Ergänzendes Baugrundgutachten für den Neubau der A20, Abschnitt Elm bis Bremervörde
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 207716-2026
- Verfahrensnummer
- 2e191cb8-3602-485f-acc8-3c1457c36783
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt ergänzende geotechnische und bodenkundliche Ingenieurleistungen für den 6. Bauabschnitt der A20 aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung von Gründungsgutachten und -vorschlägen für die Autobahntrasse sowie zugehörige Ingenieurbauwerke wie Brücken. Die Leistungen beinhalten zudem die Planung notwendiger vorbereitender Baumaßnahmen.
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Leistungsbeschreibung
Baugrundgutachten Strecke und Ingenieurbauwerke
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Erg. Baugrundgutachten Strecke und IngBauwerke, A20, A20, 6.AB Elm(L114)-Bremerv.(B495)
Erg. Baugrundgutachten Strecke und IngBauwerke, A20, A20, 6.AB Elm(L114)-Bremerv.(B495) Für den Neubau des 6. Abschnittes der A20 sind geotechnische und bodenkundliche Ingenieurleistungen erforderlich. Ziel dieser Ingenieurleistungen ist die Erstellung von Gründungsgutachten und -vorschlägen für den Bau der Autobahn und zugehöriger Bauwerke, wie z.B. Brücken. Weiterhin die Betrachtung und Planung aller dafür erforderlichen vorbereitenden Bauwerke/-zustände, wie z.B. ggf. erforderlicher Tragsäulen oder Vorbelastungsdämme. Weiterhin sind Querungen vorhandener Rohrleitungen und Kabel zu berücksichtigen. Dafür müssen geotechnische und bodenkundliche Untersuchungen und Beurteilungen des Baugrunds erfolgen, einschließlich vorhergehender Ausarbeitung des Untersuchungsumfanges, sowie Betreuung der Aufschluss- und Laborarbeiten. Im Verlauf der bereits erfolgen Genehmigungsplanung durchgeführte geotechnische Untersuchungen und Gutachten sollen vor der Erbringung der Leistung gesichtet und berücksichtigt werden, soweit sinnvoll. Weiterhin soll ein Bodenschutzkonzept erstellt werden. Optional soll während der Bauausführung eine bodenkundliche Baubegleitung erfolgen. Optional soll während der Bauausführung eine geotechnische Baubegleitung erfolgen. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.Eine Nachforderung von Unterlagen, die die Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen Einzelfrist:Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Feld- u. Laboruntersuchungen spätestens 40 Werktage nach Zuschlagserteilung.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Erg. Baugrundgutachten Strecke und IngBauwerke, A20, A20, 6.AB Elm(L114)-Bremerv.(B495)
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
- 50 %
- Gewertet werden insgesamt zwei persönliche Referenzen des Projektleiters und/ oder des stellvertretenden Projektleiters. Vorzulegen sind jeweils der Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, wesentliche Referenzen und die dazugehörigen Projektbeschreibungen. Hinweis: die Bewertung bezieht sich auf die Gesamtheit der eingereichten Referenzen - unabhängig davon, ob sie vom Projektleiter oder vom stellvertretenden Projektleiter stammen. Jede der zwei Referenzen wird einzeln bepunktet. Je nach Art der Referenz kann diese mit bis zu 15 Punkten (Straßenverkehrsanlagen) oder 15 Punkten (Brücken) bewertet werden, d.h. die Referenzen können in Summe mit bis zu 30 Punkten bewertet werden. Um die Vergleichbarkeit mit der Gewichtung des Preises zu ermöglichen, erfolgt im Nachgang eine Normierung auf einen Wertungsbereich zwischen 0 und 10 Punkten (Wertpunkte_Referenzen) (siehe aufgeführte Formel am Ende des Abschnittes). Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach dem folgenden Schema: a)für Straßenverkehrsanlagen (eine Referenz wird bewertet): Die Referenz über die Erbringung des geotechnischen Gutachtens muss der Bauwerkskategorie Straßenverkehrsanlage mit mind. 1 km Länge zuzuordnen sein )Bundesautobahn mit Bauverfahren nach 5.2.3 (Überschüttverfahren), "Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund" (FGSV 542)=15 Punkte )Klassifizierte Straße mit Bauverfahren nach 5.2.3 (Überschüttverfahren), "Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund" (FGSV 542)= 10 Punkte )Klassifizierte Straße ohne Bauverfahren nach 5.2.3 (Überschüttverfahren), "Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund" (FGSV 542)= 0 Punkte b)für Brücken im Rahmen einer Straßenverkehrsanlage (eine Referenz wird bewertet): Die Referenz über die Erbringung des geotechnischen Gutachtens muss der Bauwerkskategorie Brücke mit einer lichten Weite von mind. 60 m auf Tief- oder Flachgründung zuzuordnen sein )Brückenbauwerk mit im Hinterfüllbereich und im Überbaubereich wenig tragfähigem Untergrund bei einer Schichtdicke über 7 m gemäß Nr. 2.2 (Natürliche wenig tragfähige Böden), "Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund" (FGSV 542)=15 Punkte )Brückenbauwerk mit im Hinterfüllbereich wenig tragfähigem Untergrund bei einer Schichtdicke über 7 m gemäß Nr. 2.2 (Natürliche wenig tragfähige Böden), "Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund" (FGSV 542)= 10 Punkte )Brückenbauwerk ohne vorgenannte Randbedingungen 0 Punkte
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.Eine Nachforderung von Unterlagen, die die Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen Einzelfrist:Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Feld- u. Laboruntersuchungen spätestens 40 Werktage nach Zuschlagserteilung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 404014-2026
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