BlackBerry-Device-Lizenzen für mobiles Gerätemanagement
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.02.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.02.2025
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 101950-2025
- Verfahrensnummer
- ef91e4e4-617c-4936-800a-ac1d8cc3e1e1
- CPV-Codes
- Kommunikationssoftwarepaket (48510000); Bereitstellung von Software (72268000)
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum in Erfurt, beschafft Lizenzen für das mobile Gerätemanagement (Mobile Device Management, MDM) von BlackBerry. Die Leistung wird im Rahmen einer Vereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren beziehungsweise 1.460 Tagen für die Region Erfurt vergeben; die Angebotsfrist endet am 20. Februar 2025 um 09:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bereitstellung von Device-Lizenzen für das mobile Device Management (MDM) der Firma BlackBerry in Form einer Rahmenvereinbarung über eine Dauer von 4 Jahren.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung BlackBerry-Device-Lizenzen
Bereitstellung von Device-Lizenzen für das mobile Device Management (MDM) der Firma BlackBerry in Form einer Rahmenvereinbarung über eine Dauer von 4 Jahren.
Frist: 20.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 217238-2025
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