Örtliche Bauüberwachung der Grunderneuerung der Autobahn 1 zwischen Wildeshausen-Nord und Groß Ippener
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- vergabe.autobahn.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 647031-2026
- Verfahrensnummer
- 089b1814-1ff8-41ce-94ee-824a0d853559
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beauftragt die örtliche Bauüberwachung für die Grunderneuerung der Autobahn 1 auf der Richtungsfahrbahn Hamburg im zweiten Teilbauabschnitt zwischen den Anschlussstellen Groß Ippener und Wildeshausen-Nord. Der Abschnitt umfasst etwa Kilometer 127,585 bis 134,000 und liegt in Niedersachsen im Raum Wildeshausen und Groß Ippener. Die Bauausführung für diesen Abschnitt soll Anfang 2027 beginnen; die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Autobahn 1 (A1), die so genannte "Hansalinie", führt von Oldenburg in Holstein bis nach Saarbrücken und dient der Anbindung des Ruhrgebietes an die norddeutschen Seehäfen Bremen, Hamburg und Lübeck sowie zur Abwicklung des touristischen Verkehrs zur Nord- und Ostsee. Der hier behandelte Streckenabschnitt beginnt an der Anschlussstelle Groß Ippener und endet an der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord der Richtungsfahrbahn Hamburg. Der zu erneuernde Abschnitt von der Anschlussstelle Groß Ippener (Betr.-km 127,600) bis zur Anschlussstelle Wildeshausen Nord (Betr.-km 140,624) befindet sich im Abschnitt des 35,2 km langen 6-streifigen Ausbaus der A1 zwischen AD Stuhr und AD Ahlhorner Heide. Die im Zuge dieser Erhaltungsmaßnahme durchzuführende Oberbauerneuerung soll im Zuge des 6-streifigen Ausbaus bestehen bleiben, sodass nur ein Standstreifen angebaut werden muss. Der zu erneuernde Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Groß Ippener und der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord wurde in 2 Teilbauabschnitte unterteilt. Teilabschnitt TBA 1 von km 137,500 bis km 140,624 und TBA 2 von km 127,585 bis km 134,000. Der Baubeginn für den TBA 1 war Anfang April 2024. Diese Ausschreibung betrifft die örtliche Bauüberwachung des TBA 2, die Bauausführung dieses Abschnittes soll Anfang 2027 erfolgen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A1 | Grunderneuerung -AS Wildeshausen-Nord bis AS Groß Ippener-, 2. BA, RiFA HH | Örtliche Bauüberwachung
A1 | Grunderneuerung -AS Wildeshausen-Nord bis AS Groß Ippener-, 2. BA, RiFA HH | Örtliche Bauüberwachung
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · A1 | Grunderneuerung -AS Wildeshausen-Nord bis AS Groß Ippener-, 2. BA, RiFA HH | Örtliche Bauüberwachung
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- s. Anforderungen an fachliche Zuschlagskriterien
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Vergabeunterlagen
21 Dateien · geladen 23.09.2026| Sonstiges | 29 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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