Leasing von IT-Hardware für Verwaltung und Schulen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.08.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.07.2024
CPV-Codes
Finanzierungs-Leasing (66114000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
407870-2024
Verfahrensnummer
7631aced-5d59-4ca6-86aa-d8ed5250a428

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Kommunale Zweckverband ITK Rheinland mit Sitz in Neuss beschafft über zwei Lose Leasingrahmenverträge für IT-Hardwareprodukte in den Bereichen Verwaltung und Schule. Die Verträge sollen ab dem 1. November 2024 zunächst 24 Monate laufen; der Auftraggeber kann sie jeweils einseitig um weitere 24 Monate verlängern, sodass eine maximale Laufzeit von vier Jahren möglich ist. Die Leistung wird in der Region Neuss (NUTS-Code DEA1D) erbracht; die Angebotsfrist endet am 8. August 2024 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist je ausgeschriebenem Los (insgesamt zwei (2) Lose) der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre) über das Leasing von IT-Hardwareprodukten.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1 "Verwaltung"

    Die ITK Rheinland beabsichtigt in zwei Losen (Los 1: Bereich Verwaltung, Los 2 Bereich Schule) für eine Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre) ab dem 01.11.2024 einen neuen Leasingrahmenvertrag für IT-Hardwareprodukte je Los abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung in Los 1 umfasst den Bedarf der „Verwaltung“ und damit insbesondere die folgenden Leistungen: - Finanzierung von Lieferantenrechnungen über Hardwarekomponenten wie z.B. Personalcomputer, Monitore, Laptops, Tablets, iPads, Server, Drucker, Verkabelungskomponenten etc. - Sonstige Leistungen wie Rücknahme der Geräte und Abschluss einer Elektronikversicherung, die über den Leasingrahmenvertrag finanziert wird

    Frist: 08.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 "Schule"

    Die ITK Rheinland beabsichtigt in zwei Losen (Los 1: Bereich Verwaltung, Los 2 Bereich Schule) für eine Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre) ab dem 01.11.2024 einen neuen Leasingrahmenvertrag für IT-Hardwareprodukte je Los abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung in Los 2 umfasst den Bedarf der „Schule“ und damit insbesondere die folgenden Leistungen: - Finanzierung von Lieferantenrechnungen über Hardwarekomponenten wie z.B. Personalcomputer, Monitore, Laptops, Tablets, iPads, Server, Drucker, Verkabelungskomponenten etc. - Sonstige Leistungen wie Rücknahme der Geräte und Abschluss einer Elektronikversicherung, die über den Leasingrahmenvertrag finanziert wird

    Frist: 08.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Vordruck 12 Bietererklärungen) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Vordruck 13 Bietererklärungen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Russland-Sanktionen (Vordruck 15 Bietererklärungen) Eigenerklärung wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Vordruck 14 Bietererklärungen) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist (Nachforderung) - fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder - fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die o.g. nachgeforderten Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der o.g. angemessenen Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für unwesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 "Verwaltung"

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität = Leistung (mit einer Gewichtung von 30%), - Preis (mit einer Gewichtung von 70%).
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität = Leistung (mit einer Gewichtung von 30%), - Preis (mit einer Gewichtung von 70%).

LOT-0002 · Los 2 "Schule"

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität = Leistung (mit einer Gewichtung von 30%), - Preis (mit einer Gewichtung von 70%).
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität = Leistung (mit einer Gewichtung von 30%), - Preis (mit einer Gewichtung von 70%).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Vordruck 12 Bietererklärungen) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Vordruck 13 Bietererklärungen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Russland-Sanktionen (Vordruck 15 Bietererklärungen) Eigenerklärung wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Vordruck 14 Bietererklärungen) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist (Nachforderung) - fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder - fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die o.g. nachgeforderten Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der o.g. angemessenen Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für unwesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 83577-2025

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