Forensische und strafrechtliche Betrugsprüfung von Corona-Hilfsanträgen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Hamburgische Investitions- und FörderbankProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.06.2025
Bekanntmachungsnummer
361915-2025
Verfahrensnummer
e0952b6d-0108-4785-ab6b-e8b8ec34d4d7
CPV-Codes
79000000 · Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit; 79100000 · Dienstleistungen im juristischen Bereich

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Kurzbeschreibung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank in Hamburg beschafft forensische Unterstützungsleistungen für ihren Compliance-Beauftragten im Zusammenhang mit mehreren Corona-Hilfsprogrammen von Bund und Land. Gegenstand ist insbesondere die konkrete strafrechtliche Prüfung von Anträgen und Schlussabrechnungen auf möglichen Betrug. Wegen verspätet eingehender Schlussabrechnungen kann sich die Bearbeitung bis mindestens zum 31. Dezember 2025 erstrecken; die Zahl der Fälle ist nicht bekannt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen haben sowohl der Bund als auch das Land inzwischen eine Vielzahl von Programmen aufgelegt. Dazu zählen die Hamburger Corona Soforthilfe, die Überbrückungshilfen 1 bis 4, die November- und Dezemberhilfen, die Neustarthilfen, der Corona Recovery Fonds, die Hamburger Corona Härtefallhilfe und weitere. Mit der Abwicklung dieser Programme als bewilligende Stelle hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beauftragt. Durch immer wieder neue und verlängerte Programme ist es zu einer andauernden Arbeitsbelastung sowohl bei den Bewilligungsstellen als auch bei den Prüfenden Dritten, die die Anträge einreichen, gekommen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Bund hat vor diesem Hintergrund die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen mehrmals, zuletzt bis zum 30.09.2024 verlängert, in Ausnahmefällen (Details stehen aktuell noch nicht fest) dürfen auch nach dem Fristablauf weiterhin Schlussabrechnungen eingereicht werden. Die IFB Hamburg muss sich daher darauf einstellen, dass eine unbekannte Zahl von Schlussabrechnungen erst Ende 2024 und später eingereicht werden wird, deren (betrugs) rechtliche Bearbeitung bis mindestens 31.12.2025 reichen könnte.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Erbringung von forensischen Unterstützungsleistungen für die Hamburgische Investitions- und Förderbank im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsprogrammen

    Ausgeschrieben wird die forensische Unterstützungsleistung für den Compliance-Beauftragten der IFB Hamburg in Bezug auf die Corona-Hilfsprogramme. Die Unterstützungsleistung umfasst dabei die konkrete (straf-) rechtliche Betrugsprüfung von Anträgen im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Bieter hat folgende Aufgaben zu übernehmen: Prüfung und Bearbeitung laufender Betrugssachverhalte durch Einholung von Auskunftsersuchen und Ermittlungsanfragen, Prüfung und Bearbeitung von neuen bzw. laufenden (externen) Auskunftsersuchen und Ermittlungsanfragen, Identifizierung und Bearbeitung neuer Betrugsfälle (inkl. Erstattung von Strafanzeigen), Im Rahmen der End- und/oder Schlussabrechnungen, Bearbeitung/Prüfung neu identifizierter potenzieller Betrugsfälle (inkl. Erstattung von Strafanzeigen), Begleitung, Monitoring und Reporting aller laufenden und neu hinzukommenden Betrugssachverhalte, Fachliche Unterstützung anderer Fachbereiche der IFB Hamburg durch Prüfung und Beantwortung von in- und externen Anfragen zu Betrugssachverhalten, Fallbearbeitung der Schlussabrechnung und der Endabrechnung (unter Einhaltung verschiedener Sondervorgehen für bestimmte Fallkomplexe), Einpflegen der Prüfergebnisse in interne Bibliotheken und Listen der IFB Hamburg. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Personalbesetzung ist so zu gestalten, dass angemessene Vertretungen in Qualität und Quantität bei geplanten und auch bei ungeplanten Abwesenheiten gewährleistet sind. Sollten darüber hinaus Personalwechsel notwendig werden, muss die Personalsituation beim Bieter mit der IFB Hamburg besprochen und abgestimmt werden. Die bei Personalwechseln anfallenden Einarbeitungszeiten sind bei der Abrechnung der jeweils erbrachten Unterstützungsleistung angemessen zu berücksichtigen. Die Disposition der Teams und deren Zusammensetzung obliegt dem Bieter. Sollte sich herausstellen, dass der eingesetzte Mitarbeitende nicht geeignet ist, die geschuldete Leistung zu erbringen, ist dieser auf Verlangen der IFB Hamburg gegen einen geeigneten Mitarbeitenden auszutauschen. Ein Austausch des vom Bieter eingesetzten Personals ist diesem nur nach schriftlicher Abstimmung mit der IFB Hamburg möglich. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für den Leistungsabruf gilt die folgende Höchstmenge in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 800 Personentage. Ein Anspruch des Bieters auf Abruf eines konkreten Leistungsumfangs und/oder einer konkreten Leistung und/oder ein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung bzw. einer Ausgleichszahlung für den Fall, dass der Leistungsumfang geringer als die Schätzung ausfallen sollte, besteht nicht. Eine drohende Überschreitung des geschätzten Aufwandes ist der IFB Hamburg bei Erreichen von 80% der geplanten Personentage in Textform anzuzeigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Erbringung von forensischen Unterstützungsleistungen für die Hamburgische Investitions- und Förderbank im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsprogrammen

Kosten.
40 %
Konzept gem. Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.
25 %
Darstellung des Personaleinsatzes gem. Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.
25 %
Präsentationen.
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Änderungen und Bieterfragen

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Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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Hamburgische Investitions- und Förderbank

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