Mittagsverpflegung für zehn Hamelner Grundschulen im Cook-and-Hold-Verfahren

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.04.2026, 10:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Stadt Hameln - Abt. 62 "Schulen und Sport" -Profil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.03.2026
Bekanntmachungsnummer
163556-2026
Verfahrensnummer
f422972f-fe6b-4999-b775-34b59e8209b7
CPV-Codes
55524000 · Verpflegungsdienste für Schulen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Hameln beschafft die Anlieferung und Bereitstellung von Mittagsverpflegung im Verfahren „Cook and Hold“ für zehn städtische Grundschulen in Hameln. Die Leistung ist in drei standortbezogene Lose aufgeteilt und umfasst voraussichtlich 163.350 Portionen pro Schuljahr. Der Leistungszeitraum läuft vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2028 für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028; eine Verlängerungsoption für das Schuljahr 2028/2029 ist vorgesehen. Angebote müssen bis zum 8. April 2026 um 8:45 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Cook & Hold Speiselieferung an den Grundschulen: Los 1: Hohes Feld, Sünteltal, Basberg, Niels Los 2: Klein Berkel, Wangelist Los 3: Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Tündern

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Hohes Feld, Sünteltal, Basberg, Niels-Stensen

    Für 10 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Hameln wird die Anlieferung und Bereitstellung von Mittagsverpflegung in Form des Systems "Cook & Hold" ausgeschrieben. Die Losaufteilung in drei Lose bezieht sich auf die Aufteilung nach den Standorten der Schule. Insgesamt wird mit 163.350 Portionen Mittagsverpflegung pro Schuljahr gerechnet. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 also vom 01.08.2026 - 31.07.2028, mit einer Verlängerungsoption für das Schuljahr 2028/2029 bis zum 31.07.2029. Die Ausgabe der Verpflegung sowie die Speiserestentsorgung sind nicht Teil der Vergabe.

    Frist: 08.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Klein Berkel, Wangelist

    Für 10 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Hameln wird die Anlieferung und Bereitstellung von Mittagsverpflegung in Form des Systems "Cook & Hold" ausgeschrieben. Die Losaufteilung in drei Lose bezieht sich auf die Aufteilung nach den Standorten der Schule. Insgesamt wird mit 163.350 Portionen Mittagsverpflegung pro Schuljahr gerechnet. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 also vom 01.08.2026 - 31.07.2028, mit einer Verlängerungsoption für das Schuljahr 2028/2029 bis zum 31.07.2029. Die Ausgabe der Verpflegung sowie die Speiserestentsorgung sind nicht Teil der Vergabe.

    Frist: 08.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Tündern

    Für 10 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Hameln wird die Anlieferung und Bereitstellung von Mittagsverpflegung in Form des Systems "Cook & Hold" ausgeschrieben. Die Losaufteilung in drei Lose bezieht sich auf die Aufteilung nach den Standorten der Schule. Insgesamt wird mit 163.350 Portionen Mittagsverpflegung pro Schuljahr gerechnet. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 also vom 01.08.2026 - 31.07.2028, mit einer Verlängerungsoption für das Schuljahr 2028/2029 bis zum 31.07.2029. Die Ausgabe der Verpflegung sowie die Speiserestentsorgung sind nicht Teil der Vergabe.

    Frist: 08.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. - Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Erklärung NTVergG - Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" - Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Hohes Feld, Sünteltal, Basberg, Niels-Stensen

Anzahl der Wochen, in denen sich die Hauptgerichte frühestens wiederholen
30 %
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bzw. des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ausschließlich "PREIS"
70 %

LOT-0002 · Klein Berkel, Wangelist

Anzahl der Wochen, in denen sich die Hauptgerichte frühestens wiederholen
30 %
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bzw. des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ausschließlich "PREIS"
70 %

LOT-0003 · Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Tündern

Anzahl der Wochen, in denen sich die Hauptgerichte frühestens wiederholen
30 %
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bzw. des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ausschließlich "PREIS"
70 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. - Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Erklärung NTVergG - Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" - Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 386080-2026
Vergleichbare Verfahren288vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag163 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 23 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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MEMichael Eberhardt Catering GmbHWuppertal3014.08.20261,2 Mio. €steigend
SCSander Catering GmbHWiebelsheim3010.08.2026633 Tsd. €steigend
GCGFB Catering GmbHLeipzig3027.07.2026 - steigend
AKapetito kids & schools GmbHRheine3023.07.2026258 Tsd. €steigend
SCStreit Catering GmbHOsann-Monzel3016.06.2026634 Tsd. €steigend

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Regionen: Baden-Württemberg (67) · Nordrhein-Westfalen (39) · Rheinland-Pfalz (38) · Niedersachsen (36) · Berlin (27) · Bayern (23)

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    338 Tsd. €
    04.07.2025noch 10 Monate16.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    03.04.2026noch 10 Monate28.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mittagsverpflegung für zwei Mannheimer Grundschulen im Schuljahr 2026/2027Auftragnehmer nicht veröffentlichtStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz.Mannheim, Deutschland
    25.06.2026noch 10 Monate28.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mittagsverpflegung für kommunale Schulkindbetreuung an Mannheimer GrundschulenBVS Catering GmbHStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz.Mannheim, Deutschland
    415 Tsd. €
    30.06.2026noch 10 Monate28.07.2027
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  • Mittagsverpflegung für zwei Mannheimer Grundschulen im Schuljahr 2026/2027BVS Catering GmbHStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz.Mannheim, Deutschland
    177 Tsd. €
    25.08.2026noch 10 Monate28.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Hameln - Abt. 62 "Schulen und Sport" -

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 11 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
VGVielfaltMenü GmbH210.06.2026282 Tsd. €

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15.04.2026Ausgabe der Mittagsverpflegung an zehn Hamelner GrundschulenVergebenVGVielfaltMenü GmbH184 Tsd. €
09.03.2026Mittagsverpflegung für zehn Hamelner Grundschulen im Cook-and-Hold-VerfahrenVergebenVGVielfaltMenü GmbH380 Tsd. €

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