Planungsleistungen für Wärme-, Kühl- und Kälteinfrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
- CPV-Codes
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 615363-2026
- Verfahrensnummer
- 218062a1-5f36-4426-8189-bcb296dbea9f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt umfassende Planungsleistungen für die Wärme-, Kühl- und Kälteversorgung im Klärwerk Gut Marienhof. Beauftragt werden stufenweise die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 einschließlich Ingenieurbau, Tragwerksplanung, technischer Ausrüstung, Verkehrsanlagen sowie der Koordination aller Planungen; die Umsetzung ist in zwei Bauabschnitten für Wärmenetz und Kühlwassersystem vorgesehen. Der Standort liegt in München, die Angebotsfrist endet am 12. November 2026 um 10:00 Uhr; die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt eines Förderbescheids des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
Leistungsverzeichnis wird ausgewertet …
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Das gegenständliche Planungsprojekt umfasst die vollständigen Planungsleistungen über die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 mit stufenweiser Beauftragung. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten alle dafür erforderlichen Planungen (inkl. bauzeitliche Provisorien) aus den Bereichen Ingenieurbau inkl. Planung der Verkehrsanlagen (die Freianlagenplanung erfolgt durch den externen Landschaftsplaner der AG), Tragwerksplanung, Planung der technischen Ausrüstung (Verfahrenstechnik/Anlagenbau/HLK; Elektrotechnik sowie Prozessleittechnik) und die Koordination dieser Planungen untereinander. Weiterhin obliegt dem Objektplaner die Koordination des Gesamtprojektes. Auf die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Projektumfang umfasst: Die Versorgungsinfrastruktur wird in vier Bereiche aufgeteilt Wärme, Kühlung, Kälte und Betriebswasser. Das Betriebswasser und Trinkwassernetz sind nicht Teil dieser Maßnahme. Ein Teil der aktuellen Kühlung wird über das Betriebswasser realisiert, daher gibt es eine komplexe Schnittstelle, die zu berücksichtigen ist. Das Projekt beinhaltet die drei Themenbereiche Wärme, Kühlung und Kälte (nur Versorgungsleitung zur Kälteerzeugung im Projektumfang). Die Planung soll für die gesamte Maßnahme durchgeführt werden. Die Ausführung ist in zwei wesentliche Bauabschnitte zu unterteilen. Im ersten Bauabschnitt sind alle Maßnahmen, die dem Wärmenetz zugeordnet sind auszuführen. Im weiteren Bauabschnitt sind die Maßnahme zur Optimierung des Kühlwassersystems zu realisieren. Bei der Auslegung der Systeme ist das Optimierungspotenzial in den Betriebszuständen zu benennen. Bei der Planung der Anlagen ist eine hohe Effizienz der Energieübertragung bzw. -ausnutzung umzusetzen. Hierbei sind die wirtschaftlichen und umwelttechnischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Für das Projekt ist eine Förderung nach BEW (Bundesförderungsrichtlinie effiziente Wärmenetze) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Eine Beauftragung der beschriebenen Planungsleistungen kann erst nach Vorliegen des Bescheides durch das BAFA erfolgen. Bei Bewilligung sind die Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Um einen Gesamtüberblick über die Örtlichkeiten und Anforderungen zu erhalten, bietet die Münchner Stadtentwässerung einen Vor-Ort-Termin zu Besichtigung in der 43. und 44. Kalenderwoche an. Die Terminkoordination findet über die Vergabeplattform statt.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Planungsleistungen zur Wärme-Kälte-Infrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof
Das gegenständliche Planungsprojekt umfasst die vollständigen Planungsleistungen über die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 mit stufenweiser Beauftragung. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten alle dafür erforderlichen Planungen (inkl. bauzeitliche Provisorien) aus den Bereichen Ingenieurbau inkl. Planung der Verkehrsanlagen (die Freianlagenplanung erfolgt durch den externen Landschaftsplaner der AG), Tragwerksplanung, Planung der technischen Ausrüstung (Verfahrenstechnik/Anlagenbau/HLK; Elektrotechnik sowie Prozessleittechnik) und die Koordination dieser Planungen untereinander. Weiterhin obliegt dem Objektplaner die Koordination des Gesamtprojektes. Auf die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Projektumfang umfasst: Die Versorgungsinfrastruktur wird in vier Bereiche aufgeteilt Wärme, Kühlung, Kälte und Betriebswasser. Das Betriebswasser und Trinkwassernetz sind nicht Teil dieser Maßnahme. Ein Teil der aktuellen Kühlung wird über das Betriebswasser realisiert, daher gibt es eine komplexe Schnittstelle, die zu berücksichtigen ist. Das Projekt beinhaltet die drei Themenbereiche Wärme, Kühlung und Kälte (nur Versorgungsleitung zur Kälteerzeugung im Projektumfang). Die Planung soll für die gesamte Maßnahme durchgeführt werden. Die Ausführung ist in zwei wesentliche Bauabschnitte zu unterteilen. Im ersten Bauabschnitt sind alle Maßnahmen, die dem Wärmenetz zugeordnet sind auszuführen. Im weiteren Bauabschnitt sind die Maßnahme zur Optimierung des Kühlwassersystems zu realisieren. Bei der Auslegung der Systeme ist das Optimierungspotenzial in den Betriebszuständen zu benennen. Bei der Planung der Anlagen ist eine hohe Effizienz der Energieübertragung bzw. -ausnutzung umzusetzen. Hierbei sind die wirtschaftlichen und umwelttechnischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Für das Projekt ist eine Förderung nach BEW (Bundesförderungsrichtlinie effiziente Wärmenetze) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Eine Beauftragung der beschriebenen Planungsleistungen kann erst nach Vorliegen des Bescheides durch das BAFA erfolgen. Bei Bewilligung sind die Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Um einen Gesamtüberblick über die Örtlichkeiten und Anforderungen zu erhalten, bietet die Münchner Stadtentwässerung einen Vor-Ort-Termin zu Besichtigung in der 43. und 44. Kalenderwoche an. Die Terminkoordination findet über die Vergabeplattform statt.
Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Planungsleistungen zur Wärme-Kälte-Infrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 60 %
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 40 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien · geladen 29.09.2026| Sonstiges | 2,6 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 90 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 51 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 24 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 46 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 2 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 765 KB | ||
| Sonstiges | 16 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 370 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 493 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 856 KB | ||
| Sonstiges | 76,1 MB | ||
| Sonstiges | 39 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 114 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 250 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.