Fachplanung der technischen Ausrüstung für ein Feuerwehrgerätehaus in München-Allach
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 687256-2026
- Verfahrensnummer
- 90bfa923-d350-47b2-b409-12da7f4f254b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, schreibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Allach in München aus. Die Planung umfasst Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgung, Lüftung sowie Gebäudeautomation nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; vorgesehen sind unter anderem vier Fahrzeugstellplätze, davon einer als Waschhalle, sowie Büro-, Schulungs- und Sozialräume. Eine Projektlaufzeit ist nicht angegeben; Angebote müssen bis zum 5. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 im Rahmen des Neubaus eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Allach in der Eversbuschstraße 134. Für die Planung sind insbesondere folgende Nutzungen und Anforderungen zu berücksichtigen: - 4 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge in 3 Gassen, wobei der 4. Stellplatz gleichzeitig als Waschhalle ausgeführt wird - Schleuse mit Trockenraum - Alarmboard - Je 1 Umkleide M/W - Insges. je 3 WC M/W + 1 Behinderten WC - Je 1 Wasch-/Duschraum M/W - 2 Büroräume mit 4 Arbeitsplätzen, 1 Drucker/Kopierer mit EDV-Anschlüssen - Je 1 Bereitschafts-, Schulungs-, Jugend- (mit EDV) und Sportraum mit TV/Radio Anschluss - Küche / Getränkeautomat - Personen- & Lastenaufzug mit Maschinenraum - Stiefelwaschanlage (händisch) - Elektrozentrale - ELT-Unterverteilung - EDV-Unterverteilung - HLS-Technikraum; Zulauf Warmwasser mit physikalischer Wasserenthärtung - Druckluftanlage - Werkstatt - Sommerlicher Wärmeschutz - Treibstofflager (außerhalb) - Lautsprecheranlage - Vorbereitung für E-Ladesäule - Netzersatzanlage - GLT - Unterbrechungsfreie Stromversorgung für einzelne Geräte
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Planungsleistungen, Technische Ausrüstung
Gegenstand der Beschaffung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Allach, Eversbuschstraße 134, München. Vergeben werden die Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation). Der Leistungsumfang umfasst die erforderlichen Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen gemäß HOAI einschließlich notwendiger besonderer Leistungen. Die Planung ist entsprechend den funktionalen und betrieblichen Anforderungen eines Feuerwehrgerätehauses sowie unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, technischen und brandschutzrechtlichen Vorgaben zu erbringen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Planung, Dimensionierung und Auslegung der technischen Anlagen sowie die Erstellung der erforderlichen Planungs- und Ausführungsunterlagen. Die Fachplanung ist mit den übrigen Planungsbeteiligten zu koordinieren und auf eine wirtschaftliche, funktionale und nachhaltige Umsetzung des Bauvorhabens auszurichten.
Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Planungsleistungen, Technische Ausrüstung
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (05a_Zuschlagskriterien_überarbeitet_1) aufgeführt.
- 65 %
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (05a_Zuschlagskriterien_überarbeitet_1) aufgeführt.
- 35 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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