Beschaffung und Lieferung von medizinischen Einmalinstrumenten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
  • OP-Ausrüstung und OP-Instrumente (33162000)
  • OP-Instrumente (33162200)
  • Chirurgische Instrumente (33169000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
229311-2026
Verfahrensnummer
cde6e45e-ae86-4d67-9f3e-ec4ee940ade1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum GmbH beschafft und liefert medizinische Einmalinstrumente. Die Ausschreibung umfasst ein Los und gilt für mehrere Auftraggeber beziehungsweise verbundene Unternehmen an Standorten in verschiedenen Regionen Deutschlands. Die Vertragslaufzeit beträgt 780 Tage; Angebote müssen bis zum 5. Mai 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung und Lieferung von Einmalinstrumenten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Einmalinstrumente

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigt die Beschaffung von Einmalinstrumenten im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeber".

    Frist: 05.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Einmalinstrumente

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis - ermittelt sich aus der Gesamtsumme der Anlage Leistungsbeschreibung (Konzentrationspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) erhält 50 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 50 multipliziert. Die Wertungspunkte für die Angebote mit den nächsthöheren Preisen ergeben sich somit aus folgender Berechnungsformel: (niedrigster Angebotspreis)/(Preis des zu wertenden Angebots) x 50=Punktwert Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt. Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
50 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 2. Beratung 3. Reklamationsbearbeitung 4. Unterstützung bei Portfoliobereinigungen und Portfolioanpassungen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 15 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet: 1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 5,0 Punkte = max. 48 Stunden 4,0 Punkte = max. 72 Stunden 3,0 Punkte = Mehr als 72 Stunden 0 Punkte = keine Angabe 2. Beratung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt) 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept) 3. Reklamationsbearbeitung 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt) 3,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 2,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt, nicht vorhandenes Konzept) 4. Unterstützung bei Portfoliobereinigungen und Portfolioanpassungen 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt) 3,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept). Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium A vergeben wird.
15 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Lieferausfall" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Lieferausfall": 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 25 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet: 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 6,0 Punkte = Information unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) bei Eingang der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 4,0 Punkte = Information noch am gleichen Tag des Eingangs der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 2,0 Punkte = Information am auf den Eingang der Bestellung folgenden Tag über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 9,0 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 6,0 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 3,0 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/ Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 5,0 Punkte = Information am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4,0 Punkte = Information bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2,0 Punkte = Information bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen 5,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers in hervorragender Art und Weise umgesetzt) 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt) 3,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 2,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt) 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept) Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium B vergeben wird.
25 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien haben die Bieter ihr Engagement für Nachhaltigkeit - somit ökologische, soziale und ökonomische Leistungen - entlang der auftragsbezogenen Lieferkette darzulegen (Teil B 08 der Vergabeunterlagen). In diesem Zusammenhang können die Bieter entweder einen aktuellen CSR (Corporate Social Responsibility), Auditierungsbericht eines externen Dienstleisters (z.B. Sustainalytics, EcoVadis, S&P Global Corporate Sustainability Assessment (CSA), ISS ESG, MSCI) vorlegen oder mittels Eigenerklärung die umgesetzten Maßnahmen im eigenen Betrieb darstellen. Ist ein Engagement für Nachhaltigkeit entlang der auftragsbezogenen Lieferkette bei einem Unternehmen vorhanden erhält der Bieter 5 Punkte. Gibt es beim Bieter bislang keine Nachhaltigkeitsstrategie entlang der Lieferkette, werden keine Punkte vergeben. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
5 %
Bewertet wird die Vollständigkeit des Angebots im Hinblick auf die ausgeschriebenen Produkte. Dabei gilt, dass der Bieter, der das Los vollständig anbietet hierfür 5 Punkte erhält. Eine Punkteabstufung ist in diesem Zusammenhang wie folgt vorgesehen: - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung im Los zu 80 % - 100 % 5 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung im Los zu 60 % - 79 % 4 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung im Los zu 50 % - 59 % 3 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung im Los zu 40 % - 49 % 2 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung im Los zu 30 % - 39 % 1 Punkte - Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung im Los zu weniger als 30 % - 0 Punkte
5 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 346112-2026

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Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.