Beschaffung von Microsoft-Produkten sowie Dienst- und Beratungsleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die GesundheitskasseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 229539-2025
- Verfahrensnummer
- fe68e1cb-cbd1-445f-bc66-0143aa625047
- CPV-Codes
48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme; 48300000 · Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität; 48310000 · Dokumentenerstellungssoftwarepaket; 48320000 · Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket; 48330000 · Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket; 48500000 · Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket; 72200000 · Softwareprogrammierung und -beratung; 72220000 · Systemberatung und technische Beratung; 72260000 · Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse mit Sitz in München sucht einen Handelspartner für eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung sämtlicher verfügbarer Microsoft-Produkte sowie damit verbundener Dienst- und Beratungsleistungen. Die Beschaffung erfolgt über Einzelabrufe und unter Nutzung der zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft Irland vereinbarten Konditionen; eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Vereinbarung ist auf 1.095 Tage angelegt, die Angebotsfrist endet am 23. April 2025 um 10:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Microsoft Handelspartnerrahmenvereinbarung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht. Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beschaffung aller verfügbaren Microsoft-Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft unter den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen. - Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung, bei Lizenzierungs- und Produktfragen - Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes und der Lizenzpflege, - Unterstützung im Software-Assetmanagement und der Verwaltung der Lizenzen, - Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit - Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel - Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
Frist: 23.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
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LOT-0001 · Microsoft Handelspartnerrahmenvereinbarung
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Anforderungen
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 327503-2025
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Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SDSoftwareONE Deutschland GmbH | Leipzig | 33 | 0 | 10.08.2026 | 45,2 Mio. € | fallend |
| CDCrayon Deutschland GmbH | Unterhaching | 11 | 0 | 05.12.2025 | 6,7 Mio. € | fallend |
| SDSoftwareOne Deutschland GmbH | Leipzig | 6 | 0 | 07.07.2026 | 2,1 Mio. € | stabil |
| CGCANCOM GmbH | Jettingen-Scheppach | 6 | 0 | 15.06.2026 | 100,8 Mio. € | fallend |
| CGCANCOM GmbH | Leipzig | 4 | 0 | 01.08.2026 | 6,8 Mio. € | steigend |
| BGBechtle-Comsoft GmbH | Neckarsulm | 3 | 0 | 26.05.2026 | - | steigend |
| SISwiss IT Security Deutschland GmbH | Wiesbaden | 3 | 0 | 22.09.2025 | 20 Mio. € | stabil |
| BGBechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Neckarsulm | Neckarsulm | 3 | 0 | 03.06.2025 | 1 € | fallend |
| BGBechtle GmbH & Co. KG | Neckarsulm | 2 | 0 | 15.09.2026 | 4,4 Mio. € | stabil |
| CGControlware GmbH | Unterhaching | 2 | 0 | 03.08.2026 | 3,3 Mio. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (109) · Nordrhein-Westfalen (47) · Berlin (23) · Baden-Württemberg (15) · Niedersachsen (15) · Hessen (12)Laufende Rahmenverträge
Bayern- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-LösungSoftwareONE Deutschland GmbHStadt AschaffenburgAschaffenburg, Deutschland463 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.09.2025läuft aus30.09.2026
- Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen HandelspartnerSVA System Vertrieb Alexander GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.10.2025noch 1 Monat28.10.2026
- Befristete Überlassung der Software Fujitsu BeanConnect für 36 MonateFujitsu Services GmbHDeutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher ServiceBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.11.2023noch 2 Monate30.11.2026
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und begleitende DienstleistungenCANCOM GmbHLandeshauptstadt München, RIT-GL4, VergabemanagementMünchen, Deutschland89,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.12.2023noch 3 Monate11.12.2026
- Rahmenvereinbarung für UiPath-Dienstleistungen zur robotergestützten ProzessautomatisierungExelentic GmbHStadt Nürnberg - Zentrale DiensteNürnberg, Deutschland13,1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.12.2025noch 3 Monate29.12.2026
- Weiterentwicklung der FAL-BY-App für Flächenmonitoring und AgrarförderungDierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und TourismusMünchen, Deutschland575 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.09.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Lizenzen und Netzwerkkomponenten für die Mathematica-Softwareuni software plus GmbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
- Unterstützungsleistungen für SAP-SoftwareDeloitte Consulting GmbHFraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung Einkauf und Gerätewirtschaft C2 - Vergabestelle BauMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.01.2024noch 4 Monate14.01.2027
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Aktiv seit 2023 · 404 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| 1A1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HAHexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HPHeunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| HPHeumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| PPPUREN Pharma GmbH & Co. KG | 2 | 31.03.2026 | - |
| MVMedical Valley Invest AB | 2 | 31.03.2026 | - |
| MLMicro Labs GmbH | 2 | 31.03.2026 | - |
| BGBasics GmbH | 2 | 04.08.2025 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für Lacosamid ohne FilmtablettenAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu TelmisartanAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu PomalidomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu FebuxostatAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Rabattverträge für 51 generische Arzneimittel-WirkstoffePUREN Pharma GmbH & Co. KG +47 weitereAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.04.2024läuft aus30.09.2026
- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für EltrombopagAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.08.2025noch 1 Monat31.10.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu BosutinibAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 2 Monate30.11.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge für Tocilizumab (ATC L04AC07)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4EF GebäudetechnikAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Verarbeitung von Versichertenzufriedenheitsfragebögen und Übermittlung anonymisierter Datenmanagement consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbHAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, Deutschland359 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.02.2025noch 5 Monate28.02.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Golimumab (ATC L04AB06)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu Fluticason und AzelastinAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.12.2025noch 6 Monate31.03.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Rasagilin | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Testosteron-Arzneimittel ohne Injektionslösung | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin ohne nasale Darreichungsform | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Naproxen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Lopinavir und Ritonavir | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Infliximab ohne Wirkstärke 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Infliximab 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sarilumab | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Aprepitant und Fosaprepitant | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Aufhebung der Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin | Vergeben | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Raloxifen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sorafenib | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Etanercept | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Nevirapin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge | Offen | - | 3,1 Mio. € |
| 27.08.2026 | Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 24.08.2026 | Versand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit | Offen | - | 3,2 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife und Bonusangebote nach SGB V | Vergeben | BDB&W Deloitte GmbH +1 weitere | 271 Tsd. € |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Denosumab (ATC M05BX04) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Omalizumab-Arzneimittelrabattverträge (ATC R03DX05) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Filgrastim (ATC L03AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Teriparatid (ATC H05AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Denosumab-Arzneimittelrabattverträge | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Pegfilgrastim (ATC L03AA13) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Teriparatid (ATC H05AA02) | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenMicrosoft-Lizenzen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Tauberbischofsheim · Offen · Frist 16.10.2026
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim sucht einen autorisierten Microsoft-Handelspartner für Microsoft-365-Lizenzen, Software Assurance für bestehende Lizenzen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Beschafft werden unter anderem Produkte aus den Bereichen Microsoft 365, Intune, Visio, Defender, SQL Server, Windows Server und Exchange über die Bezugsmodelle Cloud Solution Provider (CSP) und Select Plus; der geschätzte Auftragswert beträgt 4,4 Millionen Euro. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst 36 Monate und kann einmalig um 12 Monate verlängert werden, sodass eine maximale Laufzeit von 48 Monaten entsteht; Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
58 % ähnlichMicrosoft Enterprise Agreement als Handelspartnervertrag
Weiden · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Weiden in der Oberpfalz sucht einen Handelspartner für die fristgerechte Verlängerung ihres bestehenden Microsoft Enterprise Agreement, also eines Microsoft-Rahmenvertrags für die Nutzung von Microsoft-Produkten und -Diensten. Vorgesehen ist ein nahtloser Anschlussvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren ab dem 1. Februar 2027. Der Auftrag wird in Weiden in der Oberpfalz ausgeführt; das einzige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichMicrosoft Academic-Lizenzen über EES und Select Plus Academic
Leipzig · Offen · Frist 12.10.2026
Die Lecos GmbH in Leipzig sucht einen Handelspartner für eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Microsoft Academic-Lizenzen. Die Lizenzen sollen über ein Enrollment for Education Solutions (EES), ein Lizenzprogramm für Bildungseinrichtungen, sowie über einen bestehenden Select Plus Academic-Vertrag bezogen werden. Der Leistungsort liegt in der Region Leipzig; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
53 % ähnlichBeschaffung von Microsoft-Lizenzen
Offen · Frist 28.09.2026
Die Conciliamus GmbH beschafft Microsoft-Lizenzen; Angaben zum genauen Umfang oder geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Die Ausschreibung ist der im Datensatz mit DE3 bezeichneten Region zugeordnet, und die Frist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
53 % ähnlichRahmenvertrag für Betreuung und Erweiterung eines Dokumentenmanagementsystems auf ELO-Basis sowie Lexware-Betreuung
München · Offen
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern in München sucht einen Rahmenvertrag für die Betreuung und Erweiterung ihres Dokumentenmanagementsystems (DMS) auf Basis von ELO sowie für die Betreuung von Lexware. Das System umfasst unter anderem Workflowmanagement, Webzugriff, externen Portalzugriff, E-Mail-Archivierung, Vertragsverwaltung, die Anbindung an Lexware und elektronische Akten für mehr als 15.000 Praxisanleiter und Kursanbieter sowie die Mitgliederverwaltung. Weitere Funktionalitäten sollen ergänzt werden.
52 % ähnlichBeschaffung von Microsoft-Kauf- und Mietlizenzen mit optionaler Software-Assurance
Offen · Frist 28.09.2026
Die Conciliamus GmbH beschafft neue oder gebrauchte Kauflizenzen des Herstellers Microsoft, wahlweise mit oder ohne Software-Assurance, sowie Mietlizenzen. Die Lizenzen sollen über vom Anbieter gewährleistete Beschaffungswege bezogen werden, beispielsweise aus Rahmenverträgen des Bundes oder der Länder. Der Leistungsort liegt in der Region DE3; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
49 % ähnlichRahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und zugehörige Softwareleistungen
Bergheim · Offen · Frist 20.10.2026
Der Rhein-Erft-Kreis mit Sitz in Bergheim beschafft einen Rahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und damit verbundene Leistungen. Der Umfang umfasst Lizenzen mit Software Assurance, die Verlängerung dieser Leistungen sowie weitere Leistungen aus dem Microsoft-Volumenlizenzprogramm Enterprise Agreement, einschließlich Server & Cloud Enrollment und möglicher Software-Assurance-Vorteile. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC; der Zuschlag wird ausschließlich anhand des angebotenen Rabatts auf die Microsoft-Basisrabatte ermittelt.
49 % ähnlichCallcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beauftragt Callcenter-Leistungen zur Servicetelefonie, um geeignete Versicherte für die Teilnahme an Versorgungsverträgen zu gewinnen und ihre aktive Teilnahme sicherzustellen. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 3.108.000 Euro, wird der Region München zugeordnet und umfasst eine Laufzeit von 360 Tagen. Angesprochen werden unter anderem Versorgungsverträge nach § 140a sowie § 137f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
48 % ähnlichLieferung von KI-Servern im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
München · Offen · Frist 02.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern in München beschafft KI-Server und möchte dafür eine Rahmenvereinbarung abschließen. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate; zusätzlich sind zwei Verlängerungen um jeweils 12 Monate möglich, sodass die maximale Laufzeit vier Jahre beträgt. Der Leistungsort liegt in der Region München (NUTS-Code DE212), und die Frist zur Angebotsabgabe endet am 2. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
48 % ähnlichMicrosoft-Consulting-Leistungen
Berlin · Offen
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR), der zentrale IT-Dienstleister des Landes Berlin, beschafft Beratungsleistungen im Bereich Microsoft. Der Auftrag umfasst ein Los und wird in Berlin erbracht; weitere Angaben zu Umfang, Wert oder Leistungszeitraum sind nicht enthalten. Für die Vergabe ist ausschließlich der Preis maßgeblich.
46 % ähnlichBeschaffung von Microsoft-Lizenzen und begleitenden Supportleistungen
Frankfurt am Main · Offen · Frist 09.10.2026
Die Landwirtschaftliche Rentenbank mit Sitz in Frankfurt am Main beschafft Microsoft-Lizenzen einschließlich begleitender Serviceleistungen. Der Auftragnehmer soll die Lizenzen als Licensing Solution Partner und Enterprise Software Advisor, also als autorisierter Lizenzierungs- und Beratungsdienstleister, bereitstellen. Die Vertragslaufzeit soll am 1. Februar 2027 beginnen und 48 Monate betragen; eine Beendigung durch die Rentenbank nach 36 Monaten ist möglich, und Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlichRahmenvertrag für Toilettenpapier, Papierhandtücher und Flüssigseife
Augsburg · Offen · Frist 06.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Augsburg, beschafft Toilettenpapier, Papierfalthandtücher und flüssige Handwaschseife für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Lieferung ist in drei Leistungsbereiche gegliedert: Rollen mit jeweils 250 Blatt, Kartons mit jeweils 1.000 Papierhandtüchern und 5-Liter-Kanister mit Flüssigseife. Die Leistung ist der Region Augsburg zugeordnet; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden.
44 % ähnlichBeschaffung von Microsoft Office LTSC Professional Plus 2024
Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadtwerke Landshut beschaffen die Software Microsoft Office LTSC Professional Plus 2024 für den Bereich Informationstechnik und elektronische Datenverarbeitung. Angaben zu Menge und Auftragswert liegen nicht vor. Der Leistungsort ist der NUTS-Region DE2 in Bayern zugeordnet; die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
44 % ähnlichKauf und Wartung von Helmut-Softwareprodukten und Editshare
München · Offen
Der Bayerische Rundfunk, eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit Sitz in München, beschafft den Kauf und die Wartung von Helmut-Softwareprodukten und Editshare. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst mindestens 24 Monate und kann zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden, also insgesamt bis zu 48 Monate. Die Leistung ist der Region München zugeordnet.
43 % ähnlichOpen-House-Vertrag zur Versorgung mit Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten
München · Offen · Frist 20.12.2029
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse sucht Leistungserbringer für die Versorgung ihrer Versicherten in Bayern mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln, Produkten zur Wundbehandlung und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter, soweit diese nicht apothekenpflichtig sind. Im nicht exklusiven Open-House-Modell werden Verträge mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die die geforderten Unterlagen und eine Zuverlässigkeitserklärung einreichen. Vertragsstarts sind ab dem 1. Februar 2026 zum jeweils ersten eines Monats möglich; alle Verträge enden spätestens am 31. Januar 2030, und die Teilnahme ist längstens bis zum 20. Dezember 2029 möglich.
42 % ähnlichOpen-House-Rabattverträge für Glatirameracetat-Injektionslösungen in Fertigspritzen
München · Offen · Frist 03.12.2027
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse mit Sitz in München sucht pharmazeutische Unternehmen für nicht exklusive Rabattvereinbarungen über das Arzneimittel Glatirameracetat als Injektionslösung in einer Fertigspritze. Im Open-House-Modell werden identische Verträge mit allen geeigneten und interessierten Unternehmen geschlossen; ein konkretes Abnahmevolumen oder Auftragswert ist nicht angegeben. Die Verträge können frühestens am 1. Februar 2026 beginnen, laufen grundsätzlich bis zum 31. Januar 2028 und müssen spätestens am 3. Dezember 2027 geschlossen werden.
41 % ähnlichGeneralunternehmerleistungen für Ersatzneubau Bürogebäude AOK Hof
Nürnberg · Offen · Frist 07.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau eines Bürogebäudes in Hof aus. Das Gebäude soll 95 Arbeitsplätze bieten, mit Kundengeschäft im Erdgeschoss, Büroräumen in den Obergeschossen und Lagerflächen im Untergeschoss, vollständig barrierefrei nach DIN 18040 ausgeführt. Der geschätzte Auftragswert beträgt etwa 8,5 Millionen Euro mit Bewerbungsfrist bis Oktober 2026.
41 % ähnlichEinführung von Microsoft 365
Düsseldorf · Offen · Frist 09.10.2026
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV Nordrhein) mit Sitz in Düsseldorf beschafft Dienstleistungen zur Einführung von Microsoft 365. Weitere Angaben zum Leistungsumfang liegen nicht vor; die Frist zur Abgabe von Angeboten endet am 9. Oktober 2026 um 15:00 Uhr, der Leistungsort ist der Raum Düsseldorf.
41 % ähnlichOn-Premises-Standardsoftware zur Datenbewirtschaftung mit Data Mining und Auto-ML
Berlin · Offen · Frist 13.10.2026
Der AOK-Bundesverband eGbR mit Sitz in Berlin beschafft die Lieferung, Implementierung und Wartung einer lokal betriebenen Standardsoftware zur Datenbewirtschaftung. Die Software soll große Datenmengen verarbeiten und Funktionen für Data Mining, Statistik sowie automatisiertes maschinelles Lernen (Auto-ML) bieten. Der Auftrag umfasst eine Laufzeit von 2.160 Tagen, etwa sechs Jahren, und wird in Berlin (Region DE300) umgesetzt; die Teilnahmefrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
41 % ähnlichRahmenvereinbarung für Adobe-Softwarelizenzen und Lizenzdienstleistungen
Leipzig · Offen · Frist 09.10.2026
Die Lecos GmbH als zentrale Beschaffungsstelle für die Stadt Leipzig und verschiedene Eigenbetriebe sucht einen Handelspartner für Adobe-Softwarelizenzen über das Value Incentive Plan Marketplace (VIP MP). Beschafft werden die Verlängerung und Weiterführung bestehender Lizenzen sowie zusätzliche Neulizenzen, ergänzt durch Lizenzberatung einschließlich technischer Bewertung und Reporting. Der Handelspartner muss die Vertragssegmente Commercial, Government und Non-Profit bedienen können; die Leistungserbringung ist für Leipzig und die beteiligten Einrichtungen vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026.
40 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: SoftwareOne Deutschland GmbH
Zuschlagswert: 50.000.000 EUR · Vertragsschluss: 12.05.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
282 vergleichbare Verfahren, davon 201 mit erfasstem Zuschlag · 143 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.172.175,14 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 60 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
33 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Crayon Deutschland GmbH · Unterhaching
11 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareOne Deutschland GmbH · Leipzig
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Jettingen-Scheppach
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Leipzig
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle-Comsoft GmbH · Neckarsulm
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Swiss IT Security Deutschland GmbH · Wiesbaden
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus Neckarsulm · Neckarsulm
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH & Co. KG · Neckarsulm
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Controlware GmbH · Unterhaching
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-Lösung
Stadt Aschaffenburg · Aschaffenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: SoftwareONE Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.09.2025
Zuschlagswert: 462.828 EUR
- Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen Handelspartner
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.10.2026
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Vertragsschluss: 28.10.2025
Zuschlagswert: 6.000.000 EUR
- Befristete Überlassung der Software Fujitsu BeanConnect für 36 Monate
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2026
Auftragnehmer: Fujitsu Services GmbH
Vertragsschluss: 30.11.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und begleitende Dienstleistungen
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.12.2026
Auftragnehmer: CANCOM GmbH
Vertragsschluss: 11.12.2023
Zuschlagswert: 89.559.168,07 EUR
- Rahmenvereinbarung für UiPath-Dienstleistungen zur robotergestützten Prozessautomatisierung
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.12.2026
Auftragnehmer: Exelentic GmbH
Vertragsschluss: 29.12.2025
Zuschlagswert: 13.100.000 EUR
- Weiterentwicklung der FAL-BY-App für Flächenmonitoring und Agrarförderung
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Dierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbH
Vertragsschluss: 30.09.2025
Zuschlagswert: 575.217 EUR
- Lizenzen und Netzwerkkomponenten für die Mathematica-Software
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: uni software plus GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterstützungsleistungen für SAP-Software
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung Einkauf und Gerätewirtschaft C2 - Vergabestelle Bau · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.01.2027
Auftragnehmer: Deloitte Consulting GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
81739 · München
Vergabestelle1@by.aok.de000404 erfasste Verfahren, davon 80 vergeben. 391 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenFachbereich Vergabestelle
vergabestelle1@by.aok.de+49 8962730
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 09.04.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:41 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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