Citrix-Lizenzen, Wartung und zugehörige Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.11.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
25.027.002 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.10.2025
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
719948-2025
Verfahrensnummer
3ec96106-5ec4-4fd0-92be-b74043a9740a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister mit Sitz in Köln beschafft Citrix-Lizenzen sowie Wartungs- und weitere Dienstleistungen. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit Höchstwerten von 25.027.002,00 Euro und 29.583.197,71 Euro; die Laufzeit beträgt je Los 360 Tage, einschließlich möglicher Verlängerungen. Angebote können bis zum 3. November 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält jeweils das günstigste Angebot.

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Leistungsbeschreibung

Citrix Lizenzen, Wartung und Dienstleistungen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 125.027.002 EUR

    Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 25.027.002,00 Euro. Es handelt sich um eine Teillos; die Bezugsberechtigten für dieses Los finden Sie in Anlage 1.3. Der Höchstwert wird für die gesamte Laufzeit, also einschl. etwaiger Vertragsverlängerungen angegeben.

    Frist: 03.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 229.583.197,71 EUR

    Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 29.583.197,71 Euro. Es handelt sich um eine Teillos; die Bezugsberechtigten für dieses Los finden Sie in Anlage 1.3. Der Höchstwert wird für die gesamte Laufzeit, also einschl. etwaiger Vertragsverlängerungen angegeben.

    Frist: 03.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1

Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
100 %

LOT-0002 · Los 2

Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 817752-2025

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