Fachplanung für Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen bei der Erschließungssanierung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.093.668,66 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Studierendenwerk München Oberbayern AöRProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.10.2025
Bekanntmachungsnummer
661307-2025
Verfahrensnummer
5fdddbc8-bc37-4054-b6e5-8949ee9b4f03
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71300000 · Dienstleistungen von IngenieurbürosMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Studierendenwerk München Oberbayern AöR beschafft Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der nicht-öffentlichen Erschließung der Neustadt in der Studentenstadt Freimann in München. Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Bereiche: Elektroinstallationen sowie Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, zusammen mit einem geschätzten Auftragswert von 1.093.668,66 Euro. Die Laufzeit beträgt jeweils 1.460 Tage; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2025 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Beschaffung von Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der nicht-öffentlichen Erschließung der Neustadt in der Studentenstadt Freimann im Wege einer Rahmenvereinbarung in zwei (2) Losen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT)478.285,55 EUR

    Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der nicht-öffentlichen Erschließung der Neustadt in der Studentenstadt Freimann im Wege einer Rahmenvereinbarung in zwei (2) Losen. a) Los 1 - Technische Ausrüstung ELT Im Rahmen von Los 1 sind Leistungen der Fachplanung - in Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen, jeweils Anlagengruppen 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT), für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach §§ 53 ff. HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI zu erbringen. Diese Leistungen können sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen umfassen. Die ELT-Fachplanung beinhaltet die umfassende Neuerschließung und Sanierung der elektrotechnischen Infrastruktur (Starkstromversorgung, Schwachstrom-/LWL-Anbindung) im Außenbereich der Liegenschaft vom öffentlichen Anschluss bis zum in der Grundlagenermittlung ermittelten notwendigen Gebäudeübergabepunkt. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags in dem Vergabeverfahren beauftragt ("Initialabruf"): - Für das Modul 1 des Los 1 gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 802): die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Technische Ausrüstung und Technischen Anlagen in Außenanlagen, Anlagengruppen 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT). Mit dem Initialabruf kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Anlage 907_01 zustande. Dieser regelt insbesondere die Vergütung der mit dem Initialabruf beauftragten Leistungen. Weitere, nicht von dem Initialabruf umfasste Fachplanungsleistungen (ELT) hat der Auftragnehmer zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitige Mitteilung in Schriftform ("Abruf") gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt (im Folgenden auch "Einzelauftrag" genannt). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird in dem jeweiligen Abruf näher spezifiziert. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 906_01 und 907_01. b) Los 2 - Technische Ausrüstung HLS Im Rahmen von Los 2 sind Leistungen der Fachplanung - in Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen, jeweils Anlagengruppe 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach §§ 53 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI zu erbringen. Diese Leistungen können sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen umfassen. Die HLS-Fachplanung beinhaltet die umfassende Sanierung und Neuordnung der übergeordneten Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich der Liegenschaft vom öffentlichen Anschluss bis zum in der Grundlagenermittlung ermittelten notwendigen Gebäudeübergabepunkt. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags in dem Vergabeverfahren beauftragt ("Initialabruf"): - Für das Modul 1 des Los 2 gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 802): die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Technische Ausrüstung und Technischen Anlagen in Außenanlagen, Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS). Mit dem Initialabruf kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Anlage 907_02 zustande. Dieser regelt insbesondere die Vergütung der mit dem Initialabruf beauftragten Leistungen. Weitere, nicht von dem Initialabruf umfasste Fachplanungsleistungen (HLS) hat der Auftragnehmer zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitige Mitteilung in Schriftform ("Abruf") gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt (im Folgenden auch "Einzelauftrag" genannt). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird in dem jeweiligen Abruf näher spezifiziert. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 906_02 und 907_02. Hinweis zu den Ortsbesichtigungen: Die Bieter können an einer von dem Auftraggeber geführten Ortsbesichtigung teilnehmen. Da die Angebote ohne eine Ortsbesichtigung erstellt werden können, ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung keine verbindliche Vorgabe. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)615.383,11 EUR

    Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für die Generalsanierung der nicht-öffentlichen Erschließung der Neustadt in der Studentenstadt Freimann im Wege einer Rahmenvereinbarung in zwei (2) Losen. a) Los 1 - Technische Ausrüstung ELT Im Rahmen von Los 1 sind Leistungen der Fachplanung - in Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen, jeweils Anlagengruppen 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT), für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach §§ 53 ff. HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI zu erbringen. Diese Leistungen können sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen umfassen. Die ELT-Fachplanung beinhaltet die umfassende Neuerschließung und Sanierung der elektrotechnischen Infrastruktur (Starkstromversorgung, Schwachstrom-/LWL-Anbindung) im Außenbereich der Liegenschaft vom öffentlichen Anschluss bis zum in der Grundlagenermittlung ermittelten notwendigen Gebäudeübergabepunkt. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags in dem Vergabeverfahren beauftragt ("Initialabruf"): - Für das Modul 1 des Los 1 gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 802): die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Technische Ausrüstung und Technischen Anlagen in Außenanlagen, Anlagengruppen 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT). Mit dem Initialabruf kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Anlage 907_01 zustande. Dieser regelt insbesondere die Vergütung der mit dem Initialabruf beauftragten Leistungen. Weitere, nicht von dem Initialabruf umfasste Fachplanungsleistungen (ELT) hat der Auftragnehmer zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitige Mitteilung in Schriftform ("Abruf") gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt (im Folgenden auch "Einzelauftrag" genannt). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird in dem jeweiligen Abruf näher spezifiziert. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 906_01 und 907_01. b) Los 2 - Technische Ausrüstung HLS Im Rahmen von Los 2 sind Leistungen der Fachplanung - in Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Technische Anlagen in Außenanlagen, jeweils Anlagengruppe 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach §§ 53 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI zu erbringen. Diese Leistungen können sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen umfassen. Die HLS-Fachplanung beinhaltet die umfassende Sanierung und Neuordnung der übergeordneten Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich der Liegenschaft vom öffentlichen Anschluss bis zum in der Grundlagenermittlung ermittelten notwendigen Gebäudeübergabepunkt. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags in dem Vergabeverfahren beauftragt ("Initialabruf"): - Für das Modul 1 des Los 2 gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 802): die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI für die Technische Ausrüstung und Technischen Anlagen in Außenanlagen, Anlagengruppen 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS). Mit dem Initialabruf kommt ein Vertrag mit dem Inhalt der Anlage 907_02 zustande. Dieser regelt insbesondere die Vergütung der mit dem Initialabruf beauftragten Leistungen. Weitere, nicht von dem Initialabruf umfasste Fachplanungsleistungen (HLS) hat der Auftragnehmer zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitige Mitteilung in Schriftform ("Abruf") gegenüber dem Auftragnehmer beauftragt (im Folgenden auch "Einzelauftrag" genannt). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird in dem jeweiligen Abruf näher spezifiziert. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die Anlage 906_02 und 907_02. Hinweis zu den Ortsbesichtigungen: Die Bieter können an einer von dem Auftraggeber geführten Ortsbesichtigung teilnehmen. Da die Angebote ohne eine Ortsbesichtigung erstellt werden können, ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung keine verbindliche Vorgabe. Nähere Informationen zum Anmeldevorgang sind der Anlage 110 "Ortsbesichtigung" zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 8, Elektroinstallation (ELT)

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters (i) und Angaben zur Bewertung (ii) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4) tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (i) und Angaben zur Bewertung (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, jeweils mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4) tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters (i.) und Angaben zur Bewertung (ii.) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4) tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren / Punkte >= 7 Jahre: 2 Punkte = 5 Jahre: 0 Punkte < 5 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 5 Jahren und 7 Jahren liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. dd) Die Punkte für die fachspezifische Berufserfahrung werden addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektmitarbeiters maximal 6,00 Punkte erzielen (2 + 2 + 2). Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Fortsetzung dieses Kriteriums sogleich als neues Kriterium**
25 %
**Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1" b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt. - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 (Elektroinstallation) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers in dem angegebenen Referenzprojekt, welches der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) persönlich geleitet hat, von mindestens 300.000,- EUR (netto). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters diese weiteren Mindestanforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens (Referenznehmer), welches die Leistungen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4), des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8 (ausgenommen Leistungsphase 4); - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers in dem angegebenen Referenzprojekt, welches der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) persönlich geleitet hat, von mindestens 300.000,- EUR (netto). d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1 Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die versorgungstechnische Erschließung von mindestens drei (3) Gebäuden der Gebäudeklasse 3 oder höher: Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte; Kriterium 2 Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Leistungserbringung während des laufenden Betriebs oder im bewohnten Zustand des Gebäudes: Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte; Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkte = 2 Punkte Zur punktemäßigen Bewertung - Die Punkte für die fachspezifische Berufserfahrung werden addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektmitarbeiters maximal 6,00 Punkte erzielen (2 + 2 + 2). Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Fortsetzung dieses Kriteriums sogleich als neues Kriterium**
0 %
**Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1" - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 6 Punkte erzielen; das heißt 12 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, wobei pro Bewertungskriterium (Kriterium 1 und Kriterium 2) maximal 3 Punkte erzielt werden können (Deckelung). - Gesamtpunkte: Die Punkte aus der fachspezifischen Berufserfahrung (maximal 6,00 Punkte) und die Punkte aus den Referenzprojekten (maximal 12 Punkte) werden zusammengerechnet. Maximal kann ein Bieter hier 18 Punkte erzielen. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 1,667 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Sollte die Anlage 600_01 fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter und der Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
0 %
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. a) Unterkriterium 1 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um bestmöglich während und nach Ende der Baumaßnahme eine ausfallsichere (zum Beispiel Provisorien, etc.) und zukunftsfähige (zum Beispiel hohe Flexibilität, Erweiterbarkeit oder Anpassungsfähigkeit, Austauschbarkeit, etc.) Versorgung und Instandhaltung der Infrastruktur durchgehend gewährleisten zu können. b) Unterkriterium 2 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger und geeigneter Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um eine Schnittstellenkoordination zu allen Beteiligten (siehe Anlage 802_Leistungsbeschreibung, Punkt 4.) während der gesamten Vertragslaufzeit bestmöglich sicherzustellen, so dass die Baumaßnahme fristgerecht fertiggestellt werden kann. c) Unterkriterium 3 - 0 bis 5 Bewertungspunkte Außerdem hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8 eine hohe Verfügbarkeit und soweit erforderlich eine hohe Vor-Ort-Präsenz bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform DTVP einzureichen. Das Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal einer (1) DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Angaben, die jeweils darüber hinausgehen (ab Seite 2 je Unterkriterium), bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend des Konzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem Konzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte je Unterkriterium werden addiert. Maximal kann ein Bieter für das Ausführungskonzept 15 Bewertungspunkte erzielten (3 Unterkriterium x 5 Bewertungspunkte). Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 2. Insgesamt kann ein Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
25 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 "Preisblatt_Los 1" Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
50 %

LOT-0002 · Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 7 und 8, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters (i.) und Angaben zur Bewertung (ii.) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2, und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (i.) und Angaben zur Bewertung (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, jeweils mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters (i.) und Angaben zur Bewertung (ii.) (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7, mindestens innerhalb der Leistungsphasen 2 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Angaben zur Bewertung Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren / Punkte >= 7 Jahre: 2 Punkte = 5 Jahre: 0 Punkte < 5 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 5 Jahren und 7 Jahren liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. dd) Die Punkte für die fachspezifische Berufserfahrung werden addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektmitarbeiters maximal 6,00 Punkte erzielen (2 + 2 + 2). Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Fortsetzung dieses Kriteriums sogleich als neues Kriterium**
25 %
**Fortsetzung des Kriteriums "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2" b) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils einem persönlichen Referenzprojekten. - Der Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 (Heizung / Lüftung / Sanitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der stellvertretende Projektleiter muss das angegebene persönliche Referenzprojekt jeweils als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 über die früher ausgeführte Dienstleistung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 (Heizung / Lüftung / Sanitär) geleitet haben [Mindestanforderung]. Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: - Die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers in dem angegebenen Referenzprojekt, welches der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) persönlich geleitet hat, von mindestens 300.000,- EUR (netto). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters diese weiteren Mindestanforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben: - Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens (Referenznehmer), welches die Leistungen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 7 nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021, mindestens Leistungsphase 2 bis 8; - die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 01.01.2015 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Auftragswert (netto) - vereinnahmtes Honorar (netto) des Referenznehmers in dem angegebenen Referenzprojekt, welches der angegebene Projektleiter als Projektleiter (bzw. der angegebene stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) persönlich geleitet hat, von mindestens 300.000,- EUR (netto). d) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Kriterium 1 Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die versorgungstechnische Erschließung von mindestens drei (3) Gebäuden der Gebäudeklasse 3 oder höher: Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte; Kriterium 2 Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters betrifft die Leistungserbringung während des laufenden Betriebs oder im bewohnten Zustand des Gebäudes: Ja = 1 Punkt, Nein = 0 Punkte; Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkte = 2 Punkte. Zur punktemäßigen Bewertung - Die Punkte für die fachspezifische Berufserfahrung werden addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektmitarbeiters maximal 6,00 Punkte erzielen (2 + 2 + 2). - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 6 Punkte erzielen; das heißt 12 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Fortsetzung dieses Kriteriums sogleich als neues Kriterium**
0 %
- Gesamtpunkte: Die Punkte aus der fachspezifischen Berufserfahrung (maximal 6,00 Punkte) und die Punkte aus den Referenzprojekten (maximal 12 Punkte) werden zusammengerechnet. Maximal kann ein Bieter hier 18 Punkte erzielen. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 1,667 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Sollte die Anlage 600_02 fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter und der Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 25 %. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
0 %
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. a) Unterkriterium 1 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um bestmöglich während und nach Ende der Baumaßnahme eine ausfallsichere (zum Beispiel Provisorien, etc.) und zukunftsfähige (zum Beispiel hohe Flexibilität, Erweiterbarkeit oder Anpassungsfähigkeit, Austauschbarkeit, etc.) Versorgung und Instandhaltung der Infrastruktur durchgehend gewährleisten zu können. b) Unterkriterium 2 - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger und geeigneter Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um eine Schnittstellenkoordination zu allen Beteiligten (siehe Anlage 802_Leistungsbeschreibung, Punkt 4.) während der gesamten Vertragslaufzeit bestmöglich sicherzustellen, so dass die Baumaßnahme fristgerecht fertiggestellt werden kann. c) Unterkriterium 3 - 0 bis 5 Bewertungspunkte Außerdem hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8 eine hohe Verfügbarkeit und soweit erforderlich eine hohe Vor-Ort-Präsenz bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform DTVP einzureichen. Das Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter hat das Ausführungskonzept wie folgt zu bezeichnen: Anlage 602_02_Ausführungskonzept_Los 2 Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal einer (1) DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Angaben, die jeweils darüber hinausgehen (ab Seite 2 je Unterkriterium), bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend des Konzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem Konzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte je Unterkriterium werden addiert. Maximal kann ein Bieter für das Ausführungskonzept 15 Bewertungspunkte erzielten (3 Unterkriterium x 5 Bewertungspunkte). Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 2. Insgesamt kann ein Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
25 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 "Preisblatt_Los 2" Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 763357-2025
Vergleichbare Verfahren267vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag184 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 45 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Studierendenwerk München Oberbayern AöR

Aktiv seit 2025 · 1 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
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VPVE plan GmbH114.11.20252,2 Mio. €
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09.10.2025Fachplanung für Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen bei der ErschließungssanierungVergebenVPVE plan GmbH +1 weitere2,2 Mio. €

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