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02. Bewerbungsbedingungen (LD).pdf

KI-Assistenzsystem für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 23:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Liefer- und Dienstleistungen (Bewerbungsbedingungen)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der ☐ Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ☐ Vergabeverordnung (VgV)

1 Vergabeunterlagen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbe- werbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet. 3.2 Das Angebot, Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. 3.3 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.4 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.5 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.6 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.7 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. 3.9 Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt. 3.10 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Verga- bestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von anderen Unternehmen.

4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen – soweit zugelassen – die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nach- zuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leis- tung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

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Liefer- und Dienstleistungen (Bewerbungsbedingungen)

5 Bietergemeinschaften 5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzuge- ben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder auf- geführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren oder öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter- gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unter- nehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen, Eignungsleihe) 6.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nachun- ternehmen) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eig- nungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benen- nen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle den Namen, gesetzlichen Vertreter sowie Kontaktdaten der Unternehmen anzugeben und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzuwei- sen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Erklärung gem. § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG auch von den anderen Unternehmen einzureichen. 6.2 Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflich- tungserklärung abzugeben. 6.3 Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.

7 Eignung 7.1 Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
  • oder durch einen Eintrag in die Liste eines Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen oder durch die Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. 7.2 Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unter- lagen/die EEE auch für diese abzugeben. 7.3 Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständi- ger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 7.4 Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

8 Elektronische Vergabe 8.1 Grundsätzlich werden Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. 8.2 Sofern in der Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes keine ander- weitige Regelung getroffen ist, können Angebote oder Teilnahmeanträge nur elektronisch über die e- Vergabe-Plattform eingereicht werden. 8.3 Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform unter www.evergabe-online.de. Nur registrierte Nutzer wer- den aktiv über Änderungen im laufenden Vergabeverfahren informiert. 8.4. Zur formgültigen, elektronischen Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebotes genügt die Textform nach § 126b BGB. Soweit ausnahmsweise eine andere, weitergehende Form als die Textform gefor- dert wird, ist dies auf den entsprechenden Formularen an der dafür vorgesehenen Stelle ausgewiesen. 8.5 Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. AnA-Web verschlüsselt die Dokumente. Alle zusammengehörenden Dokumente müssen in einem Sendevorgang übertragen wer- den. Nach dem Eingang wird der Teilnahmeantrag/das Angebot mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Teilnahme-/Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach Absendung kann der Bieter eine elektronische Empfangsbestätigung abrufen, die neben dem Eingangszeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert (Hash Wert) des abgegebenen Teilnahmeantrages/Angebotes enthält.

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