Planungsleistungen zur Erweiterung und Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung in Schrobenhausen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtwerke Schrobenhausen KUProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 569243-2026
- Verfahrensnummer
- 550980c2-5830-4093-8262-fbdae7511549
- CPV-Codes
- 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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Kurzbeschreibung
Die Stadtwerke Schrobenhausen KU beauftragen Planungsleistungen für die Erweiterung und Dekarbonisierung der Wärmeerzeugungsanlagen ihres etwa 7 km langen Wärmenetzes im Ortskern von Schrobenhausen, Oberbayern. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 2 bis 4, weitere Leistungsphasen 5 bis 9 können stufenweise abgerufen werden; die Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und umfassen unter anderem die Integration einer Abwasserwärmepumpe. Grundlage ist die Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), deren Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) positiv beschieden wurde. Angebote sind bis zum 22. September 2026, 10:00 Uhr, einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Es wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
- Nr. 1 Projektverständnis und Integrationskonzept für die Abwasserwärmepumpe auf Basis der Vergabeunterlagen Darstellung einzelner Aspekte des Transformationsplan: • Vorgehen bei laufendem Kläranlagen- und Wärmenetzbetrieb • Umgang mit Schnittstellen zur Kläranlage • Genehmigungsstrategie • Möglichkeiten zur Einbindung in Bestandsanlagen und Infrastruktur Bewertung der Kriterien im Einzelnen Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
- 25 %
- Nr. 2 Projektteam Darstellung der Qualifikation der Mitglieder des Projektteams Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
- 15 %
- Nr. 3 Projektorganisation Darstellung der Projektorganisation: Ansprechpartner, Terminmanagement, Risikomanagement, Qualitätssicherung Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
- 10 %
- Nr. 4 Honorarangebot Die Honorarwertung erfolgt auf Grundlage der Summe aus dem angebotenen Pau-schalpreis, der Summe der angebotenen Teilpauschalen für die Besonderen Leistungen, der Summe der angebotenen Stundensätze jeweils multipliziert mit 10 und der Nebenkostenpauschale, ermittelt auf Grundlage der Summe der vorgenannten Wertungsparameter. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot bezogen auf die einzelnen Kriterien erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
- 50 %
Vergabeunterlagen
3 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Formular | 222 KB | |
| Formular | 118 KB | |
| Sonstiges | 116 KB |
Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Es wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 569243-2026
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- Baufeldfreimachung und Rückbau am Bad Forstenrieder Park in MünchenPlanungsgesellschaft Lauck & Kalioras mbHStadtwerke München GmbHMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.10.2025noch 9 Monate01.07.2027
- Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierung und Umbau im BestandAuftragnehmer nicht veröffentlichtFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.06.2025noch 11 Monate31.08.2027
- Rahmenvertrag für Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär und KälteAuftragnehmer nicht veröffentlichtFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.06.2025noch 11 Monate31.08.2027
Stadtwerke Schrobenhausen KU
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nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 16.08.2026 | Planungsleistungen zur Erweiterung und Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung in Schrobenhausen | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenPlanungs- und Beratungsleistungen für ein erneuerbares Nahwärmenetz in Büchenbach West
Erlangen · Offen · Frist 02.10.2026
Die Erlanger Stadtwerke AG schreibt Planungs- und Beratungsleistungen für den Aufbau eines neuen Nahwärmenetzes im Stadtteil Büchenbach West in Erlangen aus. Das Vorhaben umfasst die Dekarbonisierung von fünf bestehenden Nahwärmezentralen, den möglichen Anschluss weiterer Versorgungsgebiete und die Planung einer gemeinsamen Heizzentrale mit ausschließlich erneuerbaren Wärmequellen, insbesondere oberflächennaher Geothermie in Form von Agrothermie. Die Teilnahmefrist endet am 2. Oktober 2026.
70 % ähnlichPlanungsleistungen für Wärme-, Kühl- und Kälteinfrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof
München · Offen · Frist 12.11.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt umfassende Planungsleistungen für die Wärme-, Kühl- und Kälteversorgung im Klärwerk Gut Marienhof. Beauftragt werden stufenweise die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 einschließlich Ingenieurbau, Tragwerksplanung, technischer Ausrüstung, Verkehrsanlagen sowie der Koordination aller Planungen; die Umsetzung ist in zwei Bauabschnitten für Wärmenetz und Kühlwassersystem vorgesehen. Der Standort liegt in München, die Angebotsfrist endet am 12. November 2026 um 10:00 Uhr; die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt eines Förderbescheids des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
68 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für eine kombinierte Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage
Pforzheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Pforzheim beauftragt Generalplanungsleistungen für den Neubau einer kombinierten Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage im Westen von Pforzheim. Geplant sind eine Gesamtleistung von etwa 14 MW elektrisch und 17,5 MW thermisch, ein Wärmespeicher mit 2.000 m³ sowie ein Heizhaus und Nebenanlagen. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst mit einer Grundbeauftragung der Phasen 1 bis 4; die Frist endet am 23. September 2026 um 10:00 Uhr.
66 % ähnlichPlanungsleistungen für eine 13-MW-Wärmepumpe an der Kläranlage Wolfsburg
Wolfsburg · Offen · Frist 02.10.2026
Die LSW Netz GmbH & Co. KG beauftragt Planungsleistungen für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe an der Kläranlage Wolfsburg. Die Wärmepumpe soll dem gereinigten Klärwasser Wärme entziehen und in das Wärmenetz einspeisen; vorgesehen sind außerdem die Objekt- und Tragwerksplanung für das Betriebsgebäude sowie die Leistungsphasen 5 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauüberwachung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,1 Millionen Euro, die Laufzeit 720 Tage; Angebote beziehungsweise Teilnahmeanträge sind bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
64 % ähnlichTransformationsplan für die Fernwärmeversorgung in Neuburg bis Leistungsphase 1
Offen · Frist 23.10.2026
Die Stadtwerke Neuburg, Bereich Technische Projektentwicklung, beschaffen einen Transformationsplan für die Dampf-, Warmwasser- und Fernwärmeversorgung einschließlich integrierter Grundlagenermittlung bis zur Leistungsphase 1 (LPH 1). Der Auftrag betrifft Infrastruktur und Energieversorgung in der Region Neuburg (NUTS-Region DE2). Die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
62 % ähnlichTransformationsplan und HOAI-Planung für die Wärmeversorgung im Marina-Quartier
Regensburg · Offen · Frist 24.09.2026
Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG schreibt für Regensburg die Erstellung eines Transformationsplans nach Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aus. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 2 bis 9 für die technische Ausrüstung der Energieerzeugung und betrachtet das gesamte Wärmeversorgungssystem einschließlich Wärmeerzeugung, Wärmeleitungen und Wärmekunden. Angebote können bis zum 24. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
61 % ähnlichBrandschutzplanung für eine neue Energiezentrale im Geothermieprojekt Virginia Depot
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die SWM Services GmbH aus München beschafft die Brandschutzplanung für den Neubau einer Energiezentrale im Geothermieprojekt Virginia Depot. Die Planung soll gemäß Heft 17 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO), Ausgabe 2023, erfolgen; die Anlage soll bis zu 110 Megawatt thermische Leistung für die erneuerbare Fernwärmeversorgung bereitstellen und über eine etwa 350 Meter lange Thermalwassertrasse versorgt werden. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
59 % ähnlichFachplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der zentralen Wärmeversorgung
Stuttgart · Offen · Frist 11.10.2026
Das Staatliche Hochbauamt Stuttgart beschafft Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021. Gegenstand ist die Erweiterung und Sanierung der zentralen Wärmeversorgungsanlage auf dem Bundeswehrgelände der Alb-Kaserne, der Truppenunterkunft Heuberg und des Lagers übende Truppen in Stetten am kalten Markt, einschließlich eines neuen Kesselhauses, neuer Pelletkessel sowie der Teilsanierung und des teilweisen Austauschs bestehender Kesseltechnik. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,09 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 11. Oktober 2026.
58 % ähnlichPlanung und Bauüberwachung für den Umbau eines Biomasse-Heizwerks in Niesky
Niesky · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtwerke Niesky GmbH beschaffen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Umbau des Biomasse-Heizwerks am Ziegelweg in Niesky. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, also unter anderem Entwurfsplanung und Objektüberwachung, sowie im Wesentlichen den Abbruch technischer Anlagenbestandteile. Die bisherige Versorgung erfolgte teilweise über Abwärme eines Biomasse-Heizkraftwerks; dessen Betrieb wurde am 31. März 2026 eingestellt. Angebote können bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr UTC eingereicht werden.
57 % ähnlichErweiterung und Modernisierung eines Heizwerks mit Wärmeübertragerstation und Pumpensystemen
Berlin · Offen · Frist 01.12.2026
Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH beschafft die Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebsetzung und Übergabe einer neuen Wärmeübertragerstation mit zwei Pumpengruppen im bestehenden Heizwerk Scharnhorststraße in Berlin. Der Auftrag umfasst unter anderem Fernwärmerohrleitungen mit Nennweiten von etwa DN 200 bis DN 600, Armaturen, Stahlbau, Fundamente sowie die Anpassung der Energieversorgung, Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Leittechnik einschließlich Rückbau bestehender Anlagen; der geschätzte Auftragswert beträgt 9,1 Millionen Euro. Die Umschlussarbeiten müssen innerhalb eines dreimonatigen Stillstandsfensters erfolgen, und die Frist endet am 1. Dezember 2026.
55 % ähnlichPlanungsleistungen für die energetische Sanierung der Lausitzhalle in Hoyerswerda
Hoyerswerda · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadtwerke Hoyerswerda GmbH beauftragt Planungsleistungen für die energetische Sanierung der Lausitzhalle in Hoyerswerda. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung des Gebäudes nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6 teilweise sowie 7 bis 9 und die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 teilweise. Die Entwurfsplanung liegt bereits vollständig vor, muss jedoch überarbeitet werden; Teilnahmeanträge sind bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.
55 % ähnlichGeneralplanerleistungen für Dekarbonisierungsanlagen mit erneuerbaren Energien und Spitzenlastgas
Schweinfurt · Offen · Frist 01.10.2026
Die GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH sucht einen Generalplaner für die Errichtung von Anlagen, die Kohle durch erneuerbare Energien und Spitzenlastgas ersetzen. Die Leistungen werden für das kombinierte Müll- und Kohleheizkraftwerk in Schweinfurt, Bayern, benötigt, das Fernwärme und Strom erzeugt. Teilnahmeanträge müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
53 % ähnlichFachplanung technische Ausrüstung für die energetische Sanierung einer Mehrzweckhalle
Mitterteich · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Mitterteich vergibt Planungsleistungen für die energetische Sanierung ihrer 1983 errichteten Mehrzweckhalle. Beauftragt werden Grundleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 für die technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 3, einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 9; die Leistungsphase 4 gilt nur für Anlagengruppe 1. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Dämmung und Abdichtung der Hallenflächen sowie die Prüfung des bestehenden Heizungskonzepts und soll innerhalb von 730 Tagen in Mitterteich, Bayern, erbracht werden. Die Frist für die Teilnahme beziehungsweise Angebotsabgabe endet am 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
53 % ähnlichFachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär beim Feuerwehrgerätehaus
Bad Vilbel · Offen · Frist 15.10.2026
Der Magistrat der Stadt Nidderau beschafft Fachplanungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Nidderau-Heldenbergen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 9, also die vollständige Planung und Begleitung des Vorhabens, in zwei Stufen: zunächst die Phasen 1 bis 4 und anschließend die Phasen 5 bis 9. Die Leistungen werden in der Region DE719 erbracht; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
51 % ähnlichFachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär bei der Berufsschulsanierung Bad Tölz
Bad Tölz · Offen · Frist 14.10.2026
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vergibt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung in den Bereichen Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) im Rahmen der Teilgeneralsanierung und Erweiterung der Berufsschule an der Bairawieser Straße in Bad Tölz. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) und betrifft die Ergänzung zweier Werkhallengebäude sowie die Erweiterung der Pausenhalle. Die Planung beginnt am 7. Januar 2027, Vorabmaßnahmen starten teilweise bereits 2027, die Bauausführung ist ab 2028 vorgesehen und die Gesamtfertigstellung für Ende 2030 geplant; das Bauvolumen beträgt rund 10,5 Millionen Euro brutto.
51 % ähnlichPlanungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär zur Erweiterung einer Grundschule
Reutlingen · Offen · Frist 12.10.2026
Die Gemeinde Beuren im Raum Reutlingen beschafft Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung mit Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) im Rahmen der Erweiterung der Willi-Gras-Grundschule. Die Beauftragung der Grundleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfolgt stufenweise: zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4, anschließend 5 bis 7 und zuletzt 8 bis 9. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 eingereicht werden.
51 % ähnlichNeubau von Power-to-Heat-Anlagen an drei Kraftwerksstandorten
Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH beschafft den Neubau von Power-to-Heat-Anlagen an drei Kraftwerksstandorten. Power-to-Heat bezeichnet Anlagen, die elektrische Energie in Wärme umwandeln. Die Leistung soll in der Region DE1 erbracht werden; die Frist endet am 30. September 2026.
51 % ähnlichPlanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung zur Schulsanierung
Donauwörth · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Donau-Ries beauftragt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung der Generalsanierung der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim. Der Leistungsumfang umfasst die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik sowie weitere technische Anlagen in den Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); zusätzlich sind unter anderem ein Betriebshandbuch und die Überwachung der Mängelbeseitigung vorgesehen. Die Schule befindet sich in 86687 Kaisheim im Landkreis Donau-Ries; während der Bauphase wird eine Interimslösung benötigt. Die Teilnahmefrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
50 % ähnlichDekarbonisierung und Transformationsplan für das Wärmenetz Templin Süd
Templin · Offen · Frist 01.10.2026
Die FWG Fernwärmegesellschaft mit beschränkter Haftung Templin beauftragt Beratungs-, Modellierungs-, Planungs- und Koordinationsleistungen zur Dekarbonisierung des Wärmenetzes Templin Süd und zur Erstellung eines Transformationsplans nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Modul 1. Das rund 3,9 Kilometer lange Netz versorgt in Templin 39 Gebäude mit 875 Wohneinheiten und wird derzeit vollständig durch drei Erdgas-Heizkessel gespeist; vorgesehen sind unter anderem Planungen zur Tiefengeothermie bis zur Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Teilnahmeanträge müssen bis zum 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
50 % ähnlichPlanung der Umrüstung von Heizungsanlagen auf Fernwärme
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Ibbenbüren beauftragt Planungsleistungen für die Umrüstung von Heizungsanlagen auf den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Angaben zum konkreten Umfang oder zur Größenordnung liegen nicht vor. Die Leistung betrifft Ibbenbüren in der Region Münsterland; die Frist endet am 22. September 2026 um 07:45 Uhr UTC.
50 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
252 vergleichbare Verfahren, davon 129 mit erfasstem Zuschlag · 86 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 249.305,2 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 17 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
GEF Ingenieur AG · Leimen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MTM-Plan GmbH · Eschlkam
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG · Wechingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Fokus Versorgung GmbH · Neustadt am Rübenberge
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Pfaffinger Bau SE · Passau
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bummer Hof Planungs-GmbH · Bad Kötzing
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BLS Energieplan GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bilfinger Industrial Services GmbH · Linz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
endura kommunal Nordostbayern GmbH · Wunsiedel
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KOHL + FRECH Partnerschaft · Schifferstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Fachplanung der Technischen Ausrüstung für Forschungsbauvorhaben in Bayern
Staatliches Bauamt Bayreuth · Bayreuth
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Ingenieurbüro ElektroPlanung PartG mbB +4 weitere
Vertragsschluss: 13.01.2025
Zuschlagswert: 8.500.000 EUR
- Gutachterliche Abnahme von bis zu 150 neuen Netztrafostationen vor Inbetriebnahme
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: TÜV Süd Industrie Service GmbH
Vertragsschluss: 03.12.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvertrag für die Fachplanung technischer Ausrüstung von Forschungsbauten
Staatliches Bauamt Bayreuth · Bayreuth
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: abi Technische Gebäudeausrüstung GmbH & Co. KG +3 weitere
Vertragsschluss: 21.01.2025
Zuschlagswert: 17.000.000 EUR
- Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2027
Auftragnehmer: Khoch3 GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 06.03.2025
Zuschlagswert: 2.000.000 EUR
- Verkehrstechnische Leistungsfähigkeitsuntersuchungen für ÖPNV-Infrastrukturprojekte
Stadtwerke München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2027
Auftragnehmer: gevas humberg & partner Ingenieurgesellschaft mbH +1 weitere
Vertragsschluss: 21.06.2024
Zuschlagswert: 1.250.000 EUR
- Baufeldfreimachung und Rückbau am Bad Forstenrieder Park in München
Stadtwerke München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.07.2027
Auftragnehmer: Planungsgesellschaft Lauck & Kalioras mbH
Vertragsschluss: 28.10.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierung und Umbau im Bestand
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadtwerke Schrobenhausen KU
86529 · Schrobenhausen
info@stadtwerke-sob.de+498252894101 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+49 8921762411
Kontakt laut Bekanntmachung
info@stadtwerke-sob.de+49825289410
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:03 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 17.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 05:30 (Europe/Berlin)
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