Medizinprodukte zur Blutentnahme
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 17.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.10.2026
- CPV-Codes
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- Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
- Punktions- und Blutentnahmeausrüstung (33141300)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 722504-2026
- Verfahrensnummer
- 5921ae94-008b-4c1e-8abf-003125ea3940
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Beschafft und geliefert werden Medizinprodukte zur Blutentnahme für das Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum sowie weitere beteiligte Auftraggeber. Die Beschaffung wird von der EK-UNICO GmbH und der Sana Einkauf & Logistik GmbH durchgeführt und betrifft Standorte in zahlreichen Regionen Deutschlands; die ausgeschriebene Laufzeit beträgt 720 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung und Lieferung von Medizinprodukten zur Blutentnahme.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Blutentnahme
Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigt die Beschaffung von Medizinprodukten zur Blutentnahme im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeber".
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Blutentnahme
- Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Konzentrationspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Konzentrationspreis erhält 50 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Konzentrationspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Konzentrationspreise. Dazu wird der niedrigste Konzentrationspreis durch den Konzentrationspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 50 multipliziert. Die Wertungspunkte für die Angebote mit den nächsthöheren Preisen ergeben sich somit aus folgender Berechnungsformel: (niedrigster Angebotspreis)/(Preis des zu wertenden Angebots) x 50=Punktwert Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt. Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
- 50 %
- Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Erreichbarkeit Außendienst 2. Erreichbarkeit Innendienst 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet 5. Beratung 6. Reklamationsbearbeitung 7. Umstellungsunterstützung und -begleitung Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Insgesamt können hierbei maximal 15 Punkte erreicht werden. Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet: 1. Erreichbarkeit Außendienst 0,75 Punkte = montags bis sonntags 0,5 Punkte = montags bis samstags 0,25 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte keine Angabe 2. Erreichbarkeit Innendienst 0,75 Punkte = montags bis sonntags 0,5 Punkte = montags bis samstags 0,25 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte = keine Angabe 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 0,75 Punkte = max. 48 Stunden 0,5 Punkte = max. 72 Stunden 0,25 Punkte = Mehr als 72 Stunden 0 Punkte = keine Angabe 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet 0,75 Punkte = mehr als 6 Mitarbeiter 0,5 Punkte = 4 - 5 Mitarbeiter 0,25 Punkte = min. 3 Mitarbeiter 0 Punkte = < 3 Mitarbeiter Die Bewertung der Konzeptpunkte 5-6 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 3,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers fast vollständig umsetzt) 1,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0,5 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept) Die Bewertung des Konzeptpunkts 7 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 6,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers fast vollständig umsetzt) 2,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept) Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium A vergeben wird.
- 15 %
- Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Lieferausfall" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Lieferausfall": 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Insgesamt können hierbei maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Konzeptpunkte 1-3 werden wie folgt bewertet: 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 5 Punkte = Information unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) bei Eingang der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 4 Punkte = Information noch am gleichen Tag des Eingangs der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 2 Punkte = Information am auf den Eingang der Bestellung folgenden Tag über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 5 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/ Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 5 Punkte = Information am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Information bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Information bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe Die Bewertung des Konzeptpunktes 4 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 5 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 4 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt) 3 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 2 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept) Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium B vergeben wird.
- 20 %
- Bewertet wird die Vollständigkeit des Angebots im Hinblick auf die ausgeschriebenen Produkte. Dabei gilt, dass der Bieter, der vollständig anbietet hierfür 10 Punkte erhält. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang wie folgt vorgesehen: - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 80 % - 100 % 10 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 60 % - 79 % 8 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 50 % - 59 % 6 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 40 % - 49 % 4 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 30 % - 39 % 2 Punkt - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu weniger als 30 % 0 Punkte
- 10 %
- Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 der Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
- 5 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 722504-2026
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