Vertrag über Cloudleistungen
Inhaltsangabe
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 3
3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB 4
3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung 4
3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung 4
3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen 4
3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen 4
3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen 5
3.2.3 Leistungen bei Vertragsende 5
3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende 5
3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende 5
4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung 5
4.1 Fälligkeit der Vergütung 5
5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand 6
5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 7
5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 7
6 Abweichende Haftungsregelungen 7
7 Beauftragte und Ansprechpartner 7
7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) 7
7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) 7
8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 7
8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 7
Vertrag über Cloudleistungen
zwischen Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
vertreten durch den Landrat, Herrn Thomas Ahke
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Vertragsnummer: 2026-061-UHK-Dig-EU
"Auftraggeber"
und _____
Vertragsnummer: _____
"Auftragnehmer"
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand der Leistungen
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind folgende Cloudleistungen:
Bereitstellung und Betrieb einer Software zur Prüfung von Wohngeldanträgen durch einen KI-Assistenten bereitgestellt per Cloud (SaaS) gemäß der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis-Preisblatt.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Leistungsbeschreibung | 09.10.2026 | 7 |
| 2 | Leistungsverzeichnis-Preisblatt | 09.10.2026 | 2 |
| 3 | Angebot des Auftragnehmers | ||
| 4 | Auftragsverarbeitungsvertrag inkl. Anlagen und TOMs |
[x] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge
-
Leistungsbeschreibung
-
Leistungsverzeichnis-Preisblatt
-
Angebot des Auftragnehmers
-
Auftragsverarbeitungsvertrag inkl. Anlagen und TOMs.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
1.2.4 und danach
[ ] die nachfolgenden auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen (zusammen Anlage Nr. _____)
| Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|
[ ] die auftragnehmerseitigen AGB gemäß „Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB“, dort „I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag“
Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind.
Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* -Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführten Kategorien ausdrücklich vereinbart ist.
Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.
Die EVB-IT Cloud-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert.
1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen
Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge:
- Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____
- Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1.2.4 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
Überblick über die vereinbarten Leistungen
[x] Besondere initiale Leistungen (Setup)
[x] Software as a Service* (SaaS*)
[ ] Platform as a Service* (PaaS*)
[ ] Infrastructure as a Service* (IaaS*)
[ ] Managed Cloud Services* (MCS*)
[x] Leistungen bei Vertragsende
[x] Sonstige Leistungen
Gegenstand der Leistungen
Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):
Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB
| Lfd. Nr. | Produkt/Leistung: (Produkt- und Leistungsbeschreibung und/oder Verweis auf Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung in Anlage Nr. 3) | Menge | MVD1 | Beginn² | Ende/ Termin3 | Ab-weichende Kündi-gungsfrist in Monaten4 | Automatische Verlängerung um Anzahl Monate5 | Monatlicher Preis oder, abweichendes Preismodell gemäß Anlage6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | gemäß Anlage 2 Leistungsverzeichnis-Preisblatt | / | 12 Monate | 01.02.2027 | / | / | 12 Monate | gemäß Anlage 2 Leistungsverzeichnis-Preisblatt |
| Erläuterungen: Die Einführungsphase beginnt am 01.01.2027. Die Betriebsbereitschaft ist bis zum Produktivstart am 01.02.2027 herzustellen. Die Mindestvertragsdauer (MVD) der laufenden SaaS-Leistung beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.01.2028. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit durch einseitige Erklärung bis zu dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweils geltenden Laufzeit in Textform mitzuteilen. Ohne Ausübung einer Verlängerungsoption endet die laufende SaaS-Leistung mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie endet spätestens am 31.01.2031. Die Verpflichtungen zur Datenherausgabe und zu den sonstigen Leistungen bei Vertragsende bleiben unberührt. |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer |
| 2 | wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen. In diesem Fall gilt der Vertragsschluss als Beginn. |
| 3 | z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen) |
| 4 | Wenn abweichend von Ziffer 20.1 der EVB-IT Cloud-AGB |
| 5 | Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. |
| 6 | Hier Einbeziehung eines Preisblattes möglich, insbesondere bei abweichendem Preismodell |
Einmalige Leistungen
Initiale Leistungen
Art und Umfang der initialen Leistung
[x] Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*.
[x] Einzelheiten gemäß Anlage Nr. 1.
[ ] Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieses Vertrages erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Weitere Regelungen zur initialen Leistung gemäß Anlage Nr. 2.
Vergütung der initialen Leistung
Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[x] Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Anlage 2.
[ ] Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
Sonstige einmalige Leistungen
Art und Umfang der sonstigen Leistungen
[x] Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. 2 beschriebenen sonstigen Leistungen.
Vergütung der sonstigen Leistungen
[x] Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Anlage 2.
[ ] Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
Leistungen bei Vertragsende
Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende
[ ] Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen.
[x] Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen: siehe Anlage Nr. 1 und 2.
Vergütung der Leistungen bei Vertragsende
[x] Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Anlage 2.
[ ] Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
Leistungen auf Abruf
Die Leistungen gemäß Nummer _____ (hier Nummer 3.1 lfd. Nr. X oder Nummer 3.2.2 eintragen) werden auf Abruf erbracht.
[ ] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).
[ ] Die geschätzte Abnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit); die Höchstmenge bzw. der Höchstwert beträgt _____ (Menge/Euro).
[ ] Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit).
Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. Dies gilt nicht für die hier ggf. vereinbarte Mindestabnahme.
Ticketsystem (vom Auftragnehmer auszufüllen, sofern ein Ticketsystem vorhanden ist – ohne Ticketsystem ist im Angebot anzugeben, wie Störungsmeldungen erfolgen)
[ ] Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem
[ ] des Auftragnehmers,
[ ] des Auftraggebers,
welches
[ ] unter der Web-Adresse _____ erreichbar ist.
[ ] wie folgt zur Verfügung gestellt wird ______.
Fälligkeit und Zahlung der Vergütung
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals
[x] jährlich bis zum 01.02. des laufenden Jahres
[ ] einmalig zum _____
[ ] _____
Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:
[ ] _____
Zahlung der Vergütung
[ ] Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Rechnungsadresse
[x] Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen. In der Rechnung bzw. zur Rechnungserstellung ist die Leitweg-ID 16064000-0001-29 anzugeben. Zudem müssen bei der Rechnung alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder - gefüllt sein.
Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist die Angabe der Organisationseinheit bzw. zuständige Person zwingend notwendig!
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
FD Informationstechnik
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Darüber hinaus bietet Ihnen das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis auch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen im PDF-Format zu übermitteln. Dazu sind die Rechnungen an die E-Mail-Adresse: e-rechnungseingang@uh-kreis.de zu senden.
Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
[ ] Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
Preisanpassung
[ ] Es wird eine Preisanpassung vereinbart:
[ ] gemäß Ziffer 16.5 EVB-IT-Cloud-AGB:
[ ] für den monatlichen Pauschalfestpreis gemäß Nummer 3.1.
[ ] für die folgenden weiteren Vergütungen: _____.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand
Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Stundensatz für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszeit | Tagessatz für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszeit | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der Geschäftszeit | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gemäß Anlage 2 | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % |
Festlegung der Geschäftszeiten:
| Arbeitstag | Geschäftszeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von 07:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 07:00 bis 14:00 Uhr |
[ ] weitere Vereinbarungen (z.B. zu Reisekosten abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB) gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. _____ vergütet.
[ ] Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Abweichende Haftungsregelungen
[ ] Abweichend von Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 19.2 EVB-IT Cloud-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
Beauftragte und Ansprechpartner
Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) (vom Auftragnehmer auszufüllen)
[x] Informationssicherheit: _________,
[x] Datenschutz: ________________,
[ ] Geheimschutz: _____.
Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) (vom Auftragnehmer auszufüllen)
beim Auftragnehmer _______________
beim Auftraggeber wird bei Auftragserteilung bekannt gegeben
Weitere Regelungen
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.
[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[x] folgende weitere Regelungen einzuhalten: gemäß Anlage 1 und 2 sowie gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner Anlagen und technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 4.
Prüfrechte
[ ] Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch
[ ] die Aufsichtsorgane des Auftraggebers
[ ] das BSI
[ ] folgende von ihm benannte Prüfer _____
zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß.
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. _____.
Unterauftragnehmer
[x] In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.3 EVB-IT Cloud-AGB.
Vertraulichkeit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.
Haftpflichtversicherung
[x] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird vereinbart.
Sonstige Vereinbarungen
[x] Sonstige Vereinbarungen:
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften und den EVB-IT Cloud-AGB bleibt unberührt. Die gesetzlichen Kündigungsrechte des Auftraggebers gemäß § 133 GWB bleiben ebenfalls unberührt.
Ein wichtiger Kündigungsgrund ist für den Auftraggeber insbesondere gegeben, wenn
- das System nicht den Leistungskriterien der Ausschreibung entspricht und der Auftragnehmer nach schriftlicher Aufforderung den Mangel nicht behebt,
- ein erheblicher Dissens über Gestaltung und Ausführung des Auftrags eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
- über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird;
- der Auftragnehmer schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, den Ablauf des Vertrages abzuwarten;
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Name | Datum, Name |