Herstellung und Lieferung von Mittagessen für 16 städtische Kindertageseinrichtungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt MoersProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.09.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 596273-2025
- Verfahrensnummer
- 0d16af49-0b51-45ce-81bb-2c430b2359c4
- CPV-Codes
- 15894200 · Fertigmahlzeiten; 55521200 · Auslieferung von Mahlzeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Moers beschafft die Herstellung und Lieferung von Fertigmahlzeiten für die Mittagsverpflegung in 16 städtischen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Moers. Die Leistung umfasst insgesamt etwa 185.000 Mahlzeiten pro Jahr an rund 225 Verpflegungstagen, aufgeteilt auf zwei Lose, einschließlich Bestell- und Abrechnungsabwicklung sowie der Bereitstellung von Aufbereitungstechnik wie Konvektomaten, also Geräten zum Erhitzen und Garen. Die Mahlzeiten werden im Cook-&-Freeze-Verfahren hergestellt, tiefgekühlt und vor Ort aufbereitet; Angebote müssen bis zum 29. Oktober 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Herstellung und Belieferung von Fertigmahlzeiten für die Mittagsverpflegung für 16 städtische Kindertageseinrichtungen im Cook & Freeze Verfahren inklusive Gerätegestellung zur Aufbereitung
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Mittagessenlieferung in 9 Kindertageseinrichtungen inkl. Bereitstellung eines Bestellsystems sowie teilweise Bereitstellung Aufbereitungstechnik1 EUR
Die Herstellung im Cook & Freeze Syste und Lieferung von ca.105.000 Mahlzeiten pro Jahr an ca 225 Verpflegungstagen im Jahr im Stadtgebiet Moers. Zu den Nebenleistungen gehört die Abwicklung der Bestellungen und die Abrechnung mit dem Aufttaggeber. Weiter sind 7 Einrichtungen Konvektomaten zu stellen
Frist: 29.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Mittagessenlieferung in 7 Kindertageseinrichtungen inkl. Bereitstellung eines Bestellsystems sowie teilweise Bereitstellung Aufbereitungstechnik1 EUR
Die Herstellung im Cook & Freeze Syste und Lieferung von ca.80.000 Mahlzeiten pro Jahr an ca 225 Verpflegungstagen im Jahr im Stadtgebiet Moers. Zu den Nebenleistungen gehört die Abwicklung der Bestellungen und die Abrechnung mit dem Aufttaggeber. Weiter sind 4 Einrichtungen Konvektomaten zu stellen.
Frist: 29.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Nachforderbar sind: Angebotsformular - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004 Verantwortlicher Koche: Name und Berufserfahrungsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen angestellten Koch oder andere Person mit geeigneter Qualifikation (siehe Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen) Nachweis der Berufserfahrung , - Eigenerklärung zu 2 Referenzen: Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für je eine der zwei Referenzen über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Referenzgebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Der genaue Umfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen - Qualitätssicherungs und HACCP-Konzept- Kalkulationsdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Mittagessenlieferung in 9 Kindertageseinrichtungen inkl. Bereitstellung eines Bestellsystems sowie teilweise Bereitstellung Aufbereitungstechnik
- Es werden die Gesamtkosten aller Menüs, inklusive der Kosten für eventuell notwendigen Gerätemieten, Schulungen und sonstiger, vom Bieter im Zusammenhang mit der Produktion und Lieferung kalkulierten Kosten, abzüglich gegebenfalls gewährten Skontonachlass und zuzüglich einer zusätzlichen Schulung für alle Einrichtungen, berücksichtigt. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. Ergänzend gilt, „0“ Punkte erhalten Angebote, die als Durchschnittspreis je Einzelmenü einen Preis von <= 3,49 € brutto angeboten haben. Näheres siehe Anlage Bewertungsschema.
- 45 %
- Für das Wertungskriterium Anzahl Menülinien wird die vom Bieter angebotene Anzahl an Menülinien herangezogen. Die Anzahl und Aufteilung der geforderten Menülinien ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen. Jede Menülinie muss sich mindestens in zwei Komponenten (mind. Hauptkomponente plus eine weitere Komponente) von der anderen Linie unterscheiden (Beleg über Menüplan). Es sind mindestens die in der allgemeinen Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl an Menülinien mit dem Angebot anzubieten. Die mit dem Angebot angebotene Anzahl an Menülinien werden Gegenstand des Vertrages. Wird die geforderte Anzahl an Menülinien und/oder die Aufteilung der Menülinien nicht eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Für eine bestimmte Anzahl an Menülinien gibt es eine bestimmte Punktzahl (siehe Bewertungsschema). Die Punktzahl sinkt je weniger Menülinien angeboten werden. Die genaue Wertung der Anzahl Menülinien ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen.
- 25 %
- Für das Wertungskriterium Wiederholungszyklus wird die vom Bieter angebotenen Anzahl an Wochen mit unterschiedlichen Speisenplänen gewertet. Doppelungen von Gerichten (alle Komponenten eines Gerichtes sind identisch) dürfen in dieser Zeit nicht vorkommen. Es müssen sich mindestens die Hauptkomponente und eine weitere Komponente der Mahlzeit unterscheiden. Für eine bestimmte Anzahl an Wiederholungswochen gibt es eine feste Punktzahl. Hierbei darf die vom Auftraggeber vorgegebene Mindestanzahl an Wochen nicht unterschritten werden. Die genaue Anzahl an geforderten Wochen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Wird die geforderte Anzahl an Wochen nicht eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen.
- 20 %
- Für das Wertungskriterium Anteil Bio-Produkte wird der Anteil an Bio- Produkten an den gesamten Lebensmitteln gewertet. Für einen bestimmten Anteil (%) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit abnehmendem Anteil (siehe Anlage Bewertungsschema). Näheres siehe Vergabeunterlagen!
- 10 %
LOT-0002 · Mittagessenlieferung in 7 Kindertageseinrichtungen inkl. Bereitstellung eines Bestellsystems sowie teilweise Bereitstellung Aufbereitungstechnik
- Es werden die Gesamtkosten aller Menüs, inklusive der Kosten für eventuell notwendigen Gerätemieten, Schulungen und sonstiger, vom Bieter im Zusammenhang mit der Produktion und Lieferung kalkulierten Kosten, abzüglich gegebenfalls gewährten Skontonachlass und zuzüglich einer zusätzlichen Schulung für alle Einrichtungen, berücksichtigt. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. Ergänzend gilt, „0“ Punkte erhalten Angebote, die als Durchschnittspreis je Einzelmenü einen Preis von <= 3,49 € brutto angeboten haben. Näheres siehe Anlage Bewertungsschema.
- 45 %
- Für das Wertungskriterium Anzahl Menülinien wird die vom Bieter angebotene Anzahl an Menülinien herangezogen. Die Anzahl und Aufteilung der geforderten Menülinien ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen. Jede Menülinie muss sich mindestens in zwei Komponenten (mind. Hauptkomponente plus eine weitere Komponente) von der anderen Linie unterscheiden (Beleg über Menüplan). Es sind mindestens die in der allgemeinen Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl an Menülinien mit dem Angebot anzubieten. Die mit dem Angebot angebotene Anzahl an Menülinien werden Gegenstand des Vertrages. Wird die geforderte Anzahl an Menülinien und/oder die Aufteilung der Menülinien nicht eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Für eine bestimmte Anzahl an Menülinien gibt es eine bestimmte Punktzahl (siehe Bewertungsschema). Die Punktzahl sinkt je weniger Menülinien angeboten werden. Die genaue Wertung der Anzahl Menülinien ist der Anlage Bewertungsschema zu entnehmen.
- 25 %
- Für das Wertungskriterium Wiederholungszyklus wird die vom Bieter angebotenen Anzahl an Wochen mit unterschiedlichen Speisenplänen gewertet. Doppelungen von Gerichten (alle Komponenten eines Gerichtes sind identisch) dürfen in dieser Zeit nicht vorkommen. Es müssen sich mindestens die Hauptkomponente und eine weitere Komponente der Mahlzeit unterscheiden. Für eine bestimmte Anzahl an Wiederholungswochen gibt es eine feste Punktzahl. Hierbei darf die vom Auftraggeber vorgegebene Mindestanzahl an Wochen nicht unterschritten werden. Die genaue Anzahl an geforderten Wochen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Wird die geforderte Anzahl an Wochen nicht eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Näheres siehe Bewerbungsbedingungen.
- 20 %
- Für das Wertungskriterium Anteil Bio-Produkte wird der Anteil an Bio- Produkten an den gesamten Lebensmitteln gewertet. Für einen bestimmten Anteil (%) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit abnehmendem Anteil (siehe Anlage Bewertungsschema). Näheres siehe Vergabeunterlagen!
- 10 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Nachforderbar sind: Angebotsformular - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004 Verantwortlicher Koche: Name und Berufserfahrungsnachweis des/ der für den zu vergebenden Auftrag vorgesehenen angestellten Koch oder andere Person mit geeigneter Qualifikation (siehe Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen) Nachweis der Berufserfahrung , - Eigenerklärung zu 2 Referenzen: Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für je eine der zwei Referenzen über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Referenzgebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Der genaue Umfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen - Qualitätssicherungs und HACCP-Konzept- Kalkulationsdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 843810-2025
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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59 % ähnlichEssenlieferung und Verpflegung für Kindertagesstätten, Horte und Schulen
Rüdersdorf bei Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin beschafft die Verpflegung für drei Kindertagesstätten, zwei Horte und zwei Schulen in ihrem Gemeindegebiet. Vorgesehen sind warme Mittagessen sowie Frühstücks- und Vesperversorgung einschließlich Serviceleistungen. Die beiden Auftragsbereiche haben jeweils eine Laufzeit von 730 Tagen; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
55 % ähnlichKüchen- und Verpflegungsausstattung für zwei Kindertagesstätten
Frankenthal (Pfalz) · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) beschafft Küchen- und Verpflegungsausstattung für zwei Kindertagesstätten am Ostparkstadion in Frankenthal (Pfalz). Vorgesehen sind unter anderem Küchenutensilien, allgemeiner Küchenbedarf, Ausstattung für Mensa und Kinderküche, Ess- und Kochgeschirr, Besteck sowie Lebensmittelbehälter für jeweils 110 Kinder. Der geschätzte Auftragswert beträgt 70.588,24 Euro; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
53 % ähnlichCatering für fünf städtische Kitas mit Mittagessen, Snacks und Spülarbeiten
Bad Homburg vor der Höhe · Offen
Die Stadt Bad Homburg vor der Höhe beauftragt Catering-Dienstleistungen für fünf städtische Kindertageseinrichtungen. Vorgesehen sind die Lieferung von Mittagessen, teilweise Nachmittags-Snacks sowie teilweise Spülarbeiten vor Ort, unter anderem in der Kindertagesstätte Engelsgasse, im Kinderhort am Schloßgarten und in der Kita Hausmannspark. Die Leistungen sollen ganzjährig an fünf Tagen pro Woche erbracht werden, ausgenommen sind die jeweiligen Schließzeiten.
52 % ähnlichRahmenvertrag Mittagsverpflegung regenerierfertig für Schulen
Rheinfelden (Baden) · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Rheinfelden (Baden) vergibt einen Rahmenvertrag zur Lieferung von regenerierfertiger Mittagsverpflegung und weiteren Lebensmitteln für ihre städtischen Schulen. Das Angebot umfasst zwei Lose mit insgesamt fünf Schulstandorten in Rheinfelden (Baden) und läuft jeweils zwei Jahre ab dem 15. Februar 2027. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt.
52 % ähnlichLieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“
Offen
Die Verbandsgemeinde Hachenburg beschafft die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“ in der Ortsgemeinde Hattert. Der genaue Umfang, die Größenordnung und der Lieferzeitraum sind in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Die Leistung ist der Region DEB in Rheinland-Pfalz zugeordnet.
51 % ähnlichMittagsverpflegung und Mensabewirtschaftung für Kitas und Gemeinschaftsschule
Ehningen · Offen · Frist 01.10.2026
Die Gemeinde Ehningen schreibt einen Rahmenvertrag für die Mittagsverpflegung in sieben Kindertagesstätten sowie die Bewirtschaftung der Mensa der Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung von regenerierfertiger Verpflegung, die Bereitstellung der notwendigen Technik sowie ein digitales Bestell- und Abrechnungssystem. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils 730 Tage mit Leistungsbeginn Anfang 2027.
50 % ähnlichDurchführung von Essenstransporten in 17 Touren
Stuttgart · Offen · Frist 28.09.2026
Die Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, beschafft Dienstleistungen für den Transport von Essen. Der Auftrag ist in drei Lose mit insgesamt 17 Touren aufgeteilt: Touren 1–6, 7–12 und 13–17. Die Leistungen sind der Region Stuttgart zugeordnet; Angebote können bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
50 % ähnlichLieferung und Montage von Küchenmöbeln für eine Verpflegungsküche
Langenfeld · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Langenfeld im Rheinland beschafft Küchenmöbel für die Erweiterung der Verpflegungsküche an der offenen Ganztagsschule Fahlerweg. Die Leistung umfasst die Lieferung, gegebenenfalls Herstellung und Montage der Möbel für eine Schulküche zur Aufbereitung vorbereiteter Speisen. Die Ausführung erfolgt in Langenfeld; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
50 % ähnlichLieferung von 35 Kinderküchen für 16 Kindertagesstätten
Offen
Die Vergabestelle der Stadt Aachen beschafft 35 Kinderküchen für 16 Kindertagesstätten. Der Leistungsort liegt in der Region Aachen (NUTS-Code DEA). Angaben zum Auftragswert und zum Zeitrahmen sind nicht enthalten.
49 % ähnlichBewirtschaftung von Mensen und Mittagsverpflegung für Schulen und Kitas in Hemsbach
Hemsbach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Hemsbach und der Schulverband Nördliche Badische Bergstraße schreiben die Bewirtschaftung der Mensa der Hebelschule sowie die Mittagsverpflegung für vier weitere Bildungseinrichtungen aus. Der Vertrag umfasst die Zubereitung und Lieferung von Mahlzeiten über eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Leistungsbeginn ist für den 11. Januar 2027 geplant.
48 % ähnlichLieferung und Montage küchentechnischer Ausstattung für eine Mischkostküche
Gerlingen · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadtverwaltung Gerlingen beschafft für Gerlingen eine küchentechnische Einrichtung einschließlich Lieferung, Montage und Anschlussarbeiten für eine Mischkostküche zur Versorgung von 400 bis 450 Essensteilnehmern. Vorgesehen sind unter anderem Arbeits- und Wandschränke aus Chromnickelstahl, eine Kühl- und Tiefkühlzellenkombination, eine Korbtransportspülmaschine, Multifunktionsgargeräte, ein Ceranherd, fünf Heißluft-Kombidämpfer, fahrbare Geschirrspender sowie eine warme und kalte Speisenausgabetheke. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
48 % ähnlichLieferung und Einbau einer Mensa-Küche einschließlich Kücheneinrichtung
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Coesfeld beschafft für die Erweiterung und Sanierung der Maria-Frieden-Schule eine Mensa-Küche einschließlich Kücheneinrichtung. Der Auftrag umfasst die Lieferung und den Einbau in der Region Coesfeld (NUTS-Region DEA). Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr.
48 % ähnlichLieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“
Offen · Frist 01.10.2026
Die Verbandsgemeinde Hachenburg beschafft die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“ in der Ortsgemeinde Hattert. Angaben zu Menge, Auftragswert und genauer Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
47 % ähnlichMittagessenverpflegung an städtischen Ganztagsschulen in Hannover
Hannover · Offen · Frist 28.10.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, vergibt Dienstleistungskonzessionen für die Mittagessenverpflegung an neun städtischen Ganztagsschulen. Der Auftrag umfasst je nach Schule die unterschiedliche Bewirtschaftung der Schulmensen und ist in neun Schulstandorte gegliedert. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 6,79 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 28. Oktober 2026 um 8:30 Uhr. Leistungsort ist Hannover.
47 % ähnlichLieferung von Fertigprodukten für die Hochschulgastronomie
München · Offen · Frist 15.10.2026
Das Studierendenwerk München Oberbayern beschafft Fertigprodukte und weitgehend vorbereitete Lebensmittel für seine Betriebsstellen der Hochschulgastronomie in München und Umgebung. Die Rahmenvereinbarung umfasst vier Lose: tiefgekühlte Produkte, verzehrfertige frische Salate, kühlpflichtige frische Fertiggerichte und Saucen sowie tiefgekühlte Convenience-Knödel; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,02 Millionen Euro. Die Laufzeit ist vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Januar 2028 vorgesehen, mit drei einjährigen Verlängerungsoptionen; Angebote sind bis zum 15. Oktober 2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
47 % ähnlichCatering und Vollverpflegung für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Berlin
Berlin · Offen · Frist 16.10.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, beschafft Catering- und Vollverpflegungsleistungen für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Berlin-Marzahn. Die Versorgung umfasst je Unterkunft täglich bis zu 320 zugewiesene Personen und ist in zwei Lose für Standorte am Blumberger Damm sowie in der Dingolfinger Straße aufgeteilt. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
46 % ähnlichVerpflegungsdienstleistungen für acht Kindertagesstätten in Thüringen
Jena · Offen · Frist 24.09.2026
Das Studierendenwerk Thüringen beauftragt die Verpflegung von acht Kindertagesstätten in Jena, Weimar, Erfurt, Ilmenau und Nordhausen. Der Leistungsumfang umfasst Mittagessen, Vesper sowie Milch und Haferdrink für insgesamt etwa 477 Essensteilnehmende; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 2,79 Millionen Euro. Die Laufzeit je Los beträgt 1.095 Tage, die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 7:00 Uhr.
46 % ähnlichLieferung von Mittagsverpflegung für eine Kindertagesstätte in Hattert
Offen · Frist 30.10.2026
Die Verbandsgemeinde Hachenburg beschafft die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“ in der Ortsgemeinde Hattert. Angaben zu Umfang oder Mengen sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026 um 23:00 Uhr.
45 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: appetito AG
Zuschlagswert: 1 EUR · Vertragsschluss: 11.12.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
297 vergleichbare Verfahren, davon 221 mit erfasstem Zuschlag · 211 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 603.630,59 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 34 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
VielfaltMenü GmbH · Berlin
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apetito AG · Rheine
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apetito · Rheine
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S-Bar Catering GmbH & Co. KG · Nürnberg
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gastromenü GmbH · Ulm
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GFB Catering GmbH · Leipzig
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apetito kids & schools GmbH · Rheine
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hofmann Menü-Manufaktur GmbH · Boxberg-Schweigern
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Mittags- und Zwischenverpflegung für sechs weiterführende Schulen
Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 16.07.2027
Auftragnehmer: Muttis Küche
Vertragsschluss: 21.07.2025
Zuschlagswert: 334.386,56 EUR
- Verpflegungsleistungen für Polizeieinsätze aus besonderem Anlass
Polizeipräsidium Essen · Essen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2030
Auftragnehmer: Primus Service GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Moers
47439 · Moers
Evelin.welter@moers.de028412018861 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
reichmann@kommunalagentur.nrw+4921143077274
ED eSender
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Kontakt laut Bekanntmachung
Evelin.welter@moers.de02841201886
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:37 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
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