04a_EVB_IT_Dienstleistungsvertrag_2026-047-EU-NOVA.pdf

Externe Beratung zur Konfiguration und Unterstützung von Microsoft 365 und Azure

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EVB-IT Dienstvertrag

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ____2026-047-EU-NOVA ___ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Vertrag über IT-Dienstleistungen

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ............................................................................................................... 2 1.1 Vertragsgegenstand .......................................................................................................................................... 2 1.2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 2 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................................................. 3 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ................................................................................................ 3 3.1 Art, Umfang und Termine .................................................................................................................................. 3 3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen .................................................................................................................. 4 3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ............................................................................................................ 4 3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen ........................................................................................ 4 3.5 Abweichende Kündigungsregelung ................................................................................................................... 4 4 Vergütung .................................................................................................................................................................... 4 4.1 Vergütung nach Aufwand .................................................................................................................................. 4 4.1.1 Kategorien ..................................................................................................................................................... 5 4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen .......................... 5 4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ............................................................................... 5 4.1.4 Preisanpassung ............................................................................................................................................. 6 4.1.5 Fälligkeit und Zahlung ................................................................................................................................... 6 4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ............................................................................. 6 4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ..................................................................................................................... 6 4.3 Rechnungsadresse ............................................................................................................................................ 6 5 Service- und Reaktionszeiten* ..................................................................................................................................... 7 5.1 Servicezeiten* .................................................................................................................................................... 7 5.2 Reaktionszeiten* ................................................................................................................................................ 7 6 Ansprechpartner .......................................................................................................................................................... 7 7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ................................................................................... 7 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers .................................................................................................................... 8 9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen................................................................. 8 10 Quellcode* ................................................................................................................................................................ 9 11 Abweichende Haftungsregelungen ........................................................................................................................... 9 12 Vertragsstrafen ......................................................................................................................................................... 9 13 Weitere Regelungen ................................................................................................................................................. 9 13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ..................................................................................................... 9 13.2 Haftpflichtversicherung .................................................................................................................................... 10 13.3 Teleservice* ..................................................................................................................................................... 10 13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ........................................................................................................... 10 13.5 Interessenkonflikt ............................................................................................................................................. 10 14 Pflichten nach Vertragsende .................................................................................................................................. 10 15 Sonstige Vereinbarungen ....................................................................................................................................... 10

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ____2026-047-EU-NOVA ___ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Vertrag über IT-Dienstleistungen

Zwischen

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Isaac-Fulda-Allee 18

55124 Mainz

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — und

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Beratungsleistungen eines erfahrenen Beraterteams zu M365 Produkten und Sicherheitsfeatures in der Microsoft Cloud-Umgebung zur Unterstützung der Fachbereiche, der Informationssicherheit und des internen Datenschutzbevollmächtigten als Projektverantwortlichen der Auftraggeberin.

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile: Vorrangig das Leistungsverzeichnis 2026-047-EU-NOVA und das Angebot des Auftragnehmers mit ausgefülltem Preis- blatt im Verfahren 2026-047-EU-NOVA soweit dies den Vergabeunterlagen nicht widerspricht sowie

1.2.1 dieser Vertragstext mit 11 Seiten den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Dienstvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234

Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in

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der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind und werden auch künftig nicht Bestandteil dieses Vertrages und entfalten gegenüber der Auftraggeberin keine rechtsverbindliche Wirkung. Dies gilt auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertragsschluss etwa im Rahmen der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf Allgemeine Geschäftsbedingun- gen verweist oder diese beilegt. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen ver- stehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Beratung/Support gemäß Leistungsverzeichnis 2026-047-EU-NOVA Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit Unterstützung bei Planungsleistungen Unterstützung bei Softwareentwicklung Hotline sonstige Dienstleistungen: Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung

2.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungs- plan):

Lfd. Nr.Leistung (ggf. Verweis auf Anlage)Ort der LeistungMVD1Beginn²Ende/Termin3
123456
1Support (Bereitstellen eines er- fahrenen Beraterteams zu M365 Produkten und Sicherheitsfeatures in der Microsoft Cloud-Um- gebung zur Unterstüt- zung der Gesamtpro- jektleitung der Auftrag- geberin, der beteiligten Fachbereiche sowie der internen Datenschutz- und Informationssicher- heitsbevollmächtigten. Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit (voraussichtlich) halbjährlichen Einzelab- rufen auf Basis von EVB-IT Verträgen (Dienstleistung) ge- schlossen werden. )Die Tätigkeit findet überwiegend remote statt. Die Tätigkeiten aus dem Auftragsver- hältnis können in Ab- sprache mit der Auf- traggeberin ebenfalls in den Räumlichkeiten der VBG in Hamburg oder der BGHM in Mainz bzw. Hannover erbracht werden.xxxxxxxxx

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1 MVD = Mindestvertragsdauer 2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen 3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)

Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in Rheinland-Pfalz (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB). Der Anbieter bestätigt, dass Feiertags- und Wochenendarbeiten nach vorheriger Ankündigung von min- destens 3 Monaten durchgeführt werden.

2.2 Einmalig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. 1 werden einmalig erbracht.

2.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. werden in folgendem Zyklus erbracht: wöchentlich monatlich jeweils an folgenden Tagen: (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“) in der Zeit von bis (Uhrzeit) nicht jedoch an Feiertagen. in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: .

2.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen Die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. 1 werden nur auf Abruf erbracht. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage). Die geschätzte Abnahme beträgt 285 PT pro Vertragsjahr Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat, Ver- tragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stun- den/Tage). Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leis- tungserbringung bereit.

2.5 Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ab- lauf eines (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündi- gungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.

3 Vergütung

3.1 Vergütung nach Aufwand Die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 3.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro

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Nummer 2.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 3.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 2.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 3.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro vergütet.

3.1.1 Kategorien

Lfd. Nr.Bezeichnung der KategorieVergütung für Tä- tigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien ZeitenZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten
Stun- densatzTages- satzMontag bis Freitag (Ar- beitstage) au- ßerhalb der zu- schlagsfreien ZeitenSamstagSonn- und Feiertage
von bisvon bisvon bisvon bis
123456789
Kategorie 1%%%%%
Kategorie 2%%%%%
Kategorie 3%%%%%

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

Arbeitstagzuschlagsfreie Zeiten
Montag bis DonnerstagvonbisUhr
FreitagvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

3.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

3.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß § 14 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung. Anlage Nr. .

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

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Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß § 14 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung. Anlage Nr. . Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gemäß Anlage Nr. für die Kategorien gemäß Nummer 3.1.1 vereinbart.

3.1.4 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt nach Erbringung der Leistung und Vorlage einer prüfbaren Rechnung, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entspricht, fällig.. gemäß Anlage Nr. .

3.1.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

3.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt Euro vergütet. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: .

3.3 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist das Rechnungseingangsportal der gesetzlichen Unfallver- sicherung zu nutzen, welches unter https://uv.flow.tiekinetix.net abgerufen werden kann. Für die korrekte Zuordnung einer elektronischen Rechnung an die Auftraggeberin ist neben der Übermittlung der Auftragsnummer (FIP-Nummer), der Bestellnummer, der kontierungsrelevanten Daten, der geltenden Zah- lungsbedingungen sowie der E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers, die Angabe der Leitweg Identifikations- nummer 993-8003410200-62 der Auftraggeberin zwingend erforderlich.

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4 Service- und Reaktionszeiten*

Für die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:

4.1 Servicezeiten*

TagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An FeiertagenvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. .

4.2 Reaktionszeiten*

Leistung gemäß Nummer Anlass/Problemkategorie Reaktionszeit* 2.1 in Stunden

Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt.

Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 11 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

5 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

6 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

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Lfd. Nr.PositionSchlüsselposition ge- mäß Ziffer 8.3 EVB- IT Dienstleistungs- AGB (ja/nein)Fachliche Qualifika- tionSicherheits- überprüfung Ü 1, 2 oder 3 1Sonstige Anforde- rungen, z.B. weitere Sicherheitsanforde- rungen
123456

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflich- tungsgesetzes verpflichten zu lassen. Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kom- munizieren in der Lage ist: . Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .

7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: . Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. .

8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen

Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte ver- einbart: Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließli- ches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein aus- schließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: . Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .

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9 Quellcode*

Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* nicht täglich sondern (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.

10 Abweichende Haftungsregelungen

Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtver- letzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Ge- winn.

11 Vertragsstrafen

Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 2.1 lfd. Nr. vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. . Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auf- tragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

12 Weitere Regelungen

12.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

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12.2 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.

12.3 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes auto- matisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderun- gen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.

12.4 Dokumentations- und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 2.1 lfd. Nr. nicht in deutscher, sondern in Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .

12.5 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. .

13 Pflichten nach Vertragsende

Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. .

14 Sonstige Vereinbarungen

Sonstige Vereinbarungen:

15.1 Antikorruptionsklausel

Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist die Auftraggeberin gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn Ausschlussgründe im Sinne des § 42 Abs.1 VgV i.V.m. §§123 ff GWB vorliegen.

Ein Ausschlussgrund nach Absatz 1 ist auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Abspra- chen im Sinne von § 298 StGB beruhen, die Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinn- beteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen.

Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin alle Schäden zu ersetzen, die der Auftraggeberin unmittelbar oder mittelbar durch die außerordentliche Kündigung oder den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Sofern die Auftraggeberin keinen höhe- ren Schaden nachweist, hat der Auftragnehmer an die Auftraggeberin eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme dieses Vertrages zu bezahlen. Als Netto-Auftragssumme gilt der Betrag, den der Auftragneh- mer während der gesamten Vertragslaufzeit insgesamt tatsächlich abrechnen kann. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden tatsächlich niedriger ist. Erbringt der Auftragnehmer diesen Nachweis, so braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Schaden zu bezahlen.

Liegt ein Ausschlussgrund nach § 42 Abs.1 VgV i.V.m. §§123 ff GWB vor, weil der Auftragnehmer nachweislich eine schwere Verfehlung (Vorteilsgewährung § 333 StGB oder Bestechung § 334 StGB) oder eine vergleichbare nachweis- bare Verfehlung außerhalb redlicher geschäftlicher Gepflogenheit begangen hat, hat der Auftragnehmer an die Auftrag- geberin für jede Verfehlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, unabhängig davon, ob die Auftraggeberin ihr Recht auf Rück- tritt vom Vertrag ausübt oder nicht.

Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 5-fache des Wertes der angebotenen oder gewährten Geschenke oder sonsti- gen Vorteile, insgesamt jedoch höchstens 1 % der Nettoauftragssumme dieses Vertrages.

Weitergehende Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.

15.2 Schlussbestimmungen

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen die- ses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklau- sel.

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So llten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertra- ges davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Bestim- mung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Ver- trag eine Lücke enthalten sollte.

Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragsnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, die zu- grundeliegenden Gegenansprüche sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.

Gerichtsstand für beide Parteien Mainz, sofern nicht durch zwingendes Recht ein anderer Gerichtsstand vorgegeben ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Der Auftragnehmer ist über die Datenerhebung nach Art 13 und 14 DSGVO informiert. Die Auftraggeberin verarbeitet die zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz.

Die mit den Vergabeunterlagen überreichte Rahmenvereinbarung wurde vom Auftragnehmer mit der Angebotsabgabe in Textform als Vertragsgrundlage anerkannt. Diese Rahmenvereinbarung kommt rechtsverbindlich mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren zustande. Auftraggeberin und Auftragnehmer verpflichten sich zur Dokumentation der somit bereits abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, den Vertragstext nochmals zu unterzeichnen und hierbei den gelb markierten Text entsprechend den Ergebnissen des Vergabeverfahrens zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer hierzu eine Korrekturversion übersenden, die der Auftragnehmer spätestens innerhalb von sieben Werktagen unterzeichnet im Original an die Auftraggeberin (eingehend bei ihr) zurückzusenden hat. Bis zu diesem Eingang bei der Auftraggeberin sind keine Zahlungen oder Leistungen der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer fällig.

Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

, , Ort , Datum Ort , Datum

Auftragnehmer Auftraggeber

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druck- Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druck- schrift) schrift)

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung