[Seite 1]
ZC4 – 17104/004-26#026 IIB6 - 34101/004#001
Rahmenvereinbarung
Länderübergreifende Beratungs- und
Unterstützungsleistungen zur
internationalen Energiekooperation für folgende
Energiepartnerschaften und Energiedialoge:
Los 1 – Australien und Neuseeland
Los 2 – Korea und Japan
Los 3 – Länder der arabischen Halbinsel (VAE,
Saudi-Arabien, Oman, Katar)
Los 4 – USA und Kanada
Verfahrensbeschreibung
und Teilnahmebedingungen
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 1 von 19
[Seite 2]
Gliederung:
Allgemeine Bestimmungen .................................................................................... 4
1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson ...................................................... 4
1.2. Losvergabe ....................................................................................................... 4
1.3. Elektronisches Verfahren ................................................................................ 4
1.4. Bieterfragen ...................................................................................................... 5
1.5. Vertraulichkeit .................................................................................................. 5
1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren ................................................ 5
Ablauf des Vergabeverfahrens .............................................................................. 5
Teilnahmebedingungen .......................................................................................... 5
3.1. Form des Angebots .......................................................................................... 6
3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe ................................................... 6
3.3. Eignung ............................................................................................................. 7
3.3.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ..................................... 7
3.3.2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ......................................... 7
3.3.3. Betriebliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen .................. 8
3.3.3.1. Anforderungen an Referenzaufträge: ........................................ 8
3.3.3.2. Erforderliche Angaben pro Referenz ......................................... 9
3.3.3.3. Sortierung und Prüfung.............................................................. 9
3.3.4. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen ............................................. 10
3.3.5. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe ....................................... 10
3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ...................................................... 10
3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen .................................. 10
Zuschlagskriterien ................................................................................................ 11
4.1. Qualitative Zuschlagskriterien ...................................................................... 11
4.1.1. Personal – Kernteam (Gewichtung 30%) ............................................. 11
4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) ........................... 12
4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50%) .............................................. 13
4.1.3.1. Unterkriterium 1: Beispielaufgabe 1 (25 von 50%) .................. 13
4.1.3.2. Unterkriterium 2: Beispielaufgabe 2 (25 von 50%) .................. 14
4.2. Zuschlagskriterium Preis .............................................................................. 15
Zuschlagsentscheidung ....................................................................................... 16
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 2 von 19
[Seite 3]
5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien .......................................... 17
5.2. Gesamtwertung .............................................................................................. 19
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 3 von 19
[Seite 4]
Allgemeine Bestimmungen
Die Vergabe des Auftrags Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV vergeben.
1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Referat ZC4 – Zentrale Vergabestelle Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Ansprechperson: Herr Dr. Bredies E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de
1.2. Losvergabe
Der Auftrag wird auf vier Lose aufgeteilt:
• Los 1 – Australien und Neuseeland
• Los 2 – Korea und Japan
• Los 3 – Länder der arabischen Halbinsel
• Los 4 – USA und Kanada
Zu jedem Los wird ein separater Auftrag erteilt. Es kann auf ein Los, mehrere oder alle Lose geboten werden. Für jedes Los ist ggf. ein separates Angebot abzugeben. Aus den Angebotsunterlagen muss zweifelsfrei erkennbar sein, auf welches Los/welche Lose geboten wird.
1.3. Elektronisches Verfahren
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 4 von 19
[Seite 5]
1.4. Bieterfragen
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe- Plattform zu stellen. Im allgemeinen Interesse liegende Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.
Fragen zum Vergabeverfahren müssen spätestens bis zum achten Kalendertag vor dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nur im Ausnahmefall zu beantworten.
Anpassungen an dem veröffentlichten Vertragsentwurf – insbesondere Sonder- regelungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen –, die nicht rechtlich zwingend sind, kommen nicht in Betracht. Von entsprechenden Bieterfragen bitten wir abzusehen.
1.5. Vertraulichkeit
Der Bieter hat über die in diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten des BMWE auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegenheit zu bewahren. Die Mitarbeitenden sind entsprechend zu verpflichten.
1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren
Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden vom BMWE nicht erstattet.
Ablauf des Vergabeverfahrens
Der Zuschlag wird auf Basis der eingereichten Angebote auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Verhandlungen sind ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen
Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (Eignung) vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen (siehe Ziff. 3.3 und Ziff. 3.4).
Vor einer Zuschlagserteilung führt die Vergabestelle Abfragen im Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz) durch.
Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV).
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 5 von 19
[Seite 6]
3.1. Form des Angebots
Das Angebot ist in Deutsch zu erstellen. Nachweisen und Eigenerklärungen, die nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.
Das Angebot soll zur besseren Lesbarkeit mit Seitenzahlen und einem Inhaltsverzeichnis versehen und als eine einzige, durchsuchbare PDF-Datei übermittelt werden. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen können auch – unter Beibehaltung des Dateinamens – als getrennte Dateien übermittelt werden.
Das Angebot je Los sollte einen Umfang von ca. 50-70 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (Richtwert für den Hauptteil gem. Ziff. 4.1 und 4.2 ohne Nachweise und Eigenerklärungen; basierend auf Formatierung in Arial, ca. 12 Pt., Zeilenabstand mind. 1,15).
Die vorgenannten Formatvorgaben verstehen sich als Ordnungsvorschriften. Eine geringfügige Abweichung führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle einer erheblichen Überschreitung des Seitenumfangs die über den Rahmen hinausgehenden Textteile unberücksichtigt zu lassen, um die Gleichbehandlung aller Bieter zu wahren.
3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs- berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Im Falle der beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers kommt zwischen diesem und dem Auftraggeber keine Vertragsbeziehung zustande. Eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe ist im Angebot mit Hinweis auf den betroffenen Leistungsbestandteil sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftrag- nehmers anzuzeigen. Im Falle einer beabsichtigten Einbindung eines Unterauftrag- nehmers für wesentliche Leistungsbestandteile des Auftrags muss der Unterauftrag- nehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung in Textform (bspw. E-Mail) benannt werden. Unter Umständen werden Bieter hierzu bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert.
Der Auftraggeber kann die Eignung benannter Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung anhand der unter Ziff. 3.3 genannten Eignungskriterien prüfen und Belege anfordern. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, deren Eignung (Ziff. 3.3) während der Auftragsausführung entfällt oder bei denen ein Ausschlussgrund (Ziff. 3.4) vorliegt, sind zu ersetzen.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 6 von 19
[Seite 7]
3.3. Eignung
Bieter, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Eignung ist mithilfe der jeweils angegebenen Unterlagen zu belegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) oder ein Nachweis der Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem (mit Registernummer) können alternativ genutzt werden.
Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.
3.3.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen.1
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
3.3.2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindesthaftung von 1.000.000 Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögenschäden sowie einer jährlichen Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 Euro.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der
1 Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 7 von 19
[Seite 8]
Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
3.3.3. Betriebliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen2
Der Bieter muss zum Nachweis der betrieblichen Leistungsfähigkeit einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen:
| A Erfahrungswerte in der praxisnahen Politikberatung mit Bezug zu | ||
|---|---|---|
| Energiethemen | ||
| B Erstellung einer Fachstudie / eines Gutachtens mit Bezug zu aktuellen | ||
| Themen- und Problemstellungen im Bereich Energie | ||
| C Durchführung eines Workshops im digitalen oder Präsenzformat mit | ||
| mindestens 10 Experten in einem internationalen Kontext mit Bezug zu | ||
| Energiethemen | ||
| D Organisation einer Konferenz mit mindestens 50 Teilnehmern in einem | ||
| internationalen Kontext mit Bezug zu Energiethemen | ||
| E Organisation einer internationalen, mehrtätigen Delegationsreise zu | ||
| einem Fachthema mit Energiebezug |
3.3.3.1. Anforderungen an Referenzaufträge:
• Es ist für jeden der genannten Referenzbereiche mindestens ein Referenzauftrag auszuweisen. Es sollen nicht mehr als zwei Referenzaufträge je Referenzbereich (A-E) ausgewiesen werden.
• Ein Referenzauftrag kann auch zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig dargestellt wird.
• Insgesamt sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge auszuweisen.
• Referenzbereichsübergreifend (A-E) müssen mindestens zwei Referenzaufträge einen Bezug zu mindestens einem Partnerland des jeweiligen Loses (1-4), auf das sich ein Bieter bewirbt, aufweisen.
• Relevante (Teil-)Leistungen in Verbindung mit der Unternehmensreferenz müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Es können auch laufende Vorhaben angegeben werden, sofern substantielle (Teil)Leistungen bereits erbracht worden sind.
2 Es handelt sich hierbei zwingend um Aufträge an ein Unternehmen, nicht um individuelle, unmittelbar personenbezogene Tätigkeiten.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 8 von 19
[Seite 9]
• Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.5).
• Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens erlauben.
3.3.3.2. Erforderliche Angaben pro Referenz
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:
• Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
• Auftraggeber/ Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person3,
• kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
• eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
3.3.3.3. Sortierung und Prüfung
• Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
• Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
• Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen pro Referenzbereich einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der
3 Diese Angabe ist zwingend. Verweise auf die Vertraulichkeit von Angaben zum Auftraggeber führen dazu, dass die Referenz nicht berücksichtigt werden kann.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 9 von 19
[Seite 10]
Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
• Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen und ggf. in diesem Rahmen auch die angegebenen Ansprechpersonen zu kontaktieren. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
3.3.4. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
3.3.5. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 10 von 19
[Seite 11]
Zuschlagskriterien
4.1. Qualitative Zuschlagskriterien
Die Qualität der Angebote wird anhand der folgenden qualitativen Zuschlagskriterien bewertet.
4.1.1. Personal – Kernteam (Gewichtung 30%)
Durch das Kernteam4 ist eine Steuerung der fachlich-inhaltlichen Aspekte der Leistungsbeschreibung abzudecken. Innerhalb des Kernteams ist eine zentrale Ansprechperson sowie deren Stellvertretung vorzusehen. Die zentrale Ansprechperson und deren Stellvertretung sind neben der fachlich-inhaltlichen Begleitung auch für die Gesamtkoordination des Auftrags als zentrale Anlaufstelle für alle administrativen Belange der Leistungserbringung und Vertragsdurchführung zuständig. Sie können sowohl Aufgaben der Gesamtkoordination und -leitung al auch für reguläre Aufgaben des Kernteams vorgesehen werden.
Das Kernteam trägt Sorge für eine fristgerechte und fachlich hochwertige Umsetzung von Arbeitsaufträgen des Auftraggebers. Entsprechend einschlägige Informationen sollten sich aus nachstehenden Angaben für das vorgesehene Kernteam ergeben:
o jeweilige Zuständigkeit und Arbeitsteilung (u.a. zentrale Ansprechperson, Stellvertretung, Bezüge zu Arbeitspaketen der Leistungsbeschreibung) im Falle der Zuschlagserteilung und Auftrags- ausführung,
o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),
o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren bei der zentralen Ansprechperson und deren Stellvertretung sowie zwei Jahren bei allen anderen Mitgliedern des Kernteams, Angaben zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar
4 Die Größe des Kernteams wird nicht vorgegeben und ist dem voraussichtlichen Leistungsvolumen je Los anzupassen. Es wird auf das Mengengerüst verwiesen. Bei Los 1 (Australien und Neuseeland) ist im Vergleich zu den übrigen Losen von einem geringeren Leistungsvolumen auszugehen. Die zentrale Ansprechperson und deren Stellvertretung kann Teil des Kernteams sein, sofern die Erfüllung beider Funktionen sichergestellt ist.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 11 von 19
[Seite 12]
sind, einschließlich Art und Dauer etwaiger beruflicher Erfahrung mit Partnerländern des jeweiligen Loses (1-4).
| Die im Angebot benannte zentrale Ansprechperson, einschließlich Stellvertretung, | ||
|---|---|---|
| und das benannte Kernteam, sind für die Auftragsausführung zwingend einzusetzen | ||
| und müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim Bieter beschäftigt oder | ||
| vertraglich gebunden sein. Im Falle eines Ausscheidens ersetzt der Auftragnehmer | ||
| das Personal durch Personal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe | ||
| mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung. |
4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%)
Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte darzulegen:
• Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams, das den Auftrag durchführt (d.h. ggf. auch über das Kernteam hinausgehend).
• Wie stellt der Bieter einen adäquaten Dienstbetrieb im Partnerland im Sinne der Ausführungen in Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung sicher („Organisatorische Anforderungen an Sekretariatsstrukturen vor Ort und Projektsteuerung / - koordinierung“)? Wie ist das jeweilige Sekretariat ausgestattet und in welcher Stadt/ in welchem Land ist es räumlich angesiedelt (vgl. Vorgaben in Fn. 2 der Leistungsbeschreibung)?
• Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe:
o Welche Rolle nimmt die Zentrale Ansprechperson/Stellvertretung in Bezug auf das Zusammenwirken aller Beteiligten ein? Welche Zeitanteile kann sie dem Auftrag widmen und welche Stellvertretungsregelungen werden getroffen?
o Wie wird sichergestellt, dass die Auftragsausführung zeitnah nach Erteilung des Zuschlags in vollem Umfang aufgenommen werden kann (Onboarding-Prozess)?
o Wie werden die Anforderungen zu Erreichbarkeit und Reaktionszeiten organisatorisch sichergestellt?
o Mit welchen Maßnahmen werden Auftragsspitzen und Personalengpässe bewältigt? Wie werden Ausfallzeiten (z.B. bei Urlaub oder im Krankheitsfall) kompensiert?
o Wie wird die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Mitarbeitenden mit der benötigten Fach-/Methodenkompetenz auch über das Kernteam hinaus sichergestellt, sofern dies punktuell erforderlich ist?
o Wie wird mit Phasen geringer Auslastung umgegangen, ohne dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Kernteam personell abgebaut wird?
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 12 von 19
[Seite 13]
o Wie wird bei dauerhaftem Wegfall qualifizierter Mitarbeitender ein in gleicher Weise qualifizierter und erfahrener, langfristig einsatzbereiter Ersatz sichergestellt?
• Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern reibungslos funktioniert.
• Ausführungen zu Arbeitsteilung und Einbindung ggf. vorgesehener Unterauftragnehmer.
• Maßnahmen der Qualitätssicherung insbesondere in Hinblick auf die Beratungsleistungen und Erstellung von wissenschaftlich-analytischen Leistungskomponenten (z.B. Fachstudien, Beratungsleistungen, Themenaufbereitung für Workshops und Veranstaltungen)
• Strukturelle und organisatorische Maßnahmen für eine effiziente, wirtschaftliche und fristgerechte Umsetzung der Leistungen.
4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50%)
Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der folgenden Beispielaufgaben enthalten.
4.1.3.1. Unterkriterium 1: Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)
Es ist folgende Beispielaufgabe zu bearbeiten: Das Sekretariat veranstaltet zur Unterstützung des BMWE bei der Umsetzung einer EP einen ganztätigen Workshop für unterschiedliche Stakeholder (v.a. Unternehmen, Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen beider Seiten) zum Thema „Resiliente Lieferketten in der Photovoltaik-Industrie“.
Ziel des Workshops ist laut Vorgabe des BMWE die Identifizierung von Engpässen in der gesamten Lieferkette und die Entwicklung möglicher Lösungsstrategien. Der Workshop soll überdies deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, internationale Partner kennenzulernen. Alle nachstehenden inhaltlichen Komponenten sind im Einklang mit den in Ziff. 1 Leistungsbeschreibung dargestellten übergreifenden politischen Zielen der Energiepartnerschaften sowie unter Berücksichtigung und aus der Sicht der spezifischen energiepolitischen Themenkonjunktur des jeweiligen Partnerlandes zu erstellen. Dabei soll auch auf Aspekte eingegangen werden, die länderübergreifend für die gesamte Region des Partnerlandes von Belang sind.
Unter dieser Maßgabe ist durch den Bieter im Angebot ein
in englischer Sprache
Veranstaltungskonzept je Los mit folgenden Bestandteilen zu erstellen.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 13 von 19
[Seite 14]
• Titel der Veranstaltung
• Ausführliche Tagesordnung
• Liste von teilnehmenden Organisationen/ Akteuren
• Nachbereitung / Follow-up zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Ergebnisse des Workshops
• Mehrwert der Ergebnisse / Anknüpfungsmöglichkeiten für deutsche Interessen im Rahmen der Energiepartnerschaften sowie für deutsche Unternehmen.
Der Umfang soll ca. 10-15 Seiten DIN A4 je Los umfassen.
Es sind losspezifisch die Besonderheiten des jeweiligen Partnerlandes / der jeweiligen Region zu berücksichtigen.
Der Workshop soll stattfinden
• Für Los 1: in Sydney
• Für Los 2: in Tokyo
• Für Los 3: in Abu Dhabi
• Für Los 4: in Washington.
4.1.3.2. Unterkriterium 2: Beispielaufgabe 2 (25 von 50%)
Es ist folgende Beispielaufgabe zu bearbeiten: Das Sekretariat organisiert zur Unterstützung des BMWE bei der Umsetzung einer EP eine Expertenreise zum Thema „Dekarbonisierung energieintensiver Industriezweige“ aus einem Partnerland des jeweiligen Loses (1-4) nach Deutschland. Ziel ist es, Vertreter von relevanten Organisationen (insbes. Unternehmen) mit deutschen Gesprächspartnern zum beiderseitigen Nutzen zu verbinden. Die Reise umfasst fünf Tage einschließlich An- und Abreise aus dem Partnerland sowie zwei Stationen (Berlin und Essen) in Deutschland. Hierfür soll vom Bieter ein Veranstaltungskonzept inkl. Liste einzuladender Organisationen erstellt werden.
Ziel der Reise ist laut Vorgabe des BMWE, Potentiale für eine engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Partnerland, insbesondere im Privatsektor, zu identifizieren. Besonderes Augenmerk soll auf Geschäftsopportunitäten gelegt werden für Unternehmen aus Deutschland und dem Partnerland.
Unter dieser Maßgabe ist durch den Bieter im Angebot ein
in englischer Sprache
Veranstaltungskonzept je Los mit folgenden Bestandteilen zu erstellen. Alle nachstehenden inhaltlichen Komponenten sind
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 14 von 19
[Seite 15]
im Einklang mit den in Ziff. 1 Leistungsbeschreibung dargestellten übergreifenden politischen Zielen der Energiepartnerschaften sowie unter Berücksichtigung der spezifischen energiepolitischen Themenkonjunktur und Spezifika des Partnerlandes zu erstellen. Dabei soll auch auf Aspekte eingegangen werden, die länderübergreifend für die gesamte Region des Partnerlandes von Belang sind.
• Ausführliches Reiseprogramm (u.a. Unternehmensbesuche, Termine bei staatlichen Stellen, wissenschaftlichen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und weiteren Akteuren)
• Liste von einzuladenden Organisationen/Akteuren aus dem Land der Energiepartnerschaft
• Nachbereitung/ Follow-up zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Ergebnisse für Folgevorhaben
• Mehrwert der Ergebnisse/ Anknüpfungsmöglichkeiten für deutsche Interessen im Rahmen der Energiepartnerschaften sowie für deutsche Unternehmen.
Der Umfang soll ca. 10-15 Seiten DINA4 je Los umfassen.
Es sind losspezifisch die Besonderheiten des jeweiligen Partnerlandes / der jeweiligen Region zu berücksichtigen.
Die Experten reisen ab aus
• Für Los 1 Brisbane
• Für Los 2 Seoul
• Für Los 3 Riad
• Für Los 4 Toronto.
4.2. Zuschlagskriterium Preis
• Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.
• Es ist ein gemittelter Stundensatz auf Grundlage der im Mengengerüst dargestellten Leistungskomponenten und Häufigkeiten zu bilden. Dieser beinhaltet alle mit der Leistungserbringung verbundenen Personal-, Sach- und Reisekosten. Personal-, Sach- und ggf. Reisekosten werden damit grundsätzlich nicht gesondert vergütet.
• Die im Mengengerüst dargelegten Arbeitsaufwände sind zwingend der Angebotskalkulation zugrunde zu legen. Der Gesamtstundenansatz je Vertragsjahr
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 15 von 19
[Seite 16]
darf durch den Bieter im Preisblatt nicht verändert werden. Eine Veränderung der Leistungsmenge ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
• Im Angebot ist die Zusammensetzung des Stundensatzes transparent und nachvollziehbar zu erläutern.
• Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit. Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht.
• Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)5: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagsentscheidung
Der Zuschlag wird nach Abschluss der Angebotsphase auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird auf der Basis der qualitativen Zuschlags- kriterien und des Zuschlagskriteriums Preis ermittelt.
5 Die Steuerschuldnerschaft kehrt sich unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem „Reverse-charge-Verfahren“ dahingehend um, dass nicht das die Leistung erbringende Unternehmen die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger (hier das BMWE). Somit unterliegt das BMWE auch dann einem Umsatzsteuersatz von 19 %, wenn ein Bieter formal einen Umsatzsteuersatz von 0 % angibt.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 16 von 19
[Seite 17]
5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien
| Leistungs- punkte: | Maßstab: | ||
|---|---|---|---|
| Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien und ihren Unterkriterien lassen für den zu vergebenden Auftrag eine Leistungserbringung… | |||
| 5 | … auf einem sehr guten Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. in höchstem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/Arbeitsabläufe d.h. in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. in höchstem Maße ist gewährleistet, dass die Ausarbeitungen zu den Beispielaufgaben die Problematik der Aufgabenstellung erfassen, dem aktuellen Sachstand entsprechen, eine fundierte fachliche und regionale Expertise belegen und eine unmittelbare Verwertbarkeit der Ergebnisse besteht. | ||
| 4 | … auf einem guten Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. in hohem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. in hohem Maße ist gewährleistet, dass die Ausarbeitungen zu den Beispielaufgaben die Problematik der Aufgabenstellung erfassen, dem aktuellen Sachstand entsprechen, eine fundierte fachliche und regionale Expertise belegen und eine unmittelbare Verwertbarkeit der Ergebnisse besteht. | ||
| 3 | … auf einem befriedigenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. überwiegend fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. überwiegend ist gewährleistet, dass die Ausarbeitungen zu den Beispielaufgaben die Problematik der Aufgabenstellung erfassen, dem aktuellen Sachstand entsprechen, eine fundierte fachliche und regionale |
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 17 von 19
[Seite 18]
| Expertise belegen und eine unmittelbare Verwertbarkeit der Ergebnisse besteht. | |
|---|---|
| 2 | … auf einem ausreichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit erheblichen Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. mit erheblichen Einschränkungen ist gewährleistet, dass die Ausarbeitungen zu den Beispielaufgaben die Problematik der Aufgabenstellung erfassen, dem aktuellen Sachstand entsprechen, eine fundierte fachliche und regionale Expertise belegen und eine unmittelbare Verwertbarkeit der Ergebnisse besteht. |
| 1 | … auf einem mangelhaften Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit gravierenden Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. mit gravierenden Einschränkungen ist gewährleistet, dass die Ausarbeitungen zu den Beispielaufgaben die Problematik der Aufgabenstellung erfassen, dem aktuellen Sachstand entsprechen, eine fundierte fachliche und regionale Expertise belegen und eine unmittelbare Verwertbarkeit der Ergebnisse besteht. |
| 0 | … auf einem unzureichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. kaum/ nicht fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. es ist kaum/nicht gewährleistet, dass die Ausarbeitungen zu den Beispielaufgaben die Problematik der Aufgabenstellung erfassen, dem aktuellen Sachstand entsprechen, eine fundierte fachliche und regionale |
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 18 von 19
[Seite 19]
Expertise belegen und eine unmittelbare Verwertbarkeit der Ergebnisse besteht.
5.2. Gesamtwertung
• Angebote, die bei einem qualitativen Zuschlagskriterium weniger als zwei Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Diese Angebote werden im Rahmen der Gesamtwertung der Angebote nicht berücksichtigt.
• Für alle zu berücksichtigenden Angebote werden die für die qualitativen Zuschlagskriterien vergebenen, gewichteten Leistungspunkte zur Gesamtleistungspunktzahl addiert und mit dem unten angegebenen „Gewichtungsfaktor Leistungsterm“ (hier 70%) gewichtet. Der Preis wird in der Gesamtwertung mit dem „Gewichtungsfaktor Preisterm“ (hier 30%) gewichtet.
• Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt:
𝑃 𝑚𝑖𝑛 𝑍 = (𝑊 ×𝐿+𝑊 × ×𝐿 )×100 𝐿 𝑃 𝑃 𝑚𝑎𝑥
Z = Gesamtpunktzahl
L = Gesamtleistungspunktzahl
L = maximal mögliche Gesamtleistungspunktzahl: 5 max
P = Bruttogesamtpreis in Euro
P = günstigster Bruttogesamtpreis aller wertbaren Angebote in Euro min
W = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm; hier 70% (= 0,7) L
W = Gewichtungsfaktor für den Preisterm; hier 30% (= 0,3) P
„x 100“ = Skalierungsfaktor
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
Verfahrensbeschreibung Stand: 19.10.2026 Seite 19 von 19