Rahmenvereinbarung zur Prüfung von Jahresabschlüssen, Krediten und EFRE-Fonds 2026–2029
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Saarländische Investitionskreditbank AG
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- CPV-Codes
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- Rechnungslegung und -prüfung (79210000)
- Erstellung von Bilanzabschlüssen (79211200)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 846266-2025
- Verfahrensnummer
- a34ecbc7-22f3-4411-913c-15e70038acd8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Saarländische Investitionskreditbank AG in Saarbrücken sucht einen Dienstleister für die Prüfung ihrer handelsrechtlichen Jahresabschlüsse, die Vorprüfung vergebener Kredite sowie die Prüfung der Fonds des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Vertrag beginnt mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2026 und kann dreimal verlängert werden, sodass Folgegeschäftsjahre bis einschließlich 2029 umfasst sein können. Die Angebotsfrist endet am 30. Januar 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen inkl. Vorprüfung Kredite sowie Prüfung der EFRE-Fonds.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2029
Die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses inklusive der Vorprüfung der vergebenen Kredite sowie einer Prüfung der Einhaltung von § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Gegenstand des Vertrages ist zunächst die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2026. Optional kann der Vertrag dreimal verlängert werden und umfasst somit eventuelle Folgegeschäftsjahre bis einschließlich der Prüfung des Abschlusses zum 31. Dezember 2029. Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden. Prüfungsorganisation und Mitwirkungsleistungen Die SIKB fördert die Leistungserbringung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch angemessene Mitwirkungshandlungen. Die SIKB stellt den Prüfern die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Aufzeichnungen, Schriftstücke und sonstigen Daten zur Verfügung und ermöglicht den Prüfern zu ihren Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu ihren Geschäftsräumen. Die SIKB stellt den Prüfern im erforderlichen Umfang in ihren Geschäftsräumen sachkundige Auskunftspersonen sowie notwendige Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, zur Verfügung. Die SIKB stellt für die Prüfer, soweit erforderlich, den Zugang zu ihren Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Die SIKB wird alle notwendigen Erklärungen, die für die Erstellung der Prüfungsberichte bzw. Bestätigungsvermerke erforderlich sind, abgeben. Diese sind durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Darlegung der Erforderlichkeit zum Abschluss der Prüfungshandlungen von dem Vorstand der SIKB einzuholen. Falls erforderlich wird die SIKB den Vorjahresprüfer von seiner Verschwiegenheitspflicht zwecks Auskunftserteilung über die Vorjahresprüfungen befreien.
Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe "I_A05_Eigenerklärung Ausschlussgründe_SIKB-2025-01.docx" ist vom Bieter einzureichen und zu unterzeichnen. Es umfasst folgende Erklärungen: - das Angebot enthält keine wissentlich falschen Angaben, - im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Angebots wurden keine Verstöße gegen das Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen (z. B. Absprachen über Preise, verbotene Preisempfehlungen), - weder der Bieter noch Mitglieder der Bietergemeinschaft wurden in den letzten 2 Jahren wegen einschlägiger Verstöße mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt, - die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind zutreffend, - die Ausschreibungsbedingungen werden ohne Einschränkung als maßgeblicher Vertragsbestandteil anerkannt, - der Auftraggeber kann die Angaben prüfen und erforderlichenfalls Unterlagen nachfordern. Dem Bieter ist bewusst, dass falsche Angaben zum Ausschluss führen können, - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vor. - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß EU-Ausschlussverordnung (VO (EU) 2022/576, i. V. m. VO (EU) 833/2014) vor. - es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vor. - die Verpflichtungen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) werden zur Kenntnis genommen und der Bieter erklärt, dass bei der Ausführung der Leistung den Beschäftigten mindestens das jeweils maßgebliche tarifliche Entgelt gezahlt wird, sofern ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht. - es liegen keine Ausschluss- oder Befangenheitsgründe im Sinne der §§ 319, 319b HGB vor, die die Unabhängigkeit des Bieters beeinträchtigen könnten. 2. Eigenerklärung EU-Verordnung Russland Die Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k* der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates in "I_A06_EU-VO Russland" ist zu unterschreiben und einzureichen. 3. Eigenerklärung Mindestlohn Die Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohns in "I_A07_Eigenerklärung Mindestlohn" ist zu unterschreiben und einzureichen. Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2029
- Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt gemäß den Angaben in der Bewertungsmatrix (I_A12_Bewertungsmatrix_SIKB-2025-01.xlsx). Die Rubrik "Ausschlusskriterien" beinhaltet Mindestanforderungen an die Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteams. Hierfür werden keine Punkte vergeben. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss! Für die Darstellung der Lösungsansätze sind (für die geforderten Konzepte in Summe) maximal 350 Leistungspunkte erzielbar. Sie beinhalten ein "Konzept zur Organisation und Qualifikation des Projektteams" sowie ein "Konzept zur Prüfungsstrategie und -planung" bei denen die genannten Aspekte und Fragen zu berücksichtigen sind. Hinsichtlich der Konzepte (Buchwertung) gibt es eine Leistungsuntergrenze in Höhe von 280 Punkte. Bieter die im Rahmen der Buchwertung weniger als die v.g. Punktzahl erreichen werden von der Wertung ausgeschlossen. Alle Bieter, die die Leistungsuntergrenze überschreiten, werden zu einer Bieterpräsentation eingeladen, in deren Rahmen maximal weitere 250 Punkte erzielt werden können. In Summe können somit maximal 600 Punkte erzielt werden. Die Bieterpräsentation erfolgt nach Wahl der Auftraggeberin entweder remote oder in einer Präsenzveranstaltung im Hause der SIKB. Einzelheiten (Termin, Zeitplan, Agenda und Veranstaltungsort) werden den Bietern mit der Einladung (voraussichtlich am 27.02.2026) zugesandt. Die Bieter haben diesen Termin (in der 11. KW) mit dem gesamten Prüfungsteam (ohne ergänzende Spezialisten) wahrzunehmen. Es wird erwartet, dass das die Vorstellung der Lösung als Interaktion im Team vorgestellt wird. Die maximalen Leistungspunkte entsprechen einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 60 % für die Qualität der angebotenen Leistung. Der Zielerreichungsgrad für die Qualität der angebotenen Leistung wird unter Anwendung des einfachen Dreisatzes ermittelt. Die maximal erreichbare Gesamtleistungspunktzahl wird mit dem maximal zu vergebenen Anteil von 60 % gleichgesetzt. Die erreichte Leistungspunktzahl wird mit 60 multipliziert und durch die Gesamtleistungspunktzahl dividiert.
- 60 %
- Die Ermittlung des Angebotsvergleichspreises erfolgt gemäß den Angaben im Preisangebot (I_A11_Preisblatt SIKB-2025-01.xlsx). Bei der Bewertung des Angebotsvergleichspreises erhält das günstigste Angebot den maximal zu vergebenen Anteil von 40 %. Alle Angebote mit einem höheren Angebotsvergleichspreis werden jeweils ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Hierbei wird die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten Angebot ins Verhältnis mit 1/40tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus resultierende Ergebnis wird vom maximal zu vergebenden Anteil (40 %) abgezogen und mindert damit die Bewertung für den Angebotsvergleichspreis. Angebote, deren Angebots-vergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist, erhalten für den Preis 0 %.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe "I_A05_Eigenerklärung Ausschlussgründe_SIKB-2025-01.docx" ist vom Bieter einzureichen und zu unterzeichnen. Es umfasst folgende Erklärungen: - das Angebot enthält keine wissentlich falschen Angaben, - im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Angebots wurden keine Verstöße gegen das Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen (z. B. Absprachen über Preise, verbotene Preisempfehlungen), - weder der Bieter noch Mitglieder der Bietergemeinschaft wurden in den letzten 2 Jahren wegen einschlägiger Verstöße mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt, - die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind zutreffend, - die Ausschreibungsbedingungen werden ohne Einschränkung als maßgeblicher Vertragsbestandteil anerkannt, - der Auftraggeber kann die Angaben prüfen und erforderlichenfalls Unterlagen nachfordern. Dem Bieter ist bewusst, dass falsche Angaben zum Ausschluss führen können, - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vor. - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß EU-Ausschlussverordnung (VO (EU) 2022/576, i. V. m. VO (EU) 833/2014) vor. - es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vor. - die Verpflichtungen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) werden zur Kenntnis genommen und der Bieter erklärt, dass bei der Ausführung der Leistung den Beschäftigten mindestens das jeweils maßgebliche tarifliche Entgelt gezahlt wird, sofern ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht. - es liegen keine Ausschluss- oder Befangenheitsgründe im Sinne der §§ 319, 319b HGB vor, die die Unabhängigkeit des Bieters beeinträchtigen könnten. 2. Eigenerklärung EU-Verordnung Russland Die Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k* der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates in "I_A06_EU-VO Russland" ist zu unterschreiben und einzureichen. 3. Eigenerklärung Mindestlohn Die Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohns in "I_A07_Eigenerklärung Mindestlohn" ist zu unterschreiben und einzureichen. Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 443580-2026
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