Kodierung von 2.400 medizinischen Fallakten nach ICD-10-GM und OPS
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.05.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BG Klinikum Hamburg gGmbH
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen (79200000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 231323-2025
- Verfahrensnummer
- 8abcc017-747e-4f07-945b-ca49d15556fe
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das BG Klinikum Hamburg gGmbH beauftragt Unterstützungsleistungen für die medizinische Fallkodierung. Der Auftragnehmer kodiert 2.400 medizinische Fallakten nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, deutsche Modifikation (ICD-10-GM), dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) sowie den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR). Die Leistung wird in Hamburg erbracht und hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen; Angebotsfrist ist der 5. Mai 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Kodier-Unterstützungsleistungen im BG Klinikum Hamburg. Der Auftragnehmer kodiert 2400 medizinische Fallakten entsprechend der ICD 10 GM und OPS Klassifizierung und der deutschen Kodierrichtlinien (DKR).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dienstleistung für Fallkodierung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Kodier-Unterstützungsleistungen im BG Klinikum Hamburg. Der Auftragnehmer kodiert 2400 medizinische Fallakten entsprechend der ICD 10 GM und OPS Klassifizierung und der deutschen Kodierrichtlinien (DKR).
Frist: 05.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 507416-2025
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