Unterstützung bei Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Corona-Soforthilfe-Anträgen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.04.2024
CPV-Codes
Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
195563-2024
Verfahrensnummer
5b930733-3ae7-440f-a399-e9740d6f056c

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Kurzbeschreibung

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) in Kiel beschafft Unterstützungsleistungen für die Durchführung des Corona-Soforthilfeprogramms des Bundes und des Landesprogramms Corona-Soforthilfe. Der Auftrag umfasst verschiedene Tätigkeiten bei der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen. Die Leistung ist der Region Schleswig-Holstein zugeordnet; ein konkreter Auftragszeitraum oder Auftragswert ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird die Unterstützungsleistung in Bezug auf die Corona-Soforthilfe-Programme „Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes“ und „Landesprogramm Corona-Soforthilfe“. Die Unterstützungsleistung umfasst die Erbringung von verschiedenartigen Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Erbringung von Unterstützungsleistungen für die IB.SH im Zusammenhang mit der Durchführung der Corona-Soforthilfe-Programme.

    Ausgeschrieben wird die Unterstützungsleistung in Bezug auf die Corona-Soforthilfe-Programme „Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes“ und „Landesprogramm Corona-Soforthilfe“. Die Unterstützungsleistung umfasst die Erbringung von verschiedenartigen Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei der Unterstützungsleistung sind die einschlägigen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hierzu gehören insbesondere: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- • Die für das jeweilige Programm zwischen Bund und Land geschlossene Verwaltungsvereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen und weiterer Vorgaben wie z. B. der FAQ), • die programmspezifischen Richtlinien des Landes, • die beihilferechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes, • die Landeshaushaltsordnung (LHO einschließlich der VV), • das Landesverwaltungsgesetz (LVwG), • die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), • die bilateral zwischen dem Land und der IB.SH getroffenen Einzelfallregelungen sowie • vordefinierte Prozessbeschreibungen, Prüfkonzepte und Arbeitsanweisungen der IB.SH. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Leistungsbestandteile: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Fokus des Rückmeldeverfahrens stehen solche Antragstellende, die im Rahmen der bisherigen Rückmelde- und Stichprobeverfahren keine abschließende Rückmeldung zum im Förderzeitraum entstandenen Liquiditätsengpass abgegeben haben. Diese Antragstellende sind erneut zu kontaktieren und um Abgabe von Erklärungen zum Liquiditätsengpass, ggf. auch um Vorlage von Unterlagen zur Prüfung des Liquiditätsengpasses, anzuhalten. Im Rahmen der vom Dienstleister zu erbringenden Unterstützungsleistung sind daher insbesondere folgende Tätigkeiten vorzunehmen: - Fallbearbeitung und Vorbereitung von Bescheiden (insb. Widerrufsbescheiden), - Kommunikation mit Antragstellenden in Schriftform, - Telefonische Betreuung von Antragstellenden, - Widerspruchsbearbeitung und ggf. Prüfung von Unterlagen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die ausgeschriebene Unterstützungsleistung lässt sich in folgende Module gliedern: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- • Modul 1: o Teamkoordination --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- • Modul 2: o Unterstützung bei der fachlichen Fallbearbeitung und Bescheiderstellung inkl. evtl. notwendiger Nachprüfungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- • Modul 3: o Widerspruchsbearbeitung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- • Modul 4: o Telefonische Betreuung von Antragstellenden --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Module sind eng miteinander verzahnt, bedingen in der Projektarbeit stark einander. Vor diesem Hintergrund ist für eine erfolgreiche Bearbeitung die Vergabe aller Module an einen Bieter zwingend erforderlich. Für die Erbringung der Unterstützungsleistung hat der Dienstleister die aufgeführten Module hinsichtlich geforderter Quantität und Qualität angemessen mit Ressourcen zu besetzen. Das setzt voraus, dass die Unterstützungsleistung auf Seiten des Dienstleisters zentral durch eine Person mit dem Skillprofil „(Senior) Teamlead“ oder einem vergleichbaren Skillprofil koordiniert wird, der gleichzeitig auch die Verantwortung für das Modul 1 übertragen wurde. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Auftragsvolumen: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die IB.SH schätzt, dass bis zum 28.02.2026 (feste Vertragslaufzeit) Unterstützungsleistungen im Umfang von bis zu 9.000 Personentagen (4.500 Personentage p.a.) in Anspruch genommen werden. Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Die Vergütung erfolgt nur auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Erbringung von Unterstützungsleistungen für die IB.SH im Zusammenhang mit der Durchführung der Corona-Soforthilfe-Programme.

Preis
30 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
30 %
Präsentation des Angebotes
10 %
Qualität des Konzeptes
30 %

Vergabeunterlagen

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