Wirtschaftsprüfungsleistungen für Bremer Hochschulen und Staats- und Universitätsbibliothek

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.06.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.04.2024
CPV-Codes
Erstellung von Bilanzabschlüssen (79211200)
Bekanntmachung
vergabe.bremen.de
Bekanntmachungsnummer
234019-2024
Verfahrensnummer
072df975-7cf5-4ae7-abbe-2bd09dec17c0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen schreibt eine Rahmenvereinbarung über Wirtschaftsprüfungsleistungen aus. Beauftragt werden die Prüfung von Jahresabschlüssen und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 für einen Prüfungsverbund aus Bremer Hochschulen und der Staats- und Universitätsbibliothek sowie mehreren rechtlich selbstständigen oder wirtschaftlich abgegrenzten Einheiten. Die Ausschreibung betrifft die Region Bremen; die Angebotsfrist endet am 4. Juni 2024 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Wirtschaftsprüferleistungen für Bremer Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Wirtschaftsprüferleistungen, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Bremen

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Wirtschaftsprüferleistungen (Prü-fung der Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028) für den zu-sammengeschlossenen Prüfungsverbund der Bremer Hoschulen und der Staats- und Universitäts-bibliothek für eine bestimmte Anzahl rechtlich selbstständiger bzw. wirtschaftlich von ihm abge-grenzter zu prüfender Einheiten. Die Ausschreibung ist nicht in Lose unterteilt. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt zwischen den in der Anlage 3 "Beteiligte Einrichtungen" genann-ten beteiligten Einheiten und dem Auftragnehmer. Die Leistung ist mit den beteiligten Einrichtun-gen einzeln abzurechnen. Näheres regeln die Vertragsbedingungen ab Ziffer 3 ff. in der Rahmen-vereinbarung. Die Leistung ist nach den Bedingungen der hier zu schließenden Rahmenvereinba-rung zu erbringen. Wesentliche Vertragsänderungen sind ausgeschlossen. Sonstige Abweichungen bedürfen der Genehmigung der AG.

    Frist: 04.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Wirtschaftsprüferleistungen, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Bremen

Qualität
40 %
Qualität
10 %
Preis
50 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 479145-2024

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