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Externe Beratung zur Konfiguration und Unterstützung von Microsoft 365 und Azure

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 09:17 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen 2026-047-EU-NOVA Externe Beratung Microsoft Cloud

02 Bewerbungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall ............................................ 2
  2. Angaben zum Vergabeverfahren ................................................................................. 3 2.2 Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen .............................................. 4 2.3 Einreichung des Angebots ................................................................................... 4 2.4 Hinweise zur Angebotsabgabe ............................................................................. 5 2.6 Fristen .................................................................................................................... 8 2.6.1 Fristen des Vergabeverfahrens ....................................................................... 8 2.6.2 Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen .................. 8 2.6.3 Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens .......................................... 8 2.7 Anschrift der zuständigen Vergabekammer ........................................................ 9
  3. Eignung der Bieter ....................................................................................................... 9

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1. Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Ver- antwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Als gesetzliche Unfallversicherung ist die BGHM Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und zuständig für Unternehmen der Holz- und Metallbranche.

Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsge- fahren ist die zentrale Aufgabe der BGHM. Im Schadensfall sorgt die BGHM für die bestmög- liche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädi- gung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich innerhalb Deutschlands sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die BGHM ist einer der größten Träger der gesetzlichen Un- fallversicherung in Deutschland und übernimmt den Versicherungsschutz für rund 5,3 Millio- nen Beschäftigte in den rund 250.000 Unternehmen der Branchen Holz und Metall.

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2. Angaben zum Vergabeverfahren

Die Auftraggeberin hat mit Unterstützung eines externen Beraterteams begonnen, Microsoft (MS) M365 und MS Azure zur vollumfänglichen Nutzung bei einem Sozialversicherungsträger einzuführen. Zur Fortführung der Konfiguration und den Support unserer Fachbereiche wird ein erfahrenes und leistungsfähiges externes Beratungsteam benötigt.

Das kalkulatorische Gesamtvolumen für 4 Jahre beträgt 2.000.000 € (netto) und ist auf die vollständige System-Konfiguration sowie den Support unserer Fachbereiche ausgerichtet. Dies stellt den Höchstbetrag dar, der ohne Rechtsfolgen unter- und im Rahmen des rechtlich Zulässigen überschritten werden kann.

Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag über zwei Jahre mit der zweimaligen Option auf Verlängerung um je ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Die genannten Mengen sind lediglich zur Orientierung gedacht und dienen als Grundlage für die Anbieter zur Erstellung eines Angebotes.

Auftraggeberin der Vergabemaßnahme

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz Bundesrepublik Deutschland

Vergabestelle

Berufsgenossenschaft Holz und Metall Vergabestelle Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz Bundesrepublik Deutschland E-Mail: vergabestelle@bghm.de

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die oben genannte E-Mail Adresse lediglich dem Informa- tionsaustausch für laufende Vergabeverfahren dient. Eine Weitergabe der Adresse an Dritte, sowie die Eintragung für Newsletter, Werbe- und Informationsverteiler ist ausdrücklich NICHT gestattet. Alle E-Mails dieser Art werden als Spam gekennzeichnet, was dazu führen kann, dass legitime Nachrichten Ihres Unternehmens uns nicht mehr erreichen können!

Ansprechperson

Anfragen zum Vergabeverfahren einschließlich Bieterfragen sind bevorzugt (vorrangig) über die Vergabeplattform des Bundes

https://www.evergabe-online.de

mitzuteilen.

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Aus Gründen der Gleichbehandlung werden Anfragen grundsätzlich nur schriftlich – und nicht telefonisch – beantwortet. Es werden keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens erteilt. Die Kommunikation erfolgt für das gesamte Vergabeverfahren in deutscher Sprache.

Alle gestellten Bieterfragen und Antworten werden zu Ihrer Kenntnis auf der Vergabeplattform des Bundes

https://www.evergabe-online.de

veröffentlicht.

Die Vergabeunterlagen ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Bieterfragen werden ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Be- standteil der Vergabeunterlagen.

2.1 Vergabeart

Diese Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV).

Neben den rechtlichen Regelungen der VgV gelten grundsätzlich die übergeordneten Rechts- vorschriften des GWB (IV. Teil) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

2.2 Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen

Die Bieter prüfen die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Stimmigkeit. Bei festgestellten Fehlern oder Unklarheiten haben die Bieter die Vergabestelle schriftlich vor Ablauf der Ange- botsfrist über die Beanstandungen zu informieren.

Die Unterlagen sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung verwendet werden. Jede andere Verwendung, Weitergabe oder Ver- öffentlichung ohne eine ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle ist nicht gestattet.

Änderungen oder Ergänzungen dürfen an den Vergabeunterlagen nicht vorgenommen wer- den. Dies gilt insbesondere für die Formblätter der Anlagen, die Bestandteil der einzureichen- den Unterlagen sind. Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss des Bieters.

In den Formblättern sollen lediglich die geforderten Eintragungen durch den Bieter vorgenom- men werden. Änderungen eigener Eintragungen, die der Bieter in den Unterlagen vornimmt, müssen als solche erkennbar und dokumentenecht sein.

2.3 Einreichung des Angebots

Die Einreichung des Angebots muss nach §§ 53 Abs.1, 9 ff. VgV elektronisch erfolgen. Die Abgabe der Angebote ist daher nur über die e-Vergabeplattform des Bundes unter

https://www.evergabe-online.de

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möglich.

Eine Einreichung des Angebots per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, die nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechen oder nach dem Angebots- schlusstermin eingehen, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs.1 Nr.1 VgV).

Berichtigungen und Änderungen zu bereits eingereichten Angeboten können bis zum Abga- betermin vorgenommen werden. Sie müssen analog zu den oben gemachten Vorgaben erfol- gen.

Aufbau des Angebots und einzureichende Nachweise sind dem Angebotsformblatt (Doku- ment 05 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

2.4 Hinweise zur Angebotsabgabe

Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Dies gilt auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertragsschluss etwa im Rahmen der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist oder diese beilegt. Werden sie dennoch als Bestandteil der Angebotsunterlagen eingereicht, so kann dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.

Verweise auf beigefügte Anlagen oder Webseiten ersetzen nicht die vollständige Bearbeitung der Vordrucke. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die geforderten Angaben aus beigefügten Anlagen des Bieters eigenständig herauszusuchen.

Nebenangebote werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung im Vergabeverfahren wird keine Vergü- tung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter ausdrücklich auf die Geltend- machung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.

Die Rückgabe der Angebotsunterlagen ist nicht vorgesehen.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.

Einzelne Unterlagen können nach dem Angebotsschlusstermin von der Vergabestelle mit Fristsetzung nachträglich angefordert werden. (siehe Dokument 05 – Angebotsformblatt). Sollte der Bieter die Unterlagen dann nicht vorlegen, wird das Angebot von der Wertung aus- geschlossen.

Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Den Bietern werden in diesem Fall die Gründe für die Entscheidung mitgeteilt.

2.5 Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer

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02 Bewerbungsbedingungen

Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämt- liche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung, wenn

• im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt ist,

• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten,

• und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterschriebene, gesonderte Erklärung (Dokument 09 – Bietergemeinschaft) be- stätigt werden.

Sofern im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft geleistet werden.

Zur Vereinfachung kann der, für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter, durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen der Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich bietenden Unterneh- men zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o.g. Erklärung zu erteilen. Ferner muss der Auftraggeberin durch eine Verpflichtungserklärung der an der Bietergemein- schaft beteiligten Unternehmen nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.

Die erforderlichen Nachweise sind kumulativ einzureichen und die Eignungsmerkmale müssen bei demjenigen Unternehmen vorhanden sein, unter deren Verantwortung die angebotene Leistung ausgeführt werden soll. Hinsichtlich der Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB (Dokumente 06 der Vergabeunterlagen) ist dieses von jedem Teil der Bietergemeinschaft ein- zureichen (§ 43 Abs.2 VgV). Eine gleichzeitige Angebotsabgabe als einzelner Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss führen.

Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner; er ist für die angebotenen Leis- tungen allein verantwortlich.

Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese im An- gebot mit den zu leistenden Aufgaben aufzuführen (Dokument 08 – Unterauftragnehmer). Der Generalunternehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung den Unterauftrag- nehmer der Auftraggeberin zu benennen. Dem Unterauftragnehmer sind insgesamt keine un- günstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin verein- bart sind. Alle entsprechenden Unterlagen sind vor Zuschlagsentscheidung auf Aufforderung der Verga- bestelle hin auch für den/die Unterauftragnehmer abzugeben.

Gleiches gilt für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV oder falls Unterauftragnehmer eingesetzt werden und hierüber die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV erbracht werden sollen.

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02 Bewerbungsbedingungen

Sollte für einen Unterauftragnehmer die Eignung nicht festgestellt werden können, liegen Aus- schlussgründe vor oder kann der Bieter den Nachweis nicht erbringen, dass ihm die erforder- lichen Mittel des Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen, wird die Zustimmung zum Ein- satz dieses Unterauftragnehmers von der Auftraggeberin nicht erteilt.

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02 Bewerbungsbedingungen

2.6 Fristen

2.6.1 Fristen des Vergabeverfahrens

Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 26.11.2026, 08:00 Uhr.

Maßgeblich ist der Eingang bei der ausschreibenden Stelle. In diesem Zusammenhang sind die Zustellzeiten des jeweiligen Dienstleisters zu berücksichtigen.

Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat (vergleiche § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV).

Bindefrist des Angebots: 3 Monate ab dem Schlusstermin.

Für die Vergabestelle besteht keine Verpflichtung nach dem 19.11.2026, 08:00 Uhr, eingehende Fragen zu beantworten.

2.6.2 Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin ge- rügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

2.6.3 Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens

§ 20 VgV

(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

§ 15 VgV

(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge- rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

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02 Bewerbungsbedingungen

§ 62 VgV

Unterrichtung der Bewerber und Bieter

(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffent- liche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.

(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unver- züglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,

  1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,

  2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,

  3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und

  4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

2.7 Anschrift der zuständigen Vergabekammer

Anschrift und Kontaktdaten der zuständigen Vergabekammer des Bundes:

Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn

E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228-94990 Fax: +49 228-9499163

3. Eignung der Bieter

Der Auftrag wird nur an jene Bieter vergeben, die für die Erfüllung der Aufgabenstellung ge- eignet sind. Zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens dürfen von Auftraggebern Nach- weise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit gefordert werden.

Nach § 123 GWB kann der Auftraggeber unzuverlässige Bieter vom Vergabeverfahren aus- schließen. Als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist dem Angebot das unterschriebene Dokument 06 – Eignungs- erklärung beizufügen.

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02 Bewerbungsbedingungen

Nach § 45 Abs. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstel- len, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die entsprechenden Angaben im Dokument 07 – Eig- nung sowie die im Dokument 05 – Angebotsformblatt aufgelisteten Nachweise abgegeben werden.

Im Rahmen der Zuschlagsentscheidung wird die Auftraggeberin die jeweils entsprechende Gewerbezentralauskunft anfordern (§ 19 Abs.3 MiLoG).

Hinweise zu den geforderten Nachweisen

Unterlagen, für die die Möglichkeit der Nachforderung durch die Vergabestelle bestehen, sind dem Dokument 05 – Angebotsformblatt zu entnehmen.

Nach § 48 Abs. 8 VgV werden Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfah- ren erworben wurden, zugelassen. Dazu ist das Zertifikat als Kopie einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Vergabeverfahren eine Präqualifizierung die geforderten Nachweise ersetzen kann, sofern es diese umfasst.

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