01_Teil_A Verfahrensbeschreibung_Blutentnahme_16102026.pdf

Medizinprodukte zur Blutentnahme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 20:56 (Europe/Berlin)

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Verfahrensbeschreibung

„Medizinprodukte zur Blutentnahme“

Teil A der Vergabeunterlagen

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EK-UNICO GmbH

in Kooperation mit der Sana Einkauf & Logistik GmbH Vergabeunterlagen „Medizinprodukte zur Blutentnahme“ Nr. 2026-10 Verfahrensbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

  1. Vergabeunterlagen ............................................................................................................ 3
  2. Auftraggeber ..................................................................................................................... 4
  3. Verfahrensart, Auftragsgegenstand und Losaufteilung, Umfang und Laufzeit.................... 4
  4. Kontakt- und Vergabestelle ............................................................................................... 5
  5. Kommunikation und Information ........................................................................................ 6
  6. Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren.................................................................... 6
  7. Eignung ............................................................................................................................. 7 8.1 Eignungskriterien .............................................................................................................. 7 8.2 Nachweis der Eignung ...................................................................................................... 9 8.3 Bietergemeinschaft.......................................................................................................... 10 8.4 Kapazitäten anderer Unternehmen .................................................................................. 11
  8. Wirtschaftlichkeitsbewertung ........................................................................................... 12 9.1. Zuschlagskriterien ........................................................................................................... 12 9.2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ..................................................................... 12 9.3 Hinweise zur Preisprüfung und Preisdifferenzausgleichen .............................................. 19 9.4 Hinweise zur Vergabe der Einzelaufträge ........................................................................ 19
  9. Nichtzulassung von mehreren Hauptangeboten, von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen .................................................................................................... 19
  10. Angebotsbedingungen .................................................................................................... 20 11.1 Überprüfung der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen ................................................. 20 11.2 Mitteilung von Unklarheiten, Widersprüchen oder Rechtsverstößen ................................ 20
  11. Angebot ........................................................................................................................... 21 12.1 Sprache ........................................................................................................................... 21 12.2 Angebotsunterlagen und Angebotsabgabe ...................................................................... 21 12.2.1 Angebotsunterlagen ........................................................................................................ 21 12.2.2 Angebotsabgabe ............................................................................................................. 21 12.2.3 Inhalt des Angebots/Sonstiges ........................................................................................ 24 12.3 Unzulässigkeit von Änderungen ...................................................................................... 24 12.4 Nachforderung fehlender Unterlagen .............................................................................. 25 12.5 Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ..................................................................... 25 12.6 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ..................................................................... 25 12.7 Schutz von Geschäftsgeheimnissen ................................................................................ 26
  12. Vertragsbedingungen ...................................................................................................... 26
  13. Öffnung der Angebote ..................................................................................................... 26
  14. Eigentum an den Angebotsunterlagen ............................................................................ 26
  15. Vertraulichkeit ................................................................................................................. 26
  16. Gewährleistungsausschluss ............................................................................................ 27
  17. Keine Kostenerstattung ................................................................................................... 27
  18. Zuständige Vergabekammer ........................................................................................... 27

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  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen im gegenständlichen Verfahren bestehen aus:

• Teil A – Verfahrensbeschreibung

Teil A 01 Am Vergabeverfahren „Medizinprodukte zur Blutentnahme“ teilnehmende Auftraggeber einschließlich der jeweiligen Kriterien für die Erteilung der Einzelaufträge und deren Gewichtung Teil A 02 Checkliste der verlangten Nachweise zur Angebotsabgabe

• Teil B - Bietererklärungen

Teil B 01 Angebotsschreiben und Bietererklärung Teil B 02 Bietergemeinschaftserklärung Teil B 02 – 1 Erklärung der nicht bevollmächtigten Mitglieder der Bietergemeinschaft, Eignungsleihe, Nachunternehmer Teil B 03 Bietererklärungen zur Eignung Teil B 04 Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe Teil B 05 Erklärung zu besonderen Bedingungen nach §128 GWB Teil B 06 Konzept „Servicequalität“ Teil B 07 Konzept „Lieferausfall“ Teil B 08 Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette

• Teil C – Rahmenvereinbarung

• Teil D – Leistungsbeschreibung und Preistemplate

Teil D 01 Leistungsbeschreibung Teil D 02 Preistemplate Teil D 03 Katalogtemplate Teil D 04 Hinweise und Checkliste zu Preistemplate und Stammdaten

• Teil E – Bewertungsmatrix

Teil E 01 Bewertungsmatrix

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  1. Auftraggeber

Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren sind die Mitgliedshäuser der EK-UNICO

GmbH und die Kooperationspartner Sana Einkauf & Logistik GmbH gemäß des Abschnitts 1

der europaweiten Bekanntmachung.

Als führende Einkaufsgemeinschaft im deutschen Gesundheitsmarkt vertritt die EK-UNICO

GmbH die Interessen von derzeit 11 Universitätskliniken aus dem Bundesgebiet.

Die Sana Kliniken AG ist die drittgrößte private Klinikgruppe in Deutschland. Die Sana Kliniken

umfassen 56 Krankenhäuser und fünf Alten- und Pflegeheime. Für die Kliniken in jeglicher

Trägerschaft ist die Sana Einkauf & Logistik GmbH seit mehr als 30 Jahren ein starker Partner

in allen Fragen rund um den Einkauf von Medizinprodukten. Im Rahmen eines konstanten

Zuwachses von Kooperationspartnern in der Sana Einkaufsgemeinschaft sind dieser

zunehmend Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft beigetreten, die als öffentliche

Auftraggeber i. S. d. §§ 98, 99 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

an das Vergaberecht gebunden sind. Um den Krankenhäusern, die öffentliche Auftraggeber

sind, die vergaberechtskonforme Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und

Investitionsgütern zur ermöglichen, führt die Sana Einkauf & Logistik GmbH für diese

Vergabeverfahren nach Maßgabe des GWB-Vergaberechts durch.

  1. Verfahrensart, Auftragsgegenstand und Losaufteilung, Umfang und Laufzeit

Zur Beschaffung der „Medizinprodukte zur Blutentnahme“ führt die Vergabestelle ein offenes

Verfahren gemäß den §§ 119 Abs. 1, 3 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 1, 2, 15 VgV durch. Im offenen

Verfahren fordern die teilnehmenden Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von

Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf.

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit sieben

(7) Rahmenvereinbarungspartnern auf Auftragnehmerseite gemäß §§ 103 Abs. 5 GWB i.V.m.

21 VgV über die Lieferung von folgenden Produkten:

• Medizinprodukte zur Blutentnahme

Der Zuschlag für die zu vergebende Rahmenvereinbarung wird auf die sieben (7)

wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von zwei

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(2) Jahren und beginnt am 01.04.2027. Die Vertragspartner behalten sich ein Optionsrecht für

eine einmalige Verlängerung um ein (1) Jahr vor. Hierzu ist gegenüber dem Auftragnehmer

spätestens fünf (5) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform das Interesse an der

Verlängerungsoption zu erklären. Eine entsprechende Erklärung wird von der Sana Einkauf &

Logistik GmbH bzw. EK-UNICO GmbH, als Vertreter der jeweiligen Auftraggeber, abgegeben.

Die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung wird dabei nur in dem Verhältnis zu dem Auftraggeber

verlängert, der die Option in Anspruch genommen hat. Es gilt die den Vergabeunterlagen

beigefügte Rahmenvereinbarung (Teil C der Vergabeunterlagen).

Die teilnehmenden Auftraggeber können auf Grundlage der Rahmenvereinbarung

Einzelaufträge erteilen. Die zugrunde zu legenden Bewertungskriterien der einzelnen

Auftraggeber, unter Angabe der Kriteriengewichtung, sind dem Teil A 01 der

Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  1. Kontakt- und Vergabestelle

Kontakt- und Vergabestelle im vorliegenden Vergabeverfahren ist:

Sana Kliniken AG Recht & Compliance / Vergabemanagement Frau Sandra Hoops Adalperostraße 31 85737 Ismaning

  1. Termine und Fristen

In Bezug auf das gegenständliche Verfahren sind folgende Termine zu beachten:

Offenes Verfahren
Fristende für die Stellung von Fragen durch das interessierte Unternehmen09.11.2026
Ende der Angebotsfrist17.11.2026, 12:00 Uhr
Bindefrist des Angebotes30.04.2027
Voraussichtlicher Leistungsbeginn01.04.2027

Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und

Antwortenkataloges beantwortet. Die Beantwortung erfolgt durch Veröffentlichung über das

Vergabeportal.

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Die teilnehmenden Auftraggeber behalten sich vor, den vorgesehenen Terminplan ggf.

anzupassen und insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern. Bis zum Ende der

Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.

  1. Kommunikation und Information

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP)

durchgeführt. Die Kommunikation zwischen den Bietern und der Vergabestelle erfolgt

grundsätzlich nur über diese e-Vergabeplattform.

Der Abruf der Vergabeunterlagen ist kostenfrei und ohne Registrierung möglich.

Die interessierten Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, sich kostenfrei zu registrieren

und alle Möglichkeiten der e-Vergabeplattform DTVP zu nutzen. Dazu zählt die Möglichkeit,

Nachrichten mit der Vergabestelle auszutauschen und automatisch per E-Mail über neue

Informationen zum Vergabeverfahren in Kenntnis gesetzt zu werden. Auch eine

Angebotsabgabe in elektronischer Form ist nur möglich, wenn sich der Bieter auf der e-

Vergabeplattform DTVP registriert hat. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm auf

der e-Vergabeplattform DTVP angegebene E-Mail-Adresse während des gesamten

Vergabeverfahrens für Benachrichtigungen zur Verfügung steht und diese regelmäßig

abgerufen werden.

Bietern, die sich nicht registriert haben, obliegt es, regelmäßig auf der e-Vergabeplattform

DTVP zu prüfen, ob neue Unterlagen oder Nachrichten bereitgestellt wurden. Ein Anspruch

nicht-registrierter Bieter auf eine Benachrichtigung über etwaige neue, auf der e-

Vergabeplattform DTVP eingestellte Unterlagen besteht nicht.

Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung

erhalten Sie unter https://dtvp.de/info-center/faq/.

Technischen Support zur e-Vergabeplattform DTVP leistet der Kundendienst des Deutschen

Vergabeportals, den Sie über das elektronische Kontaktformular unter

https://www.cosinex.de/kontakt.html (Support für Bewerber/Bieter/Rechnungssteller)

erreichen.

  1. Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren

Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das DTVP an die

Vergabestelle zu richten.

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Es wird darum gebeten, die Fragen so zu formulieren, dass diese zusammen mit den

Antworten allen Bietern zur Verfügung gestellt werden können. Die Identität des Fragestellers

wird in den entsprechenden Antworten nicht erkennbar sein. Ggf. werden die Fragen durch

den Auftraggeber umformuliert.

Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung werden die Fragen und Antworten

allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig ausschließlich auf der e-

Vergabeplattform DTVP zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass die Fragen nicht relevant

oder nicht von allgemeinem Interesse sind.

Die Bieter, die sich registriert haben, werden automatisch per E-Mail über neue Informationen

in Kenntnis gesetzt. Bieter, die sich nicht registriert haben, obliegt es, sich in eigener

Verantwortung über Neuigkeiten auf der e-Vergabeplattform DTVP zu informieren.

Fragen und Hinweise, die nicht bis zu dem unter Nummer 5 genannten Termin bei der

vorgenannten Kontaktstelle eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist

beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen

werden grundsätzlich nicht beantwortet. Rügen sind von Bieterfragen klar zu trennen.

  1. Eignung

Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Unternehmen vergeben werden (§ 122 Abs. 1 GWB).

8.1 Eignungskriterien

Es gelten ausschließlich die in der EU-Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien, die

nachfolgend erneut dargestellt werden:

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

• Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6

Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter

ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der

Vergabeunterlagen)

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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen

Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-

Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)

• Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der

Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr

der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45

Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)

• Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2

GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV), dass eine Berufs- oder

Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für

Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro

Schadensfall besteht oder dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall

abgeschlossen wird. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Geeignete drei Referenzen – welche mindestens einen Maximalversorger

(Universitätsklinika) und zwei Krankenhäuser beinhalten - über vergleichbare früher

ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den

letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen

mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie

des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (Teil B 03 der

Vergabeunterlagen).

• Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes,

der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der

Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem

Inverkehrbringen der angebotenen Medizinprodukte. (Teil B 03 der

Vergabeunterlagen)

• Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems

nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder

Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der

Vergabeunterlagen).

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• Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS

oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass

eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt (Teil B 03 der

Vergabeunterlagen).

• Eigenerklärung zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung

(EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) dass eine vollständige Zertifizierung

besteht oder Darlegung der Gründe weshalb keine oder eine teilweise Zertifizierung

besteht und wie weit der Zertifizierungsprozess voran geschritten ist. (Teil B 03 der

Vergabeunterlagen).

Besondere Bedingungen nach § 128 GWB sowie gem. § 42 VgV

• Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe

vorliegt bzw. Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB. (Teil B 03 der

Vergabeunterlagen)

• Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (Teil B 05 der Vergabeunterlagen)

• Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung (Teil B 05 der

Vergabeunterlagen)

• Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung weiterer

Bundesländer (Teil B 05 der Vergabeunterlagen)

• Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B 05 der

Vergabeunterlagen)

• Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU)

2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.

833/2014 (Teil B 05 der Vergabeunterlagen)

• Eigenerklärung zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der

Kommission vom 19. Juni 2025 (Teil B 05 der Vergabeunterlagen)

8.2 Nachweis der Eignung

Die Bieter haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die unter Ziffer 5.1.9 der

Auftragsbekanntmachung bzw. unter Punkt 8.1. der Verfahrensbeschreibung angegebenen

Unterlagen (Eigenerklärungen oder sonstige Nachweise) vorzulegen. Bitte verwenden Sie

hierzu die Bietererklärung zur Eignung (Teil B 03 der Vergabeunterlagen) sowie die

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Erklärung zu besonderen Bedingungen nach § 128 GWB (Teil B 05 der

Vergabeunterlagen) bzw. Erklärung der nicht bevollmächtigten Mitglieder der

Bietergemeinschaft, der Nachunternehmer oder Eignungsleiher (Teil B 02 – 1 der

Vergabeunterlagen).

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden die teilnehmenden Auftraggeber vom Bieter

ggf. gesondert verlangen, dass Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen

zuständiger Stellen bestätigt werden. Das gilt auch für Erklärungen anderer Unternehmen, die

der Bieter ggf. in seinem Angebot benannt hat.

Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger

Nachweis der Eignung gemäß §§ 48 Abs. 3, 50 VgV akzeptiert. Es wird darauf hingewiesen,

dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der

nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur

angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.

Vor einer Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen

will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die

Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die

deutsche Sprache beizufügen.

8.3 Bietergemeinschaft

Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft hat diese mit ihrem Angebot eine Erklärung aller

Mitglieder in Textform abzugeben,

• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages

bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und

• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Das Formular einer Bietergemeinschaftserklärung ist in Teil B 02 der Vergabeunterlagen

enthalten. Bitte verwenden Sie dieses, falls Sie eine Bietergemeinschaft eingehen wollen. Im

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Hinblick auf die erforderlichen Unterlagen bei der Bildung einer Bietergemeinschaft verweisen

wir auch auf den Teil B 02 – 1 der Vergabeunterlagen.

8.4 Kapazitäten anderer Unternehmen

Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen

ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer

Unternehmen zu bedienen, so muss er die diesbezüglich vorgesehenen Leistungen in seinem

Angebot benennen.

Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und

finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe

die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm

die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese

Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter und die

Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen

dieser Unternehmen vorzulegen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular zur

Verpflichtungserklärung in Teil B 04 der Vergabeunterlagen.

Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so hat er die erforderlichen

Eignungsnachweise/die EEE auch für dieses Unternehmen abzugeben.

Im Falle der Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

müssen die beteiligten Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend

dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist, wie in dem Formular in der

Erklärung Teil B 04 der Vergabeunterlagen vorgesehen, gleichzeitig mit der

Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen

Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,

innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

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  1. Wirtschaftlichkeitsbewertung

Für einen Zuschlag kommen nur solche Angebote in Frage, die nicht ausgeschlossen werden

müssen. Formell ordnungsgemäße Angebote eines geeigneten Bieters werden, sofern es

keinen ungewöhnlich niedrigen Preis aufweist, wie folgt gewertet und gewichtet:

9.1. Zuschlagskriterien

Nr.ZuschlagskriterienGewichtung
1.Preis50 %
2.Qualität der Konzepte „Servicequalität“ und „Lieferausfall“35 %
3.Vollständigkeit des Angebots10 %
4.Nachhaltigkeit5 %

Eine Gewichtung von Unterkriterien im konzeptionellen Teil ist nicht vorgesehen; es kommt

auf das Gesamtbild an, das der Bieter im Konzept darstellt.

9.2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist den Angebotsunterlagen die Bewertungsmatrix (Teil D 01 der Vergabeunterlagen) beigefügt.

a) Wertung Preis (Kriterium Nr. 1)

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Konzentrationspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Konzentrationspreis erhält 50 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Konzentrationspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Konzentrationspreise. Dazu wird der niedrigste Konzentrationspreis durch den Konzentrationspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und – in Bezug auf die Gewichtung - mit 50 multipliziert.

Die Wertungspunkte für die Angebote mit den nächsthöheren Preisen ergeben sich somit aus

folgender Berechnungsformel:

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niedrigster Angebotspreis x 50 = Punktwert Preis des zu wertenden Angebots (Preis)

Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt.

Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

b) Wertung Qualität anhand der Unterkriterien A und B in Form der Konzepte „Servicequalität und Lieferausfall“ (Kriterium Nr. 2)

Die Wertung der Qualität erfolgt in Form von zwei Unterkriterien, welche durch Konzepte des

Bieters abgefragt werden. Die Konzepte des Bieters werden als Unterkriterium A

„Servicequalität“ (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) und B „Lieferausfall“ (Teil B 07 der

Vergabeunterlagen), im Hinblick darauf bewertet, in welchem Maß die Angaben in den

Konzepten eine qualitativ hochwertige Auftragsausführung in Bezug auf die in dem Vertrag

und seinen Anlagen aufgestellten Leistungsanforderungen erwarten lassen. Insgesamt wird

das Hauptkriterium „Qualität“ mit 35 Wertungspunkten bewertet. Diese teilen sich wie folgt in

Unterkriterien auf:

o Unterkriterium A Konzept „Servicequalität“ gewichtet mit 15 Wertungspunkten

o Unterkriterium B Konzept „Lieferausfall“ gewichtet mit 20 Wertungspunkten

i) Unterkriterium A: Konzept „Servicequalität“ (Teil B 06 der Vergabeunterlagen)

Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch

die Bieter ein schriftliches Konzept „Servicequalität“ (Teil B 06 der Vergabeunterlagen)

mit dem Angebot vorzulegen.

Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der

Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht

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auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten

Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil.

Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept

„Servicequalität“:

  1. Erreichbarkeit Außendienst

  2. Erreichbarkeit Innendienst

  3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter

  4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet

  5. Beratung

  6. Reklamationsbearbeitung

  7. Umstellungsunterstützung und –begleitung

Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Insgesamt

können hierbei maximal 15 Punkte erreicht werden.

Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet:

1. Erreichbarkeit Außendienst0,75 Punkte = montags bis sonntags 0,5 Punkte = montags bis samstags 0,25 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte keine Angabe
2. Erreichbarkeit Innendienst0,75 Punkte = montags bis sonntags 0,5 Punkte = montags bis samstags 0,25 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte = keine Angabe
3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter0,75 Punkte = max. 48 Stunden 0,5 Punkte = max. 72 Stunden 0,25 Punkte = Mehr als 72 Stunden 0 Punkte = keine Angabe
4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet0,75 Punkte = mehr als 6 Mitarbeiter 0,5 Punkte = 4 - 5 Mitarbeiter 0,25 Punkte = min. 3 Mitarbeiter 0 Punkte = < 3 Mitarbeiter

Die Bewertung der Konzeptpunkte 5-6 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem:

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3,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers fast vollständig umsetzt) 1,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0,5 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept)

Die Bewertung des Konzeptpunkts 7 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 6,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers fast vollständig umsetzt) 2,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept)

Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu

dem betreffenden Unterkriterium A vergeben wird.

ii) Unterkriterium B: Konzept „Lieferausfall“ (Teil B 07 der Vergabeunterlagen)

Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch

die Bieter ein schriftliches Konzept „Lieferausfall“ (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit

dem Angebot vorzulegen.

Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der

Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht

auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten

Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil.

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Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept „Lieferausfall“:

  1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen

  2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen

  3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne

Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen)

  1. Umstellungsunterstützung und –begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen

Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Insgesamt

können hierbei maximal 20 Punkte erreicht werden.

Die Konzeptpunkte 1-3 werden wie folgt bewertet:

1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen5 Punkte = Information unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) bei Eingang der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 4 Punkte = Information noch am gleichen Tag des Eingangs der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 2 Punkte = Information am auf den Eingang der Bestellung folgenden Tag über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe
2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen5 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe

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  1. Information über die Reichweite des 5 Punkte = Information am gleichen Tag Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur bzw. am ersten Werktag nach einzelne Regionen/ Kliniken oder das Bekanntwerden des gesamte Land betroffen) Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Information bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Information bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe

Die Bewertung des Konzeptpunktes 4 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 5 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers vollumfänglich umsetzt) 4 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt) 3 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 2 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept)

Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu

dem betreffenden Unterkriterium B vergeben wird.

Gesamthaft können im Rahmen der Wertung für Qualität (Kriterium Nr. 2) maximal 35

Wertungspunkte erreicht werden: Diese werden nach folgender Formel für die Wertung

addiert:

Wertungspunkte Unterkriterium A
+ Wertungspunkte Unterkriterium B
= Gesamtwertungspunkte Qualität

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c) Wertung der Vollständigkeit des Angebots (Kriterium Nr. 3)

Bewertet wird die Vollständigkeit des Angebots im Hinblick auf die ausgeschriebenen

Produkte. Dabei gilt, dass der Bieter, der vollständig anbietet hierfür 10 Punkte erhält.

Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang wie folgt vorgesehen:

  • Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 80 % – 100 % 10 Punkte
  • Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 60 % – 79 % 8 Punkte
  • Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 50 % – 59 % 6 Punkte
  • Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 40 % – 49 % 4 Punkte
  • Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu 30 % – 39 % 2 Punkt
  • Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung zu weniger als 30 % 0 Punkte

d) Wertung der Nachhaltigkeit anhand des Nachweises der Nachhaltigkeitsmaßnahmen (Teil B 08 der Vergabeunterlagen) (Kriterium Nr. 4)

Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die

Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit – somit ökologische, soziale und ökonomische

Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 der

Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen

CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B.

Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG,

MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb

darstellen.

Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem

Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine

Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine

Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

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e) Gesamtbewertung

Bezuschlagt wird das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus der Addition der in den

einzelnen Zuschlagskriterien (Preis- und Qualitätskriterien, Vollständigkeit des Angebots und

Nachhaltigkeit) erzielten Wertungspunkte. Maximal können 100 Punkte erreicht werden.

Gesamtpunktwert = Punktwert (Preis) + Punktwert (Qualität der Konzepte “Servicequalität“ und „Lieferausfall“)

  • Punktwert (Vollständigkeit) + Punktwert (Nachhaltigkeit)

Die sieben (7) Bieter mit den höchsten Gesamtpunktwerten erhalten den Zuschlag.

9.3 Hinweise zur Preisprüfung und Preisdifferenzausgleichen

Die beteiligten Kliniken behalten sich vor, die von den Bietern angebotenen Preise durch einen

unabhängigen, von den beteiligten Kliniken bestellten Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen.

9.4 Hinweise zur Vergabe der Einzelaufträge

Auf der Grundlage der vergebenen Rahmenvereinbarungen werden die beauftragenden

Auftraggeber Einzelaufträge erteilen und die zu beschaffenden Produkte bestellen. Die

Kriterien, nach denen der jeweilige Auftraggeber die Einzelaufträge erteilt, sind im Teil A 01

zu diesen Vergabeunterlagen aufgeführt.

Mit dem Angebot ist auch Formblatt des Teils B 06 Konzept „Servicequalität“, das Formblatt

Teil B 07 „Lieferausfall“, das Formblatt des Teils B 08 „Nachhaltigkeitserklärung entlang der

Lieferkette“ einzureichen. Die Mitgliedshäuser der EK-UNICO sowie die Kooperationspartner

der Sana Einkauf & Logistik GmbH, die bei der Vergabe der Einzelaufträge das Kriterium

„Servicequalität“, „Lieferausfall“ und „Nachhaltigkeit“ berücksichtigen (siehe Teil A 01),

bewerten u.a. aufgrund der in diesen Formblättern gemachten Angaben, an welche

Rahmenvereinbarungspartner sie die Einzelaufträge vergeben. Deshalb liegt eine

aussagekräftige Darstellung durch die Bieter in deren Interesse.

  1. Nichtzulassung von mehreren Hauptangeboten, von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote, Nebenangebote und Änderungsvorschläge durch einen

Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft ist ausgeschlossen

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  1. Angebotsbedingungen

11.1 Überprüfung der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen

Die interessierten Unternehmen haben die erhaltenen Vergabeunterlagen anhand des

vorangestellten Unterlagenverzeichnisses und auch im Übrigen auf Vollständigkeit zu

überprüfen. Fehlen Unterlagen, so haben sie die Auftraggeber darauf unverzüglich und vor

Angebotsabgabe in Textform, gerichtet an die Kontaktstelle (Ziffer 4), über die e-

Vergabeplattform DTVP hinzuweisen.

11.2 Mitteilung von Unklarheiten, Widersprüchen oder Rechtsverstößen

Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder

zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder

widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen

geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der

Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund

der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er

sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten

hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot

einzukalkulieren.

Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der

Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten,

wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein

Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

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  1. Angebot

12.1 Sprache

Das Angebot ist grundsätzlich in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

Ausnahmen gelten für etwaige Bescheinigungen zum Nachweis der Eignung, die der Bieter

mit seinem Angebot einreicht (siehe Ziffer 8.1).

12.2 Angebotsunterlagen und Angebotsabgabe

12.2.1 Angebotsunterlagen

Die Vergabeunterlagen werden nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Für die

Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die beigefügten Dokumente bzw. Dateien zu

verwenden. Die Angebotsunterlagen müssen - soweit nicht in den Vergabeunterlagen

explizit abweichend geregelt - vollständig ausgefüllt sein, sowie alle geforderten

Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt einzureichende

Unterlagen, Dokumente und Formblätter enthalten.

12.2.2 Angebotsabgabe

Für die Abgabe des Angebots gilt folgendes:

Angebote können

  • elektronisch in Textform
  • elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
  • elektronisch mit qualifizierter Signatur

eingereicht werden.

a) Textteil des Angebots

Für die elektronische Angebotsübermittlung ist die kostenfreie Registrierung auf der e-

Vergabeplattform DTVP erforderlich.

Der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, sind an den vorgesehenen

Stellen des Angebotsschreibens und der abzugebenden Erklärungsvordrucke namentlich zu

benennen. Eine Unterschrift auf den Formularen ist nicht erforderlich (§ 126b BGB).

Die Dateien können grundsätzlich als Word- oder PDF-Datei eingereicht werden. Die

ausgefüllte Leistungsbeschreibung sowie das Preistemplate sind im Excel-Dateiformat

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einzureichen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist

über die e-Vergabeplattform DTVP der Vergabestelle zu übermitteln.

Das Angebot muss bis spätestens zum

17.11.2026, 12:00 Uhr

auf der e-Vergabeplattform DTVP eingestellt sein

b) Preisangaben

Für die vollständige Angebotsabgabe sind sowohl Leistungsbeschreibung (Teil D 01 der

Vergabeunterlagen) als auch das Preistemplate (Teil D 02 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt

einzureichen. Beachten Sie dabei die folgenden Hinweise zur Bearbeitung der Anlagen:

  1. Leistungsbeschreibung und Angebotsschreiben

Das Angebot muss die in der Leistungsbeschreibung und im Angebotsschreiben

geforderten Preisangaben an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig enthalten. Bitte

tragen Sie die Preise in den markierten Feldern der zu bepreisenden

Leistungsbeschreibung (Teil D 01 der Vergabeunterlagen) sowie in das Preistemplate (Teil

D 02 der Vergabeunterlagen) ein, wie dort erläutert. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter

Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots in dem

Preistemplate (Teil D 02 der Vergabeunterlagen) beim Gesamtpreis brutto hinzuzufügen.

Alle Preise sind in der Leistungsbeschreibung und im Angebotsschreiben in Euro mit

höchstens vier Nachkommastellen anzugeben. Entspricht ein Gesamtbetrag nicht dem

Ergebnis einer Addition oder Multiplikation, so ist der Einzelpreis maßgebend.

Die zu bepreisende Leistungsbeschreibung (Teil D 01 der Vergabeunterlagen) muss die

geforderten sonstigen Angaben (sofern zutreffend) enthalten:

  • Artikelbezeichnung

  • Lieferantenartikelnummer

  • Farbe

  • Bezeichnung der kleinsten Abgabeeinheit (bspw. Stück)

  • Kleinste Versandeinheit

  • Inhalt (Stück) je kleinster Versandeinheit

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  • Konzentrationspreis pro Stück (bei mind. 70 % Volumenabdeckung)

Die Angaben sind an den geforderten Stellen der zu bepreisenden Leistungsbeschreibung

einzutragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Wertungspreise mit der Angabe in der Spalte

„Verbrauchsmenge in Stück p.a.“ multipliziert werden. Das Produkt aus diesen Faktoren

wird in der Spalte „Konzentrationspreis gesamt“ eingetragen und ist für die

Angebotswertung maßgeblich.

Die in der zu bepreisenden Leistungsbeschreibung (Teil D 01 der Vergabeunterlagen)

genannten Mengen sind Schätzmengen, die auf den geplanten, im Vertragszeitraum

erwarteten Beschaffungsvolumina beruhen. Die Schätzmengen wurden mit größtmöglicher

Sorgfalt von den beteiligten Kliniken ermittelt. Gleichwohl können und werden keine

verbindlichen Abnahmemengen zugesagt. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen

Mengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. In Bezug auf die

Leistungsbeschreibung gilt: Das 2,5-fache der in den Vergabeunterlagen angegebenen,

voraussichtlichen Bedarfsmenge gilt je Los als (theoretische) Höchstmenge im Sinne der

Rechtsprechung des EuGHs (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)

  1. Preistemplate und Katalogtemplate

Bitte beachten Sie zur vollständigen und korrekten Befüllung der Preis- und

Katalogtemplates (Teil D 02 und D 03 der Vergabeunterlagen), welche Ihrem Angebot

beizulegen sind, die Hinweise und Checkliste zu Preistemplate und Stammdaten (Teil D 04

der Vergabeunterlagen).

In der Leistungsbeschreibung sind Produkte aus einem Produktportfolio bzw.

Produktkategorie ausgeschrieben, welchem auch weitgehend identische Produkte

unterfallen, die sich nur in einzelnen technischen Spezifikationen unterscheiden. Die

Produkte, die nicht in der Leistungsbeschreibung bezeichnet werden, jedoch der jeweiligen

Produktkategorie unterfallen und im Sortiment des Bieters vorhanden sind, sind alle in dem

Preistemplate (Teil D 02 der Vergabeunterlagen) näher zu bezeichnen. Die in dem

Preistemplate angebotenen Produkte sind nicht wertungsrelevant. Wertungsrelevant sind

ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung angebotenen Produkte.

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Die Auftraggeber sind berechtigt die jeweiligen Produkte zu den angebotenen

Konzentrationspreis in der Leistungsbeschreibung bzw. in dem Preistemplate zu

beschaffen.

  1. Form der Leistungsbeschreibung und des Preistemplates

Die zu bepreisende Leistungsbeschreibung und das Preistemplate sind zwingend in den

den Vergabeunterlagen beigefügten Anlagen zu ergänzen und als Excel-Datei abzugeben.

Damit ein Übertrag der Konzentrationspreise und der sonstigen Angaben aus den

bezuschlagten Angeboten in das Artikelinformationssystem der Sana Einkauf & Logistik

GmbH (Sana PIM) ohne Schwierigkeiten erfolgen kann, dürfen die Dateien vom Bieter nicht

mit einem Kennwort versehen oder gesperrt werden.

12.2.3 Inhalt des Angebots/Sonstiges

Bitte beachten Sie vor Abgabe Ihres Angebotes die in dem Teil A 02 der Vergabeunterlagen

aufgeführte Checkliste. Sie soll Ihnen als Hilfestellung zur Abgabe eines vollständigen

Angebotes dienen. Überprüfen Sie daher Ihr Angebot vor Abgabe bitte anhand der Checkliste

auf Vollständigkeit. Die genauen Anforderungen an die beizufügenden Unterlagen

entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Checkliste entbindet Sie nicht von Ihrer

Sorgfaltspflicht zur eigenständigen Durchsicht des Angebotes auf Vollständigkeit und

Richtigkeit.

12.3 Unzulässigkeit von Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen

zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Fügt der Bieter seinem Angebot eigene AGB o.ä.

bei, gelten diese nicht.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Bieter Prospekte o.ä. mit ihrem Angebot

einreichen dürfen. Diese dienen jedoch ausschließlich informatorischen Zwecken. Angaben in

den Prospekten o.ä., die in Widerspruch zu den Vergabeunterlagen oder den sonstigen

Angaben im Angebot stehen, sind inhaltlich unbeachtlich und werden nicht

Angebotsbestandteil.

Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen der Angebote sind lediglich bis zum Ablauf

der Angebotsfrist zulässig. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist mittels

Nachricht über die Vergabeplattform zurückgezogen werden. Änderungen des Bieters an

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seinen eigenen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls ist das Angebot

auszuschließen.

12.4 Nachforderung fehlender Unterlagen

Die Vergabestelle kann den jeweiligen Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder

fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene

Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von

leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand

der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer angemessenen Frist, die von der

Vergabestelle festgelegt wird, nach Aufforderung über die Vergabeplattform bei der für den

Eingang der Angebote benannten Kontaktstelle (Ziffer 4) eingegangen sein; nach fruchtlosem

Fristablauf erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.

12.5 Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt

Die Bieter sind dazu verpflichtet im Vergabeverfahren entsprechende Erklärungen zur Zahlung

von Tariftreue- und Mindestlohn (auch durch ihre Nachunternehmer) abzugeben und sich an

die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Hierfür haben Bieter die Verpflichtungserklärung –

wenn zutreffend – in Teil B04 und in Teil B05 mit Angebotsabgabe einzureichen.

Im Übrigen ist jeder Rahmenvereinbarungspartner auf Auftragnehmerseite verpflichtet, auf

Verlangen des jeweiligen Auftraggebers vor der Erteilung eines Einzelauftrags ggf. weitere

Erklärungen und Nachweise gemäß den Anforderungen des für den beauftragenden

Auftraggeber gültigen landesrechtlichen Tariftreue- bzw. Vergabegesetzes vorzulegen.

12.6 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte

darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen

Unternehmen verbunden ist.

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12.7 Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die Bieter haben mit Übersendung ihres Angebots diejenigen Stellen zu bezeichnen, die dem

Geheimnisschutz im Sinne von § 165 GWB unterliegen.

Die bepreiste Leistungsbeschreibung bedarf keiner gesonderten Kennzeichnung, da die darin

enthaltenen Angaben als Geschäftsgeheimnisse gelten.

  1. Vertragsbedingungen

Es gelten die Vertragsbedingungen der Rahmenvereinbarung, welche als Teil C Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Es sind insbesondere folgende Mindestbedingungen einzuhalten und werden mit Angebotsabgabe bestätigt:

• Die zu vergebende Leistung wird vollständig und komplett angeboten.

• Die Lieferung an die jeweilige beteiligte Klinik erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung. (Hinweis: Der Bestelltag wird nicht mitgezählt.)

• Die Lieferung ist für die jeweilige beteiligte Klinik nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Des Weiteren wird mit der Abgabe des Angebots die Erfüllung der Mindestbedingungen aus der bepreisten Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) zugesichert.

  1. Öffnung der Angebote

Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

  1. Eigentum an den Angebotsunterlagen

Das Eigentum an den eingereichten Angebotsunterlagen geht auf die beteiligten Kliniken über.

Die eingereichten Angebote werden von den beteiligten Kliniken gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Angebote vernichtet.

  1. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und das interessierte Unternehmen, das die Vergabeunterlagen abgerufen

hat, verpflichten sich, im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangte Informationen vertraulich

zu behandeln.

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Alle Unterlagen, die den interessierten Unternehmen im Zusammenhang mit den

Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der beteiligten Kliniken, der

Sana Einkauf & Logistik GmbH und der EK-UNICO GmbH nicht für andere Zwecke verwendet,

vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Das vom interessierten Unternehmen beschäftigte Personal ist zur entsprechenden

Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom interessierten Unternehmen im

Zusammenhang mit diesem Projekt beauftragten Unternehmen.

  1. Gewährleistungsausschluss

Die Bieter müssen/können sich über die bestehenden Gegebenheiten, sowie über die

Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen, selbst ein Bild verschaffen und die

Informationen des Auftraggebers entsprechend prüfen. Die Bieter haben verbleibende etwaige

Risiken in ihre Angebotskalkulation einzubeziehen. Der Bieter bestätigt mit seinem Angebot,

sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen informiert zu haben. Er erkennt an,

dass der Auftraggeber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und

Informationen übernimmt und ihm insoweit keine Schadensersatzansprüche zustehen.

  1. Keine Kostenerstattung

Kosten, die den Bietern für die Erstellung des Angebots im Rahmen des vorliegenden

Vergabeverfahrens entstehen, werden nicht erstattet.

  1. Zuständige Vergabekammer

Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet

sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB). Zuständig ist die Vergabekammer Westfalen, Spruchkörper Münster, Albrecht-Thaer-

Straße 9, 48147 Münster.

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