Kameragestützte Inspektion und vorherige Reinigung von Abwasserkanälen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.02.2025
CPV-Codes
Überprüfung von Abwasserkanälen (90491000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
109468-2025
Verfahrensnummer
0194dff7-ab88-4033-9071-8cb449c2f43e

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Kurzbeschreibung

Die Stadtentwässerung Dresden GmbH beauftragt die volldigitale, kameragestützte Inspektion von Abwasserkanälen einschließlich vorheriger Reinigung. Der Leistungsumfang umfasst Kanäle mit Nennweiten von 150 bis 1.800 mm sowie Ei- und Sonderprofile von 200/300 bis 1.000/1.500 mm im Kanalaltbestand der Landeshauptstadt Dresden und angrenzender betriebsgeführter Zweckverbände. Gefordert sind außerdem digitale Dokumentationen und Videosequenzen nach den geltenden technischen Regelwerken für planmäßige Arbeiten und havariebedingte Einsätze; der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

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Leistungsbeschreibung

Optische Inspektion in Abwasserkanälen einschließlich SAT-TV inklusive vorheriger Reinigung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Optische Inspektion in Abwasserkanälen einschließlich SAT-TV inklusive vorheriger Reinigung

    Durchführung volldigitaler optischer Inspektionen in Abwasserkanälen DN 150 - DN 1800 und Ei- bzw. Sonderprofilen 200/300 - 1000/1500 im Kanalaltbestand im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden und angrenzender betriebsgeführter Zweckverbände, inklusiver vorhergehender Kanalreinigung, einschließlich Erstellung der geforderten Dokumentationen/Videosequenzen; unter Beachtung der Vorgaben des aktuellen DWA-Regelwerks DWA-M 149 und DWA-M 150, für planmäßige Arbeiten und havariebedingte Erfordernisse (Einsatzbereitschaft bei Havariefällen von Montag bis Freitag in der Zeit von 06.30 Uhr bis 15.30 Uhr innerhalb von zwei Stunden). Die im Leistungsverzeichnis der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) vorgegebenen Mengen sind voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten zu erbringen. Die drei wirtschaftlichsten Teilnehmer werden als Vertragspartner des Rahmenvertrages gebunden und das Gesamtvolumen über Einzelaufträge gleichmäßig auf die drei Vertragspartner verteilt. Der Wert des Rahmenvertrages wird auf 2,5 Mio Euro netto über die gesamte Laufzeit geschätzt. Dies entspricht pro Vertragspartner einem Wert in Höhe von ca. 825.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Abruf besteht nicht. Der Rahmenvertrag erlischt, wenn die angegebene Höchstmenge erreicht ist. Um einen möglichst wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Auftraggeber den Abschluss eines Einzelvertrages zunächst demjenigen Bieter anbieten, der beim Abschluss des Rahmenvertrages auf Platz 1 gekommen ist, d. h. der die günstigsten Preise angeboten hat. Mit anderen Worten hat der preisgünstigste Bieter das Recht „des ersten Zugriffs". Wenn der Bestbieter den konkreten Einzelauftrag nicht annehmen kann oder will, wird der zweitbeste Bieter angefragt usw. Für den Fall, dass der günstigste und der zweitgünstigste Bieter ein Angebot des Auftraggebers auf Abschluss eines Einzelvertrages nicht annehmen kann oder will, wird der drittplatzierte Bieter unmittelbar vom Auftraggeber beauftragt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass beispielsweise der zweitplatzierte Bieter bereits 33 % des Umfangs der Rahmenvereinbarung erbracht hat, jedoch der erstplatzierte Bieter den Auftrag nicht annehmen kann oder möchte. Dann wird der Auftraggeber unmittelbar den drittplatzierten Bieter beauftragen. Zur Erteilung der Einzelaufträge ist nur der Auftraggeber berechtigt. Die Einzelaufträge werden schriftlich mit Beschreibung der objektkonkreten Einzelleistung erteilt. Der Einzelauftrag ist unverzüglich bei gleichzeitiger Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eventuell vorgesehener, vom Auftraggeber bestätigten Nachunternehmen zu bestätigen.

    Frist: 21.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe §§ 123, 124 GWB Für die Nachforderung von Unterlagen kommt § 56 VgV zur Anwendung.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

siehe §§ 123, 124 GWB Für die Nachforderung von Unterlagen kommt § 56 VgV zur Anwendung.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 367307-2025

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