KI-Assistenzsystem für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Bereitstellung von Software (72268000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 709047-2026
- Verfahrensnummer
- 4d7a36eb-ada4-4984-9d43-a6d37e78dcdd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen beschafft ein KI-basiertes Assistenzsystem für die Wohngeldsachbearbeitung. Die einsatzfähige Standardsoftware soll Anträge und Nachweise erfassen und aufbereiten, auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen und weitere Bearbeitungsschritte vorbereiten; rechtliche Prüfung und Entscheidungen bleiben bei den Sachbearbeitenden. Zum Auftrag gehören Einrichtung, Konfiguration, Hosting, Pflege, Support und die Systemanbindung im Software-as-a-Service-Betrieb, also als über das Internet bereitgestellte Software; die angegebene Laufzeit beträgt 360 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, ein KI-basiertes Assistenzsystem zur Unterstützung der Wohngeldsachbearbeitung zu beschaffen. Das System soll die Mitarbeiter insbesondere beim Erfassen und Aufbereiten eingehender Anträge und Nachweise, bei der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung sowie bei der Vorbereitung weiterer Bearbeitungsschritte unterstützen. Das System erstellt ausschließlich assistierende Vorschläge. Die rechtliche Prüfung, Würdigung und Entscheidung verbleiben vollständig bei der zuständigen Sachbearbeitung. Ausgeschrieben wird eine einsatzfähige Standardsoftware im Betriebsmodell Software-as-a-Service (SaaS) einschließlich Einrichtung, Konfiguration, Hosting, Pflege und Support. Eine individuelle Neuentwicklung des Gesamtsystems ist nicht Gegenstand des Auftrags. Die Einrichtung der Systemanbindung gehört zum Leistungsumfang.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · KI-Assistent für die Wohngeldstelle
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, ein KI-basiertes Assistenzsystem zur Unterstützung der Wohngeldsachbearbeitung zu beschaffen. Das System soll die Mitarbeiter insbesondere beim Erfassen und Aufbereiten eingehender Anträge und Nachweise, bei der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung sowie bei der Vorbereitung weiterer Bearbeitungsschritte unterstützen. Das System erstellt ausschließlich assistierende Vorschläge. Die rechtliche Prüfung, Würdigung und Entscheidung verbleiben vollständig bei der zuständigen Sachbearbeitung. Ausgeschrieben wird eine einsatzfähige Standardsoftware im Betriebsmodell Software-as-a-Service (SaaS) einschließlich Einrichtung, Konfiguration, Hosting, Pflege und Support. Eine individuelle Neuentwicklung des Gesamtsystems ist nicht Gegenstand des Auftrags. Die Einrichtung der Systemanbindung gehört zum Leistungsumfang.
Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · KI-Assistent für die Wohngeldstelle
- 100 %
Vergabeunterlagen
17 Dateien · geladen 14.10.2026| Sonstiges | 1 KB | ||
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| Vertragsbedingungen | 42 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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