Schwamm & Cie. mbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches PatientendatenmanagementsystemRein Medical GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland151 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.04.2025noch 7 Monate14.04.2027
- Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und GästeverpflegungAdam Theis GmbH +6 weitereUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland1,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.06.2025noch 8 Monate01.06.2027
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer GaseLinde GmbH, Gases Division +1 weitereUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.09.2025noch 12 Monate22.09.2027
- Software zur SpracherkennungSolventum Germany GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland588 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2025noch 27 Monate10.12.2028
- Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische VersorgungseinrichtungenBäckerei Gillen GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 27 Monate17.12.2028
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.09.2026 | Lieferung von Strom für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Offen | - | 11,9 Mio. € |
| 18.09.2026 | Lieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des Saarlandes | Offen | - | 48 Mio. € |
| 27.08.2026 | Erd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OP | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 21.08.2026 | Knochendichtemessplatz (DEXA) für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Geplant | - | 0,01 € |
| 30.07.2026 | Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANA | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 22.07.2026 | Beratungsleistungen zur Einführung einer einheitlichen Führungskultur | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Beschaffung von drei mobilen Operationsmikroskopen mit Service und Wartung | Offen | - | - |
| 11.06.2026 | Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-Plattform | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 18.05.2026 | Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für Krankenhäuser | Offen | - | 405 Tsd. € |
| 12.05.2026 | Lieferung und Montage von drei Dampfsterilisatoren inklusive Wartung | Vergeben | - | - |
| 30.04.2026 | Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Biplan-Kardio-Angiographie-Systems | Offen | - | - |
| 10.02.2026 | Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für Krankenhäuser | Offen | - | 405 Tsd. € |
| 12.09.2025 | Erneuerung von VMware-Lizenzen für Rechenzentrums-Cluster | Vergeben | - | 0,01 € |
| 29.08.2025 | Software zur Spracherkennung | Vergeben | SGSolventum Germany GmbH | 588 Tsd. € |
| 23.07.2025 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer Gase | Vergeben | LGLinde GmbH, Gases Division +1 weitere | 0,01 € |
| 27.02.2025 | All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches Patientendatenmanagementsystem | Vergeben | RMRein Medical GmbH | 151 Tsd. € |
| 10.02.2025 | Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und Gästeverpflegung | Vergeben | ATAdam Theis GmbH +6 weitere | 1,5 Mio. € |
| 07.11.2024 | Lieferung und Einrichtung von Blutgasmesssystemen mit Service und Verbrauchsmaterialien | Offen | - | 0,1 € |
| 19.09.2024 | Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische Versorgungseinrichtungen | Vergeben | BGBäckerei Gillen GmbH | 0,01 € |
| 16.09.2024 | Digitale Plattform für Entlassmanagement und Patientenüberleitung | Offen | - | 0,1 € |
| 26.07.2024 | Rahmenvertrag zur Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten | Vergeben | DTDeutsche Telekom Business Solutions GmbH | 2,3 Mio. € |
| 19.07.2024 | Digitalisierung und Lagerung von Patientenakten für ein Universitätsklinikum | Offen | - | 0,01 € |
| 22.03.2024 | Lieferung von Geräten und Verbrauchsmitteln zur chronischen Dialyse | Vergeben | - | 0,01 € |
| 08.03.2024 | Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit Vollservice | Vergeben | SBScherer Büroelektronik GmbH | 1 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des Saarlandes
Homburg · Offen · Frist 23.10.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt einen Vertrag zur Belieferung seines Klinikcampus mit Erdgas. Der geschätzte Auftragswert beträgt 48 Millionen Euro; die Vertragslaufzeit ist mit 1.095 Tagen angegeben. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
97 % ähnlichLieferung von Strom für das Universitätsklinikum Essen
Offen · Frist 12.10.2026
Das Universitätsklinikum Essen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, schreibt einen Vertrag über die Lieferung von Strom aus. Die Leistung betrifft den Standort in Essen in der Region Düsseldorf; als Frist ist der 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr angegeben.
80 % ähnlichLieferung von Strom einschließlich Netznutzung für das Universitätsklinikum Bonn
Bonn · Offen · Frist 19.10.2026
Das Universitätsklinikum Bonn AöR beschafft Strom für seine eigenen Abnahmestellen. Der Leistungsumfang umfasst die Stromlieferung einschließlich Netznutzung und damit unmittelbar verbundener Tätigkeiten im Rahmen eines All-inclusive-Vertrags. Die Lieferung beginnt am 1. Januar 2028 und läuft bis zum 1. Januar 2030; der geschätzte Auftragswert beträgt 8,8 Millionen Euro. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
79 % ähnlichLieferung von 226.000 MWh Ökostrom für das Universitätsklinikum Essen
Essen · Offen · Frist 12.10.2026
Das Universitätsklinikum Essen, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beschafft Ökostrom für seinen Standort in Essen. Vorgesehen ist die Lieferung von insgesamt 226.000 MWh im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; die Lieferjahre 2029 und 2030 sind optional. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren, die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
71 % ähnlichErrichtung einer zweiten Stromversorgung am Campus Süd mit Baustelleneinrichtung und Baustrom
Offen · Frist 29.09.2026
Ausgeschrieben sind Bauarbeiten für die Errichtung einer zweiten Stromversorgung am Campus Süd einschließlich der Einrichtung der Baustelle und der Bereitstellung von Baustrom. Auftraggeber ist das Universitätsklinikum Leipzig in Leipzig. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 11:00 Uhr.
67 % ähnlichBaustelleneinrichtung und Baustrom für einen Ersatzneubau
Offen · Frist 01.10.2026
Das Universitätsklinikum Leipzig als Anstalt des öffentlichen Rechts beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung und die Baustromversorgung eines Ersatzneubaus. Der Auftrag ist der Region Sachsen zugeordnet; Angebote können bis zum 1. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
67 % ähnlichLieferung von 65.473 MWh Strom für das Klinikum Dortmund 2028–2030
Dortmund · Offen · Frist 05.10.2026
Das Klinikum Dortmund gGmbH, vertreten durch die VEA Beratungs-GmbH, beschafft elektrische Energie für die Kalenderjahre 2028, 2029 und 2030. Der Umfang beträgt etwa 65.473 Megawattstunden (MWh), die in einem vollstrukturierten Tranchenmodell einschließlich der Abwicklung der Netznutzung geliefert werden sollen. Der Auftrag betrifft die Region Dortmund; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
62 % ähnlichStromlieferung für zwei Abnahmestellen der Handwerkskammer des Saarlandes im Jahr 2027
Saarbrücken · Offen · Frist 12.10.2026
Die Handwerkskammer des Saarlandes beschafft Strom für zwei Abnahmestellen. Der jährliche Verbrauch wird auf etwa 750.000 Kilowattstunden geschätzt. Die Lieferung ist für das Jahr 2027 im Saarland vorgesehen; Teilnahmeanträge müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
61 % ähnlichElektroarbeiten für die betriebserhaltende Sanierung eines Bettenhauses
Ulm · Offen · Frist 05.10.2026
Das Universitätsklinikum Ulm beauftragt Elektroarbeiten für die betriebserhaltende Sanierung seines Bettenhauses in Ulm. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden Teilnahmeanträge eingereicht, anschließend geben ausgewählte geeignete Unternehmen ein Angebot ab. Die Frist für den Teilnahmeantrag endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
60 % ähnlichLieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung für 2028 bis 2029
Bonn · Offen · Frist 19.10.2026
Das Universitätsklinikum Bonn AöR beschafft Erdgas für eine eigene Abnahmestelle in Bonn einschließlich Netznutzung und aller damit verbundenen Leistungen im Rahmen eines All-inclusive-Vertrags. Die Lieferung beginnt am 1. Januar 2028 und läuft bis zum 1. Januar 2030. Der geschätzte Auftragswert beträgt 12.443.000 Euro; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
60 % ähnlichLieferung von 100 % Ökostrom für 35 Abnahmestellen in den Kalenderjahren 2027 und 2028
Eichstätt · Offen · Frist 15.10.2026
Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt beschafft 100 % Ökostrom für 35 Abnahmestellen. Der jährliche Stromverbrauch beträgt voraussichtlich etwa 1.864.876 Kilowattstunden; die Lieferstellen liegen in der Region Eichstätt beziehungsweise im NUTS-Gebiet DE219. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Kalenderjahre 2027 und 2028, die Frist endet am 15. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
60 % ähnlichLieferung von Strom für das Klinikum Dortmund in den Jahren 2028 bis 2030
Offen · Frist 05.10.2026
Das Klinikum Dortmund gGmbH, eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, beschafft Strom für die Jahre 2028, 2029 und 2030. Der Auftrag betrifft die Region Nordrhein-Westfalen; ein konkreter Lieferumfang oder Auftragswert ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
59 % ähnlichRahmenvertrag für Stark- und Schwachstromarbeiten
Offen · Frist 24.09.2026
Die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sucht einen Auftragnehmer für Stark- und Schwachstromarbeiten, also Arbeiten an elektrischen Energie- und Niederspannungsanlagen. Die Ausschreibung betrifft die Region DE4 und sieht eine Angebotsfrist bis zum 24. September 2026 um 10:00 Uhr UTC vor.
59 % ähnlichLieferung von Strom an die Ammerland-Klinik GmbH ab 2028
Offen · Frist 12.10.2026
Die Ammerland-Klinik GmbH beschafft Strom für das Jahr 2028 und die Folgejahre. Der Auftrag ist der Region Niedersachsen zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 11:00 Uhr UTC.
58 % ähnlichSteuerliche Beratungsleistungen für die Universität des Saarlandes
Saarbrücken · Offen · Frist 12.10.2026
Die Universität des Saarlandes, Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste, beschafft steuerliche Beratungsleistungen. Der Auftrag wird in Saarbrücken beziehungsweise der Region Saarland (NUTS-Code DEC01) ausgeführt und hat eine Laufzeit von 720 Tagen. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichNiederspannungsanlagen für das Klinikum Landshut
Offen · Frist 24.09.2026
Das Klinikum Landshut schreibt die Lieferung und Installation von Niederspannungsanlagen aus. Das Verfahren ist offen, die Angebotsfrist endet am 24. September 2026. Es handelt sich um ein Werkleistungsprojekt ohne weitere Details. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
58 % ähnlichStrom- und Gaslieferung für die Stadt Sulzbach/Saar 2027 und optional 2028
Sulzbach/Saar · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Sulzbach/Saar beschafft Strom- und Gaslieferverträge für das Jahr 2027, optional auch für 2028. Der Lieferumfang umfasst Strom- und Gaslieferungen für die kommunalen Abnahmestellen in Sulzbach/Saar im Saarland; der Verbrauch soll voraussichtlich dem der Vorjahre entsprechen. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
57 % ähnlichLieferung von elektrischer Energie für die Ammerland-Klinik 2028–2030
Westerstede · Offen · Frist 12.10.2026
Die Ammerland-Klinik GmbH in Westerstede beschafft elektrische Energie für die Kalenderjahre 2028 bis 2030. Der Umfang beträgt insgesamt etwa 14.700 Megawattstunden (MWh), also rund 4.900 MWh pro Jahr, in einem vollstrukturierten horizontalen Tranchenmodell einschließlich der Abwicklung der Netznutzung. Die Lieferung erfolgt in der Region Ammerland, die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
56 % ähnlichElektro-Grundleitungen für die Erweiterung eines Kryolagers
Halle (Saale) · Offen · Frist 07.10.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beschafft Bauleistungen für Elektro-Grundleitungen im Rahmen der Erweiterung eines Kryolagers in der Magdeburger Straße 12 in Halle (Saale). Die Ausschreibung umfasst ein Los; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
56 % ähnlichLieferung von Strom
Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Neunkirchen beschafft Strom. Angaben zu Umfang, Wert, Einsatzort und Vertragslaufzeit sind nicht enthalten; die Frist zur Einreichung von Angeboten endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
55 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
220 vergleichbare Verfahren, davon 127 mit erfasstem Zuschlag · 106 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 856.932,89 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 33 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
enercity AG · Hannover
9 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Energie SaarLorLux AG · Saarbrücken
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Stadtwerke Emsdetten GmbH · Emsdetten
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Köthen Energie GmbH · Köthen (Anhalt)
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Walter Fritz Deutsche Gesellschaft für Energieversorgung mbH · Weimar
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Energie Südbayern GmbH · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SWM Versorgungs GmbH · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LSW Energie GmbH & Co. KG · Wolfsburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Planungsgruppe M+M AG · Böblingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG · Magdeburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Saarland, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung von Strom für städtische Gebäude, Großabnehmer und Straßenbeleuchtung 2026
Stadt Völklingen · Völklingen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH
Vertragsschluss: 19.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung elektrischer Energie für Landkreis-Liegenschaften 2025–2028
Landkreis Merzig-Wadern · Merzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Stadtwerke Merzig GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen in vier Bundesländern
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz · Speyer
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Stadtwerke Speyer GmbH
Vertragsschluss: 26.06.2024
Zuschlagswert: 12.710.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum des Saarlandes
66424 · Homburg
vergabestelle@uks.eu+49 68411621-16129 erfasste Verfahren, davon 12 vergeben. 21 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenDezernat III - Beschaffung und Logistik
vergabestelle@uks.eu+49 68411621-161
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle Vergabekammern
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de+496815014994
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:04 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 18.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 18.09.2026, 06:08 (Europe/Berlin)
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