Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hardware

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.01.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
380.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.12.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Computeranlagen und Zubehör (30200000)
  • Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
  • Computerbezogene Geräte (30230000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
767917-2024
Verfahrensnummer
65889890-9934-442d-b8d7-8d676cc756af

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbH, beschafft über eine Rahmenvereinbarung Hardware für die wachsende Zahl seiner Mitarbeitenden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 380.000 Euro; die Beschaffung betrifft Berlin. Die Angebotsfrist endet am 14. Januar 2025 um 11:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Bieter, für die benötigte Hardware der stetig wachsende Mitarbeiterzahl der Tegel Projekt GmbH. Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) und dem Vertragsentwurf (siehe Anlage) zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Tegel Projekt GmbH - Rahmenvereinbarung Hardwarebestellung380.000 EUR

    Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Bieter, für die benötigte Hardware der stetig wachsende Mitarbeiterzahl der Tegel Projekt GmbH. Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) und dem Vertragsentwurf (siehe Anlage) zu entnehmen.

    Frist: 14.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt-124 – Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Tegel Projekt GmbH - Rahmenvereinbarung Hardwarebestellung

Voraussichtlicher Gesamtpreis gemäß Preisblatt
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt-124 – Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 170451-2025

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