Beratung und Unterstützung für internationale Energiepartnerschaften und Energiedialoge

Status
Offen
Angebotsfrist
24.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.10.2026
CPV-Codes
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  • Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
  • Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
  • Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
727545-2026
Verfahrensnummer
2a50459b-1d26-4535-ac56-5ce793a49757

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung bilateraler Energiepartnerschaften und Energiedialoge. Die Leistungen betreffen Australien und Neuseeland, Korea und Japan, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Oman und Katar sowie die USA und Kanada; die Ausschreibung ist in vier Lose aufgeteilt.

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Leistungsbeschreibung

Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die zur Umsetzung der Energiepartnerschaften erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die in den Losen 1 bis 4 benannten Länder und Regionen: Los 1 – Australien und Neuseeland Los 2 – Korea und Japan Los 3 – Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar) Los 4 – USA und Kanada

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Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 1: Australien und Neuseeland"

    Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 1 – Australien und Neuseeland

    Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 2: Korea und Japan"

    Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 2 – Korea und Japan

    Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 3: Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar)"

    Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 3 - Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar)

    Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 4: USA und Kanada"

    Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 4: USA und Kanada

    Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV. siehe § 56 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 1: Australien und Neuseeland"

Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
70 %
- Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
30 %

LOT-0002 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 2: Korea und Japan"

Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
70 %
- Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
30 %

LOT-0003 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 3: Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar)"

Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
70 %
- Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
30 %

LOT-0004 · Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 4: USA und Kanada"

Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
70 %
- Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
30 %

Vergabeunterlagen

21 Dateien · geladen 21.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
00_Anschreiben_RV Int. Energiekooperation.pdfAnschreiben236 KBKlicken zum Anzeigen
01_Leistungsbeschreibung_RV Int. Energiekooperation.pdfLVLeistungsverzeichnis285 KBKlicken zum Anzeigen
02_Verfahrensbeschreibung_RV Int. Energiekooperation.pdfSonstiges328 KBKlicken zum Anzeigen
3.2_Vordruck_Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular132 KBKlicken zum Anzeigen
3.3.2 Vordruck_Haftpflichtversicherung.docxFormular128 KBKlicken zum Anzeigen
3.3.3 Vordruck_Referenzen_LOS 1.docxFormular153 KBKlicken zum Anzeigen
3.3.3 Vordruck_Referenzen_LOS 2.docxFormular149 KBKlicken zum Anzeigen
3.3.3 Vordruck_Referenzen_LOS 3.docxFormular152 KBKlicken zum Anzeigen
3.3.3 Vordruck_Referenzen_LOS 4.docxFormular151 KBKlicken zum Anzeigen
3.3.4 Vordruck_Interessenkollisionen.docxFormular53 KBKlicken zum Anzeigen
3.3.5 Vordruck_Nachunternehmerverpflichtungserklärung.docxFormular125 KBKlicken zum Anzeigen
3.4 Vordruck_Nichtvorliegen Ausschlussgründe.pdfFormular713 KBKlicken zum Anzeigen
3.5 Vordruck_Russland-Sanktionen.pdfFormular721 KBKlicken zum Anzeigen
03_Preisblatt_RV Int. Energiekooperation_LOS 1.xlsxSonstiges21 KBKlicken zum Anzeigen
03_Preisblatt_RV Int. Energiekooperation_LOS 2.xlsxSonstiges22 KBKlicken zum Anzeigen
03_Preisblatt_RV Int. Energiekooperation_LOS 3.xlsxSonstiges21 KBKlicken zum Anzeigen
03_Preisblatt_RV Int. Energiekooperation_LOS 4.xlsxSonstiges22 KBKlicken zum Anzeigen
04_Vertragsentwurf_RV Int. Energiekooperation.pdfVertragsbedingungen235 KBKlicken zum Anzeigen
05_Anl. 3 Vertrag_AV-V.pdfVertragsbedingungen405 KBKlicken zum Anzeigen
99_Anlage BMWE Datenschutzhinweise.pdfSonstiges210 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV. siehe § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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