Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen Handelspartner
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 6.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.08.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 565438-2025
- Verfahrensnummer
- 0351b289-9833-42fe-b5b0-c02621602991
- CPV-Codes
- 48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme
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Kurzbeschreibung
kubus IT – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR aus Bayreuth beschafft über einen Handelspartner Software aus verschiedenen Produktfamilien des Herstellers Red Hat. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Wert von 6 Millionen Euro geschlossen werden; der Leistungsort liegt in der Region Bayreuth. Die Vertragslaufzeit beträgt 360 Tage, Angebote müssen bis zum 26. September 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist Software aus verschiedenen Produktfamilien des Herstellers "Red Hat".
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Re-Seller RedHat
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist Software aus verschiedenen Produktfamilien des Herstellers "Red Hat".
Frist: 26.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
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LOT-0001 · Rahmenvertrag Re-Seller RedHat
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Anforderungen
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 836125-2025
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| DBDRV Bund Einkaufsmanagement | Berlin | 6 | 31.07.2026 |
| BGBWI GmbH | Bonn | 6 | 08.07.2026 |
| PMProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. | Berlin | 6 | 04.05.2026 |
| LILandesbetrieb Information und Technik NRW | Düsseldorf | 5 | 09.09.2026 |
| KIkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR | Bayreuth | 5 | 16.06.2026 |
| ZVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern | München | 4 | 15.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-LösungSoftwareONE Deutschland GmbHStadt AschaffenburgAschaffenburg, Deutschland463 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.09.2025läuft aus30.09.2026
- Befristete Überlassung der Software Fujitsu BeanConnect für 36 MonateFujitsu Services GmbHDeutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher ServiceBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.11.2023noch 2 Monate30.11.2026
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und begleitende DienstleistungenCANCOM GmbHLandeshauptstadt München, RIT-GL4, VergabemanagementMünchen, Deutschland89,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.12.2023noch 3 Monate11.12.2026
- Lizenzen und Netzwerkkomponenten für die Mathematica-Softwareuni software plus GmbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
- Sicherheitssoftware und Service zur Kontrolle von Geräteschnittstellen in KrankenhäusernDriveLock SESana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.08.2025noch 5 Monate26.02.2027
- Endpoint-Security- und Antiviruslösung für KrankenhäuserControlware GmbHSana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.08.2025noch 5 Monate26.02.2027
- Beschaffung von Payara Server Enterprise, Confluent Kafka, Next Cloud Enterprise und Dropsolid DXP inklusive SupportAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.01.2024noch 6 Monate26.03.2027
- Konsolidierung von OPEN-FT-Verträgen für das Betriebssystem z/OSFujitsu Germany GmbHDRV Bund EinkaufsmanagementBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.02.2025noch 6 Monate31.03.2027
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Aktiv seit 2024 · 18 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| CAComputacenter AG & Co. oHG | 2 | 12.08.2025 | 27 Mio. € |
| VEVertragspartner | 1 | 19.08.2026 | 9 Mio. € |
| B1BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH | 1 | 02.07.2026 | - |
| SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 1 | 23.12.2025 | - |
| IDIBM Deutschland GmbH | 1 | 23.12.2025 | - |
| ASadesso SE | 1 | 09.12.2025 | 20,7 Mio. € |
| HAHays AG | 1 | 09.12.2025 | 20,7 Mio. € |
| SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 1 | 28.10.2025 | 6 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen HandelspartnerSVA System Vertrieb Alexander GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.10.2025noch 1 Monat28.10.2026
- Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklungadesso SE +1 weiterekubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland20,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2025noch 3 Monate09.12.2026
- Bereitstellung von Adobe-Lizenzen und -Produkten über einen Reseller-RahmenvertragBASIS 1 Softwarevertriebs GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.07.2026noch 9 Monate02.07.2027
- Lieferung von Headsets inklusive Verwaltungslösung und SupportComputacenter AG & Co. oHGkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.08.2025noch 11 Monate12.08.2027
- Abonnements, Wartung und Support für Trellix- und Skyhigh-ProdukteColt Technology Services GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland3,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 15 Monate10.12.2027
- IBM-Herstellerwartung, Abonnements und Services für IBM-SoftwareprodukteSVA System Vertrieb Alexander GmbH +1 weiterekubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
- Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 Windows-EndpunkteVertragspartnerkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.08.2026noch 47 Monate19.08.2030
- Telekommunikationsdienste für Festnetz, Mobilfunk und DatenkommunikationVodafone GmbHAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsBerlin, Deutschland114,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.12.2024noch 51 Monate20.12.2030
- Rahmenvertrag für 16-Zoll-Notebooks, Convertibles, Dockingstationen und ZubehörComputacenter AG & Co. oHGkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland54 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.12.2024noch 51 Monate20.12.2030
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 02.07.2026 | Lieferung, Implementierung und Betrieb einer Druckumgebung mit Multifunktionsgeräten | Offen | - | - |
| 19.06.2026 | Personaleinsatzplanungssoftware als Cloud-Lösung | Offen | - | - |
| 16.06.2026 | Bereitstellung von Adobe-Lizenzen und -Produkten über einen Reseller-Rahmenvertrag | Vergeben | B1BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH | -1 € |
| 26.05.2026 | Rahmenvertrag für Secrets und Privileged Access Management System | Offen | - | 2,1 Mio. € |
| 16.04.2026 | eRecruitment-Software als SaaS-Lösung für Personalbeschaffung | Offen | - | - |
| 30.03.2026 | Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 Windows-Endpunkte | Vergeben | VEVertragspartner | 9 Mio. € |
| 22.09.2025 | IBM-Herstellerwartung, Abonnements und Services für IBM-Softwareprodukte | Vergeben | SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH +1 weitere | - |
| 29.08.2025 | Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen Handelspartner | Vergeben | SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 6 Mio. € |
| 16.06.2025 | Rahmenvertrag für befristete Splunk-Enterprise-Lizenzen | Vergeben | - | - |
| 14.04.2025 | Lieferung von Headsets inklusive Verwaltungslösung und Support | Vergeben | CAComputacenter AG & Co. oHG | 0,01 € |
| 14.04.2025 | Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklung | Vergeben | ASadesso SE +1 weitere | 20,7 Mio. € |
| 03.03.2025 | Externe Betreuung und Weiterentwicklung von SAP-Finanz-, Controlling- und Beschaffungsmodulen | Vergeben | CGconarum GmbH & Co KG | 900 Tsd. € |
| 23.12.2024 | Abonnements, Wartung und Support für Trellix- und Skyhigh-Produkte | Vergeben | CTColt Technology Services GmbH | 3,6 Mio. € |
| 23.12.2024 | Lizenzen, Support und Beratung für Broadcom-Automic-Produkte | Offen | - | - |
| 18.11.2024 | Rahmenvertrag für 16-Zoll-Notebooks, Convertibles, Dockingstationen und Zubehör | Vergeben | CAComputacenter AG & Co. oHG | 54 Mio. € |
| 18.11.2024 | Telekommunikationsdienste für Festnetz, Mobilfunk und Datenkommunikation | Vergeben | VGVodafone GmbH | 114,2 Mio. € |
| 11.11.2024 | Managed Services für Oracle-SBC, Avaya-AURA-Telefonie und Microsoft Teams Phone | Offen | - | - |
| 30.09.2024 | Cloud-Workflowlösung für qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenHardware-Rahmenvereinbarung für Arbeitsplatz-, Server-, Netzwerk- und Storage-Hardware
Essen · Offen · Frist 15.10.2026
BITMARCK in Essen beschafft für die BITMARCK GmbH und ihre Kunden Hardware über eine Rahmenvereinbarung mit vier Losen: Arbeitsplatzgeräte und Peripherie, Server, Netzwerkkomponenten sowie Speichersysteme. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 231 Millionen Euro; die einzelnen Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von jeweils 730 Tagen. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden, der Leistungsort liegt in der Region Essen.
55 % ähnlichKauf und Wartung von Helmut-Softwareprodukten und Editshare
München · Offen
Der Bayerische Rundfunk, eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit Sitz in München, beschafft den Kauf und die Wartung von Helmut-Softwareprodukten und Editshare. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst mindestens 24 Monate und kann zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden, also insgesamt bis zu 48 Monate. Die Leistung ist der Region München zugeordnet.
53 % ähnlichRahmenvertrag für Broadcom-Software einschließlich Pflegeleistungen
Altenholz · Offen · Frist 15.10.2026
Dataport AöR mit Sitz in Altenholz beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Überlassung von Software des Herstellers Broadcom Inc. einschließlich zugehöriger Pflegeleistungen abzuschließen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren beziehungsweise 1.460 Tagen und gilt für die Region mit dem NUTS-Code DEF0B. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr; das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
51 % ähnlichMicrosoft Enterprise Agreement als Handelspartnervertrag
Weiden · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Weiden in der Oberpfalz sucht einen Handelspartner für die fristgerechte Verlängerung ihres bestehenden Microsoft Enterprise Agreement, also eines Microsoft-Rahmenvertrags für die Nutzung von Microsoft-Produkten und -Diensten. Vorgesehen ist ein nahtloser Anschlussvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren ab dem 1. Februar 2027. Der Auftrag wird in Weiden in der Oberpfalz ausgeführt; das einzige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichRahmenvereinbarung für professionelle Produkte und Leistungen von STAGETEC GmbH
München · Offen
Der Bayerische Rundfunk schließt eine vierjährige Rahmenvereinbarung (Dezember 2026 bis November 2030) für professionelle Produkte und Leistungen des Herstellers STAGETEC GmbH ab. Das Höchstabnahmevolumen beträgt 2,5 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer. Das Vergabeverfahren erfolgt ohne vorherige Bekanntmachung, wobei der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.
48 % ähnlichSUSE Linux Enterprise für den Zeitraum 30. November 2026 bis 30. November 2029
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stiftung für Hochschulzulassung beschafft die Unternehmensversion des Betriebssystems SUSE Linux Enterprise. Die Leistung ist der Region Nordrhein-Westfalen (NUTS-Code DEA) zugeordnet und soll vom 30. November 2026 bis zum 30. November 2029 erbracht werden; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 7:00 Uhr.
47 % ähnlichSoftware Airlock und produktnahe Dienstleistungen
Bonn · Offen · Frist 16.10.2026
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Beschaffungsamt des BMI, beschafft die Software Airlock sowie produktnahe Dienstleistungen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr und drei optionalen Verlängerungen um jeweils ein Jahr, also maximal vier Jahren. Der geschätzte Nettoauftragswert beträgt 36 Millionen Euro; der Leistungsort liegt im Raum Bonn (NUTS-Region DEA22), und Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 09:30 Uhr einzureichen.
47 % ähnlichRahmenvertrag Systemmanagement IBM Power/AIX/RHEL-Umgebung
Bonn · Offen · Frist 05.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in Bonn vergibt einen Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen im Systemmanagement einer IBM Power/AIX/RHEL-Umgebung. Der Leistungsumfang umfasst Installation, Konfiguration und Administration von 13 IBM Power-Systemen (davon 4 Enterprise-Server), Hypervisor, Betriebssystemen (AIX 7.2–7.3, RHEL 9.x–10.x), Cluster-Software und SAP HANA on Power. Der Rahmenvertrag läuft über 4 Jahre mit einem geschätzten Abrufvolumen von etwa 12.400 Personentagen und wird nach reiner Preiswertung vergeben.
47 % ähnlichRahmenvertrag über NetApp-Hardware, -Software, Services und Wartung
Mainz · Offen · Frist 05.10.2026
Das Zweite Deutsche Fernsehen mit Sitz in Mainz sucht einen Rahmenvertrag für die Lieferung von NetApp-Hardware und -Software sowie für Professional Services und Wartungsleistungen durch NetApp. Optional sollen zusätzlich unterstützende Dienstleistungen im NetApp-Umfeld durch den Anbieter erbracht werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.080 Tagen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
46 % ähnlichLieferung von KI-Servern im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
München · Offen · Frist 02.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern in München beschafft KI-Server und möchte dafür eine Rahmenvereinbarung abschließen. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate; zusätzlich sind zwei Verlängerungen um jeweils 12 Monate möglich, sodass die maximale Laufzeit vier Jahre beträgt. Der Leistungsort liegt in der Region München (NUTS-Code DE212), und die Frist zur Angebotsabgabe endet am 2. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
46 % ähnlichRahmenvereinbarung für mathematische High-Performance-Solver
München · Offen · Frist 12.10.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf B12 in München, beschafft im Rahmen einer Vereinbarung mathematische High-Performance-Solver, also leistungsfähige Software zur Lösung komplexer mathematischer Berechnungen. Der Auftrag umfasst ein Los und hat eine geplante Laufzeit von 1.080 Tagen. Die Zuschlagsentscheidung basiert zu gleichen Teilen auf Qualität und Preis; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
46 % ähnlichRahmenvereinbarung zur regelmäßigen Lieferung von Grundnahrungsmitteln und Konserven
Straubing · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bürgerspitalstiftung Straubing beschafft eine Rahmenvereinbarung für die regelmäßige Lieferung verschiedener Lebensmittel und Konserven an das Seniorenheim St. Nikola und das Bürgerheim. Der geschätzte Auftragswert beträgt 315.000 Euro. Die Lieferungen erfolgen für Einrichtungen in Straubing; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
44 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial
Bayreuth · Offen · Frist 25.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern beschafft Büromaterial im Rahmen einer Liefer-Rahmenvereinbarung. Die Lieferungen sind für Verwaltungsgebäude und Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Bayern Süd und Schwaben in Bayern vorgesehen. Die Vereinbarung läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; Angebote können bis zum 25. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
44 % ähnlichIT-Wartungsvertrag für EDV-Systeme
Deggendorf · Offen · Frist 12.10.2026
Das Bezirksklinikum Mainkofen in Deggendorf beschafft einen IT-Wartungsvertrag nach den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,3 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit ist vom 1. April 2027 bis zum 31. März 2032 vorgesehen, mit zwei Optionen zur Verlängerung um jeweils zwölf Monate. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichRahmenvertrag für Lieferung und Wartung von Huawei-Storagesystemen und Storage-Switchen
Duisburg · Offen · Frist 16.10.2026
Die Universität Duisburg-Essen beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags die Lieferung und Wartung von Storagesystemen und Storage-Switchen des Herstellers Huawei. Die Leistungen sind für den Standort Duisburg vorgesehen, müssen technische Anforderungen erfüllen und innerhalb vereinbarter Service-Level erbracht werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 6 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
43 % ähnlichLieferung von Hyper-V-Serversystemen
Deggendorf · Offen · Frist 09.10.2026
Das Bezirksklinikum Mainkofen in Deggendorf beschafft Hyper-V-Serversysteme zur Nutzung in seiner IT-Infrastruktur. Der geschätzte Auftragswert beträgt 320.000 Euro; vorgesehen ist ein Los mit einer Ausführungsdauer von 30 Tagen in der Region Deggendorf. Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preislich günstigste Angebot.
43 % ähnlichRahmenvertrag über den Kauf von Notebooks und Portreplikatoren
Hannover · Offen · Frist 01.10.2026
Die BG-Phoenics GmbH mit Sitz in Hannover beschafft im Rahmen eines Vertrags Notebooks und Portreplikatoren, also Geräte zur Verbindung von Notebooks mit zusätzlicher Peripherie. Der geschätzte Auftragswert beträgt 44 Millionen Euro; die Ausschreibung ist der Region DE212 zugeordnet. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
42 % ähnlichRahmenvereinbarung für OutSystems-Lizenzen, Softwareentwicklung, Dienstleistungen und Schulungen
Reutlingen · Offen · Frist 13.10.2026
Die civillent GmbH aus Reutlingen beschafft über eine Rahmenvereinbarung OutSystems-Lizenzen sowie Dienstleistungen zur Installation, Einrichtung und zum Betrieb der Plattform. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Entwicklung und Implementierung von Anwendungen und Schnittstellen sowie Schulungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4,2 Millionen Euro, die Laufzeit umfasst 720 Tage. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
42 % ähnlichRahmenvereinbarung für Apple-Produkte, Zubehör und Services
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Die Freie Universität Berlin beschafft über eine Rahmenvereinbarung Apple-Produkte einschließlich Zubehör und zugehöriger Services. Der konkrete Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben; die Vereinbarung läuft 720 Tage. Die Leistungen beziehen sich auf Berlin und weitere Regionen in Deutschland, darunter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
42 % ähnlichRahmenvertrag für Cisco-Netzwerkkomponenten für Landesverwaltungen
Mainz · Offen · Frist 12.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco. Die Geräte sind für die Netzwerkinfrastrukturen der Landesverwaltungen und weiterer bezugsberechtigter Stellen in Rheinland-Pfalz vorgesehen; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1095 Tagen, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
42 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Zuschlagswert: 6.000.000 EUR · Vertragsschluss: 28.10.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
279 vergleichbare Verfahren, davon 151 mit erfasstem Zuschlag · 120 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 2.757.500 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 61 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
11 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
11 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Converge Technology Solutions Germany GmbH · Mainz
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareOne Deutschland GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Jettingen-Scheppach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Computacenter AG & Co oHG · München
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Controlware GmbH · Dietzenbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SVA GmbH · Wiesbaden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-Lösung
Stadt Aschaffenburg · Aschaffenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: SoftwareONE Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.09.2025
Zuschlagswert: 462.828 EUR
- Befristete Überlassung der Software Fujitsu BeanConnect für 36 Monate
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2026
Auftragnehmer: Fujitsu Services GmbH
Vertragsschluss: 30.11.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und begleitende Dienstleistungen
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.12.2026
Auftragnehmer: CANCOM GmbH
Vertragsschluss: 11.12.2023
Zuschlagswert: 89.559.168,07 EUR
- Lizenzen und Netzwerkkomponenten für die Mathematica-Software
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: uni software plus GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Sicherheitssoftware und Service zur Kontrolle von Geräteschnittstellen in Krankenhäusern
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.02.2027
Auftragnehmer: DriveLock SE
Vertragsschluss: 26.08.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Endpoint-Security- und Antiviruslösung für Krankenhäuser
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.02.2027
Auftragnehmer: Controlware GmbH
Vertragsschluss: 26.08.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Beschaffung von Payara Server Enterprise, Confluent Kafka, Next Cloud Enterprise und Dropsolid DXP inklusive Support
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.03.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Konsolidierung von OPEN-FT-Verträgen für das Betriebssystem z/OS
DRV Bund Einkaufsmanagement · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Fujitsu Germany GmbH
Vertragsschluss: 11.02.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
95444 · Bayreuth
vergabestelle1@by.aok.de0921 78 71-018 erfasste Verfahren, davon 11 vergeben. 16 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer des Bundes am Bundeskartellamt
vk@bundeskartellamt.bund.de+49 228 9499-0
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle1@by.aok.de0921 78 71-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:46 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 29.08.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:37 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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