Externe Beratung zur Konfiguration und Unterstützung von Microsoft 365 und Azure

Status
Offen
Angebotsfrist
26.11.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.10.2026
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
716540-2026
Verfahrensnummer
9bbe7c5c-ff31-4389-923f-503b1a0451a3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sucht ein externes Beratungsteam, das die Einführung und Konfiguration von Microsoft 365 (M365) und Microsoft Azure fortführt und die Fachbereiche unterstützt. Das kalkulatorische Gesamtvolumen beträgt für bis zu vier Jahre 2 Millionen Euro netto; vorgesehen ist zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die Leistungen werden über einen Rahmenvertrag abgerufen.

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Leistungsbeschreibung

Die Auftraggeberin hat mit Unterstützung eines externen Beraterteams begonnen, Microsoft (MS) M365 und MS Azure zur vollumfänglichen Nutzung bei einem Sozialversicherungsträger einzuführen. Zur Fortführung der Konfiguration und den Support unserer Fachbereiche wird ein erfahrenes und leistungsfähiges externes Beratungsteam benötigt. Das kalkulatorische Gesamtvolumen für 4 Jahre beträgt 2.000.000 € (netto) und ist auf die vollständige System-Konfiguration sowie den Support unserer Fachbereiche ausgerichtet. Dies stellt den Höchstbetrag dar, der ohne Rechtsfolgen unter- und im Rahmen des rechtlich Zulässigen überschritten werden kann. Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag über zwei Jahre mit der zweimaligen Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Die genannten Mengen sind lediglich zur Orientierung gedacht und dienen als Grundlage für die Anbieter zur Erstellung eines Angebotes.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Externe Beratung Microsoft Cloud

    Die Auftraggeberin hat mit Unterstützung eines externen Beraterteams begonnen, Microsoft (MS) M365 und MS Azure zur vollumfänglichen Nutzung bei einem Sozialversicherungsträger einzuführen. Zur Fortführung der Konfiguration und den Support unserer Fachbereiche wird ein erfahrenes und leistungsfähiges externes Beratungsteam benötigt. Das kalkulatorische Gesamtvolumen für 4 Jahre beträgt 2.000.000 € (netto) und ist auf die vollständige System-Konfiguration sowie den Support unserer Fachbereiche ausgerichtet. Dies stellt den Höchstbetrag dar, der ohne Rechtsfolgen unter- und im Rahmen des rechtlich Zulässigen überschritten werden kann. Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag über zwei Jahre mit der zweimaligen Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Die genannten Mengen sind lediglich zur Orientierung gedacht und dienen als Grundlage für die Anbieter zur Erstellung eines Angebotes.

    Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Im Rahmen dieser Ausschreibung können folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert wer-den. Sollten jedoch mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen. - Betriebshaftpflicht - Ansprechperson - Unternehmensdarstellung

Vergabeunterlagen

21 Dateien · geladen 16.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
00_Hilfe-zur-Angebotsabgabe (eVergabe).pdfSonstiges2,2 MBKlicken zum Anzeigen
00_Hinweis Datenschutz Vergabeverfahren.pdfSonstiges138 KBKlicken zum Anzeigen
00_Hinweise E-Rechnung.pdfSonstiges44 KBKlicken zum Anzeigen
01_Aufforderung zur Angebotsabgabe_2026-047-EU-NOVA.pdfAnschreiben109 KBKlicken zum Anzeigen
02_Bewerbungsbedingungen_2026-047-EU-NOVA.pdfAnschreiben221 KBKlicken zum Anzeigen
03_Leistungsverzeichnis_2026-047-EU-NOVA.pdfLVLeistungsverzeichnis252 KBKlicken zum Anzeigen
03a Bewertung und Zuschlag_2026-047-EU-NOVA.pdfSonstiges358 KBKlicken zum Anzeigen
03b_Bewertungsblatt_2026-047-EU-NOVA.xlsxSonstiges62 KBKlicken zum Anzeigen
04_Vertrag__2026-047-EU-NOVA.pdfVertragsbedingungen306 KBKlicken zum Anzeigen
04a_EVB_IT_Dienstleistungsvertrag_2026-047-EU-NOVA.pdfVertragsbedingungen326 KBKlicken zum Anzeigen
05_Angebotsformblatt_2026-047-EU-NOVA.pdfFormular141 KBKlicken zum Anzeigen
06_Formblatt_Eignungserklärung_2026-047-EU-NOVA.pdfFormular127 KBKlicken zum Anzeigen
06a_Formblatt_EignungserklärungUnterauftragnehmer_2026-047-EU-NOVA.pdfFormular128 KBKlicken zum Anzeigen
07_Formblatt_Eignung_2026-047-EU-NOVA.pdfFormular141 KBKlicken zum Anzeigen
07a_Formblatt_Eignung Unterauftragnehmer_2026-047-EU-NOVA.pdfFormular122 KBKlicken zum Anzeigen
08_Formblatt_Unterauftragnehmer_2026-047-EU-NOVA.pdfFormular111 KBKlicken zum Anzeigen
08a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_2026-047-EU-NOVA.pdfFormular110 KBKlicken zum Anzeigen
11 Preisblatt_2026-047-EU-NOVA.pdfSonstiges100 KBKlicken zum Anzeigen
12 Vertrag Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).pdfVertragsbedingungen203 KBKlicken zum Anzeigen
12a Beispiel-Tabelle Kategorien AVV Anlage.pdfSonstiges81 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Im Rahmen dieser Ausschreibung können folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert wer-den. Sollten jedoch mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen. - Betriebshaftpflicht - Ansprechperson - Unternehmensdarstellung

Änderungen und Bieterfragen

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