Rahmenvertrag für Jahresabschlussprüfungen und erlaubte Nichtprüfungsleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Hamburgische Investitions- und FörderbankProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.01.2025
Bekanntmachungsnummer
11445-2025
Verfahrensnummer
0347999d-9d28-4bf5-98b1-051514d386fa
CPV-Codes
79200000 · Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen

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Kurzbeschreibung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) beauftragt einen Wirtschaftsprüfer mit den Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 sowie mit erlaubten Nichtprüfungsleistungen. Der Jahresabschluss 2025 wird im Jahr 2026 geprüft; weitere Prüfungen folgen für die Geschäftsjahre 2026 bis 2029. Auftraggeberin ist die zentrale Förderbank der Freien und Hansestadt Hamburg, der Leistungsort liegt in Hamburg.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (nachstehend IFB genannt) ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie führt im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen, im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen durch. Die Schwerpunkte liegen in der Wohnraum- und Umweltförderung sowie in der Wirtschafts-, Innovations- und Stadtentwicklungsförderung. Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen sowie die Übernahme von Sicherheitsleistungen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IFB beabsichtigt für die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen sowie von erlaubten Nichtprüfungsleistungen einen Wirtschaftsprüfer für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 zu beauftragen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag für die Jahresabschlussprüfung der IFB Hamburg für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029

    Es wird ein Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028, 2029 gesucht. Der Jahresabschluss 2025 wird im Jahre 2026 geprüft. § 16 Abs. 4 des IFBG sieht vor, dass spätestens fünf Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Prüfungsbericht sowie einen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Hieraus folgt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Erteilung des Testats bis zum Beginn des dritten Monats eines jeden Kalenderjahres abgeschlossen sein muss. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Wirtschaftsprüfer muss den vorgegebenen Terminen der IFB durch die Bereitstellung einer ausreichenden Personalkapazität gerecht werden. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse der IFB zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Geschäftsjahre 2025 bis 2029) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB. Sofern für die IFB in dem Vergabezeitraum auch die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse) zur Anwendung kommen, sind diese ebenfalls zu beachten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zusätzlich sind im Rahmen dieser Prüfung: • Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse, jeweils bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht nach § 317 HGB, unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. • die Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen gern. § 53 HGrG Abs. 1 Nr.1 und 2 einschließlich der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vorzunehmen. • die Prüfung der zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten Mittel durchzuführen, • ein Bezügebericht zu erstellen. • einen MACCs-Prüfungsbericht zu erstellen / die Verfahrens- und Stichprobenprüfung gem. Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der Deutschen Bundesbank und Nr. 13 (5) bzw. Nr. 19 (3) der Bonitätsbedingungen der Deutschen Bundesbank vorzunehmen. • sofern die IFB - gemäß aktuellem gesetzlichen Stand - unter die Berichtspflichten der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD) sowie der EU-Taxonomie fällt, die entsprechenden Disclosure Requirements resultierend aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Lagebericht sowie Angaben zur EU-Taxonomie zu prüfen. Die IFB Hamburg plant die schrittweisen Angabepflichten, als Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten, in Anspruch zu nehmen. • ggf. weitere die Richtig- bzw. Ordnungsmäßigkeit des Bankengeschäfts bestätigende Bescheinigungen gegenüber Dritten auszustellen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für hierüber hinausgehende Prüfungshandlungen (Sonderprüfungen – erlaubte Nichtprüfungsleistungen) sind, sofern diese Sonderprüfungen in dieser Leistungsbeschreibung noch nicht konkret als Leistungsgegenstand benannt sind, die dann zur Anwendung kommenden Stundensätze gemäß Preisblatt anzugeben. Diese Sonderprüfungen werden in den jährlichen Auftragsbestätigungsschreiben jeweils gesondert beauftragt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Berichterstattung hat sich an den gesetzlichen Vorschriften und an der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV) zu orientieren. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Hauptbuch und die wesentlichen Nebenbücher (Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften) sowie die Handelsgeschäfte werden in einem SAP R/3 System geführt. Ein Projekt zur Migration auf S4/HANA ist gestartet. Die Antragssachbearbeitung findet ebenfalls mit Unterstützung einer SAP-basierten Anwendersoftware statt. Dazu gehören u. a. SAP CML, SAP CMS, SAP FI, SAP CO und SAP FSCM. Die Meldungen im Meldewesen erfolgen mit der Software Abacus360 (Native) und für das transaktionsbasierte Meldewesen mit AbacusTR. Für Berechnungen des Risikocontrollings werden verschiedene zeb-Module und Exceldateien verwendet.

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LOT-0000 · Rahmenvertrag für die Jahresabschlussprüfung der IFB Hamburg für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029

Preis (Honorar).
30 %
Ausführungskonzept.
20 %
Personalkonzept.
20 %
Nachhaltigkeitskonzept.
15 %
Präsentationen.
15 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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Mit erfasstem Zuschlag171 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 47 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Hamburgische Investitions- und Förderbank

Aktiv seit 2023 · 7 Verfahren
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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 7 seit 2023Spitze KW 50 · 2023 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
DGDeloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft202.06.2025925 Tsd. €
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