Mobile-Device-Management-Software für Bildungs- und öffentliche Einrichtungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 8.388.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- CPV-Codes
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- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Lizenzverwaltungssoftwarepaket (48218000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 792506-2025
- Verfahrensnummer
- 73950ac1-1b04-49cd-92b9-8a51cbb20a24
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister mit Sitz in Köln beschafft eine Mobile-Device-Management-Software zur zentralen Verwaltung mobiler Geräte. Dafür sollen zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen abgeschlossen werden: eine für den Bildungsbereich und eine für den öffentlichen Bereich in der Region Köln. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 8.388.000 Euro; die Laufzeit je Rahmenvereinbarung beträgt 360 Tage, und Angebote können bis zum 5. Januar 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist die Beschaffung eines Mobile-Device-Management
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · EDU
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit je einem Unternehmen zur Lieferung einer Mobile-Device-Management-Software. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis ist diesem Dokument als Anlage 1.2.1 für Los 1 und 1.2.2 für Los 2 beigefügt. Auf Grund der nach Kenntnis des Auftraggebers vorhandenen besonderen Anforderungen und zur Förderung des Mittelstands bildet der Auftraggeber folgende Lose: Für den Bereich Education: - Los 1 Für den Bereich Public: - Los 2
Frist: 05.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · PUB
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit je einem Unternehmen zur Lieferung einer Mobile-Device-Management-Software. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis ist diesem Dokument als Anlage 1.2.1 für Los 1 und 1.2.2 für Los 2 beigefügt. Auf Grund der nach Kenntnis des Auftraggebers vorhandenen besonderen Anforderungen und zur Förderung des Mittelstands bildet der Auftraggeber folgende Lose: Für den Bereich Education: - Los 1 Für den Bereich Public: - Los 2
Frist: 05.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · EDU
- Siehe Anlage 1.2.1 (Los 1) und Anlage 1.2.2 (Los 2)
- 50 %
- Wettbewerbspreis gemäß Preisblatt Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Wettbewerbspreis ein.
- 50 %
LOT-0002 · PUB
- Siehe Anlage 1.2.1 (Los 1) und Anlage 1.2.2 (Los 2)
- 50 %
- Wettbewerbspreis gemäß Preisblatt Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Wettbewerbspreis ein.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 137497-2026
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