Rahmenvertrag für Einfach-, Haupt- und Sonderprüfungen von Bauwerken

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.12.2024
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
772910-2024
Verfahrensnummer
ff212c4d-e353-4904-b6bc-3abff0e88a08

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, sucht im Open-House-Verfahren Vertragspartner für Bauwerksprüfungen. Der nicht-exklusive Rahmenvertrag umfasst Einfachprüfungen sowie Haupt- und Sonderprüfungen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Westfalen (Region Hamm, Nordrhein-Westfalen); Bewerbungen sind bis zum 31. Dezember 2026, 11:00 Uhr, möglich.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: LB 1: Einfachprüfungen LB 2: Haupt- und Sonderprüfungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen

    Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Einfachprüfungen Leistungsbereich 02: Haupt- und Sonderprüfungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 bis 3 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Dieser Rahmenvertrag tritt in Kraft, wenn dem AN die Zulassung im Open-House-Verfahren sowie die Annahme des Angebots des AN auf Vertragsabschluss zugeht und ist bis zum 31.12.2026 befristet. Der Rahmenvertrag kann zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

    Frist: 31.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Unvollständige Anträge werden abgelehnt und können vervollständigt neu eingereicht werden.

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LOT-0000 · Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen

Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben
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Vergabeunterlagen

12 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Anlage 01 - Leistungsbeschreibung E - 18.11.2024.pdfLVLeistungsverzeichnis262 KB
Anlage 02 - Leistungsbeschreibung H - 13.11.2024.pdfLVLeistungsverzeichnis298 KB
Anlage 03 - Leistungsbeschreibung S - 18.11.2024.pdfLVLeistungsverzeichnis255 KB
Anlage 04 - Abruf Geräte für BwPrfg - 23.10.2024.xlsxSonstiges24 KB
Anlage 05 - Abruf Steiger für BwPrfg - 23.10.2024.xlsxSonstiges24 KB
Anlage 06 - Abruf VS für BwPrfg - 23.10.2024.xlsxSonstiges24 KB
Anlage 07 - Karte Verantwortungsbereiche Außenstellen_NL Westfalen_BWP - 23.10.2024.pdfSonstiges13,1 MB
Anlage 08 - DSI OHV 2024-12-05.pdfSonstiges79 KB
Anschreiben OHV v2.2 NL WEF BWP 2025 ff.pdfAnschreiben367 KB
Rahmenvertrag OHV v2.1 NL WEF BWP 2025 ff.pdfVertragsbedingungen269 KB
Zulassungsformular Ref.-Angaben OHV v1.2 NL WEF BWP 2025 ff.pdfFormular106 KB
Zulssungsantrag OHV v2.3 NL WEF BWP 2025 ff.pdfSonstiges282 KB

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Unvollständige Anträge werden abgelehnt und können vervollständigt neu eingereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

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