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Klärwerk II – Gut Marienhof
Wärme- und Kälte-Infrastruktur (W+K)
Projektnummer: 8-2455
Leistungsbeschreibung Hauptplaner
Klärwerk II, Gut Marienhof – Aufnahme von Westen © Bavaria Luftbild Verlags GmbH
Jonathan Langhammer
[Datum]
Münchner Stadtentwä sserung
Abteilung: MSE-2 Klärwerksbau
München, den 27.08.2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung ...................................................................................................................................... 2
2 Allgemeine Leistungsbeschreibung .................................................................................................... 3
2.1 weitere Vorgaben & Anforderungen an die Planungsleistungen ............................................. 4
2.2 Mehrobjektigkeit ...................................................................................................................... 6
3 Projektumfang .................................................................................................................................... 6
3.1 Bau-, Maschinen- und Verfahrenstechnik ................................................................................ 7
3.1.1 Wärmenetz ........................................................................................................................... 7
3.1.2 Kältenetz ............................................................................................................................... 8
3.1.3 Heiz-Zentrale ........................................................................................................................ 8
3.1.4 Kühlwassernetz ..................................................................................................................... 9
3.1.5 Kühlwasserstation: ............................................................................................................... 9
3.2 Elektrotechnik ......................................................................................................................... 10
3.2.1 Mittelspannungsebenen ..................................................................................................... 10
3.2.2 Niederspannungsebene ...................................................................................................... 10
3.2.3 Installationstechnik............................................................................................................. 10
3.2.4 Prozessleit- und Automatisierungstechnik ......................................................................... 11
3.2.5 Gebäudemanagementsystem ............................................................................................ 11
3.2.6 Sicherheitstechnik .............................................................................................................. 12
3.2.7 USV-Anlage ......................................................................................................................... 12
3.2.8 Kabelschutzrohrtrassen ...................................................................................................... 12
3.2.9 Photovoltaikanlage ............................................................................................................. 12
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1 VERANLASSUNG Die Münchner Stadtentwässerung betreibt die zwei Klärwerke Gut Großlappen und Gut Marienhof. Diese reinigen das gesamte Abwasser der Stadt und der 27 angeschlossenen Gemeinden im Süden von München. Die hier ausgeschriebene Planungsleistung bezieht sich auf das Klärwerk Gut Marienhof in Dietersheim / Gemeinde Eching nördlich von München.
Das Klärwerk verfügt über eine neue Energiezentrale mit vier Gas-Otto-Motoren (GOM), die das bisherige Maschinenhaus mit fünf Diesel-Klärgas-Maschinen ablöste. Die klärgasbetriebenen GOMs versorgen das Klärwerk mit Strom und Wärme. Die Wärme wird als Prozesswärme für die Faulbehälter und für die Gebäudeheizungen genutzt.
Durch die neuen Anlagen in der Energiezentrale haben sich der Wirkungsgrad und die erzeugten Energiemengen verändert. Der Wirkungsgrad der elektrischen Energieerzeugung hat sich positiv verändert. Jedoch bedingt dies aber einen geringeren Wirkungsgrad bei der Wärmeerzeugung durch die reine Motorabwärme. Wenn der Abgaswärmetauscher nicht durchgehend in Betrieb ist, dann führt dies zu einer geringeren Wärmeausbeute, was bei kalten Außentemperaturen zu einem Wärmedefizit führt.
Im Gegensatz dazu entstehen in den Sommermonaten durch den geringeren Wärmebedarf Wärmeüberschüsse, die effizient genutzt und nicht an die Umgebung abgegeben werden sollen.
Zur vertieften Untersuchung dieser Situation wurde unter Einbindung eines externen Dienstleisters eine Wärme- und Kältestudie im Klärwerk Gut Marienhof durchgeführt. Ziel dieser Studie war es, bei der vorhandenen Wärme-, Kälte- und Betriebswasserinfrastruktur den Ist-Zustand aufzunehmen und anhand von Berechnungen und technischen Bewertungen Optimierungspotenziale zu benennen. Basierend auf diesen Ergebnissen ergeben sich für die Teilbereiche Wärme, Kühlung und Kälte eigene Maßnahmen.
Aus dieser Studie wurde ein Transformationsplan entwickelt, dessen Antrag auf Förderung nach BEW (Bundesförderungsrichtlinie effiziente Wärmenetze) Modul 1 eingereicht wurde, durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet und bereits bewilligt wurde.
Um für die Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 ebenfalls eine Förderung zu erhalten, wurde hierfür im Frühjahr ein weiterer Antrag gestellt.
WICHTIG:
Die Planungsleistungen können erst mit Bewilligung der Förderung beauftragt werden. Der Förderzeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt der Bewilligung und ist begrenzt (1+1 Jahre). Daher ist bis zum Ende dieses Zeitraumes ein Bericht zur Entwurfsplanung vorzulegen. Die Förderung bezieht sich nur auf den Bereich Wärme.
Im weiteren Projektverlauf ist ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Moduls 2 (Investitionsförderung) zu stellen.
Weitere Planungsleistungen des Wärmeanteils sind erwartungsgemäß ebenso förderfähig. Dies sollte im weiteren Projektverlauf berücksichtigt werden.
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2 ALLGEMEINE LEISTUNGSBESCHREIBUNG Planungsleistungen
Das gegenständliche Planungsprojekt umfasst die vollständigen Planungsleistungen über die HOAI- Leistungsphasen 1 bis 8 mit stufenweiser Beauftragung. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten alle dafür erforderlichen Planungen (inkl. bauzeitliche Provisorien) aus den Bereichen Ingenieurbau inkl. Planung der Verkehrsanlagen (die Freianlagenplanung erfolgt durch den externen Landschaftsplaner der AG), Tragwerksplanung, Planung der technischen Ausrüstung (Verfahrenstechnik/Anlagenbau/HLK; Elektrotechnik sowie Prozessleittechnik) und die Koordination dieser Planungen untereinander. Weiterhin obliegt dem Objektplaner die Koordination des Gesamtprojektes.
Grundlagenermittlung:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss im Projektbereich eine Zusammenführung der vorhandenen Spartenunterlagen / Bestandsunterlagen erfolgen und auch vor Ort durch eine Vermessung überprüft (Lage und Höhe) und falls erforderlich angepasst / korrigiert werden. Dies betrifft insbesondere alle betroffenen Zulauf- und Ablaufleitungen sowie andere Leitungen / Trassen oder Bauteile / Bauwerke, an die mit den neu hergestellten oder im Zuge dieser Maßnahme umgebauten Bauwerke angebunden werden muss bzw. für die Funktionalität der Anlage erforderlich / maßgebend sind. Auf Basis der erstellten Pläne erfolgt dann die weitere Planung.
Im Zuge der Grundlagenermittlung soll durch den AN auch der Zustand der Versorgunginfrastruktur eingehend untersucht werden und die Ergebnisse in einem separaten Bericht zusammengefasst werden. Die Untersuchung des Zustandes bzw. die daraus erlangten Ergebnisse sollen zur Einschätzung des Bestandes dienen. Soweit es sinnvoll umgesetzt werden kann, sind die bestehenden Leitungsnetze und Gebäude bzw. Bauwerk zu verwenden.
Desweitern sind in der Grundlagenermittlung die Varianten aus der Machbarkeitsstudie für die Wärmeerzeugung, -nutzung und -abfuhr zu untersuchen und ggf. weitere Varianten zu erarbeiten.
Vorentwurf:
Die Varianten sind zu beplanen und mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und einer technischen Analyse zu vergleichen und zu bewerten:
Neben der allgemeinen Variantenbetrachtung sind Varianten der einzelnen Anlagenteile als Grundleistung miteinander zu vergleichen und zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind mit der AG (insb. Anforderungen des Klärwerksbetriebs) abzustimmen.
Entwurfsplanung:
Nach Festlegung der Vorzugsvariante in der Leistungsphase 2 ist diese detailliert im Rahmen der Entwurfsplanung in 3D zu planen (die Erstellung von konventionellen 2-d Bauplänen ist über alle Leistungsphasen ebenfalls erforderlich). Hierbei sollen alle anfallenden Leistungen des Ingenieurbaus, der Tragwerksplanung (für Ingenieurbauwerke) sowie der Verkehrsanlagen, der Technischen Ausrüstung (Rohrleitungs- und Anlagenbaus/Verfahrenstechnik einschließlich der HLK und der Elektrotechnik) bearbeitet werden. Die Vorgaben des Brandschutzes müssen berücksichtigt werden.
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Von Bedeutung ist hier auch die Planung der Anschlüsse an die bestehende Infrastruktur des Klärwerks, die im Zuge der Grundlagenermittlung bzw. Vorplanung verifiziert worden sind.
Genehmigungsplanung:
Die für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erforderlichen Unterlagen (z.B. Baugenehmigungen und wasserrechtlichen Genehmigungen) müssen nach Vorgaben der Genehmigungsbehörden ausgearbeitet werden. Die Antragsunterlagen werden dann durch den AG eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass das Projekt W+K förderfähig ist und die Förderrichtlinien einzuhalten und die Unterlagen zu erstellen sind.
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe
Nach der möglichen Weiterbeauftragung der gegenständlichen Planungsleistungen hat in den Leistungsphasen 5 – 7 die Erstellung einer über alle Gewerke vollumfänglichen Ausführungsplanung, die Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, unterteilt nach Vergabeeinheiten, sowie die Wertung der diesbezüglichen Angebote in Vergabevorschlägen zu erfolgen.
Ausführung
In Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und Objektüberwachung und Dokumentation) sind Schwerpunkte der Leistung die Überwachung der Baudurchführung der ausgeschriebenen Gewerke (örtliche Bauüberwachung Ingenieurbau ist nicht Bestandteil der Leistung und wird als Besondere Leistung ausgeschrieben), Mitwirkung bei der Nachtrags- und Rechnungsprüfung, Planung und Mitwirkung bei der Wieder-/Inbetriebsetzung sowie die Erstellung und Fortschreibung der technischen Dokumentation bis zum Stand „as-built“.
Darüber hinaus ist nach Abschluss der Leistungsphasen 8 ist die Inbetriebsetzung- bzw. die Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile mit einzuplanen (vgl. Anlage 5b).
Über die Leistungsbilder hinausgehende Planungsleistungen:
In der Entwurfsplanung ist unter anderem das Erstellen des Explosionsschutzdokumentes gemäß den besonderen Leistungen der technischen Ausrüstung zu berücksichtigen.
2.1 WEITERE VORGABEN & ANFORDERUNGEN AN DIE PLANUNGSLEISTUNGEN Grundsätzlich ist bei den Planungsleistungen zu gewährleisten, dass auch im Zuge der folgenden Bauausführung ein dauerhaft uneingeschränkter Betrieb des Klärwerks möglich ist. Darüber hinaus ist die Planung von Provisorien, die während der Bauausführung für den Klärwerksbetrieb erforderlich sind, mit einzurechnen.
Über alle Leistungsphasen hinweg sind durch den AN regelmäßig Ablauf- und Terminpläne für das Gesamtprojekt zu erstellen und fortzuschreiben, sowie Planungs- und Baubesprechungen mit allen Beteiligten im Gesamtprojekt vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren. Durch den AG wird
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weiterhin ein Kosten- und Terminplaner/-controlling installiert. Diesem ist mit Kostenschätzungen und Terminplänen zuzuarbeiten.
Mit Abschluss jeder Leistungsphase ist durch den AN ein abschließender Erläuterungsbericht zu erstellen, der den aktuellen abschließenden Planungsstand wiedergibt. Der Bericht ist ausreichend detailliert und für aller Planungsgewerke getrennt oder entsprechend gegliedert zu erstellen. Die Inhalte sind mit der AG abzustimmen.
Wie oben aufgeführt übernimmt der AN die Koordination des Gesamtprojektes. Im Leistungsumfang sind jedoch bei der Planung durch den AN folgende Gutachten oder Planungsleistungen nicht enthalten und werden soweit erforderlich separat durch die AG ausgeschrieben und vergeben:
• Abbruchplanung • Baugrundgutachten / geotechnischer Bericht / Altlastenerkundung im Erdreich • Schadstoffuntersuchung von Bestandsgebäuden • Brandschutz: Planungsbegleitend soll auf Basis der einschlägigen Rechtsgrundlagen als Grundlage für die Fach- und Objektplanenden eine Brandschutzplanung (Brandschutznachweis nach der Bayerischen Bauordnung) erstellt werden. Diese Leistung wird separat durch die AG ausgeschrieben. • Lärmschutzgutachten / Schallschutzgutachten • Baukünstlerische Beratung • Landschaftsplanung • SiGeKo-Leistungen • Prüfstatik nach Vorgabe vom Landratsamt Freising • Termin und Kostenplaner • Optional: Örtliche Bauüberwachung (Ingenieurbauwerke)
In der Planung sind Vorgaben durch Dritte (Planer, Gutachter, Stakeholder etc.) durch den AN zwingend abzustimmen, zu berücksichtigen und auch zu koordinieren (vgl. Anlage 16).
Wie in den weiteren Anhängen der Vertragsdokumente aufgeführt, sind die Vorgaben seitens der MSE- Standards bzw. Pflichtenhefte sowie die Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch „Klärwerksbau“ zu beachten. Insbesondere sind hier auch die Ausführungen im beigelegten Bedarfsprogramm zu berücksichtigen.
Die dem Vertrag beigefügten Leistungsbeschreibungen für die Grund- und besonderen Leistungen der Leistungsbilder sind zu berücksichtigen.
Bei der Planung der Elektrotechnik ist zu berücksichtigen, dass im Klärwerk das Prozessleitsystem PCS7 der Fa. Siemens eingesetzt wird. Bei den HLK-Anlagen im Klärwerk II wird das Automationssystem Desigo CC von der Fa. Siemens verwendet.
Die Beschilderung sämtlicher neuen Anlagenteile der HKLS erfolgt nach dem bauherreneigenen MSE- Standard RDS-WP (siehe Pflichtenheft). Für die Anlagen im Bestand ist teilweise die bestehende EKS- Kennzeichnung zu verwenden. Die Festlegung für die beiden Kennzeichnungssystem muss im laufenden Projekt erfolgen. Dazu muss sich der Planer in die Systematik der Nummernvergabe einarbeiten.
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Erstellung, Bearbeitung und Abgleich der umfangreichen Listen mit Bauherrn, projektbeteiligten Fachplanern Elektrotechnik und ausführenden Firmen.
Bei den Fachplanungen sind die MSE-Standards sowie der Bauleitfaden „Arbeitshinweise des Baureferates Hochbau zur Umsetzung von städtischen Bauprojekten der Landeshauptstadt München“ zu beachten.
Die Vorschriften / aktuellen Regelungen zum klimaneutralen Bauen seitens der Stadt München sind zu beachten. Bei der Auslegung und Anordnung der Anlagenteile sind die bestehenden Schallschutzauflagen zu beachten.
Die Auslegung der Anlagenteile ist nach den bekannten VDI- VDE- und DWA-Arbeitsblättern, zutreffenden Arbeitsschutzbestimmungen (z.B. ASR) und der einschlägigen DIN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorzunehmen
2.2 MEHROBJEKTIGKEIT Der Auftrag umfasst gemäß dem Vertragsdokument 2 Objekte im Ingenieurbau bzw. der Tragwerksplanung. Bei der technischen Ausrüstung erfolgt die Aufteilung zusätzlich gemäß der Anlagengruppen. Wie oben beschrieben wird der Straßen- und Wegebau nicht als separates Leistungsbild abgerechnet. Die anrechenbaren Kosten für die Kostengruppe 510 - 560 wurden im Objekt 1 bzw. 2 mitberücksichtigt.
3 PROJEKTUMFANG Die Versorgungsinfrastruktur wird in vier Bereiche aufgeteilt Wärme, Kühlung, Kälte und Betriebswasser. Das Betriebswasser und Trinkwassernetz sind nicht Teil dieser Maßnahme. Ein Teil der aktuellen Kühlung wird über das Betriebswasser realisiert, daher gibt es eine komplexe Schnittstelle, die zu berücksichtigen ist. Das Projekt beinhaltet die drei Themenbereiche Wärme, Kühlung und Kälte (nur Versorgungsleitung zur Kälteerzeugung im Projektumfang).
Die Planung soll für die gesamte Maßnahme durchgeführt werden. Die Ausführung ist in zwei wesentliche Bauabschnitte zu unterteilen. Im ersten Bauabschnitt sind alle Maßnahmen, die dem Wärmenetz zugeordnet sind auszuführen. Im weiteren Bauabschnitt sind die Maßnahme zur Optimierung des Kühlwassersystems zu realisieren.
Bei der Auslegung der Systeme ist das Optimierungspotenzial in den Betriebszuständen zu benennen. Bei der Planung der Anlagen ist eine hohe Effizienz der Energieübertragung bzw. -ausnutzung umzusetzen. Hierbei sind die wirtschaftlichen und umwelttechnischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
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3.1 BAU-, MASCHINEN- UND VERFAHRENSTECHNIK
3.1.1 WÄRMENETZ Das Wärmenetz besteht aus zwei wesentlichen Bereichen. Zum einem die Prozesswärme, die hauptsächlich die Wärmeversorgung der Faultürme darstellt. Der weitere Bereich ist die Gebäudeheizung, die sich über ein Nahwärmenetz über das gesamte Klärwerk erstreckt. Zur Einhaltung der Temperaturen im Hauptnetz sind einzelne und einheitliche Übergabestationen für die Gebäude vorgesehen. Im Projekt „Neubau Betriebs- und Verwaltungsgebäude ist eine Adsorptionskältemaschine geplant. Die Versorgung mit Wärme und Kühlung ist im Projekt W+K bereitzustellen.
Das Wärmenetz wird hauptsächlich über die Abwärme der Gas-Otto-Motoren (GOM´s) gespeist (Ersatzversorgung der GOM‘s auch über Flüssiggas möglich). Für die Notfallversorgung ist derzeit ein heizölbasierter Heizbrenner (Hotmobil) in Betrieb.
Im Rahmen der vorgelagerten Studie wurden mit Hilfe eines Maßnahmenkatalogs Varianten untersucht. Die Varianten unterscheiden sich dabei in der Wärmeerzeugungsart, während die Kälteerzeugung nicht im Projektumfang enthalten ist.
Folgende vier Varianten wurden erarbeitet und der Pfad zur Treibhausgasneutralität des Wärmenetzes dargestellt.
Variante 1 Zentrale Wärmepumpe mit Pufferspeichern
Beinhaltet zwei je 100 m³ große Pufferspeicher (3,5m Durchmesser und 15m Höhe) und zwei Wärmepumpen sind mit je 500 kWp. Die mögliche Spreizung ist mit 20 K angenommen. Sie werden zusammen mit zwei Wärmepumpen direkt in den Primarkreislauf im UG der Energiezentrale eingebunden. Als Quelle dient den Wärmepumpen der neue Kühlwasserkreis.
Variante 2a Zentraler Großwärmespeicher
In Variante 2a wird das Bestandssystem um einen zentralen Großwärmespeicher mit einer Größe von ca. 4.000m³ (26m Durchmesser und 9m Höhe) erweitert. Erzeugungsseitig wird dieser Großwärmespeicher eingebunden und mit dem Primarkreis in der Energiezentrale gekoppelt. Im Gegensatz zu Variante 1 kann dadurch die Wärmeversorgung ohne weiter Wärmeerzeuger für ca. 48h sichergestellt.
Variante 2b Dezentrale Großwärmespeicher
In Variante 2b wird das Bestandssystem um drei dezentrale Großwärmespeicher in verschiedenen Größen für die Versorgungsabschnitte Gebäude (Verwaltungsgebäude - Prozess - Sandfiltration und Desinfektion) aufgeteilt. Auch in dieser Variante wird die Wärmeversorgung ohne weiter Wärmeerzeuger für ca. 48h sichergestellt.
Variante 3 Großwärmespeicher und dezentrale Beheizung Sandfiltration und Desinfektion mittels Wärmepumpe
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Durch eine Abkopplung von Sandfiltergebäude und UV-Desinfektion vom Prozesswärmestrang kann die Vorlauftemperaturen für diesen Strang angepassten werden. Für die Wärmeversorgung der beiden Gebäude soll eine neue Abwasser-Wärmepumpe mit ca. 200 KW und einem kleinen Pufferspeicher errichtet werden. Bei dieser Variante können die Vorlauftemperaturen im Prozesswärmekreis abgesenkt werden, da keine Gebäude (Ausnahme Faulturm-Treppenhaus) mehr beheizt werden müssen. Zudem kann die Wärmepumpe in reversibler Ausführung im Sommer als Kühlsystem angewandt werden.
Alle vorgestellten Varianten inkl. Auslegungswerte basieren auf den Grundlagen der Studie und sind zu überprüfen bzw. weiterzuentwickeln. Die Entscheidung, welche Variante zur Ausführung kommt, ist im Vorentwurf im Zug der Vorprojektgenehmigung zu treffen.
Zu den bestehenden Varianten können optional vom Planer noch weitere Varianten vorgestellt bzw. miteinander verknüpft werden.
3.1.2 KÄLTENETZ Für die Kältetechnik soll eine neue Kältezentrale und ein neues Kältenetz aufgebaut werden. Für die Bereitstellung der Kälte und der besseren Ausnutzung der überschüssigen Wärme soll eine Adsorptionskältemaschinen bereitgestellt werden. Im Projektumfang ist voraussichtlich jedoch nur die Versorgung der Kältemaschine mit Wärme und Kühlwasser enthalten.
3.1.3 HEIZ-ZENTRALE Für den Standort der Heiz-Zentrale sind mehre Varianten zu prüfen. Dabei sind Schnittstellen zu anderen Projekten im Klärwerk zu betrachten.
Eine Variante beinhaltet die Sanierung des bestehenden Maschinenhauses und die Umrüstung zur Heiz- Zentrale. Bei der Errichtung der Heiz-Zentrale im Maschinenhaus würde ein Teil des Gebäudes weiterhin frei bleiben und könnte für andere Zwecke noch genutzt werden. Des Weiteren besteht vom Maschinenhaus auch bereits eine Anbindung zum Installationskanal und es ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Elektrischen Anlage im Maschinenhaus noch in Betrieb ist. Im Zug einer Sanierung des Maschinenhauses sind die ökologischen Gesichtspunkte zu untersuchen.
Eine weitere Variante für die Heiz-Zentrale ist ein Anbau an das neue Betriebs- und Verwaltungsgebäude, welches sich ebenfalls gerade in Planung befindet. Der Anbau ist folglich nicht mehr dem Wärme-Kälte-Projekt zugeordnet, die Schnittstelle zum Projekt „Neubau Betriebs- und Verwaltungsgebäude“ ist jedoch zu beachten.
Ebenfalls einem anderen Projekt zugeordnet wäre die Variante einer Integration der Heiz-Zentrale in einem neu zu errichtenden Maschinenhaus. Dieser könnte im Rahmen des Projektes „Erweiterung des Klärwerks II“ realisiert werden. Auch hier ist die Schnittstelle zu betrachten.
Zusätzlich ist der Neubau einer neuen Heiz-Zentrale zu untersuchen.
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Die Entscheidung, welche Variante zur Ausführung kommt, ist im Vorentwurf im Zug der Vorprojektgenehmigung zu treffen.
3.1.4 KÜHLWASSERNETZ Zur Deckung des Bedarfs ist der vollständige Ersatz des bisherigen Kühlwassernetzes durch den Aufbau eines neuen geschlossenen Kühlwasserkreises vorgesehen. An den neuen Kühlwasserring können Absorptionskältemaschine, Turboverdichter, dezentrale Kältemaschinen, BHKW-Kühlwasser und Wärmepumpen angeschlossen werden. Derzeit erfolgt die Kühlung der Maschinen noch über Luft oder Betriebswasser mit dezentralen Wärmetauschern. Die direkte Kühlung über das Betriebswasser führt durch Foulingprozesse in den Wärmetauschern vermehrt zu Problemen. Durch einen zentralen Wärmetauscher kann das Problem behandelt werden. Es sind zur Umsetzung bereits zwei Varianten bekannt. Zum einem ist in der Machbarkeitsstudie eine Wärmeabfuhr direkt im Abwasserkanal über einen Kanalwärmetauscher angedacht. Hierbei ist im Besonderen die Erwärmung des Abwassers bzw. des Ablaufwassers (maximal um 0,5 K) vor der Einleitung in weitere Gewässer, wie diesem Fall der Isar- Kanal zu untersuchen und auf gewässerrechtliche Belange zu prüfen. Im Allgemeinen ist eine Erwärmung des Abwassers zu Beginn des Reinigungsprozesses eher positiv und eine Erwärmung des Ablaufwassers negativ zu bewerten.
Alternativ ist eine Wärmeabfuhr über Kollektoren in den neuen Klärwerksbecken, welche derzeit im Rahmen des Projekts Erweiterung KLW II geplant werden.
Beide Varianten sind zu untersuchen.
3.1.5 KÜHLWASSERSTATION: Für den Aufbau des neuen Kühlwassernetzes ist eine neue Kühlwasserstation zu errichten. Es ist angedacht, in der Kühlwasserstation die Hydraulik- bzw. Pumpen- und Verteilerstation unterzubringen. Möglich ist hier die Errichtung einer Leichtbauhalle. Je nach Variante zur Rückkühlung ist dafür ein Standort zu betrachten. Dieser ist in Abstimmung mit dem Projekt „Erweiterung des Klärwerks“ zu wählen.
Für die Variante des Abwasserwärmetauschers könnte der Standort am Klärwerksblauf in Frage kommen. Hier könnten sich Synergien mit Variante 3 ergeben, die in die Untersuchung miteinfließen sollen. Neben dem Gebäude sind auch Anbindungen an Abwasserkanäle zu erstellen, damit ein Abpumpen des Abwassers zum Wärmetauscher und die Rückführung möglich ist. Bei der Variante eines Kanalwärmetauschers sind entsprechende Einbringöffnung in den Ablaufkanälen zu erstellen und während der Einbringung des Kanalwärmetauschers im Abwasserkanal ist der Klärwerksbetrieb aufrecht zu erhalten. Zusätzlich sind hierbei Sammel- bzw. Verteilungsleitungen im Erdreich zu verlegen.
Die Entscheidung, welche Variante zur Ausführung kommt, ist im Vorentwurf im Zug der Vorprojektgenehmigung zu treffen.
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3.2 ELEKTROTECHNIK
3.2.1 MITTELSPANNUNGSEBENEN Das Klärwerk Gut Marienhof wird über einen 20kV MS-Ring versorgt. Ob hier Erweiterungen und Anpassungen notwendig werden, ist im Planungsverlauf zu prüfen. Im Bereich der Mittelspannungsanlagen gelten am Klärwerk Gut Marienhof Fabrikatsvorgaben, welche beachtet werden müssen.
3.2.2 NIEDERSPANNUNGSEBENE Die Realisierung der Niederspannungsversorgung erfolgt über die 400V-Ebene. Hier wird je nach Variante der Aufbau einer neuen oder die Erweiterung bestehender Niederspannungshauptverteilungen in MCC-Technik notwendig und ist im weiteren Planungsverlauf auszuarbeiten.
3.2.3 INSTALLATIONSTECHNIK Beleuchtungstechnik:
Die bestehende Beleuchtung ist auf den Stand der Technik zu prüfen und ggf. auszutauschen. In neu zu errichtenden Anlagenteilen sollen LED-Beleuchtungen realisiert werden. Die Steuerung der Beleuchtungsanlage erfolgt über den KNX-Installationsbus mit Zentralfunktionen und Visualisierung in der Zentralen Leitwarte über ein Gebäudeleittechniksystem.
Im Außenbereich sind die Fabrikatsvorgaben zur Einhaltung des Gesamterscheinungsbildes zu beachten.
Steckdosenanlage:
Für die unterschiedlichen Anlagenbereich (Innen und Außen) werden Feuchtraum- Steckdosenkombinationen eingesetzt, die ja nach Anforderung mit 230 V Schutzkontaktsteckdosen sowie mit 400 V CEE-Steckdosen (16 A und 32A / 63 A) ausgestattet sind. Die Steckdosenkombinationen werden in gummierter Ausführung mit integrierten RCD und Sicherungsautomaten aufgebaut.
Telefon und EDV:
Für Festnetz- und DECT-Telefonie (Sender/Empfänger) sowie für EDV-Anschlüsse ist eine sternförmige Netzwerkverkabelung (Kupfer) aufzubauen und im Sternpunkt auf einen Netzwerkschrank aufzulegen. Die Einbindung in das übergeordnete Netzwerk erfolgt durch IT@M.
Erdung / Blitzschutz / Potentialausgleich:
Sämtliche (Beton-)Bauwerke werden mit einem Erdungssystem ausgestattet und untereinander verbunden (Vermaschung). Alle Erdungseinrichtungen, die nicht vollständig von Beton umgeben sind, werden in Edelstahl ausgeführt. An dieses vermaschte Erdungssystem werden sämtliche Maßnahmen
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des inneren Blitzschutzes und Potentialausgleichs angebunden. Der äußere Blitzschutz wird ebenfalls an das oben genannte Erdungssystem angebunden.
Für die Planung und Umsetzung sind folgende Blitzschutzklassen vorgesehen: Klasse II bei Anlagenteilen mit/in explosionsgefährdeten Bereichen, Klasse III in allen sonstigen Bereichen. Für den inneren Blitzschutz ist eine Blitzschutzzonenkonzept zu erarbeiten.
Die Planung der Erdung und des äußeren Blitzschutzes wird durch die Branddirektion München erfolgen; die Planung des inneren Blitzschutzes und Potentialausgleichs wird Planungsgegenstand des Hauptplaners. Bezüglich der daraus resultierenden Schnittstellen sind gemeinsame Abstimmungen notwendig.
3.2.4 PROZESSLEIT- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK Die Prozesswärme wird den Verfahrensstechnischen Anlagen zugeteilt und ist entsprechend im PCS 7 Automationssystem umzusetzen.
Die Umsetzung der Prozessleit- und Automatisierungstechnik der verfahrenstechnischen Anlagen erfolgt auf Basis des Grundsatzbeschlusses der Werkleitung zum Einsatz des Prozessleitsystems PCS 7 einschließlich der dort genannten aktiven Netzwerkkomponenten. Das Klärwerk Gut Marienhof ist zudem eine Anlage der Kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund ist die mit Beschluss der Werkleitung eingeführte Informationssicherheitsleitlinie der Prozessleittechnik umzusetzen (siehe hierzu auch Anlage 15 „PLT-IT-Sicherheitshinweise Fremdfirmen Teil 1“).
Das bestehende Prozessleitsystem im Klärwerk Gut Marienhof ist für den Bedarf des Projekts zu ergänzen bzw. zu erweitern (virtuelle Serversysteme (PCS 7 OS), Datenarchivierung und Datenaufbereitung usw.). Dies gilt insbesondere auch für die Einbindung in die klärwerksweite LWL- Infrastruktur. Die Bedienung und Beobachtung erfolgt über die Zentrale Leitwarte des Klärwerks Gut Marienhof. Das Prozessleitsystem ist hierfür in das Multiprojekt des Klärwerks Gut Marienhof einzubinden.
Die Automatisierungsebene (PCS 7 AS) ist gemäß den Anforderungen aus der Anlagen- und Verfahrenstechnik aufzubauen und die Redundanzen entsprechend abzubilden. Dabei sind die MSE- Standards, die sich auch aus den oben genannten Beschlüssen ergeben, einzuhalten.
Die Schaltanlagen der Automatisierungstechnik (PCS 7 AS) und der darunter liegenden Feldbusebene werden sowohl zentral in den Räumen der Niederspannung als auch dezentral bei der Anlagentechnik untergebracht bzw. aufgestellt.
3.2.5 GEBÄUDEMANAGEMENTSYSTEM Mit einem Gebäudemanagementsystem und den daran unterlagerten Systemen werden in Zukunft auf dem Klärwerk Gut Marienhof die Gewerke HLK, Innen- und Außenbeleuchtung sowie die Raumautomation überwacht und gesteuert. Unter die HLK fallen auch die Wäre und Kältezentralen mit dem zugehörigen Verteilungsnetztes. Durch die Verwendung des offenen Kommunikationsstandard BACnet, sollen zusätzlich auch Drittsysteme wie die Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung und
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Gaswarnanlage in das Gebäudemanagementsystem integriert werden. Auch dieses System unterliegt der Kritischen Infrastruktur und muss analog die Anforderungen der Prozessleit- und Automatisierungstechnik an die PLT-IT-Sicherheit erfüllen. Dementsprechend ist die Regelung der HLK- Anlagen im Gebäudemanagementsystem zu planen, programmieren und auszuführen. Für die Umsetzung ist eine enge Abstimmung mit MSR-Technik im Bereich der E-Technik notwendig. Für die einheitliche Kommunikation zwischen den Gewerken sind die Anlagen Schemen nach den entsprechen Pflichtenheften im R&I Schemen zu erstellen.
3.2.6 SICHERHEITSTECHNIK Für die Umsetzung des Projekts sind nachfolgende Anlagen der Sicherheitstechnik erforderlich:
• Brandmeldeanlage • Sicherheitsbeleuchtung
Der notwendige Umfang ergibt sich aus den in der weiteren Planung noch zu erstellenden Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung, Ex-Schutzdokument, Brandschutzgutachten usw.). Die einzelnen Anlagen sind dabei in die klärwerksweiten Systeme einzubinden. Für die erforderlichen (Unter-)Zentralen und Schaltschränke der Sicherheitstechnik sind eigene, nach den gesetzlichen und normativen Anforderungen gestaltete Räume erforderlich. Bei der Brandmeldeanlage handelt es sich am Klärwerk Gut Marienhof um eine Hausalarmanlage ohne direkte Aufschaltung auf die Feuerwehr.
3.2.7 USV-ANLAGE Die Automatisierungs-, Mess- und Sicherheitstechnik ist unterbrechungsfrei mit elektrischer Energie zu versorgen. Die Bereitstellung der USV-Spannung (400 V AC) erfolgt zentral über eine batteriegepufferte USV-Anlage. Die weitere Aufbereitung der erforderlichen Steuerspannungen (400 V AC, 230 V AC, 24 V DC) erfolgt über Steuerspannungsverteiler in den jeweiligen Niederspannungsräumen.
3.2.8 KABELSCHUTZROHRTRASSEN Zur Versorgung der im Außenbereich gelegenen Anlagenteile und der Betriebsmittel, sowie zur Anbindung an die benachbarten Klärwerksbereiche werden KSR-Trassensysteme mit Reserverohre für zukünftige Belegung aufgebaut.
3.2.9 PHOTOVOLTAIKANLAGE Entsprechend der Bayerischen Bauordnung sind PV-Dachanlagen auf Gebäudedächern von neu errichteten Nichtwohngebäuden vorzusehen. Je nach Variante ist eine Pv-Dachanlage mitzubeplanen.
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