Objektplanung für Freianlagen und Verkehrsanlagen zur Umgestaltung der Neustadt Burghausen

Status
Offen
Angebotsfrist
23.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Burghausen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
742374-2026
Verfahrensnummer
6439dea7-3de9-4562-8074-a39ef9e44cca

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Burghausen beauftragt Planungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen zur umfassenden Umgestaltung der Neustadt, darunter Straßenräume der Marktlerstraße, Robert-Koch-Straße, Pettenkoferstraße und Badhöringer Straße. Der Auftrag umfasst zunächst die Prüfung bereits erbrachter Planungsleistungen sowie Leistungen der Leistungsphasen 0 und 8; anschließend sollen auch die Leistungsphase 9 und, soweit erforderlich, Planungsänderungen und Projektsteuerung übernommen werden. Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, weitere Leistungsphasen oder Bauabschnitte können optional übertragen werden; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI und im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI für das Bauvorhaben Neustadtgestaltung. Die verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen betreffen die Freianlagen und Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit der Neustadtgestaltung. Mit dem Vorhaben beabsichtigt die Stadt Burghausen eine umfassende Umgestaltung der sog. Neustadt Burghausens im Bereich der Straßenräume der Marktlerstraße, Robert-Koch-Straße, Pettenkoferstraße, Badhöringer Straße und angrenzender Bereiche. Die genaue Lage der Örtlichkeiten ist den Vergabeunterlagen D.2.1 und D.2.2 zu entnehmen. Die Leistungen beziehen sich auf alle Freianlagen und Verkehrsanlagen innerhalb der wie folgt bezeichneten Gebiete (BA 2.2A; BA 2.2B; BA 2.2C; sämtliche diesen Bereichen zugeordneten und beauftragten Änderungsanträge). Die Liste der ausgeschriebenen Leistungen ist als Anlage 1.3 (Vergabeunterlage D02-D.23) beigefügt. Der Auftraggeber hat im Jahr 2019 für das genannte Vorhaben bereits ein Planungsbüro zur Ausführung von Planungsleistungen beauftragt. Das derzeit noch tätige Planungsbüro wird die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 7 ausführen. Der hier ausgeschriebene Auftragnehmer wird damit beauftragt, im Rahmen der Leistungsstufe 0 die Leistungen des Vorauftragnehmers zum Zweck der Abnahme der Vorleistungen zu prüfen und daraufhin die Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 übernehmen. Zudem übernimmt der AN (optional, soweit erforderlich) die Planungsleistungen bei Änderungen der Planung aufgrund Änderungen in der Ausführungsphase sowie Projektsteuerungsleistungen insbesondere zur Koordinierung und Kostensteuerung des Projekts. Maßgeblich für die Kalkulation des Angebots und die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die HOAI verweist, ist das in der HOAI beschriebene Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen (Vergabeunterlage D nebst Anlagen) Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 0 und 8 gemäß beigefügtem Architekten- und Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D nebst Anlagen) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Objektplanungsleistungen Freianlagen und Verkehrsanlagen zur Bauausführung der Neustadtgestaltung Burghausen

    Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI und im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI für das Bauvorhaben Neustadtgestaltung. Die verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen betreffen die Freianlagen und Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit der Neustadtgestaltung. Mit dem Vorhaben beabsichtigt die Stadt Burghausen eine umfassende Umgestaltung der sog. Neustadt Burghausens im Bereich der Straßenräume der Marktlerstraße, Robert-Koch-Straße, Pettenkoferstraße, Badhöringer Straße und angrenzender Bereiche. Die genaue Lage der Örtlichkeiten ist den Vergabeunterlagen D.2.1 und D.2.2 zu entnehmen. Die Leistungen beziehen sich auf alle Freianlagen und Verkehrsanlagen innerhalb der wie folgt bezeichneten Gebiete (BA 2.2A; BA 2.2B; BA 2.2C; sämtliche diesen Bereichen zugeordneten und beauftragten Änderungsanträge). Die Liste der ausgeschriebenen Leistungen ist als Anlage 1.3 (Vergabeunterlage D02-D.23) beigefügt. Der Auftraggeber hat im Jahr 2019 für das genannte Vorhaben bereits ein Planungsbüro zur Ausführung von Planungsleistungen beauftragt. Das derzeit noch tätige Planungsbüro wird die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 7 ausführen. Der hier ausgeschriebene Auftragnehmer wird damit beauftragt, im Rahmen der Leistungsstufe 0 die Leistungen des Vorauftragnehmers zum Zweck der Abnahme der Vorleistungen zu prüfen und daraufhin die Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 übernehmen. Zudem übernimmt der AN (optional, soweit erforderlich) die Planungsleistungen bei Änderungen der Planung aufgrund Änderungen in der Ausführungsphase sowie Projektsteuerungsleistungen insbesondere zur Koordinierung und Kostensteuerung des Projekts. Maßgeblich für die Kalkulation des Angebots und die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die HOAI verweist, ist das in der HOAI beschriebene Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen (Vergabeunterlage D nebst Anlagen) Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 0 und 8 gemäß beigefügtem Architekten- und Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D nebst Anlagen) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

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Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung. Bewerber- und Bieterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Objektplanungsleistungen Freianlagen und Verkehrsanlagen zur Bauausführung der Neustadtgestaltung Burghausen

Fiktives Gesamtwertungshonorar (Preis): Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt C.6.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtgrundhonorar (einschließlich Zuschlag und Nachlass) zzgl. des angebotenen Pauschalpreises für die Optionen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Vergabeunterlage A verwiesen. Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Der Wertung wird der fiktive Gesamtpreis, der sich aus dem Angebotsblatt ergibt, zu Grunde gelegt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Wertung der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (Bauleiter und verantwortlicher Mitarbeiter Planung) anhand von je vier persönlichen Referenzen. Anhand der Referenzprojekte soll dargestellt werden, dass seitens der verantwortlichen Personen Erfahrung mit Objektplanungsleistungen für vergleichbare Projekte gegeben ist. Die Wertung erfolgt aufgrund der Angaben in den Formblättern C.3. und C.4. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.5.2.2. der Vergabeunterlage A verwiesen.Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage der Beantwortung konzeptioneller Fragen zur Auftragsausführung. Die konzeptionellen Fragen sind durch den Bieter in Textform zu beantworten. Die textliche Darstellung ist mit dem Angebot fristgerecht ein-zureichen. Die Wertung erfolgt aufgrund der eingereichten drei (3) Konzeptdokumente. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.5.2.1 der Vergabeunterlage A verwiesen. Die Entscheidung über den Bestbieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www. cio. bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf? __blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der sich im definierten Schwankungsbereich von 8 % befindet und dessen Angebot aufgrund der durchgeführten Wertung der qualitativen Kriterien (Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals auf Grundlage persönlicher Referenzen sowie konzeptionelle Fragen zur Auftragsausführung) die qualitativ beste Leistung verspricht. Die Ermittlung des Zuschlagsbieters erfolgt daher in drei (3) Schritten: (1) In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Ermittlung einer Wertungskennzahl „Z“ nach folgender Formel bestimmt: Z = L (Leistungspunkte gem. qualitativer Wertung) / P (Preis) Die Wertungskennzahl wird in der Weise skaliert, dass eine ganze Zahl mit zwei (2) Nachkommastellen (gerundet) (Format: XX, XX) entsteht. Diese skalierte Wertungskennzahl Z wird der weiteren Wertung zu Grunde gelegt. (2) In einem zweiten Schritt wird beurteilt, welche Angebote maximal in einem Schwankungsbereich von 8 % von dem Angebot mit der besten Wertungskennzahl entfernt sind. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 8% unterhalb der Wertungskennzahl des bestplatzierten Angebotes. Der obere Wert und der untere Wert des Schwankungsbereiches werden ebenfalls gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen der Wertung zu Grunde gelegt. (3) Aus der Teilmenge der Angebote, welche sich in dem Schwankungsbereich von 8% befinden, erhält das Angebot den Zuschlag, welches in der durchgeführten Wertung der qualitativen Zuschlagskriterien die höchste Leistungspunktzahl erreicht hat.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung. Bewerber- und Bieterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.

Änderungen und Bieterfragen

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