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03. Hinweise zum Datenschutz.pdf

KI-Assistenzsystem für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 23:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Beschaffung

Hinweise zum Datenschutz

Die folgenden Hinweise gelten für die Datenverarbeitungen durch die Vergabestelle des Unstrut-Hainich- Kreises, die für dieses Verfahren zuständig ist.

1.Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der bezogenen Daten VerantwortlichenLandratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Beschaffung Lindenhof 1 99974 Mühlhausen Tel: 03601 80 2539 E-Mail: vergabestelle@uh-kreis.de
2.Kontaktdaten des DatenschutzbeauftragtenBeauftragter für Datenschutz Tel: 03601 80 1008 E-Mail: ds@uh-kreis.de
3.Zweck und Rechtsgrundlage der VerarbeitungZweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens, insbesondere Bewertung von Angeboten, Kommunikation mit Bietern sowie die Vergabe und Abwick- lung von Aufträgen. Dazu gehören auch gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen und Transparenzpflichten im Vergaberecht. Art der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt sowohl automatisiert als auch manuell. Auto- matisch werden Daten über eingesetzte Vergabeplattformen und E- Mail-Systeme verarbeitet. Zusätzlich erfolgt eine manuelle Verarbei- tung durch mit dem Vergabeverfahren betraute Mitarbeiter sowie ggf. durch beauftragte fachliche oder juristische Berater. Technisch und organisatorische Maßnahmen: Wir setzen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten um, insbesondere Ver- schlüsselung und Zugriffssteuerung. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und Buchstabe e) der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) i. V. m. den einschlägigen Vergaberechtsvor- schriften, insbesondere dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenverga- beordnung (UVgO), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun- gen (VOB/A), dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) und der Thü- ringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA). Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten Ohne die Bereitstellung der für die Durchführung des Vergabeverfah- rens erforderlichen Daten und Auskünfte ist eine Wertung und ggf. ein Zuschlag nicht möglich. Die abgegebenen Angebote wären unvollstän- dig und müssten nach den vergaberechtlichen Vorschriften ausge- schlossen werden.
4.verarbeitete DatenkategorienVerarbeitet werden insbesondere: • persönliche Kontaktdaten, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefon- nummern und Namen von Bietern, (bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften) sowie Kontaktdaten von Ansprechpart- nern • Daten zur Eignung und Qualifikationen der Bieter und deren Be- schäftigten • Referenzen über zuvor ausgeführte Leistungen • Angebots- und Vertragsdaten Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu recht- lich verpflichtet sind oder Sie uns dies gestattet haben.

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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Beschaffung

5.Empfänger personenbezoge- ner DatenInnerhalb unserer Organisation erhalten die mit dem Vergabeverfahren befassten Stellen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Fachbereiche, Rechnungsprüfung sowie ggf. fachliche oder juristische Berater). Eine Weitergabe kann zudem erfolgen an folgende Empfänger, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder zur Durchführung des Vergabeverfah- rens erforderlich ist: • Vergabeplattformen und Veröffentlichungsmedien zur Bekanntma- chung von Vergabeentscheidungen nach Zuschlagserteilung, ins- besondere Name des erfolgreichen Bieters/beauftragten Unterneh- mens, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. • Aufsichts- und Prüfbehörden (Thüringer Landesverwaltungsamt, Thüringer Rechnungshof). • Gerichte im Rahmen von Nachprüfungsverfahren. • Andere Bieter im Rahmen der gesetzlichen Informations- und Transparenzpflichten, insbesondere Mitteilung des Namens des er- folgreichen Bieters, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Ab einem geschätztem Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ange- fordert.
6.Dauer der SpeicherungDie Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfris- ten gespeichert; Vergabeunterlagen werden in der Regel mindestens zehn Jahre nach Zuschlagserteilung aufbewahrt.
7.Rechte der betroffenen PersonenIn Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben Sie folgende Rechte: • das Recht auf Auskunft über Ihre Daten (Artikel 15 DSGVO) • das Recht auf Berichtigung und Ergänzung, wenn Ihre Daten falsch oder unvollständig sind (Artikel 16 DSGVO) • das Recht auf Löschung Ihrer Daten (Artikel 17 DSGVO) • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) • Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO) • das Recht auf die Überprüfung einer automatisierten Entscheidung (Artikel 22 DSGVO) Der Verantwortliche informiert Sie, wenn aus diesen Rechten resultie- rende Änderungen Ihrer Daten vorgenommen werden (Artikel 19 DSGVO).
8.Recht auf BeschwerdeSie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstraße 8 99096 Erfurt Tel. 0361 5731129 00 Fax: 0361 5731129 04 E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de Internet: www.tlfdi.de

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