Projektträgerschaft für die Förderrichtlinie STARK (Förderkategorie 12: Transformationstechnologien)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.05.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 12.200.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.04.2026
- CPV-Codes
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- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
- Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 234840-2026
- Verfahrensnummer
- 766b0b77-10ed-43ec-8809-1b41e48017ea
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Dienstleister für die Administration der Förderrichtlinie STARK im Bereich Transformationstechnologien. Der Auftrag umfasst die gesamte Abwicklung von der Beratung und Skizzenbewertung bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Das Projektvolumen beläuft sich auf 12,2 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Administration der Unternehmensförderung für den Produktionshochlauf von Transformationstechnologien in den Kohleregionen über die Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“, Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ (inkl. Förderbekanntmachung und -beratung, Skizzenbewertung, Antragsbearbeitung, Projektbetreuung, Verwendungsnachweisprüfung).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Projektträgerschaft STARK in der Förderkategorie 12: „Transformationstechnologien“ (PT STARK FK12)12.200.000 EUR
Administration der Unternehmensförderung für den Produktionshochlauf von Transformationstechnologien in den Kohleregionen über die Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“, Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ (inkl. Förderbekanntmachung und -beratung, Skizzenbewertung, Antragsbearbeitung, Projektbetreuung, Verwendungsnachweisprüfung).
Frist: 06.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Projektträgerschaft STARK in der Förderkategorie 12: „Transformationstechnologien“ (PT STARK FK12)
- Personal (Gewichtung 30% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (10%), (2) Fachliches Kernteam (20%): detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.1 Verfahrensbeschreibung Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums). Bitte erläutern Sie das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.2 Verfahrensbeschreibung Umsetzungskonzept (Gewichtung 50% innerhalb des qualitativen Zuschlagskriteriums) mit Unterkriterien (1) Übergreifende operative Umsetzung (20%), (2) Vorgehen Arbeitspaket 2 „Antragstellung“ (20%), (3) Arbeitspaket 4 „Fachliche und administrative Abwicklung der Förderung“ (10%). Bitte führen Sie im Angebot detailliert Ihre geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags aus und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet: detaillierte Anforderungen siehe Ziff. 4.3.3 Verfahrensbeschreibung
- 70 %
- Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Detailis siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 451740-2026
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