Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen in Berliner Schulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.02.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 16
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.01.2024
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels (55000000)
- Auslieferung von Schulmahlzeiten (55523100)
- Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 45467-2024
- Verfahrensnummer
- 3ee9a63a-24fb-4a92-a748-0c9fba3a4c21
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin beschafft für 16 Schulen in Berlin die Herstellung, Anlieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks je Portion. Die Versorgung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 und soll an Werktagen, grundsätzlich ohne Samstage, für 1.440 Tage erfolgen; der Festpreis beträgt je Portion 4,64 Euro bei 7 Prozent beziehungsweise 5,16 Euro bei 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Teilnahme war bis zum 29. Februar 2024, 9:00 Uhr, möglich; innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ist zudem ein digitales Bestell- und Abrechnungssystem einzuführen.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
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Leistungen nach Losen (16)
LOT-0001 · Los 17 -11G19 Obersee-Schule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 381 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 18 -11G21 Schule Am Faulen See
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 408 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 20 - 11G23 Friedrichsfelder Schule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 417 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:20 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Los 21 - 11G25 Schule am Wäldchen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 483 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Los 22 - 11G26 Randow Schule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 372 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Los 23 - 11G28 Feldmark Schule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 525 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:30 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Los 24 - 11G29 Matibi Schule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 764 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Los 25 - 11G31 Schmetterlings-Grundschule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 380 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:45 Uhr - 14:05 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Los 26 - 11G32 Hans-Rosenthal-Grundschule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 422 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:10 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Los 27 - 11S06 11G33 11S05 Selma und Gerda Lagerlöf Schule, Schule am Grünen Grund
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 370 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Los 28 - 11G34 Orankesee Schule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 480 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) und Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:10 Uhr - 14:10 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Los 29 - 11G35 Grundschule am Tränkegraben
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 485 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Los 30 - 11G36 Phönix Grundschule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 300 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) und Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet sowie Tischgemeinschaften Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Los 31 - 11G37 Seepark Grundschule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 231 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Los 32 - 11G38 38.Grundschule Lichtenberg
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 172 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Tischgemeinschaften, Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0016 · Los 33 - 11G39 39. Grundschule
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 89 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Tischgemeinschaften, Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert, hiervon ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 17 -11G19 Obersee-Schule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP6 * 10 = WP 85 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP19 * 10 = WP 415 - Wunschessen: GP12,5 + SP2,5 * 10 = WP 150 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0002 · Los 18 -11G21 Schule Am Faulen See
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP27,5 * 10 = WP 375 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP27,5 * 10 = WP 325 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP30 * 10 = WP 350 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP2,5 * 10 = WP 250 - Wunschessen: GP12,5 + SP2,5 * 10 = WP 150 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0003 · Los 20 - 11G23 Friedrichsfelder Schule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP22,5 * 10 = WP 325 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP18 * 10 = WP 230 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10,5 * 10 = WP 155 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP8 * 10 = WP 105 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP2,5 * 10 = WP 250 - Wunschessen: GP12,5 + SP8,5 * 10 = WP 210 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0004 · Los 21 - 11G25 Schule am Wäldchen
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP17,5 * 10 = WP 225 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP17,5 * 10 = WP 400 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0005 · Los 22 - 11G26 Randow Schule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP15 * 10 = WP 175 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP22 * 10 = WP 245 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP18 * 10 = WP 405 - Wunschessen: GP12,5 + SP5 * 10 = WP 175 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0006 · Los 23 - 11G28 Feldmark Schule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP19,5 * 10 = WP 295 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP30 * 10 = WP 350 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP20 * 10 = WP 275 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP4 * 10 = WP 265 - Wunschessen: GP12,5 + SP4 * 10 = WP 165 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0007 · Los 24 - 11G29 Matibi Schule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP25 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP2.5 * 10 = WP 75 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2.5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2.5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP2.5 * 10 = WP 75 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2.5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP30 * 10 = WP 525 - Wunschessen: GP12,5 + SP30 * 10 = WP 425 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0008 · Los 25 - 11G31 Schmetterlings-Grundschule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP10 * 10 = WP 175 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP22,5 * 10 = WP 450 - Wunschessen: GP12,5 + SP12,5 * 10 = WP 250 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0009 · Los 26 - 11G32 Hans-Rosenthal-Grundschule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP7,5 * 10 = WP 175 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP7,5 * 10 = WP 125 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP30 * 10 = WP 350 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP12,5 * 10 = WP 150 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP5 * 10 = WP 275 - Wunschessen: GP12,5 + SP25 * 10 = WP 375 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0010 · Los 27 - 11S06 11G33 11S05 Selma und Gerda Lagerlöf Schule, Schule am Grünen Grund
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP11 * 10 = WP 210 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP11 * 10 = WP 160 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP13 * 10 = WP 180 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP1,5 * 10 = WP 90 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP9,5 * 10 = WP 120 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP28,5 * 10 = WP 510 - Wunschessen: GP12,5 + SP3 * 10 = WP 155 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0011 · Los 28 - 11G34 Orankesee Schule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP30 * 10 = WP 350 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP10 * 10 = WP 325 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0012 · Los 29 - 11G35 Grundschule am Tränkegraben
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP30 * 10 = WP 400 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP7,5 * 10 = WP 100 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP7,5 * 10 = WP 300 - Wunschessen: GP12,5 + SP7,5 * 10 = WP 200 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0013 · Los 30 - 11G36 Phönix Grundschule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP2,5 * 10 = WP 250 - Wunschessen: GP12,5 + SP2,5 * 10 = WP 150 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0014 · Los 31 - 11G37 Seepark Grundschule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 50 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP25 * 10 = WP 300 - Probierportionen: GP7,5 + SP10 * 10 = WP 175 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP10 * 10 = WP 225 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0015 · Los 32 - 11G38 38.Grundschule Lichtenberg
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP19 * 10 = WP 290 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP17 * 10 = WP 220 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP7,5 * 10 = WP 100 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP8 * 10 = WP 130 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP13,5 * 10 = WP 185 - Probierportionen: GP7,5 + SP10 * 10 = WP 175 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP9,5 * 10 = WP 320 - Wunschessen: GP12,5 + SP10,5 * 10 = WP 230 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
LOT-0016 · Los 33 - 11G39 39. Grundschule
- Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP18,5 * 10 = WP 235 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP4,5 * 10 = WP 70 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP7 * 10 = WP 120 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP14 * 10 = WP 190 - Probierportionen: GP7,5 + SP5,5 * 10 = WP 130 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP15 * 10 = WP 175 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP5 * 10 = WP 275 - Wunschessen: GP12,5 + SP10,5 * 10 = WP 230 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert, hiervon ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.12.2024Berichtigung 1Bekanntmachung 764923-2024
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