Lieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des Saarlandes
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 48.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum des SaarlandesProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 643244-2026
- Verfahrensnummer
- e5f4aea6-9496-4535-a803-8b4c3ab609d2
- CPV-Codes
- 09123000 · Erdgas
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt einen Vertrag zur Belieferung seines Klinikcampus mit Erdgas. Der geschätzte Auftragswert beträgt 48 Millionen Euro; die Vertragslaufzeit ist mit 1.095 Tagen angegeben. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrages zur Belieferung mit Erdgas.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Erdgasliefervertrag
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leistungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesundheitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden untergebracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und versorgt. Bei dieser vorliegenden Vergabe handelt es sich um einen Erdgasliefervertrag. Über den Weg dieser Vergabe sucht das Universitätsklinikum des Saarlandes kompetente und verlässliche Partner (im folgenden "Auftragnehmer" und "Bieter") zur Belieferung mit Erdgas. Datum zum geplanten Leistungsbeginn: 01.01.2028
Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
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LOT-0001 · Erdgasliefervertrag
- Es handelt sich beim Preis um das alleinige Zuschlagskriterium.
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Änderungen und Bieterfragen
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| UMUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. | Magdeburg | 3 | 13.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und Gas im Jahr 2026Erdgas Südwest GmbH +1 weitereJEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbHJülich, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2025noch 3 Monate09.12.2026
- Rahmenvertrag über die Lieferung von ErdgasStadtwerke Emmendingen GmbH Am Gaswerk 1 79312 EmmendingenAlbert-Ludwigs-Universität FreiburgFreiburg im Breisgau, Deutschland1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.10.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Lieferung von Erdgas der Gruppe H für BundestagsliegenschaftenSWS Energie GmbHDeutscher Bundestag - VergabereferatBerlin, Deutschland1,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.08.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Erdgaslieferung für weiterführende Schulen im Landkreis CoburgSÜC Energie und H2O GmbHLandkreis CoburgCoburg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Erdgaslieferung für private Förderzentren in Coburg und Neustadt bei CoburgSÜC Energie und H2O GmbHStadt CoburgCoburg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Vollversorgung mit Erdgas für 40 öffentliche AbnahmestellenZVO Energie GmbHGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412Kiel, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.11.2025noch 3 Monate01.01.2027
- Lieferung von Erdgas für fünf Abnahmestellen des Helmholtz-Zentrums HereonZVO Energie GmbHGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412Kiel, Deutschland3,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.10.2024noch 3 Monate01.01.2027
- Erdgaslieferung für öffentliche Liegenschaften in Schleswig-HolsteinZVO Energie GmbHGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412Kiel, Deutschland2,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.11.2024noch 3 Monate01.01.2027
Universitätsklinikum des Saarlandes
Aktiv seit 2023 · 29 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SGSolventum Germany GmbH | 1 | 10.12.2025 | 588 Tsd. € |
| ALAIR LIQUIDE Medical GmbH | 1 | 22.09.2025 | 0,01 € |
| LGLinde GmbH, Gases Division | 1 | 22.09.2025 | 0,01 € |
| SGSander Gourmet GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| SFSCHWÄLBCHEN Frischdienst GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| TGTransgourmet GmbH &Co.OHG | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| ATAdam Theis GmbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
| FSFleisch Schwamm & Cie. mbH | 1 | 01.06.2025 | 1,5 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches PatientendatenmanagementsystemRein Medical GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland151 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.04.2025noch 7 Monate14.04.2027
- Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und GästeverpflegungAdam Theis GmbH +6 weitereUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland1,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.06.2025noch 8 Monate01.06.2027
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer GaseLinde GmbH, Gases Division +1 weitereUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.09.2025noch 12 Monate22.09.2027
- Software zur SpracherkennungSolventum Germany GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland588 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2025noch 27 Monate10.12.2028
- Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische VersorgungseinrichtungenBäckerei Gillen GmbHUniversitätsklinikum des SaarlandesHomburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 27 Monate17.12.2028
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.09.2026 | Lieferung von Strom für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Offen | - | 11,9 Mio. € |
| 18.09.2026 | Lieferung von Erdgas an das Universitätsklinikum des Saarlandes | Offen | - | 48 Mio. € |
| 27.08.2026 | Erd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OP | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 21.08.2026 | Knochendichtemessplatz (DEXA) für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Geplant | - | 0,01 € |
| 30.07.2026 | Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANA | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 22.07.2026 | Beratungsleistungen zur Einführung einer einheitlichen Führungskultur | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Beschaffung von drei mobilen Operationsmikroskopen mit Service und Wartung | Offen | - | - |
| 11.06.2026 | Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-Plattform | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 18.05.2026 | Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für Krankenhäuser | Offen | - | 405 Tsd. € |
| 12.05.2026 | Lieferung und Montage von drei Dampfsterilisatoren inklusive Wartung | Vergeben | - | - |
| 30.04.2026 | Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Biplan-Kardio-Angiographie-Systems | Offen | - | - |
| 10.02.2026 | Lieferung von 135 bettseitigen All-in-one-PCs für Krankenhäuser | Offen | - | 405 Tsd. € |
| 12.09.2025 | Erneuerung von VMware-Lizenzen für Rechenzentrums-Cluster | Vergeben | - | 0,01 € |
| 29.08.2025 | Software zur Spracherkennung | Vergeben | SGSolventum Germany GmbH | 588 Tsd. € |
| 23.07.2025 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung medizinischer und technischer Gase | Vergeben | LGLinde GmbH, Gases Division +1 weitere | 0,01 € |
| 27.02.2025 | All-in-One-PCs und Halterungen für ein intensivmedizinisches Patientendatenmanagementsystem | Vergeben | RMRein Medical GmbH | 151 Tsd. € |
| 10.02.2025 | Lieferung von Lebensmitteln und Getränken für Personal- und Gästeverpflegung | Vergeben | ATAdam Theis GmbH +6 weitere | 1,5 Mio. € |
| 07.11.2024 | Lieferung und Einrichtung von Blutgasmesssystemen mit Service und Verbrauchsmaterialien | Offen | - | 0,1 € |
| 19.09.2024 | Rahmenvertrag für Backwaren zur Patientenversorgung und für klinische Versorgungseinrichtungen | Vergeben | BGBäckerei Gillen GmbH | 0,01 € |
| 16.09.2024 | Digitale Plattform für Entlassmanagement und Patientenüberleitung | Offen | - | 0,1 € |
| 26.07.2024 | Rahmenvertrag zur Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten | Vergeben | DTDeutsche Telekom Business Solutions GmbH | 2,3 Mio. € |
| 19.07.2024 | Digitalisierung und Lagerung von Patientenakten für ein Universitätsklinikum | Offen | - | 0,01 € |
| 22.03.2024 | Lieferung von Geräten und Verbrauchsmitteln zur chronischen Dialyse | Vergeben | - | 0,01 € |
| 08.03.2024 | Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit Vollservice | Vergeben | SBScherer Büroelektronik GmbH | 1 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung von Strom für das Universitätsklinikum des Saarlandes
Homburg · Offen · Frist 23.10.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg vergibt einen Vertrag zur Lieferung von Strom für seinen Campus in der Region Saarland. Der Campus umfasst mehr als 100 Gebäude mit 38 Kliniken und Instituten; der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen und einen geschätzten Wert von 11,85 Millionen Euro. Angebote können bis zum 23. Oktober 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit eingereicht werden.
97 % ähnlichLieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung für 2028 bis 2029
Bonn · Offen · Frist 19.10.2026
Das Universitätsklinikum Bonn AöR beschafft Erdgas für eine eigene Abnahmestelle in Bonn einschließlich Netznutzung und aller damit verbundenen Leistungen im Rahmen eines All-inclusive-Vertrags. Die Lieferung beginnt am 1. Januar 2028 und läuft bis zum 1. Januar 2030. Der geschätzte Auftragswert beträgt 12.443.000 Euro; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
84 % ähnlichLieferung von Strom für das Universitätsklinikum Essen
Offen · Frist 12.10.2026
Das Universitätsklinikum Essen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, schreibt einen Vertrag über die Lieferung von Strom aus. Die Leistung betrifft den Standort in Essen in der Region Düsseldorf; als Frist ist der 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr angegeben.
67 % ähnlichLieferung von Erdgas
Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Neunkirchen schreibt die Lieferung von Erdgas aus. Angaben zum geschätzten Auftragswert, zum Lieferumfang und zur Laufzeit sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
65 % ähnlichLieferung von Strom einschließlich Netznutzung für das Universitätsklinikum Bonn
Bonn · Offen · Frist 19.10.2026
Das Universitätsklinikum Bonn AöR beschafft Strom für seine eigenen Abnahmestellen. Der Leistungsumfang umfasst die Stromlieferung einschließlich Netznutzung und damit unmittelbar verbundener Tätigkeiten im Rahmen eines All-inclusive-Vertrags. Die Lieferung beginnt am 1. Januar 2028 und läuft bis zum 1. Januar 2030; der geschätzte Auftragswert beträgt 8,8 Millionen Euro. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
63 % ähnlichLieferung von Gas
Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Neunkirchen beschafft die Lieferung von Gas. Die Ausschreibung ist der Region Saarland zugeordnet; Angaben zu Menge, Größenordnung und Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
62 % ähnlichLieferung von Erdgas an verschiedene Abnahmestellen der Stadt Kassel
Kassel · Offen · Frist 19.10.2026
Der Magistrat der Stadt Kassel beschafft Erdgas für verschiedene Abnahmestellen im Stadtgebiet Kassel. Der konkrete Lieferumfang und der geschätzte Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr; die Lieferung betrifft die Region Kassel.
61 % ähnlichLieferung von Erdgas für die Ammerland-Klinik ab 2028
Offen · Frist 12.10.2026
Die Ammerland-Klinik GmbH beschafft Erdgas für den Zeitraum ab 2028. Der Auftrag betrifft die Region Weser-Ems in Deutschland; eine genaue Liefermenge und ein Enddatum sind nicht angegeben. Die Frist zur Abgabe von Angeboten endet am 12. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
61 % ähnlichLieferung von 100 % CO₂-kompensiertem Gas für 16 Abnahmestellen
Eichstätt · Offen · Frist 15.10.2026
Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt schreibt die Lieferung von 100 % CO₂-kompensiertem Gas für 16 Abnahmestellen aus. Der jährliche Verbrauch liegt bei etwa 1.449.067 Kilowattstunden; die Versorgung ist für die Kalenderjahre 2027 und 2028 in der Region Eichstätt vorgesehen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichLieferung von Erdgas für Gesundheitseinrichtungen in Oberfranken 2027–2029
Bayreuth · Offen · Frist 28.09.2026
Der Bezirk Oberfranken beschafft im Namen der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) Erdgas für fünf Kliniken und Tageskliniken in Oberfranken. Die Lieferung erfolgt vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 und umfasst voraussichtlich insgesamt rund 67,26 Millionen Kilowattstunden. Die Ausschreibung ist in fünf Lose aufgeteilt; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden, wobei ausschließlich der Preis gewertet wird.
59 % ähnlichLieferung von 226.000 MWh Ökostrom für das Universitätsklinikum Essen
Essen · Offen · Frist 12.10.2026
Das Universitätsklinikum Essen, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beschafft Ökostrom für seinen Standort in Essen. Vorgesehen ist die Lieferung von insgesamt 226.000 MWh im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; die Lieferjahre 2029 und 2030 sind optional. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren, die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
59 % ähnlichStrom- und Gaslieferung für die Stadt Sulzbach/Saar 2027 und optional 2028
Sulzbach/Saar · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Sulzbach/Saar beschafft Strom- und Gaslieferverträge für das Jahr 2027, optional auch für 2028. Der Lieferumfang umfasst Strom- und Gaslieferungen für die kommunalen Abnahmestellen in Sulzbach/Saar im Saarland; der Verbrauch soll voraussichtlich dem der Vorjahre entsprechen. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
58 % ähnlichLieferung von Erdgas für die Jahre 2028 bis 2030
Westerstede · Offen · Frist 12.10.2026
Die Ammerland-Klinik GmbH in Westerstede beschafft rund 47.250 Megawattstunden Erdgas, entsprechend etwa 15.750 Megawattstunden pro Jahr. Die Lieferung erfolgt von 2028 bis 2030 in einem vollstrukturierten, horizontalen Tranchenmodell einschließlich der Abwicklung der Netznutzung. Der Lieferort liegt in der Region Ammerland in Niedersachsen; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
58 % ähnlichLieferung von 26.562 MWh Erdgas in den Jahren 2028 und 2029
Ansbach · Offen · Frist 28.09.2026
Die ANregiomed gKU AöR in Ansbach, vertreten durch die VEA Beratungs-GmbH, beschafft rund 26.562 MWh Erdgas für die Kalenderjahre 2028 und 2029. Die Lieferung erfolgt in einem vollstrukturierten, horizontalen Tranchenmodell einschließlich der Abwicklung der Netznutzung für die Region DE251. Das Preisangebot ist das alleinige Zuschlagskriterium; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 11:00 Uhr.
57 % ähnlichSteuerliche Beratungsleistungen für die Universität des Saarlandes
Saarbrücken · Offen · Frist 12.10.2026
Die Universität des Saarlandes, Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste, beschafft steuerliche Beratungsleistungen. Der Auftrag wird in Saarbrücken beziehungsweise der Region Saarland (NUTS-Code DEC01) ausgeführt und hat eine Laufzeit von 720 Tagen. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichLieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Hückelhoven
Hückelhoven · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Hückelhoven beschafft Erdgas für ihre Liegenschaften. Der Lieferumfang umfasst alle im Leistungsverzeichnis genannten Abnahmestellen mit einem geschätzten Verbrauch von etwa 7.120.727 Kilowattstunden. Die Leistung ist in der Region Hückelhoven (NUTS-Gebiet DEA29) zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 12:00 Uhr.
55 % ähnlichLieferung von Erdgas für die Gemeinde Kirkel
St. Ingbert · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt St. Ingbert beschafft Erdgas für die Gemeinde Kirkel. Der Lieferzeitraum beginnt am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2027; eine Verlängerung ist bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichWartung und Instandhaltung zentraler medizinischer Gasversorgungsanlagen
01307 Dresden · Offen
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden vergibt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an zentralen medizinischen Gasversorgungsanlagen verschiedener Hersteller in mehreren Klinikgebäuden am Standort Dresden. Die Leistungen sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 erbracht werden und umfassen unter anderem einen 24-Stunden-Notdienst sowie eine Reaktionszeit von höchstens vier Stunden bei Störungen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 22. September 2026 um 11:00 Uhr elektronisch über evergabe.de eingereicht werden.
54 % ähnlichLieferung von Erdgas und Graustrom für das Jahr 2027
Bad König · Offen · Frist 02.10.2026
Die Kurgesellschaft Bad König GmbH beschafft für ihren Standort in Bad König Erdgas und Graustrom. Vorgesehen sind etwa 5.500.000 kWh Erdgas sowie 500.000 kWh Graustrom mit registrierender Leistungsmessung (RLM) im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichRahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten im Landschaftsbau an den Campusstandorten Saarbrücken und Dudweiler
Offen · Frist 15.10.2026
Die Universität des Saarlandes beschafft eine Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten im Landschaftsbau an den Campusstandorten Saarbrücken und Dudweiler. Angaben zu Umfang und Auftragswert liegen nicht vor; Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
53 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
232 vergleichbare Verfahren, davon 132 mit erfasstem Zuschlag · 107 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 697.479 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 36 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
enercity AG · Hannover
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Energie Südbayern GmbH · München
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
N-ERGIE AG · Nürnberg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Linde GmbH, Gases Division · Pullach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
ZVO Energie GmbH · Sierksdorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Energie SaarLorLux AG · Saarbrücken
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SachsenEnergie AG · Dresden
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH · Moers
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Köthen Energie GmbH · Köthen (Anhalt)
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Walter Fritz Deutsche Gesellschaft für Energieversorgung mbH · Weimar
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und Gas im Jahr 2026
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH · Jülich
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.12.2026
Auftragnehmer: Erdgas Südwest GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 09.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag über die Lieferung von Erdgas
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg · Freiburg im Breisgau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Stadtwerke Emmendingen GmbH Am Gaswerk 1 79312 Emmendingen
Vertragsschluss: 27.10.2025
Zuschlagswert: 1.000.000 EUR
- Lieferung von Erdgas der Gruppe H für Bundestagsliegenschaften
Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: SWS Energie GmbH
Vertragsschluss: 18.08.2025
Zuschlagswert: 1.431.099 EUR
- Erdgaslieferung für weiterführende Schulen im Landkreis Coburg
Landkreis Coburg · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: SÜC Energie und H2O GmbH
Vertragsschluss: 03.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Erdgaslieferung für private Förderzentren in Coburg und Neustadt bei Coburg
Stadt Coburg · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: SÜC Energie und H2O GmbH
Vertragsschluss: 25.11.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Vollversorgung mit Erdgas für 40 öffentliche Abnahmestellen
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.01.2027
Auftragnehmer: ZVO Energie GmbH
Vertragsschluss: 18.11.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Lieferung von Erdgas für fünf Abnahmestellen des Helmholtz-Zentrums Hereon
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.01.2027
Auftragnehmer: ZVO Energie GmbH
Vertragsschluss: 29.10.2024
Zuschlagswert: 3.185.960 EUR
- Erdgaslieferung für öffentliche Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.01.2027
Auftragnehmer: ZVO Energie GmbH
Vertragsschluss: 12.11.2024
Zuschlagswert: 2.861.157 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum des Saarlandes
66424 · Homburg
vergabestelle@uks.eu+49 68411621-16129 erfasste Verfahren, davon 12 vergeben. 21 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenDezernat III - Beschaffung und Logistik
vergabestelle@uks.eu+49 68411621-161
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle Vergabekammern
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de+496815014994
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:04 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 18.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 18.09.2026, 06:05 (Europe/Berlin)
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