Digitalisierung von analogen Akten im Bereich Wasser und Abwasser

Kemptener Kommunalunternehmen (KKU)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Kemptener Kommunalunternehmen (KKU)
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
516858-2026
Verfahrensnummer
2e5daf25-eda9-44c7-9ab1-cf21c705d709
CPV-Codes
Datenverarbeitung (72310000)

Kurzbeschreibung

Das Kemptener Kommunalunternehmen schreibt die Digitalisierung seiner analogen Aktenbestände aus. Der Auftrag umfasst den gesamten Prozess von der Abholung und Vorbereitung über das Scannen und die OCR-Texterkennung bis hin zur datenschutzkonformen Vernichtung. Das Projekt ist als Dienstleistungsauftrag konzipiert.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Digitalisierung von analogen KKU-Akten einschließlich Transport, Vorbereitung, Scan, OCR-Volltexterkennung, Indexierung, Qualitätssicherung, Bereitstellung der digitalen Unterlagen sowie datenschutzkonformer Vernichtung bzw. Rückführung einzelner Akten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Digitalisierung von KKU-Akten im Bereich Wasser/Abwasser

    Gegenstand des Auftrags ist die Digitalisierung von analogen KKU-Akten einschließlich Transport, Vorbereitung, Scan, OCR-Volltexterkennung, Indexierung, Qualitätssicherung, Bereitstellung der digitalen Unterlagen sowie datenschutzkonformer Vernichtung bzw. Rückführung einzelner Akten.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

nach Maßgabe des bepreisten Leistungsverzeichnisses; Bewertung des Preisangebots: Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Pauschalpreisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Pauschalpreisangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 375 Punkte.
375 %
Darstellung des Terminplans (insg. max. 225 Punkte) mit folgenden Unterzuschlagskriterien: a) Darstellung der geplanten wöchentlichen bzw. monatlichen Scankapazitäten sowie der vorgesehenen Ressourcen zur Einhaltung des Projektabschlusses spätestens zum 31. August 2027 sowie konkrete Darstellung des geplanten Projektbeginns (0 bis 3 Punkte, Faktor 35fach) b) Darstellung, wie die Verfügbarkeit der Akten gewährleistet wird (0 bis 3 Punkte, Faktor 20fach) c) Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des vorgelegten Projektterminplans, insbesondere hinsichtlich der geplanten Meilensteine (Transport, Scan, Qualitätssicherung, Datenbereitstellung) (0 bis 3 Punkte; Faktor 20fach). Zur Bewertung der Kriterien Ziff. 1 lit. a) bis c) hat der Bieter mit seinem Angebot einen schriftlichen Terminplan einzureichen, der mindestens die aufgezeichneten Zuschlagsunterkriterien bearbeitet. Die Bewertung erfolgt anhand der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Pauschale oder nicht belegte Aussagen werden mit 0 Punkten bewertet. Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie folgt ermittelt: 3 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut dargestellt. 2 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend dargestellt. 1 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend dargestellt. 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt.
225 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.