Planungsleistungen Technische Ausrüstung für das Schulzentrum Peslmüllerstraße in München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.03.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
  • Heizungsplanung (71321200)
  • Beratung im Bereich Sanitärinstallation (71321300)
  • Beratung im Bereich Belüftung (71321400)
  • Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
182092-2026
Verfahrensnummer
2fdad039-f183-4e02-97db-f33f13c57b27

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München schreibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung gemäß HOAI für das Schulzentrum Peslmüllerstraße aus. Das Projekt umfasst den Neubau einer Mittelschule, die Erweiterung eines Gymnasiums inklusive Sporthalle und Mensa sowie die Sanierung bestehender Grundschul- und Sportflächen. Die Leistungen erstrecken sich über die Leistungsphasen 1 bis 9.

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Leistungsbeschreibung

Planung Technische Ausrüstung Paragraph 53 ff. HOAI LPh 1-9 (PAV 2-9) für Umbau, Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums Peslmüllerstraße 6-8, 21. Stadtbezirk, München Pasing Obermenzing. --- Ausgangssituation: Die Grund- und Mittelschule an der Peslmüllerstraße 8 stammt aus dem Jahr 1971. Der 4-geschossige Bau (UG bis 2.OG) besteht aus einem Klassentrakt (je 4-zügig) mit Verbindungsgang zum Gymnasium, einem Sporttrakt mit einer Dreifachsporthalle, einer Einfachsporthalle und einer Schwimmhalle. Die Grund- und Mittelschule mit Sporttrakt, Verbindungsgang und der Vorplatz mit Amphitheater stehen unter Denkmalschutz. Das Bertolt-Brecht-Gymnasium aus dem Jahr 1972 ist ein 3-zügiges Mädchengymnasium. 2016 wurde ein Pavillon als Interimslösung errichtet, mit Klassenräumen (GS) und Mensa für die GS und MS. Die bestehenden Gebäude der Grund- und Mittelschule sowie des Gymnasiums weisen gravierende Mängel auf im Bereich Brandschutz, technische Ausrüstung, Schadstoffbelastung, Wärme- und Schallschutz, Statik und Barrierefreiheit. Nachfolgend beschriebene Baumaßnahmen erfolgen in mehreren Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb mit hoher Komplexität und Baulogistik. ---BGF (Bestand und Neu): ca. 37.858 qm Programm: -- Grundschule: *ganztagsgerechter Ausbau der 4zügigen GS nach Lernhauskonzept mit Mensa *Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) der GS (Pesl 8) unter Denkmalschutzauflagen, *Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) Dreifachsporthalle, Einfachsporthalle, 1 Schwimmhalle (Pesl 8) unter Denkmalschutzauflagen -- Mittelschule: *Ersatzneubau einer 4-zügigen MS nach Lernhauskonzept, 4 Cluster à 6 Klassen, einschl. Abbruch Fachlehrsaaltrakt Gymnasium. -- Gymnasium: *Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) des 3-zügigen GYM (Pesl 6) nach Lernhauskonzept und Erweiterung Fachlehrsaaltrakt Gymnasium; *Neubau einer Einfachsporthalle; *Errichtung einer zentralen Versorgungsküche für alle Schularten mit Mensen, Technikzentrale *Neubau Ausweichpavillon für alle Baumaßnahmen und späterer Abbruch.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Technische Ausrüstung

    Planung Technische Ausrüstung Paragraph 53 ff. HOAI LPh 1-9 (PAV 2-9) für Umbau, Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums Peslmüllerstraße 6-8, 21. Stadtbezirk, München Pasing Obermenzing. --- Ausgangssituation: Die Grund- und Mittelschule an der Peslmüllerstraße 8 stammt aus dem Jahr 1971. Der 4-geschossige Bau (UG bis 2.OG) besteht aus einem Klassentrakt (je 4-zügig) mit Verbindungsgang zum Gymnasium, einem Sporttrakt mit einer Dreifachsporthalle, einer Einfachsporthalle und einer Schwimmhalle. Die Grund- und Mittelschule mit Sporttrakt, Verbindungsgang und der Vorplatz mit Amphitheater stehen unter Denkmalschutz. Das Bertolt-Brecht-Gymnasium aus dem Jahr 1972 ist ein 3-zügiges Mädchengymnasium. 2016 wurde ein Pavillon als Interimslösung errichtet, mit Klassenräumen (GS) und Mensa für die GS und MS. Die bestehenden Gebäude der Grund- und Mittelschule sowie des Gymnasiums weisen gravierende Mängel auf im Bereich Brandschutz, technische Ausrüstung, Schadstoffbelastung, Wärme- und Schallschutz, Statik und Barrierefreiheit. Nachfolgend beschriebene Baumaßnahmen erfolgen in mehreren Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb mit hoher Komplexität und Baulogistik. ---BGF (Bestand und Neu): ca. 37.858 qm Programm: -- Grundschule: *ganztagsgerechter Ausbau der 4zügigen GS nach Lernhauskonzept mit Mensa *Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) der GS (Pesl 8) unter Denkmalschutzauflagen, *Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) Dreifachsporthalle, Einfachsporthalle, 1 Schwimmhalle (Pesl 8) unter Denkmalschutzauflagen -- Mittelschule: *Ersatzneubau einer 4-zügigen MS nach Lernhauskonzept, 4 Cluster à 6 Klassen, einschl. Abbruch Fachlehrsaaltrakt Gymnasium. -- Gymnasium: *Modernisierung / Umbau / Bestandssanierung (GI) des 3-zügigen GYM (Pesl 6) nach Lernhauskonzept und Erweiterung Fachlehrsaaltrakt Gymnasium; *Neubau einer Einfachsporthalle; *Errichtung einer zentralen Versorgungsküche für alle Schularten mit Mensen, Technikzentrale *Neubau Ausweichpavillon für alle Baumaßnahmen und späterer Abbruch.

    Frist: 02.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV

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LOT-0000 · Technische Ausrüstung

Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
70 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
30 %

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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 398943-2026

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