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Verfahrensbeschreibung
„Medizinprodukte zur Blutentnahme“
Teil A der Vergabeunterlagen
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in Kooperation mit der Sana Einkauf & Logistik GmbH Vergabeunterlagen „Medizinprodukte zur Blutentnahme“ Nr. 2026-10 Verfahrensbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
- Vergabeunterlagen ............................................................................................................ 3
- Auftraggeber ..................................................................................................................... 4
- Verfahrensart, Auftragsgegenstand und Losaufteilung, Umfang und Laufzeit.................... 4
- Kontakt- und Vergabestelle ............................................................................................... 5
- Kommunikation und Information ........................................................................................ 6
- Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren.................................................................... 6
- Eignung ............................................................................................................................. 7 8.1 Eignungskriterien .............................................................................................................. 7 8.2 Nachweis der Eignung ...................................................................................................... 9 8.3 Bietergemeinschaft.......................................................................................................... 10 8.4 Kapazitäten anderer Unternehmen .................................................................................. 11
- Wirtschaftlichkeitsbewertung ........................................................................................... 12 9.1. Zuschlagskriterien ........................................................................................................... 12 9.2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ..................................................................... 12 9.3 Hinweise zur Preisprüfung und Preisdifferenzausgleichen .............................................. 19 9.4 Hinweise zur Vergabe der Einzelaufträge ........................................................................ 19
- Nichtzulassung von mehreren Hauptangeboten, von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen .................................................................................................... 19
- Angebotsbedingungen .................................................................................................... 20 11.1 Überprüfung der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen ................................................. 20 11.2 Mitteilung von Unklarheiten, Widersprüchen oder Rechtsverstößen ................................ 20
- Angebot ........................................................................................................................... 21 12.1 Sprache ........................................................................................................................... 21 12.2 Angebotsunterlagen und Angebotsabgabe ...................................................................... 21 12.2.1 Angebotsunterlagen ........................................................................................................ 21 12.2.2 Angebotsabgabe ............................................................................................................. 21 12.2.3 Inhalt des Angebots/Sonstiges ........................................................................................ 24 12.3 Unzulässigkeit von Änderungen ...................................................................................... 24 12.4 Nachforderung fehlender Unterlagen .............................................................................. 25 12.5 Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ..................................................................... 25 12.6 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ..................................................................... 25 12.7 Schutz von Geschäftsgeheimnissen ................................................................................ 26
- Vertragsbedingungen ...................................................................................................... 26
- Öffnung der Angebote ..................................................................................................... 26
- Eigentum an den Angebotsunterlagen ............................................................................ 26
- Vertraulichkeit ................................................................................................................. 26
- Gewährleistungsausschluss ............................................................................................ 27
- Keine Kostenerstattung ................................................................................................... 27
- Zuständige Vergabekammer ........................................................................................... 27
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- Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen im gegenständlichen Verfahren bestehen aus:
• Teil A – Verfahrensbeschreibung
Teil A 01 Am Vergabeverfahren „Medizinprodukte zur Blutentnahme“ teilnehmende Auftraggeber einschließlich der jeweiligen Kriterien für die Erteilung der Einzelaufträge und deren Gewichtung Teil A 02 Checkliste der verlangten Nachweise zur Angebotsabgabe
• Teil B - Bietererklärungen
Teil B 01 Angebotsschreiben und Bietererklärung Teil B 02 Bietergemeinschaftserklärung Teil B 02 – 1 Erklärung der nicht bevollmächtigten Mitglieder der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe, Nachunternehmer Teil B 03 Bietererklärungen zur Eignung Teil B 04 Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe Teil B 05 Erklärung zu besonderen Bedingungen nach §128 GWB Teil B 06 Konzept „Servicequalität“ Teil B 07 Konzept „Lieferausfall“ Teil B 08 Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette
• Teil C – Rahmenvereinbarung
• Teil D – Leistungsbeschreibung und Preistemplate
Teil D 01 Leistungsbeschreibung Teil D 02 Preistemplate Teil D 03 Katalogtemplate Teil D 04 Hinweise und Checkliste zu Preistemplate und Stammdaten
• Teil E – Bewertungsmatrix
Teil E 01 Bewertungsmatrix
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- Auftraggeber
Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren sind die Mitgliedshäuser der EK-UNICO
GmbH und die Kooperationspartner Sana Einkauf & Logistik GmbH gemäß des Abschnitts 1
der europaweiten Bekanntmachung.
Als führende Einkaufsgemeinschaft im deutschen Gesundheitsmarkt vertritt die EK-UNICO
GmbH die Interessen von derzeit 11 Universitätskliniken aus dem Bundesgebiet.
Die Sana Kliniken AG ist die drittgrößte private Klinikgruppe in Deutschland. Die Sana Kliniken
umfassen 56 Krankenhäuser und fünf Alten- und Pflegeheime. Für die Kliniken in jeglicher
Trägerschaft ist die Sana Einkauf & Logistik GmbH seit mehr als 30 Jahren ein starker Partner
in allen Fragen rund um den Einkauf von Medizinprodukten. Im Rahmen eines konstanten
Zuwachses von Kooperationspartnern in der Sana Einkaufsgemeinschaft sind dieser
zunehmend Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft beigetreten, die als öffentliche
Auftraggeber i. S. d. §§ 98, 99 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
an das Vergaberecht gebunden sind. Um den Krankenhäusern, die öffentliche Auftraggeber
sind, die vergaberechtskonforme Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und
Investitionsgütern zur ermöglichen, führt die Sana Einkauf & Logistik GmbH für diese
Vergabeverfahren nach Maßgabe des GWB-Vergaberechts durch.
- Verfahrensart, Auftragsgegenstand und Losaufteilung, Umfang und Laufzeit
Zur Beschaffung der „Medizinprodukte zur Blutentnahme“ führt die Vergabestelle ein offenes
Verfahren gemäß den §§ 119 Abs. 1, 3 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 1, 2, 15 VgV durch. Im offenen
Verfahren fordern die teilnehmenden Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von
Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit sieben
(7) Rahmenvereinbarungspartnern auf Auftragnehmerseite gemäß §§ 103 Abs. 5 GWB i.V.m.
21 VgV über die Lieferung von folgenden Produkten:
• Medizinprodukte zur Blutentnahme
Der Zuschlag für die zu vergebende Rahmenvereinbarung wird auf die sieben (7)
wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von zwei
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(2) Jahren und beginnt am 01.04.2027. Die Vertragspartner behalten sich ein Optionsrecht für
eine einmalige Verlängerung um ein (1) Jahr vor. Hierzu ist gegenüber dem Auftragnehmer
spätestens fünf (5) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform das Interesse an der
Verlängerungsoption zu erklären. Eine entsprechende Erklärung wird von der Sana Einkauf &
Logistik GmbH bzw. EK-UNICO GmbH, als Vertreter der jeweiligen Auftraggeber, abgegeben.
Die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung wird dabei nur in dem Verhältnis zu dem Auftraggeber
verlängert, der die Option in Anspruch genommen hat. Es gilt die den Vergabeunterlagen
beigefügte Rahmenvereinbarung (Teil C der Vergabeunterlagen).
Die teilnehmenden Auftraggeber können auf Grundlage der Rahmenvereinbarung
Einzelaufträge erteilen. Die zugrunde zu legenden Bewertungskriterien der einzelnen
Auftraggeber, unter Angabe der Kriteriengewichtung, sind dem Teil A 01 der
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kontakt- und Vergabestelle
Kontakt- und Vergabestelle im vorliegenden Vergabeverfahren ist:
Sana Kliniken AG Recht & Compliance / Vergabemanagement Frau Sandra Hoops Adalperostraße 31 85737 Ismaning
- Termine und Fristen
In Bezug auf das gegenständliche Verfahren sind folgende Termine zu beachten:
| Offenes Verfahren | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fristende für die Stellung von Fragen durch das interessierte Unternehmen | 09.11.2026 | ||||
| Ende der Angebotsfrist | 17.11.2026, 12:00 Uhr | ||||
| Bindefrist des Angebotes | 30.04.2027 | ||||
| Voraussichtlicher Leistungsbeginn | 01.04.2027 |
Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und
Antwortenkataloges beantwortet. Die Beantwortung erfolgt durch Veröffentlichung über das
Vergabeportal.
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Die teilnehmenden Auftraggeber behalten sich vor, den vorgesehenen Terminplan ggf.
anzupassen und insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern. Bis zum Ende der
Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
- Kommunikation und Information
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP)
durchgeführt. Die Kommunikation zwischen den Bietern und der Vergabestelle erfolgt
grundsätzlich nur über diese e-Vergabeplattform.
Der Abruf der Vergabeunterlagen ist kostenfrei und ohne Registrierung möglich.
Die interessierten Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, sich kostenfrei zu registrieren
und alle Möglichkeiten der e-Vergabeplattform DTVP zu nutzen. Dazu zählt die Möglichkeit,
Nachrichten mit der Vergabestelle auszutauschen und automatisch per E-Mail über neue
Informationen zum Vergabeverfahren in Kenntnis gesetzt zu werden. Auch eine
Angebotsabgabe in elektronischer Form ist nur möglich, wenn sich der Bieter auf der e-
Vergabeplattform DTVP registriert hat. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm auf
der e-Vergabeplattform DTVP angegebene E-Mail-Adresse während des gesamten
Vergabeverfahrens für Benachrichtigungen zur Verfügung steht und diese regelmäßig
abgerufen werden.
Bietern, die sich nicht registriert haben, obliegt es, regelmäßig auf der e-Vergabeplattform
DTVP zu prüfen, ob neue Unterlagen oder Nachrichten bereitgestellt wurden. Ein Anspruch
nicht-registrierter Bieter auf eine Benachrichtigung über etwaige neue, auf der e-
Vergabeplattform DTVP eingestellte Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung
erhalten Sie unter https://dtvp.de/info-center/faq/.
Technischen Support zur e-Vergabeplattform DTVP leistet der Kundendienst des Deutschen
Vergabeportals, den Sie über das elektronische Kontaktformular unter
https://www.cosinex.de/kontakt.html (Support für Bewerber/Bieter/Rechnungssteller)
erreichen.
- Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das DTVP an die
Vergabestelle zu richten.
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Es wird darum gebeten, die Fragen so zu formulieren, dass diese zusammen mit den
Antworten allen Bietern zur Verfügung gestellt werden können. Die Identität des Fragestellers
wird in den entsprechenden Antworten nicht erkennbar sein. Ggf. werden die Fragen durch
den Auftraggeber umformuliert.
Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung werden die Fragen und Antworten
allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig ausschließlich auf der e-
Vergabeplattform DTVP zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass die Fragen nicht relevant
oder nicht von allgemeinem Interesse sind.
Die Bieter, die sich registriert haben, werden automatisch per E-Mail über neue Informationen
in Kenntnis gesetzt. Bieter, die sich nicht registriert haben, obliegt es, sich in eigener
Verantwortung über Neuigkeiten auf der e-Vergabeplattform DTVP zu informieren.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zu dem unter Nummer 5 genannten Termin bei der
vorgenannten Kontaktstelle eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen
werden grundsätzlich nicht beantwortet. Rügen sind von Bieterfragen klar zu trennen.
- Eignung
Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Unternehmen vergeben werden (§ 122 Abs. 1 GWB).
8.1 Eignungskriterien
Es gelten ausschließlich die in der EU-Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien, die
nachfolgend erneut dargestellt werden:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
• Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6
Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der
Vergabeunterlagen)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-
Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr
der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45
Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2
GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV), dass eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro
Schadensfall besteht oder dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall
abgeschlossen wird. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• Geeignete drei Referenzen – welche mindestens einen Maximalversorger
(Universitätsklinika) und zwei Krankenhäuser beinhalten - über vergleichbare früher
ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den
letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen
mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie
des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (Teil B 03 der
Vergabeunterlagen).
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes,
der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der
Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem
Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte. (Teil B 03 der
Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems
nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder
Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der
Vergabeunterlagen).
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• Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS
oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass
eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der
Vergabeunterlagen).
• Eigenerklärung zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung
(EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) dass eine vollständige Zertifizierung
besteht oder Darlegung der Gründe weshalb keine oder eine teilweise Zertifizierung
besteht und wie weit der Zertifizierungsprozess voran geschritten ist. (Teil B 03 der
Vergabeunterlagen).
Besondere Bedingungen nach § 128 GWB sowie gem. § 42 VgV
• Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe
vorliegt bzw. Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB. (Teil B 03 der
Vergabeunterlagen)
• Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (Teil B 05 der Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung (Teil B 05 der
Vergabeunterlagen)
• Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung weiterer
Bundesländer (Teil B 05 der Vergabeunterlagen)
• Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B 05 der
Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU)
2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 (Teil B 05 der Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der
Kommission vom 19. Juni 2025 (Teil B 05 der Vergabeunterlagen)
8.2 Nachweis der Eignung
Die Bieter haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die unter Ziffer 5.1.9 der
Auftragsbekanntmachung bzw. unter Punkt 8.1. der Verfahrensbeschreibung angegebenen
Unterlagen (Eigenerklärungen oder sonstige Nachweise) vorzulegen. Bitte verwenden Sie
hierzu die Bietererklärung zur Eignung (Teil B 03 der Vergabeunterlagen) sowie die
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Erklärung zu besonderen Bedingungen nach § 128 GWB (Teil B 05 der
Vergabeunterlagen) bzw. Erklärung der nicht bevollmächtigten Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der Nachunternehmer oder Eignungsleiher (Teil B 02 – 1 der
Vergabeunterlagen).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden die teilnehmenden Auftraggeber vom Bieter
ggf. gesondert verlangen, dass Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen
zuständiger Stellen bestätigt werden. Das gilt auch für Erklärungen anderer Unternehmen, die
der Bieter ggf. in seinem Angebot benannt hat.
Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger
Nachweis der Eignung gemäß §§ 48 Abs. 3, 50 VgV akzeptiert. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der
nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur
angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.
Vor einer Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen
will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die
Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
8.3 Bietergemeinschaft
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft hat diese mit ihrem Angebot eine Erklärung aller
Mitglieder in Textform abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Das Formular einer Bietergemeinschaftserklärung ist in Teil B 02 der Vergabeunterlagen
enthalten. Bitte verwenden Sie dieses, falls Sie eine Bietergemeinschaft eingehen wollen. Im
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Hinblick auf die erforderlichen Unterlagen bei der Bildung einer Bietergemeinschaft verweisen
wir auch auf den Teil B 02 – 1 der Vergabeunterlagen.
8.4 Kapazitäten anderer Unternehmen
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen zu bedienen, so muss er die diesbezüglich vorgesehenen Leistungen in seinem
Angebot benennen.
Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und
finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter und die
Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen vorzulegen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular zur
Verpflichtungserklärung in Teil B 04 der Vergabeunterlagen.
Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so hat er die erforderlichen
Eignungsnachweise/die EEE auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
müssen die beteiligten Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist, wie in dem Formular in der
Erklärung Teil B 04 der Vergabeunterlagen vorgesehen, gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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- Wirtschaftlichkeitsbewertung
Für einen Zuschlag kommen nur solche Angebote in Frage, die nicht ausgeschlossen werden
müssen. Formell ordnungsgemäße Angebote eines geeigneten Bieters werden, sofern es
keinen ungewöhnlich niedrigen Preis aufweist, wie folgt gewertet und gewichtet:
9.1. Zuschlagskriterien
| Nr. | Zuschlagskriterien | Gewichtung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Preis | 50 % | ||||||
| 2. | Qualität der Konzepte „Servicequalität“ und „Lieferausfall“ | 35 % | ||||||
| 3. | Vollständigkeit des Angebots | 10 % | ||||||
| 4. | Nachhaltigkeit | 5 % |
Eine Gewichtung von Unterkriterien im konzeptionellen Teil ist nicht vorgesehen; es kommt
auf das Gesamtbild an, das der Bieter im Konzept darstellt.
9.2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist den Angebotsunterlagen die Bewertungsmatrix (Teil D 01 der Vergabeunterlagen) beigefügt.
a) Wertung Preis (Kriterium Nr. 1)
Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Konzentrationspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Konzentrationspreis erhält 50 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Konzentrationspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Konzentrationspreise. Dazu wird der niedrigste Konzentrationspreis durch den Konzentrationspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und – in Bezug auf die Gewichtung - mit 50 multipliziert.
Die Wertungspunkte für die Angebote mit den nächsthöheren Preisen ergeben sich somit aus
folgender Berechnungsformel:
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niedrigster Angebotspreis x 50 = Punktwert Preis des zu wertenden Angebots (Preis)
Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt.
Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
b) Wertung Qualität anhand der Unterkriterien A und B in Form der Konzepte „Servicequalität und Lieferausfall“ (Kriterium Nr. 2)
Die Wertung der Qualität erfolgt in Form von zwei Unterkriterien, welche durch Konzepte des
Bieters abgefragt werden. Die Konzepte des Bieters werden als Unterkriterium A
„Servicequalität“ (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) und B „Lieferausfall“ (Teil B 07 der
Vergabeunterlagen), im Hinblick darauf bewertet, in welchem Maß die Angaben in den
Konzepten eine qualitativ hochwertige Auftragsausführung in Bezug auf die in dem Vertrag
und seinen Anlagen aufgestellten Leistungsanforderungen erwarten lassen. Insgesamt wird
das Hauptkriterium „Qualität“ mit 35 Wertungspunkten bewertet. Diese teilen sich wie folgt in
Unterkriterien auf:
o Unterkriterium A Konzept „Servicequalität“ gewichtet mit 15 Wertungspunkten
o Unterkriterium B Konzept „Lieferausfall“ gewichtet mit 20 Wertungspunkten
i) Unterkriterium A: Konzept „Servicequalität“ (Teil B 06 der Vergabeunterlagen)
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch
die Bieter ein schriftliches Konzept „Servicequalität“ (Teil B 06 der Vergabeunterlagen)
mit dem Angebot vorzulegen.
Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der
Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht
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auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten
Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil.
Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept
„Servicequalität“:
-
Erreichbarkeit Außendienst
-
Erreichbarkeit Innendienst
-
Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter
-
Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet
-
Beratung
-
Reklamationsbearbeitung
-
Umstellungsunterstützung und –begleitung
Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Insgesamt
können hierbei maximal 15 Punkte erreicht werden.
Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet:
| 1. Erreichbarkeit Außendienst | 0,75 Punkte = montags bis sonntags 0,5 Punkte = montags bis samstags 0,25 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte keine Angabe |
|---|---|
| 2. Erreichbarkeit Innendienst | 0,75 Punkte = montags bis sonntags 0,5 Punkte = montags bis samstags 0,25 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte = keine Angabe |
| 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter | 0,75 Punkte = max. 48 Stunden 0,5 Punkte = max. 72 Stunden 0,25 Punkte = Mehr als 72 Stunden 0 Punkte = keine Angabe |
| 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet | 0,75 Punkte = mehr als 6 Mitarbeiter 0,5 Punkte = 4 - 5 Mitarbeiter 0,25 Punkte = min. 3 Mitarbeiter 0 Punkte = < 3 Mitarbeiter |
Die Bewertung der Konzeptpunkte 5-6 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem:
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3,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers fast vollständig umsetzt) 1,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0,5 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept)
Die Bewertung des Konzeptpunkts 7 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 6,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers fast vollständig umsetzt) 2,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept)
Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu
dem betreffenden Unterkriterium A vergeben wird.
ii) Unterkriterium B: Konzept „Lieferausfall“ (Teil B 07 der Vergabeunterlagen)
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch
die Bieter ein schriftliches Konzept „Lieferausfall“ (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit
dem Angebot vorzulegen.
Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der
Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht
auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten
Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil.
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Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept „Lieferausfall“:
-
Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen
-
Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen
-
Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne
Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen)
- Umstellungsunterstützung und –begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen
Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Insgesamt
können hierbei maximal 20 Punkte erreicht werden.
Die Konzeptpunkte 1-3 werden wie folgt bewertet:
| 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen | 5 Punkte = Information unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) bei Eingang der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 4 Punkte = Information noch am gleichen Tag des Eingangs der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 2 Punkte = Information am auf den Eingang der Bestellung folgenden Tag über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe |
|---|---|
| 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen | 5 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe |
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in Kooperation mit der Sana Einkauf & Logistik GmbH Vergabeunterlagen „Medizinprodukte zur Blutentnahme“ Nr. 2026-10 Verfahrensbeschreibung
- Information über die Reichweite des 5 Punkte = Information am gleichen Tag Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur bzw. am ersten Werktag nach einzelne Regionen/ Kliniken oder das Bekanntwerden des gesamte Land betroffen) Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Information bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Information bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe
Die Bewertung des Konzeptpunktes 4 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 5 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 4 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt) 3 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 2 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept)
Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu
dem betreffenden Unterkriterium B vergeben wird.
Gesamthaft können im Rahmen der Wertung für Qualität (Kriterium Nr. 2) maximal 35
Wertungspunkte erreicht werden: Diese werden nach folgender Formel für die Wertung
addiert:
| Wertungspunkte Unterkriterium A | ||
|---|---|---|
| + Wertungspunkte Unterkriterium B | ||
| = Gesamtwertungspunkte Qualität |
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c) Wertung der Vollständigkeit des Angebots (Kriterium Nr. 3)
Bewertet wird die Vollständigkeit des Angebots im Hinblick auf die ausgeschriebenen
Produkte. Dabei gilt, dass der Bieter, der vollständig anbietet hierfür 10 Punkte erhält.
Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang wie folgt vorgesehen:
- Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 80 % – 100 % 10 Punkte
- Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 60 % – 79 % 8 Punkte
- Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 50 % – 59 % 6 Punkte
- Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 40 % – 49 % 4 Punkte
- Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 30 % – 39 % 2 Punkt
- Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu weniger als 30 % 0 Punkte
d) Wertung der Nachhaltigkeit anhand des Nachweises der Nachhaltigkeitsmaßnahmen (Teil B 08 der Vergabeunterlagen) (Kriterium Nr. 4)
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die
Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit – somit ökologische, soziale und ökonomische
Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 der
Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen
CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B.
Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG,
MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb
darstellen.
Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem
Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine
Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine
Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
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e) Gesamtbewertung
Bezuschlagt wird das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus der Addition der in den
einzelnen Zuschlagskriterien (Preis- und Qualitätskriterien, Vollständigkeit des Angebots und
Nachhaltigkeit) erzielten Wertungspunkte. Maximal können 100 Punkte erreicht werden.
Gesamtpunktwert = Punktwert (Preis) + Punktwert (Qualität der Konzepte “Servicequalität“ und „Lieferausfall“)
- Punktwert (Vollständigkeit) + Punktwert (Nachhaltigkeit)
Die sieben (7) Bieter mit den höchsten Gesamtpunktwerten erhalten den Zuschlag.
9.3 Hinweise zur Preisprüfung und Preisdifferenzausgleichen
Die beteiligten Kliniken behalten sich vor, die von den Bietern angebotenen Preise durch einen
unabhängigen, von den beteiligten Kliniken bestellten Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen.
9.4 Hinweise zur Vergabe der Einzelaufträge
Auf der Grundlage der vergebenen Rahmenvereinbarungen werden die beauftragenden
Auftraggeber Einzelaufträge erteilen und die zu beschaffenden Produkte bestellen. Die
Kriterien, nach denen der jeweilige Auftraggeber die Einzelaufträge erteilt, sind im Teil A 01
zu diesen Vergabeunterlagen aufgeführt.
Mit dem Angebot ist auch Formblatt des Teils B 06 Konzept „Servicequalität“, das Formblatt
Teil B 07 „Lieferausfall“, das Formblatt des Teils B 08 „Nachhaltigkeitserklärung entlang der
Lieferkette“ einzureichen. Die Mitgliedshäuser der EK-UNICO sowie die Kooperationspartner
der Sana Einkauf & Logistik GmbH, die bei der Vergabe der Einzelaufträge das Kriterium
„Servicequalität“, „Lieferausfall“ und „Nachhaltigkeit“ berücksichtigen (siehe Teil A 01),
bewerten u.a. aufgrund der in diesen Formblättern gemachten Angaben, an welche
Rahmenvereinbarungspartner sie die Einzelaufträge vergeben. Deshalb liegt eine
aussagekräftige Darstellung durch die Bieter in deren Interesse.
- Nichtzulassung von mehreren Hauptangeboten, von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote, Nebenangebote und Änderungsvorschläge durch einen
Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft ist ausgeschlossen
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- Angebotsbedingungen
11.1 Überprüfung der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen
Die interessierten Unternehmen haben die erhaltenen Vergabeunterlagen anhand des
vorangestellten Unterlagenverzeichnisses und auch im Übrigen auf Vollständigkeit zu
überprüfen. Fehlen Unterlagen, so haben sie die Auftraggeber darauf unverzüglich und vor
Angebotsabgabe in Textform, gerichtet an die Kontaktstelle (Ziffer 4), über die e-
Vergabeplattform DTVP hinzuweisen.
11.2 Mitteilung von Unklarheiten, Widersprüchen oder Rechtsverstößen
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder
widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen
geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er
sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten
hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot
einzukalkulieren.
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der
Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten,
wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
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- Angebot
12.1 Sprache
Das Angebot ist grundsätzlich in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Ausnahmen gelten für etwaige Bescheinigungen zum Nachweis der Eignung, die der Bieter
mit seinem Angebot einreicht (siehe Ziffer 8.1).
12.2 Angebotsunterlagen und Angebotsabgabe
12.2.1 Angebotsunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Für die
Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die beigefügten Dokumente bzw. Dateien zu
verwenden. Die Angebotsunterlagen müssen - soweit nicht in den Vergabeunterlagen
explizit abweichend geregelt - vollständig ausgefüllt sein, sowie alle geforderten
Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt einzureichende
Unterlagen, Dokumente und Formblätter enthalten.
12.2.2 Angebotsabgabe
Für die Abgabe des Angebots gilt folgendes:
Angebote können
- elektronisch in Textform
- elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
- elektronisch mit qualifizierter Signatur
eingereicht werden.
a) Textteil des Angebots
Für die elektronische Angebotsübermittlung ist die kostenfreie Registrierung auf der e-
Vergabeplattform DTVP erforderlich.
Der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, sind an den vorgesehenen
Stellen des Angebotsschreibens und der abzugebenden Erklärungsvordrucke namentlich zu
benennen. Eine Unterschrift auf den Formularen ist nicht erforderlich (§ 126b BGB).
Die Dateien können grundsätzlich als Word- oder PDF-Datei eingereicht werden. Die
ausgefüllte Leistungsbeschreibung sowie das Preistemplate sind im Excel-Dateiformat
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einzureichen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
über die e-Vergabeplattform DTVP der Vergabestelle zu übermitteln.
Das Angebot muss bis spätestens zum
17.11.2026, 12:00 Uhr
auf der e-Vergabeplattform DTVP eingestellt sein
b) Preisangaben
Für die vollständige Angebotsabgabe sind sowohl Leistungsbeschreibung (Teil D 01 der
Vergabeunterlagen) als auch das Preistemplate (Teil D 02 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt
einzureichen. Beachten Sie dabei die folgenden Hinweise zur Bearbeitung der Anlagen:
- Leistungsbeschreibung und Angebotsschreiben
Das Angebot muss die in der Leistungsbeschreibung und im Angebotsschreiben
geforderten Preisangaben an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig enthalten. Bitte
tragen Sie die Preise in den markierten Feldern der zu bepreisenden
Leistungsbeschreibung (Teil D 01 der Vergabeunterlagen) sowie in das Preistemplate (Teil
D 02 der Vergabeunterlagen) ein, wie dort erläutert. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter
Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots in dem
Preistemplate (Teil D 02 der Vergabeunterlagen) beim Gesamtpreis brutto hinzuzufügen.
Alle Preise sind in der Leistungsbeschreibung und im Angebotsschreiben in Euro mit
höchstens vier Nachkommastellen anzugeben. Entspricht ein Gesamtbetrag nicht dem
Ergebnis einer Addition oder Multiplikation, so ist der Einzelpreis maßgebend.
Die zu bepreisende Leistungsbeschreibung (Teil D 01 der Vergabeunterlagen) muss die
geforderten sonstigen Angaben (sofern zutreffend) enthalten:
-
Artikelbezeichnung
-
Lieferantenartikelnummer
-
Farbe
-
Bezeichnung der kleinsten Abgabeeinheit (bspw. Stück)
-
Kleinste Versandeinheit
-
Inhalt (Stück) je kleinster Versandeinheit
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- Konzentrationspreis pro Stück (bei mind. 70 % Volumenabdeckung)
Die Angaben sind an den geforderten Stellen der zu bepreisenden Leistungsbeschreibung
einzutragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Wertungspreise mit der Angabe in der Spalte
„Verbrauchsmenge in Stück p.a.“ multipliziert werden. Das Produkt aus diesen Faktoren
wird in der Spalte „Konzentrationspreis gesamt“ eingetragen und ist für die
Angebotswertung maßgeblich.
Die in der zu bepreisenden Leistungsbeschreibung (Teil D 01 der Vergabeunterlagen)
genannten Mengen sind Schätzmengen, die auf den geplanten, im Vertragszeitraum
erwarteten Beschaffungsvolumina beruhen. Die Schätzmengen wurden mit größtmöglicher
Sorgfalt von den beteiligten Kliniken ermittelt. Gleichwohl können und werden keine
verbindlichen Abnahmemengen zugesagt. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Mengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. In Bezug auf die
Leistungsbeschreibung gilt: Das 2,5-fache der in den Vergabeunterlagen angegebenen,
voraussichtlichen Bedarfsmenge gilt je Los als (theoretische) Höchstmenge im Sinne der
Rechtsprechung des EuGHs (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)
- Preistemplate und Katalogtemplate
Bitte beachten Sie zur vollständigen und korrekten Befüllung der Preis- und
Katalogtemplates (Teil D 02 und D 03 der Vergabeunterlagen), welche Ihrem Angebot
beizulegen sind, die Hinweise und Checkliste zu Preistemplate und Stammdaten (Teil D 04
der Vergabeunterlagen).
In der Leistungsbeschreibung sind Produkte aus einem Produktportfolio bzw.
Produktkategorie ausgeschrieben, welchem auch weitgehend identische Produkte
unterfallen, die sich nur in einzelnen technischen Spezifikationen unterscheiden. Die
Produkte, die nicht in der Leistungsbeschreibung bezeichnet werden, jedoch der jeweiligen
Produktkategorie unterfallen und im Sortiment des Bieters vorhanden sind, sind alle in dem
Preistemplate (Teil D 02 der Vergabeunterlagen) näher zu bezeichnen. Die in dem
Preistemplate angebotenen Produkte sind nicht wertungsrelevant. Wertungsrelevant sind
ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung angebotenen Produkte.
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Die Auftraggeber sind berechtigt die jeweiligen Produkte zu den angebotenen
Konzentrationspreis in der Leistungsbeschreibung bzw. in dem Preistemplate zu
beschaffen.
- Form der Leistungsbeschreibung und des Preistemplates
Die zu bepreisende Leistungsbeschreibung und das Preistemplate sind zwingend in den
den Vergabeunterlagen beigefügten Anlagen zu ergänzen und als Excel-Datei abzugeben.
Damit ein Übertrag der Konzentrationspreise und der sonstigen Angaben aus den
bezuschlagten Angeboten in das Artikelinformationssystem der Sana Einkauf & Logistik
GmbH (Sana PIM) ohne Schwierigkeiten erfolgen kann, dürfen die Dateien vom Bieter nicht
mit einem Kennwort versehen oder gesperrt werden.
12.2.3 Inhalt des Angebots/Sonstiges
Bitte beachten Sie vor Abgabe Ihres Angebotes die in dem Teil A 02 der Vergabeunterlagen
aufgeführte Checkliste. Sie soll Ihnen als Hilfestellung zur Abgabe eines vollständigen
Angebotes dienen. Überprüfen Sie daher Ihr Angebot vor Abgabe bitte anhand der Checkliste
auf Vollständigkeit. Die genauen Anforderungen an die beizufügenden Unterlagen
entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Checkliste entbindet Sie nicht von Ihrer
Sorgfaltspflicht zur eigenständigen Durchsicht des Angebotes auf Vollständigkeit und
Richtigkeit.
12.3 Unzulässigkeit von Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Fügt der Bieter seinem Angebot eigene AGB o.ä.
bei, gelten diese nicht.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Bieter Prospekte o.ä. mit ihrem Angebot
einreichen dürfen. Diese dienen jedoch ausschließlich informatorischen Zwecken. Angaben in
den Prospekten o.ä., die in Widerspruch zu den Vergabeunterlagen oder den sonstigen
Angaben im Angebot stehen, sind inhaltlich unbeachtlich und werden nicht
Angebotsbestandteil.
Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen der Angebote sind lediglich bis zum Ablauf
der Angebotsfrist zulässig. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist mittels
Nachricht über die Vergabeplattform zurückgezogen werden. Änderungen des Bieters an
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seinen eigenen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls ist das Angebot
auszuschließen.
12.4 Nachforderung fehlender Unterlagen
Die Vergabestelle kann den jeweiligen Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer angemessenen Frist, die von der
Vergabestelle festgelegt wird, nach Aufforderung über die Vergabeplattform bei der für den
Eingang der Angebote benannten Kontaktstelle (Ziffer 4) eingegangen sein; nach fruchtlosem
Fristablauf erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
12.5 Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
Die Bieter sind dazu verpflichtet im Vergabeverfahren entsprechende Erklärungen zur Zahlung
von Tariftreue- und Mindestlohn (auch durch ihre Nachunternehmer) abzugeben und sich an
die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Hierfür haben Bieter die Verpflichtungserklärung –
wenn zutreffend – in Teil B04 und in Teil B05 mit Angebotsabgabe einzureichen.
Im Übrigen ist jeder Rahmenvereinbarungspartner auf Auftragnehmerseite verpflichtet, auf
Verlangen des jeweiligen Auftraggebers vor der Erteilung eines Einzelauftrags ggf. weitere
Erklärungen und Nachweise gemäß den Anforderungen des für den beauftragenden
Auftraggeber gültigen landesrechtlichen Tariftreue- bzw. Vergabegesetzes vorzulegen.
12.6 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen
Unternehmen verbunden ist.
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12.7 Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Die Bieter haben mit Übersendung ihres Angebots diejenigen Stellen zu bezeichnen, die dem
Geheimnisschutz im Sinne von § 165 GWB unterliegen.
Die bepreiste Leistungsbeschreibung bedarf keiner gesonderten Kennzeichnung, da die darin
enthaltenen Angaben als Geschäftsgeheimnisse gelten.
- Vertragsbedingungen
Es gelten die Vertragsbedingungen der Rahmenvereinbarung, welche als Teil C Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Es sind insbesondere folgende Mindestbedingungen einzuhalten und werden mit Angebotsabgabe bestätigt:
• Die zu vergebende Leistung wird vollständig und komplett angeboten.
• Die Lieferung an die jeweilige beteiligte Klinik erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung. (Hinweis: Der Bestelltag wird nicht mitgezählt.)
• Die Lieferung ist für die jeweilige beteiligte Klinik nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Des Weiteren wird mit der Abgabe des Angebots die Erfüllung der Mindestbedingungen aus der bepreisten Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) zugesichert.
- Öffnung der Angebote
Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
- Eigentum an den Angebotsunterlagen
Das Eigentum an den eingereichten Angebotsunterlagen geht auf die beteiligten Kliniken über.
Die eingereichten Angebote werden von den beteiligten Kliniken gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Angebote vernichtet.
- Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und das interessierte Unternehmen, das die Vergabeunterlagen abgerufen
hat, verpflichten sich, im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangte Informationen vertraulich
zu behandeln.
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Alle Unterlagen, die den interessierten Unternehmen im Zusammenhang mit den
Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der beteiligten Kliniken, der
Sana Einkauf & Logistik GmbH und der EK-UNICO GmbH nicht für andere Zwecke verwendet,
vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Das vom interessierten Unternehmen beschäftigte Personal ist zur entsprechenden
Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom interessierten Unternehmen im
Zusammenhang mit diesem Projekt beauftragten Unternehmen.
- Gewährleistungsausschluss
Die Bieter müssen/können sich über die bestehenden Gegebenheiten, sowie über die
Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen, selbst ein Bild verschaffen und die
Informationen des Auftraggebers entsprechend prüfen. Die Bieter haben verbleibende etwaige
Risiken in ihre Angebotskalkulation einzubeziehen. Der Bieter bestätigt mit seinem Angebot,
sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen informiert zu haben. Er erkennt an,
dass der Auftraggeber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und
Informationen übernimmt und ihm insoweit keine Schadensersatzansprüche zustehen.
- Keine Kostenerstattung
Kosten, die den Bietern für die Erstellung des Angebots im Rahmen des vorliegenden
Vergabeverfahrens entstehen, werden nicht erstattet.
- Zuständige Vergabekammer
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet
sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Zuständig ist die Vergabekammer Westfalen, Spruchkörper Münster, Albrecht-Thaer-
Straße 9, 48147 Münster.
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