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Örtliche Bauüberwachung der Grunderneuerung der Autobahn 1 zwischen Wildeshausen-Nord und Groß Ippener

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 15:58 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Örtliche Bauüberwachung

für

Verkehrsanlagen mit Sanierung von

Ingenieurbauwerken (Brücken)

Grunderneuerung AS Wildeshausen-Nord – AS Groß Ippener,

2. Bauabschnitt Richtungsfahrbahn Hamburg

Betr.-km 127,585 bis Betr.-134, 000

Projektnummer: A-06990-00

Auftraggeber:

Die Autobahn des Bundes, Niederlassung Nordwest

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A-06990.00 Leistungs- und Aufgabenbeschreibung

Abbildung 1 Übersicht

Stand: 01.09.2026 1

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Inhaltsverzeichnis

1 Beschreibung der Leistung .......................................................................................... 3 1.1 Allgemeines .................................................................................................................... 3 1.2 Beschreibung der Verkehrsanlage .................................................................................. 3 1.3 Bauleistungen ................................................................................................................. 4 1.4 Geplanter Bauablauf / Verkehrsführungen ...................................................................... 4 1.5 Entwässerungsanlagen ................................................................................................... 5 1.6 Bauwerke ........................................................................................................................ 5 1.7 Anschlussstellen ............................................................................................................. 5 2 Zu vergebene Leistungen ............................................................................................ 5 3 Leistungsbeschreibung ................................................................................................ 5 3.1 Örtliche Bauüberwachung ............................................................................................... 6 3.2 Leistungen nach Abschluss der ÖBÜ vor Ort .................................................................. 7 3.3 Nachtragsmanagement ................................................................................................... 7 3.4 Allgemeine Hinweise ....................................................................................................... 8 3.4.1 Berichte des Auftragnehmers ................................................................................... 8 3.4.2 Dokumentation der Nachtragsbearbeitung ............................................................... 8 3.4.3 Arbeitszeit ................................................................................................................ 8 3.4.4 Besprechungen ........................................................................................................ 8 3.4.5 Baubüro ................................................................................................................... 8 3.4.6 Vervielfältigung von Berichten, Plänen, etc. ............................................................. 8 3.4.7 Datenübergabe ........................................................................................................ 9 4 Anlagen ....................................................................................................................... 9

Stand: 01.09.2026 2

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A-06990.00 Leistungs- und Aufgabenbeschreibung

1 Beschreibung der Leistung

1.1 Allgemeines

Die Autobahn 1 (A 1), die so genannte "Hansalinie", führt von Oldenburg in Holstein bis nach Saar- brücken und dient der Anbindung des Ruhrgebietes an die norddeutschen Seehäfen Bremen, Ham- burg und Lübeck sowie zur Abwicklung des touristischen Verkehrs zur Nord- und Ostsee

Der hier behandelte Streckenabschnitt beginnt an der Anschlussstelle Groß Ippener und endet an der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord der Richtungsfahrbahn Hamburg.

Der zu erneuernde Abschnitt von der Anschlussstelle Groß Ippener (Betr.-km 127,600) bis zur An- schlussstelle Wildeshausen Nord (Betr.-km 140,624) befindet sich im Abschnitt des 35,2 km langen - 6-streifigen Ausbaus der A1 zwischen AD Stuhr und AD Ahlhorner Heide.

Die im Zuge dieser Erhaltungsmaßnahme durchzuführende Oberbauerneuerung soll im Zuge des 6- streifigen Ausbaus bestehen bleiben, sodass nur ein Standstreifen angebaut werden muss.

Der zu erneuernde Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Groß Ippener und der Anschlussstelle Wildeshausen-Nord wurde in 2 Teilbauabschnitte unterteilt.

Teilabschnitt TBA 1 von km 137,500 bis km 140,624 und TBA 2 von km 127,585 bis km 134,000. Der Baubeginn für den TBA 1 war Anfang April 2024.

Diese Ausschreibung betrifft die Örtliche Bauüberwachung des TBA 2, die Bauausführung dieses Ab- schnittes soll Anfang 2027 erfolgen

1.2 Beschreibung der Verkehrsanlage

Die Fahrbahn der A 1 weist einen 4-streifigen Querschnitt gem. RQ 31 mit befestigter Fahrbahnbrei- te von ca. 12,00 m bis 12,10 m auf. Der Mittelstreifen beträgt ca. 4,00 m, die Bankette haben eine Breite von 1,50 m.

Querschnitt der zu erneuernden Richtungsfahrbahn Hamburg

Abbildung 2 Querschnitt RiFa HH neu

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1.3 Bauleistungen

Im Erhaltungsabschnitt sind folgende Bauleistungen erforderlich

Strauchbestand nach Rückbau der Schutzeinrichtung Fahrtrichtung Hamburg in einzelnen Abschnit- ten des Mittelstreifens roden. Die Schutzeinrichtung des Mittelstreifens Fahrtrichtung Osnabrück wird dort nicht zurückgebaut.

Bankette ausbauen, entsorgen und neu herstellen.

Demarkierung der Richtungsfahrbahn Hamburg

Aufnahme, Zwischenlagerung und teilweise Verwertung der vorhandenen Kleinbeschilderung

Aufnahme und rückstandslose Beseitigung der vorhandenen Fugenfüllungen der Betonfahrbahn vor Ausführung der Betonaufbrucharbeiten.

Ausbau der Betondecke einschl. unterlagernder Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln in ganzer Fahrbahnbreite in mehreren Fräsgängen.

Erschütterungsarmer Ausbau der Betondecke vor/hinter Unterführungsbauwerk.

Herstellung doppelter Platten vor und hinter dem Brückenbauwerk Vareler Bach (BW 1009) auf ge- samter Fahrbahnbreite.

Verlegung eines Vliesstoffes zwischen der HGT und der Betondecke. Vliesstoff gemäß TL Beton-StB.

Erneuerung der Betonfahrbahn in einer Stärke von 27 cm auf kompletter Breite. Die Oberflächentex- tur der Fahrbahn wird durch Diamantschleifarbeiten (Grinding) hergestellt.

Erneuerung der Längs- und Querfugen in ihren verschiedenen Ausführungen mit Fugenprofilen und der Raumfugen mit heiß verarbeitbarer Fugenvergussmasse auf voller Breite und Länge.

Unbewirtschafteter Parkplatz: Anbau von Ein- und Ausfädelungsstreifen in Asphaltbauweise

AS Groß Ippener: Anbau von Ein- und Ausfädelungsstreifen in Betonbauweise, Deck- und Binder- schichterneuerung der Rampen, Erneuerung der Fahrbahnteiler in Klebebord-Bauweise

Sanierung der vorhandenen Ingenieurbauten und Durchlässe

1.4 Geplanter Bauablauf / Verkehrsführungen

.

Bau- phaseBauab- schnitteVer-Ver-SperrungenHauptbauleistungen
kehrs-kehrs-
phaseführung
112 + 2Herstellung/Aktivierung Mittel- streifenüberfahrten bzw. In- standsetzung
BA 124+0Erneuerung RF Hamburg, Sanierung Bauwerke
BA 1 BA 23a4+0Sperrung AS Groß IppenerErneuerung RF Hamburg, Sanierung Bauwerke Erneuerung AS Groß Ippener
BA 1 BA 2 BA 344+0Sperrung PWC Delmetal Sperrung AS Groß IppenerErneuerung RF Hamburg, Sanierung Bauwerke Erneuerung Bereich PWC und AS Groß Ippener
552+2Rückbau Mittelstreifenüberfahr- ten

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1.5 Entwässerungsanlagen

Die vorhandenen Entwässerungsanlagen bleiben bestehen, Änderungen sind nicht vorgesehen. Be- standteil der Grunderneuerung ist das höhenmäßige Anpassen der Schächte. Durch auftretendes Schichtenwasser ist eine Dränage auf gesamter Baulänge herzstellen mit Anschlüssen und Kontroll- schächten.

1.6 Bauwerke

Im Zuge dieser Maßnahme werden an den nachfolgend aufgeführten Unter- und Überführungsbau- werken diverse Sanierungsarbeiten im Bereich der Fahrbahn, Kappen, Entwässerung, Geländer, Schutzeinrichtungen, Lager und Unterbauten durchgeführt.

ASB-Nr. BW-Nr. km Bauwerk

3017514 01007 127,6 A 1, Überführung der L776

3017513 01008 127,963 Überführung der Str. Hoppengärten

3017512 01009 128,109 Unterführung des Vareler Baches

3017511 01010 128,333 Überführung des Moordamm

3017510 01011 129,079 Überführung des Ortholzer Weg

3017509 01012 130,744 Unterführung des Annengrabens

3017507 01013 131,034 Überführung "Zur großen Höhe"

3017506 01014 131,491 Unterführung der Delme

3017505 01015 131,969 Überführung der K286

3017504 01016 134,544 Überf. Weg "Wunderburg"

1.7 Anschlussstellen

Im Streckenabschnitt liegt der nachfolgend genannte Knotenpunkt vor:

BAB Knoten-Nr.Netzknoten-Nr.Netzknoten NameKnotenpunktfunk- tionNullpunktkennung
5930170015Groß IppenerAS3017001O

2 Zu vergebene Leistungen

Grundlage der Vergabe ist die „Vergabeverordnung“ (VgV) in Verbindung mit dem „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau“ (HVA F-StB), Ausgabe März 2022 für die genannte Maßnahme sind Leistungen im Rahmen der Örtlichen Bauüber- wachung für Verkehrsanlagen einschließlich Ausstattung und Sanierung der Ingenieurbauwerke (Brü- cken) zu erbringen.

3 Leistungsbeschreibung

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3.1 Örtliche Bauüberwachung

Die Überwachung der Baumaßnahme soll ab Anfang 2027 bis zur geplanten Baufertigstellung Anfang 2028 (bzw. Schlussrechnung) vollumfänglich eigenständig und eigenverantwortlich erfolgen sowie nach der Baufertigstellung auch die Prüfung der Schlussrechnung und die Begleitung der Mängelbe- seitigung aus der Abnahme beinhalten.

Die Örtliche Bauüberwachung umfasst das Überwachen der Ausführung des Objektes auf Überein- stimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den ein- schlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben.

Die zu erbringenden Leistungen sind für alle unter Punkt 1.3 genannten Fachlose bzw. Gewerke zu erbringen und beinhalten insbesondere folgende Teilleistungen:

  1. Erstellen eines Personaleinsatzplanes und Übergabe an den AG spätestens zu Baubeginn, re- gelmäßige Fortschreibung des Personaleinsatzplanes

  2. Plausibilitätsprüfung der Absteckung

  3. Mitwirken beim Einweisen des Bauauftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbespre- chung)

  4. Teilnahme an sämtlichen Baubesprechungen und Protokollerstellung

  5. Überwachung der Ausführung der Bauleistung gemäß HVA B-StB

  6. Führen eines handschriftlichen Bautagebuches, Dokumentation des Baugeschehens/Bauablaufs. Bearbeitung der hierfür vorgesehenen Formblätter gem. HVA B-StB,, Teil 3

  7. Überwachen der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen und den Vorgaben des Auftraggebers

  8. Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwen- dung des elektronischen Nachweisverfahrens (eANV) gemäß NachwV unter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät.

  9. Mitwirken bei der Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen

  10. Unverzügliche Information der Bauüberwachung über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Be- hinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen

  11. Überwachung des Einsatzes der anderen Unternehmer auf Übereinstimmung mit den im Bauver- trag genannten anderen Unternehmer

  12. Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung, sowie Leistungs-/ bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch

  13. Verlangen bzw. Veranlassung der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen und Auswertung

  14. Gemeinsame Aufmaße mit den ausführenden Unternehmen

  15. Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungs- be- gründeter Unterlagen

  16. Fortschreibung der zahlungsbegründeten Unterlagen in Hinblick auf die Schlussrechnungslegung und -prüfung, Kostenkontrolle mit Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte

  17. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungseingang zu prüfen, fest- zustellen und dem AG vorzulegen. Die Prüfung und Feststellung von Schlussrechnungen ist so abzuschließen, dass die fristgerechte Leistung der Schlusszahlung durch den AG, wie in § 16 Nr. 3 (1) VOB/B vorgesehen, sichergestellt ist.

  18. iTWo-Bauabrechnung: die Bauabrechnung ist mit dem DV-System „iTWo“ zu prüfen. Die Auftrag- nehmer der Bauleistungen müssen dazu zu jeder Abschlagsrechnung und zur Schlussrechnung die Daten auch in digitalem Format gemäß REB VB 23.003 (DA 11) auf Datenträger mitliefern.

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  1. Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile sowie der Ge- samtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen (Funktionsfä- higkeit der Straßenanlage, Entwässerungsanlagen und Brückenanlagen vor Verkehrsfreigabe)

  2. Überwachen der Ausführung aller Tragwerke auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheits- nachweis

  3. Fotodokumentation mit digitaler Dokumentation des täglichen Baufortschritts und regelmäßige Weiterleitung der digitalen Fotodokumentation mit Datums- und Ortsangabe und Inhaltsbezeich- nung an den Auftragnehmer

  4. Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen

  5. Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen

  6. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen

  7. Überwachen der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baube- triebsflächen

  8. Die Örtliche Bauüberwachung ist u. a. verantwortlich dafür, dass

o keine Arbeiten ausgeführt werden, für die zur Bauausführung freigegebene Ausführungsun- terlagen nicht vorliegen,

o keine prüfpflichtigen Baubehelfe benutzt werden, die noch nicht geprüft und abgenommen sind,

o alle Bauvorgänge, bei denen Kräfte in den Baugrund oder das Bauwerk eingeleitet werden, mit den geprüften Standsicherheitsnachwiesen übereinstimmen,

  1. Der Zustand von Wegen, Geländeoberflächen und dergleichen ist – soweit notwendig – vor Bau- beginn gemeinsam mit dem Bauunternehmer und den Baulastträgern festzustellen. Das Ergebnis ist in einer Niederschrift festzuhalten und von den Beteiligten zu unterzeichnen

  2. Sofortige Benachrichtigung des AGs bei Zerstörung oder Änderung von Lagefestpunkten des Landes- und des Sondernetzes bzw. von Höhenfestpunkten

  3. Aufnahme von Flur-, Wege- und sonstigen Schäden und deren sofortige Weitermeldung an den AG

  4. Prüfen der Bestandspläne und Bestandsübersichtspläne konstruktiver Bauwerke

  5. Prüfen von Bauwerksbüchern

  6. Überwachen der Verkehrssicherheitspflicht

  7. Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung

  8. Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe (z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Bau- grubensicherungen),

  9. Kontrolle der Fahrbahnherstellung und -verarbeitung (Asphalt in Kompaktbauweise) auf der Bau- stelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen,

  10. Asphalttechnologische Beratung,

  11. Kontrolle der auf der Baustelle zu erbringenden Korrosionsschutzarbeiten,

3.2 Leistungen nach Abschluss der ÖBÜ vor Ort

  • Prüfung der Schlussrechnung

  • Überwachung der Mängelbeseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 3.3 Nachtragsmanagement

entfällt

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3.4 Allgemeine Hinweise

3.4.1 Berichte des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber die regelmäßige Unterrichtung zum Bearbeitungs- stand (schriftlicher Bericht, Umfang wird noch festgelegt) mit Angabe des Baufortschritts, der Ergeb- nisse und dem Vergleich des Soll-/Ist-Bauablaufes.

Unter Berücksichtigung des sensiblen Umfeldes der Baumaßnahme wird vom Auftragnehmer neben ständigen Informationen zum Stand der Ausführung erwartet, dass er den AG bei besonderen Ereig- nissen auf der Baustelle sofort umfassend informiert.

3.4.2 Dokumentation der Nachtragsbearbeitung

entfällt

3.4.3 Arbeitszeit

Während der Bautätigkeit ist die werktägliche Anwesenheit (Montag bis Freitag und sofern erforder- lich auch Samstag) der Bauüberwachung erforderlich.

Vollzeitanwesenheit je Arbeitstag bei Ausführung besonders überwachungspflichtiger Bauleistungen. Nachweis der Anwesenheit der BÜ erfolgt durch Führen des Bautagebuchs. Tagesberichte sind dem AG wöchentlich zu übergeben

Während der Asphaltarbeiten der Verkehrsanlage (es ist je Richtungsfahrbahn von einer 2-wöchigen Dauer auszugehen) oder in den Fällen, in denen es der Auftraggeber verlangt, ist zudem auch ein Personaleinsatz während des Wochenendes und zu Nachtzeiten vorzusehen.

3.4.4 Besprechungen

Im Zuge der Leistungserbringung sind Arbeitsbesprechungen und sonstige Abstimmungstermine mit allen am Projekt Beteiligten erforderlich und inklusive Vor- und Nachbereitung im Honorar enthalten.

Im Einzelnen ist hinsichtlich der Wahrnehmung von Terminen zu beachten:

 Der Auftragnehmer stellt im Vorfeld von Besprechungen sicher, dass bei Durchführung der Besprechungen aus seinem Hause Mitarbeiter mit den erforderlichen Fach- und Entschei- dungskompetenzen sowie der Bauleiter anwesend sind.

 Über die Besprechungen werden vom Auftragnehmer Niederschriften/Protokolle gefertigt. Die Niederschriften/Protokolle sind an die Projektbeteiligten zu verteilen.

 Die Niederschriften/Protokolle sind zu nummerieren, mit Datum zu versehen und zu unter- zeichnen.

3.4.5 Baubüro

Ein Baubüro mit Internetanschluss wird vom Auftraggeber im Nahbereich der Baustelle kostenfrei ge- stellt. Die Beschaffung eines baustellengeeigneten Fahrzeugs und dessen Vorhaltung sowie Unter- haltung ist Sache des Auftragnehmers.

Es ist Sache des Auftragnehmers, die Geschäftsunterlagen vor Untergang, Diebstahl und Schädi- gung zu schützen.

3.4.6 Vervielfältigung von Berichten, Plänen, etc.

Unterlagen wie Berichte, ggf. Zeichnungen, Karten und Plandarstellungen, Beschreibungen und Be- rechnungen, die beim Auftragnehmer im Zuge der Leistungserbringung anfallen, sind in der für die Bearbeitung, für die Abstimmung mit Behörden sowie für die am Projekt beteiligten Dritten (z. B. Son- derfachleute/Fachbüros/Betroffene) in bis zu 2-facher Ausfertigung nach vorheriger rechtzeitiger Ab- sprache mit dem Auftraggeber zu fertigen und zu übergeben.

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Die Ergebnisunterlagen sind in analoger bis 2-facher und in digitaler Form 1-fach zur Verfügung zu stellen.

Die Endkontrolle, der vom Leistungserbringer zu druckenden bzw. dem Auftraggeber zur Vervielfälti- gung übergebenen Unterlagen, obliegt dem Auftragnehmer.

3.4.7 Datenübergabe

Die Autobahn des Bundes verwendet für die Ausschreibung sowie Abrechnung der Baumaßnahmen das Programm iTWO, daher ist eine digitale Bauabrechnung durch die Örtliche Bauüberwachung er- forderlich (s. hierzu auch HVA B-StB Teil 3).

Im gesetzlich vorgeschriebenen, elektronischen Nachweisverfahren (eANV) für die Abfallentsorgung sind qualifizierte elektronische Signaturen (mittels Signaturkarte) aller Beteiligten für die Nachweisdo- kumente erforderlich. Die Signatur der Begleitscheine obliegt der Örtlichen Bauüberwachung, welche zu diesem Zweck über eine Signaturkarte verfügen muss.

Hierfür ggf. anfallende Aufwendungen (wie Signaturkarte) sind in das Honorar einzurechnen.

4 Anlagen

U03_ Übersichtslageplan_BA2-HH.pdf (Vorabzug)

U05_Lagepläne_BA2-HH.pdf (Vorabzug)

U14-2_Regelquerschnitte_BA2-HH.pdf (Vorabzug)

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