Mittags- und Zwischenverpflegung für sechs weiterführende Schulen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
283.500 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.05.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Auslieferung von Mahlzeiten (55521200)
  • Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
Bekanntmachungsnummer
335442-2025
Verfahrensnummer
cab4c685-9067-48a6-b5e2-da2a23197b09

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Castrop-Rauxel beschafft die Mittags- und Zwischenverpflegung für sechs weiterführende Schulen ab dem Schuljahr 2025/2026. Die Menüs sollen im Cook-and-Chill- oder Cook-and-Hold-Verfahren angeliefert und vor Ort ausgegeben werden; vorgesehen sind auch Betreuungsmaßnahmen im offenen Ganztag. Der geschätzte Auftragswert beträgt 283.500 Euro, Angebote können bis zum 25. Juni 2025, 08:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Castrop-Rauxel (AG) vergibt im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung die Mittags- und Zwischenverpflegung für sechs weiterführende Schulen ab dem Schuljahr 2025/2026 an ein Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Mittagsverpflegung an sechs weiterführenden Schulen in Castrop-Rauxel

    Aktuell betreibt die Stadt Castrop-Rauxel insgesamt sechs weiterführende Schulen, wovon eine Schule auslaufend ist, an denen Betreuungsmaßnahmen mit Mittagsverpflegung im Rahmen des offenen Ganztags angeboten werden. I. Mittagsverpflegung Durch Erweiterung des Verpflegungskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel, sollen die Menüs den Schulen hierbei im Cook & Chill oder Cook & Hold Verfahren angeliefert werden. Das im Folgenden beschriebene Essensausgabesystem ist in Bezug auf Menge und Qualität nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zu realisieren. Die Empfehlungen für die Ernährung von Schulkindern sowie die Nährstoffempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung müssen beachtet werden. Wichtig ist dem AG, dass ein Bioanteil von mind. 30% in den einzelnen Menülinien (s. V. 1.2.) gewährleistet wird, welcher sukzessive (gem. Verpflegungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel) durchaus gesteigert werden soll. II. Zwischenverpflegung Ergänzend zur Mittagsverpflegung leistet die Zwischenverpflegung durch die Wahl der Lebensmittel einen wichtigen Beitrag zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs der Schülerinnen und Schüler. An beiden Gesamtschulen sowie an der Sekundarschule Süd (nach Absprache mit der Schulleitung) soll zusätzlich das Angebot eines Bistrobetriebes stattfinden. Der AN erhält für den Zeitraum der Beauftragung für die Mittagsverpflegung gleichzeitig das Recht und die Verpflichtung zur Bewirtschaftung des Bistrobetriebes im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Das Angebot für die Zwischenverpflegung ist auf das übrige Verpflegungsangebot abzustimmen. Für die Lebensmittel und Lebensmittelgruppen, die für die Zwischenmahlzeit zum Einsatz kommen, sollen die Vorgaben der DGE eingehalten werden. Der Bieter fügt hierzu seinem Angebot ein eigenes Konzept der Zwischenverpflegung (Warenangebot und Preisgestaltung) bei. Das Angebot soll aus belegten Brötchen, Müsliriegel, Obst, Kaffee und Wasser bestehen. Zudem sollen wechselnd beispielsweise Wraps angeboten werden. Das Angebot kann darüber hinaus in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung erweitert werden. Das Angebot für die Zwischenverpflegung soll keine Konkurrenz zur Mittagsverpflegung darstellen. Der Bistrobetrieb soll daher zur Mittagszeit geschlossen sein. Der Bistrobetrieb soll täglich an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung stehen. Die Zeiten sollen mit der Schulleitung abgestimmt werden.

    Frist: 25.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

-alle in Ziffer 1 des "Verzeichnisses einzureichender Unterlagen" genannten Unterlagen, mit Ausnahme des Angebotsschreibens und dem Dokument "Angebots- und Preisblatt"

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Mittagsverpflegung an sechs weiterführenden Schulen in Castrop-Rauxel

Nur die im Preisblatt angegeben Preise, über einen Zeitraum von 8 Wochen werden bewertet und bilden die Grundlage der Punktevergabe entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix. Zur Arbeitserleichterung können die Angaben aus dem Jahresspeiseplan ins Preisplatt übernommen werden; es besteht keine Pflicht den 8-wöchigen Jahresspeiseplan gesondert zu erstellen. Im Speiseplan des Preisblatts bilden Sie bitte 2 Menülinien (Standard bzw. Mischkost und vegetarisch) ab, die der Zusammensetzung und Einwaage der DGE-Empfehlung entsprechen. Ausschlaggebend für die Bepunktung des Preises ist die Angabe in Zeile 170 der Anlage 1 "brutto wertungsrelevante Angebotssumme abzgl. Nachlass". Diese Summe besteht unter anderem aus den Einzelgerichtspreisen. Der hier genannte Rabatt gilt auf das gesamte Sortiment und über die Dauer des Vertrages. Einzelheiten können der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
55 %
Der AG gewährt dem AN einen Personalkostenzuschuss (PK-Zuschuss) für die Personalgestellung in den Mensen für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Zuschuss wird nach Rechnungsstellung vierteljährlich im Voraus gewährt. Von den monatlich tatsächlich anfallenden Brutto Personalkosten für den AN übernimmt der AG einen Zuschuss in Höhe von maximal 175.000EUR / Jahr brutto.
30 %
Die Teilnehmer am Testessen werden vom AG festgelegt. Teilnehmen werden am Testessen Personen aus unterschiedlichen Altersklassen, insbesondere Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel, Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments sowie Vertreter von am Schulleben beteiligten Akteuren. Die Gruppe der Testesser umfasst ca. 25 Personen; eine genaue Anzahl wird dem AN vor dem Testessen mitgeteilt. Ein Testessen soll in KW 27 - 29, je nach Kapazität der AN, stattfinden. Das Testessen wird stattfinden in der Löwenherzschule, Kleine Lönsstraße 60, 44575 Castrop-Rauxel. Die dortigen Küchengegenstände können durch den Anbieter für das Testessen genutzt werden. Eine entsprechende Vorbereitungszeit wird eingeräumt und in Absprache festgelegt. Probierportionen sind mengentechnisch absolut ausreichend und können in Buffetform zur Präsentation gereicht werden. Zur Verkostung stellen Sie bitte folgende Menükomponenten zur Verfügung: - Sättigungsbeilage: Reis, Kartoffeln, Nudeln - Fleisch (Hühnchen), Fisch (Seelachs)/vegetarisch - Gemüse: 1x aktuell saisonales, 1x Erbsen und Möhren, 1x Kaisergemüse - 1x Linseneintopf - Dessert: Vanillepudding Die Würzung obliegt dem jeweiligen Caterer. Bei dem Testessen und der Bewertung wird auf die Dreiteiligkeit des Essens geachtet, daher wird um die Zubereitung der einzelnen Komponenten gebeten und nicht etwa um fertige Menüs. Für die künftigen Speisepläne sind natürlich Gerichte wie Suppen / Eintöpfe oder Aufläufe durchaus gestattet. Die Anbieter, die zum Testessen eingeladen werden, präsentieren Ihre Gerichte nicht parallel, sondern Zeitversetzt oder an verschiedenen Tagen, je nach Möglichkeit in der Schule.
10 %
Grundsätzlich soll in Bezug auf den Bioanteil zwischen dem Bioanteil in den Menüs (Eignungs- bzw. Ausschlusskriterium) und dem durchschnittlichen Bioanteil im Gesamtsortiment des AN (Zuschlagskriterium) unterschieden werden. Bioanteil als Eignungs- bzw. Ausschlusskriterium Die angebotenen Speisen sollen in Summe mindestens aus 30% Bioanteil bestehen. Dieser Bioanteil ist grundsätzlich vom Anbieter sicherzustellen. Dies gilt auch bei unplanmäßigen Lieferantenwechsel oder einer allgemeinen Nichtverfügbarkeit von Waren. Bioanteil als Zuschlagskriterium Bei der Angabe des Bioanteils in der Bewertungsmatrix, gilt es den Bioanteil anzugeben, den der AN in seinem Speisenkatalog durchschnittlich gewährleisten kann. Hierbei sollten mögliche Lieferantenwechsel (durch Krankheit etc.) oder schlechte Ernten etc. einberechnet werden, die eine Abweichung vom regulären Standard ergeben. Der Durchschnitt des Bioanteils im Speisenkatalog, der auf die Zutatenzahl abstellt, wird bewertet und entsprechend Vertragsbestandteil und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Zu beachten ist hierbei, dass ein durchschnittlicher Anteil von unter 30% Bio zum Vertragsausschluss führt, weil 30% Bioanteil immer (Eignungs- und Ausschlusskriterium!) zu garantieren sind. Weil der angebotene Bioanteil Vertragsbestandteil wird, sollten die Beispielgerichte, anhand derer die Preisfindung stattfindet, dem angebotenen Bioanteilsdurchschnitt entsprechen oder nur geringfügig unterschreiten. Unplausible Angebote werden, sofern eine Aufklärung misslingt, von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung: Der Anbieter mit dem höchsten durchschnittlichen Bioanteil erhält die volle Punktzahl (15 P.) und stellt die Maßgabe für alle weiteren Angebote von Mitbewerbern. Für andere Anbieter wird die Punktzahl entsprechend berechnet. Beispiel: Angebot A: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 73% Angebot B: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 68% Angebot C: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 47% Angebot A erhält 15 Punkte als Anbieter mit dem höchsten Bioanteil. Angebot B: 13,97 P. (68/73*15). Angebot C: 9,66 P. (47/73*15) Die erreichten Punkte werden dann mit den erreichten Punkten der anderen Kriterien gewichtet.
5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

-alle in Ziffer 1 des "Verzeichnisses einzureichender Unterlagen" genannten Unterlagen, mit Ausnahme des Angebotsschreibens und dem Dokument "Angebots- und Preisblatt"

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 520798-2025

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