Projektträgerschaft für die Förderrichtlinie STARK (Förderkategorie 12: Transformationstechnologien)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.05.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
12.200.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.04.2026
CPV-Codes
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  • Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
  • Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
  • Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
  • Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
  • Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
234840-2026
Verfahrensnummer
766b0b77-10ed-43ec-8809-1b41e48017ea

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Dienstleister für die Administration der Förderrichtlinie STARK im Bereich Transformationstechnologien. Der Auftrag umfasst die gesamte Abwicklung von der Beratung und Skizzenbewertung bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Das Projektvolumen beläuft sich auf 12,2 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Administration der Unternehmensförderung für den Produktionshochlauf von Transformationstechnologien in den Kohleregionen über die Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“, Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ (inkl. Förderbekanntmachung und -beratung, Skizzenbewertung, Antragsbearbeitung, Projektbetreuung, Verwendungsnachweisprüfung).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Projektträgerschaft STARK in der Förderkategorie 12: „Transformationstechnologien“ (PT STARK FK12)12.200.000 EUR

    Administration der Unternehmensförderung für den Produktionshochlauf von Transformationstechnologien in den Kohleregionen über die Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“, Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ (inkl. Förderbekanntmachung und -beratung, Skizzenbewertung, Antragsbearbeitung, Projektbetreuung, Verwendungsnachweisprüfung).

    Frist: 06.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Projektträgerschaft STARK in der Förderkategorie 12: „Transformationstechnologien“ (PT STARK FK12)

Personal (Gewichtung 30% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (10%), (2) Fachliches Kernteam (20%): detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.1 Verfahrensbeschreibung Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.2 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 50% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Übergreifende operative Umsetzung (20%), (2) Vorgehen Arbeitspaket 2 „Antragstellung“ (20%), (3) Arbeitspaket 4 „Fachliche und administrative Abwicklung der Förderung“ (10%). Bitte führen Sie im Angebot detailliert Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.3 Verfahrensbeschreibung
70 %
Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Detailis siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 451740-2026

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