Beschaffung, Service und Wartung von Cisco-Netzwerkkomponenten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Netzausrüstung (32420000)
  • Netzkomponenten (32422000)
  • Netzwerkinfrastruktur (32424000)
  • Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen (50312300)
  • Wartung von Fernmeldeeinrichtungen (50330000)
  • Computernetze (72700000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
378154-2026
Verfahrensnummer
23041ff9-cd29-4b98-b4bf-1d9fee3be5f4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Umwelt in Augsburg schreibt einen Rahmenvertrag zur Beschaffung sowie zum Service und zur Wartung von Cisco-Netzwerkkomponenten aus. Die Leistungen dienen der Erneuerung und Absicherung des Netzwerkbetriebs im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Der Auftrag betrifft die Region Augsburg; Angebote müssen bis zum 16. Juni 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Zur Erneuerung und Absicherung des Netzwerkbetriebs im Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Rahmenvertrag zur Beschaffung, Service und Wartung von CISCO Netzwerkkomponenten ausgeschrieben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Beschaffung, Service und Wartung von CISCO Netzwerkkomponenten

    Zur Erneuerung und Absicherung des Netzwerkbetriebs im Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Rahmenvertrag zur Beschaffung, Service und Wartung von CISCO Netzwerkkomponenten ausgeschrieben.

    Frist: 16.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 546106-2026
  2. 03.06.2026Berichtigung 3Überarbeitung der Unterlagen (3. Korrekturzyklus) - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile) Im 4. Korrekturzyklus wurde die Leistungsbeschreibung aufgrund eines Formatierungsfehlers bei 3.3.3.3 und 3.3.4 ausgetauscht. Im 5. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Cisco, hat am 30.04.2026 für die Produktgruppe der Switchserie WS-C3560CX ein End of Sale ausgesprochen. Diese waren im Preisblatt noch enthalten. Im 6. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Die expliziten Video-Komponenten wurden aus dem Preisblatt entfernt und mit einem reinen Rabattsatz hinterlegt. Außerdem wurden Positionen zur Wartung, welche nicht angeboten werden kann, entsprechend markiert und sind nur noch rein informativ vorhanden. Außerdem: Produktbezeichnung angepasst: PWR-C1-715WAC-P= für Netzteile der Catalyst Switche 9300 Im 7. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Die Produktbezeichnungen wurden aufgrund Fehler zusammen mit dem Hersteller überarbeitet.
  3. 01.06.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 372972-2026
  4. 22.05.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 350976-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.