Externe Beratung zur Konfiguration und Unterstützung von Microsoft 365 und Azure
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Verwaltungsberufsgenossenschaft
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 716540-2026
- Verfahrensnummer
- 9bbe7c5c-ff31-4389-923f-503b1a0451a3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sucht ein externes Beratungsteam, das die Einführung und Konfiguration von Microsoft 365 (M365) und Microsoft Azure fortführt und die Fachbereiche unterstützt. Das kalkulatorische Gesamtvolumen beträgt für bis zu vier Jahre 2 Millionen Euro netto; vorgesehen ist zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die Leistungen werden über einen Rahmenvertrag abgerufen.
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Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin hat mit Unterstützung eines externen Beraterteams begonnen, Microsoft (MS) M365 und MS Azure zur vollumfänglichen Nutzung bei einem Sozialversicherungsträger einzuführen. Zur Fortführung der Konfiguration und den Support unserer Fachbereiche wird ein erfahrenes und leistungsfähiges externes Beratungsteam benötigt. Das kalkulatorische Gesamtvolumen für 4 Jahre beträgt 2.000.000 € (netto) und ist auf die vollständige System-Konfiguration sowie den Support unserer Fachbereiche ausgerichtet. Dies stellt den Höchstbetrag dar, der ohne Rechtsfolgen unter- und im Rahmen des rechtlich Zulässigen überschritten werden kann. Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag über zwei Jahre mit der zweimaligen Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Die genannten Mengen sind lediglich zur Orientierung gedacht und dienen als Grundlage für die Anbieter zur Erstellung eines Angebotes.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Externe Beratung Microsoft Cloud
Die Auftraggeberin hat mit Unterstützung eines externen Beraterteams begonnen, Microsoft (MS) M365 und MS Azure zur vollumfänglichen Nutzung bei einem Sozialversicherungsträger einzuführen. Zur Fortführung der Konfiguration und den Support unserer Fachbereiche wird ein erfahrenes und leistungsfähiges externes Beratungsteam benötigt. Das kalkulatorische Gesamtvolumen für 4 Jahre beträgt 2.000.000 € (netto) und ist auf die vollständige System-Konfiguration sowie den Support unserer Fachbereiche ausgerichtet. Dies stellt den Höchstbetrag dar, der ohne Rechtsfolgen unter- und im Rahmen des rechtlich Zulässigen überschritten werden kann. Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag über zwei Jahre mit der zweimaligen Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Die genannten Mengen sind lediglich zur Orientierung gedacht und dienen als Grundlage für die Anbieter zur Erstellung eines Angebotes.
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Im Rahmen dieser Ausschreibung können folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert wer-den. Sollten jedoch mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen. - Betriebshaftpflicht - Ansprechperson - Unternehmensdarstellung
Vergabeunterlagen
21 Dateien · geladen 16.10.2026| Sonstiges | 1 KB | ||
| Sonstiges | 2,2 MB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Anschreiben | 109 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 358 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 62 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Vertragsbedingungen | 326 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 127 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 128 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 141 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 122 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 111 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 110 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 100 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 203 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 81 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Im Rahmen dieser Ausschreibung können folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert wer-den. Sollten jedoch mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das Angebot von den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen. - Betriebshaftpflicht - Ansprechperson - Unternehmensdarstellung
Änderungen und Bieterfragen
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