Planungsleistungen für Wärme-, Kühl- und Kälteinfrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof

Status
Offen
Angebotsfrist
12.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.09.2026
CPV-Codes
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
615363-2026
Verfahrensnummer
218062a1-5f36-4426-8189-bcb296dbea9f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt umfassende Planungsleistungen für die Wärme-, Kühl- und Kälteversorgung im Klärwerk Gut Marienhof. Beauftragt werden stufenweise die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 einschließlich Ingenieurbau, Tragwerksplanung, technischer Ausrüstung, Verkehrsanlagen sowie der Koordination aller Planungen; die Umsetzung ist in zwei Bauabschnitten für Wärmenetz und Kühlwassersystem vorgesehen. Der Standort liegt in München, die Angebotsfrist endet am 12. November 2026 um 10:00 Uhr; die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt eines Förderbescheids des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

Leistungsverzeichnis wird ausgewertet …

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Das gegenständliche Planungsprojekt umfasst die vollständigen Planungsleistungen über die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 mit stufenweiser Beauftragung. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten alle dafür erforderlichen Planungen (inkl. bauzeitliche Provisorien) aus den Bereichen Ingenieurbau inkl. Planung der Verkehrsanlagen (die Freianlagenplanung erfolgt durch den externen Landschaftsplaner der AG), Tragwerksplanung, Planung der technischen Ausrüstung (Verfahrenstechnik/Anlagenbau/HLK; Elektrotechnik sowie Prozessleittechnik) und die Koordination dieser Planungen untereinander. Weiterhin obliegt dem Objektplaner die Koordination des Gesamtprojektes. Auf die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Projektumfang umfasst: Die Versorgungsinfrastruktur wird in vier Bereiche aufgeteilt Wärme, Kühlung, Kälte und Betriebswasser. Das Betriebswasser und Trinkwassernetz sind nicht Teil dieser Maßnahme. Ein Teil der aktuellen Kühlung wird über das Betriebswasser realisiert, daher gibt es eine komplexe Schnittstelle, die zu berücksichtigen ist. Das Projekt beinhaltet die drei Themenbereiche Wärme, Kühlung und Kälte (nur Versorgungsleitung zur Kälteerzeugung im Projektumfang). Die Planung soll für die gesamte Maßnahme durchgeführt werden. Die Ausführung ist in zwei wesentliche Bauabschnitte zu unterteilen. Im ersten Bauabschnitt sind alle Maßnahmen, die dem Wärmenetz zugeordnet sind auszuführen. Im weiteren Bauabschnitt sind die Maßnahme zur Optimierung des Kühlwassersystems zu realisieren. Bei der Auslegung der Systeme ist das Optimierungspotenzial in den Betriebszuständen zu benennen. Bei der Planung der Anlagen ist eine hohe Effizienz der Energieübertragung bzw. -ausnutzung umzusetzen. Hierbei sind die wirtschaftlichen und umwelttechnischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Für das Projekt ist eine Förderung nach BEW (Bundesförderungsrichtlinie effiziente Wärmenetze) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Eine Beauftragung der beschriebenen Planungsleistungen kann erst nach Vorliegen des Bescheides durch das BAFA erfolgen. Bei Bewilligung sind die Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Um einen Gesamtüberblick über die Örtlichkeiten und Anforderungen zu erhalten, bietet die Münchner Stadtentwässerung einen Vor-Ort-Termin zu Besichtigung in der 43. und 44. Kalenderwoche an. Die Terminkoordination findet über die Vergabeplattform statt.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistungen zur Wärme-Kälte-Infrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof

    Das gegenständliche Planungsprojekt umfasst die vollständigen Planungsleistungen über die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 mit stufenweiser Beauftragung. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten alle dafür erforderlichen Planungen (inkl. bauzeitliche Provisorien) aus den Bereichen Ingenieurbau inkl. Planung der Verkehrsanlagen (die Freianlagenplanung erfolgt durch den externen Landschaftsplaner der AG), Tragwerksplanung, Planung der technischen Ausrüstung (Verfahrenstechnik/Anlagenbau/HLK; Elektrotechnik sowie Prozessleittechnik) und die Koordination dieser Planungen untereinander. Weiterhin obliegt dem Objektplaner die Koordination des Gesamtprojektes. Auf die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Projektumfang umfasst: Die Versorgungsinfrastruktur wird in vier Bereiche aufgeteilt Wärme, Kühlung, Kälte und Betriebswasser. Das Betriebswasser und Trinkwassernetz sind nicht Teil dieser Maßnahme. Ein Teil der aktuellen Kühlung wird über das Betriebswasser realisiert, daher gibt es eine komplexe Schnittstelle, die zu berücksichtigen ist. Das Projekt beinhaltet die drei Themenbereiche Wärme, Kühlung und Kälte (nur Versorgungsleitung zur Kälteerzeugung im Projektumfang). Die Planung soll für die gesamte Maßnahme durchgeführt werden. Die Ausführung ist in zwei wesentliche Bauabschnitte zu unterteilen. Im ersten Bauabschnitt sind alle Maßnahmen, die dem Wärmenetz zugeordnet sind auszuführen. Im weiteren Bauabschnitt sind die Maßnahme zur Optimierung des Kühlwassersystems zu realisieren. Bei der Auslegung der Systeme ist das Optimierungspotenzial in den Betriebszuständen zu benennen. Bei der Planung der Anlagen ist eine hohe Effizienz der Energieübertragung bzw. -ausnutzung umzusetzen. Hierbei sind die wirtschaftlichen und umwelttechnischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Für das Projekt ist eine Förderung nach BEW (Bundesförderungsrichtlinie effiziente Wärmenetze) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Eine Beauftragung der beschriebenen Planungsleistungen kann erst nach Vorliegen des Bescheides durch das BAFA erfolgen. Bei Bewilligung sind die Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Um einen Gesamtüberblick über die Örtlichkeiten und Anforderungen zu erhalten, bietet die Münchner Stadtentwässerung einen Vor-Ort-Termin zu Besichtigung in der 43. und 44. Kalenderwoche an. Die Terminkoordination findet über die Vergabeplattform statt.

    Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Planungsleistungen zur Wärme-Kälte-Infrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof

Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
60 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
40 %

Vergabeunterlagen

15 Dateien · geladen 29.09.2026
Angebots_Honorardokument_leer.xlsxSonstiges2,6 MBKlicken zum Anzeigen
Anlage_01_AVB_HOAI_Stand_20211207.pdfSonstiges90 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage_10_50Hinweise zum Datenschutz_MSE_122021.pdfSonstiges51 KBKlicken zum Anzeigen
Bewerberbogen.xlsxSonstiges24 KBKlicken zum Anzeigen
Bieterinformation_vor_Ort_Termin.pdfSonstiges46 KBKlicken zum Anzeigen
eForm_16_24727.pdfSonstiges2 MBKlicken zum Anzeigen
Vergabeunterlagen vom 04.09.2026 (PDF)Sonstiges765 KB
Zusammenfassung_Honorar.xlsxSonstiges16 KBKlicken zum Anzeigen
01_Vertrag_Planer_W-K.pdfVertragsbedingungen370 KBKlicken zum Anzeigen
02_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis493 KBKlicken zum Anzeigen
03-05b_Anlagen Leistungsumfang.zipSonstiges856 KB
06-25_Anlagen.zipSonstiges76,1 MB
26_Liste geeigneter Referenzen Offenes Verfahren.docxSonstiges39 KBKlicken zum Anzeigen
27_Auswahlmatrix_Eignung.pdfSonstiges114 KBKlicken zum Anzeigen
28_Zuschlagskriterien.pdfSonstiges250 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.